Hat sie Alternate noch alle?

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abzjji

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Habe eine Samsung 970 EVO 2TB bei Alternate in deren Onlineshop gekauft. Bezahlt, SSD wurde verschickt und kam dann 2 Tage später bei mir an. Ins System gebaut Wasserkühlung wieder Zusammengebaut und befüllt. Stunden lang Windows und Programme installiert und System konfiguriert und dann schickt mir Alternat Tage später das hier per Mail.

ssd.PNG


Irgendwelche Empfehlungen wie man darauf am besten reagiert?
 
Vielleicht nachfragen ob man sich preislich irgendwo einigen könnte, da du es schon eingebaut hast.
Ansonsten bleibt einem glaube ich nicht viel übrig, keine Ahnung.
 
Ich glaube, da gabs mal ein Urteil. Angeboten und gekauft wie auf der Webseite, der preis zu diesem Zeitpunkt gilt. Da muss alternate in den sauren Apfel beißen und fertig. Hast du die Rechnung? Dann hat alternate Pech gehabt.

Drecksladen
 
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Und mit dem Schrieb geben Sie dir auch gleich den Nachweis, dass sie den Fehler gemacht haben. Insofern sehr gute Chancen, spätestens mit Anwalt...
 
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Da Du sowohl schon die SSD hast, als auch den Angebotspreis bezahlt hast, kannst Du Dich eigentlich bequem zurücklegen, kurze E-Mail mit Deiner Sicht der Lage, und dann müsste Alternate Dich verklagen um an den neuen Preis zu kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das machen würden.
 
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Laut den AGB ist es wie folgt

2.2 Der Kunde kann das Angebot, über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte, Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

Alternate hat deine Willenserklärung innerhalb von 5 Tagen rechtsgültig angenommen. In den AGB gibt es keinen Passus über "Fehler" "Irrtum" "Preis" "119" oder ähnliches.

Interessant ist auch das hier: https://legal.trustedshops.com/blog/was-tun-bei-falscher-preisauszeichnung-im-online-shop

Die Anfechtung kann durchaus statthaft sein, wenn es sich um einen Eingabe oder technischen Fehler handelt. Das im Zweifel vom Lieferanten aber vor Gericht zu beweisen ist. Denn das Geschäft ist nicht gegen Treu und Glauben anfechtbar (300€ SSD für 3€ angeboten).
 
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Mach denen ein Angebot:
Du schickst die SSD zurück und der Shop erstattet den Kaufpreis plus eine Aufwandsentschädigung von 320,-€ für die verplemperte Zeit. 😜
Was glauben die eigentlich.🤬
 
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AGB tun da garnichts zur Sache - der Kaufvertrag ist rechtsgültig sobald beide Seiten diesem zugestimmt haben. Spätestens mit Lieferung der Ware ist dieser erfüllt!

§119 berechtigt zwar u.U. zur Anfechtung des Kaufvertrags, aber das muss recht zügig gehen und auch für den Käufer ersichtlich gewesen sein (Beispiel: Auto für 58€).
Der Paragraph ist da um Preisfehler die, durch Soizial-Media verbreitet und über Nacht leergekauft wird, korrigieren zu können und dann vom Kaufvertrag zurückzutreten. NICHT aber um Tage/Wochen nach Versand und Zustellung das Produkt zurückzufordern.

Bei einer 2TB SSD zum Preis einer 1TB ist das mMn nicht gegeben. Der Fehler hätte ihnen früher auffallen müssen!

Da hat irgendjemand Mist gebaut und jetzt ersuchen sie das mit Berufung auf §119BGB wieder zu richten, auf Kosten des Kunden.
 
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Fuchiii schrieb:
NICHT aber um Tage/Wochen nach Versand und Zustellung das Produkt zurückzufordern.
Die Anmeldung von 119 muss unverzüglich ab Kenntnis des Fehlers vom Lieferanten erfolgen. Die Meinung von Gerichten gehen hier durchaus auseinander, bis zu welcher Frist das noch in Ordnung ist.

Aber unabhängig von dem Fall, dürfte Alternate meinen persönlichen Zeitaufwand für ihren Fehler erstatten.

@abzjji über welche Summendifferenz reden wir den hier?
 
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Dieser Artikel hier ist gut recherchiert und mit den entsprechenden Urteilen belegt:
https://legal.trustedshops.com/blog/was-tun-bei-falscher-preisauszeichnung-im-online-shop
Ergänzung ()

Fuchiii schrieb:
NICHT aber um Tage/Wochen nach Versand und Zustellung das Produkt zurückzufordern.

Ein Urteil nannte zehn Tage nach Anschluss des Vertrags als zu lang, ein anders empfand 12 Tage als ausreichend. Hier ist also leider viel Spielraum.
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
Aber unabhängig von dem Fall, dürfte Alternate meinen persönlichen Zeitaufwand für ihren Fehler erstatten.

Ich verstehe die Rechtsnorm des Schadenersatzes des Käufers eher so, dass er den Schaden Glaubhaft machen muss i.S. dass ihm ein anderes Angebot entgangen ist und ihm dadurch der Differenzbetrag zur UVP zusteht.

Wie auch immer, als Laie würde ich auch erstmal nachverhandeln und die Lage mit der Custom Loop erklären. Alternate macht das bestimmt, weil es Massenbestellungen gab und sie so viel Schadensbegleichung wie möglich haben wollen - dass der ein oder andere da nicht mitmacht, lassen sie vielleicht durchgehen
 
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Alternate enttäuscht mich ein weiteres mal. Vieleicht solltest du erwähnen um wieviel es hier geht?

Wenn ich es recht sehe, dann können sie es durchaus anfechten. Jedoch muss dir der Schaden ersetzt werden.

Der Händler muss den Grund der Anfechtung beweisen, du musst den Schaden beweisen. Nur soviel, ich wurde selbst schonmal enttäuscht, da hiess es das private installieren und deinstallieren ist kein Schaden.

Ich würde dir raten keine Gegenargumente zu liefern. Eine Antwort wie "ich habe die schon eingebaut" kann dir mehr schaden als nützen.
 
Abe81 schrieb:
Ich verstehe die Rechtsnorm des Schadenersatzes des Käufers eher so, dass er den Schaden Glaubhaft machen muss i.S. dass ihm ein anderes Angebot entgangen ist und ihm dadurch der Differenzbetrag zur UVP zusteht.
Und ich meine es völlig unabhängig davon. :)

Meine Zeit ist mir was wert und wenn die einen vermeidbaren Fehler machen, dann....
 
Abe81 schrieb:
Ein Urteil nannte zehn Tage nach Anschluss des Vertrags als zu lang, ein anders empfand 12 Tage als ausreichend. Hier ist also leider viel Spielraum.
Seh ich auch gerade :freak:
Wie lang ist denn die Lieferung inzwischen her?
 
Zhalom schrieb:
Eine Antwort wie "ich habe die schon eingebaut" kann dir mehr schaden als nützen.
Weshalb sollte es das? Es ist der angedachte Gebrauch der Ware.
 
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abzjji schrieb:
… dann schickt mir Alternat Tage später das hier per Mail.

Wieviel Tage später denn genau? Hier kommt es darauf an, wann beide Parteien jeweils ihre Willenserklärung abgegeben haben.
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
Meine Zeit ist mir was wert und wenn die einen vermeidbaren Fehler machen, dann....

Die Sachlage mit der Custom Loop und Einrichtung des Systems als Argument gibt dir in diesem Fall vielleicht sogar recht.

Wenn dann noch der Rechner zum Home Office genutzt würde…
 
knoxxi schrieb:
Weshalb sollte es das? Es ist der angedachte Gebrauch der Ware.
Weil das möglicherweise impliziert das derjenige Ahnung hat, sie selbst wieder ausbauen kann, diejenige SSD noch intakt ist, diese SSD weder verschenkt vergeben verkauft wurde. Also der Rückgabe nichts im Wege stünde.
Man sollte schon ein bisschen um die Ecke denken.
 
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Abe81 schrieb:
Die Sachlage mit der Custom Loop und Einrichtung des Systems als Argument gibt dir in diesem Fall vielleicht sogar recht.

Wenn dann noch der Rechner zum Home Office genutzt würde…
Das ging mir auch gerade durch den Kopf, auf der SSD sind bereits Daten geschrieben worden - wie sieht das DSGVO-Technisch aus? Hier müsste Alternate bei Rückgabe doch eine sichere Löschung der privaten/geschäftlichen Daten garantieren...oder?
 
Ja, aber da geht es meines Wissens nach immer um ziemlich eindeutige Fehler. So was wie Angabe des Preises pro 100 oder 1000 Stück man gibt aber den Preis pro Stück an.

Hier wird man wohl bei <50% Preisunterschied sein. Das wird schwer sein das gerichtsfest nachweisen zu können. Und selbst wenn ist dir ein Schaden entstanden, den du gelten machen könntest. Ich würde denen das erst mal so klar schreiben und Ihnen überlassen, ob Sie ihre quasi wertlose Ware noch wiederhaben wollen oder nicht.

Die Verpackung hast du ja sicherlich nicht mehr....
 
Zhalom schrieb:
Ich würde dir raten keine Gegenargumente zu liefern. Eine Antwort wie "ich habe die schon eingebaut" kann dir mehr schaden als nützen.

Guter Punkt. Einerseits glaube ich, Alternate will einen ‚Massenschaden‘ beheben, also kann das nennen des Aufwands dazu führen, dass er sie einfach behalten kann. Andererseits sollte man - wenn man es darauf ankommen lassen will und sich wer stellt - so wenig wie möglich aber den notwendigen Schriftverkehr verfassen und die Argumente für einen Rechtsstreit aufheben.
Ich würde aber Ersteres machen
 
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