Käufer will klagen nach Kauf eines gebrauchten Mainboards

bountyx33

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Feb. 2016
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15
Hallo,

ich habe eine Rechtliche frage.
Ich habe auf ebay kleinanzeigen ein Mainboard verkauft welches bei mir mit meinem I5 4670 einwanfrei funktioniert hat.
Rücknahme & Garantie habe ich ausgeschlossen.
Der Käufer schrieb mich als er die Ware bekam an und bemängelte 2 Verbogene Pins,die ich selbst nicht gesehen habe,wovon ich auch keine ahnung besitze. Ich weiß nur Grundkenntnise wie man einen PC zusammen baut,mehr kenntnise habe ich nicht.
Ich habe darauf behaart das ich keine Rücknahme tätigen muss,sowie das dass Board funktionstüchtig ist und er es doch erst testen soll.
Möchte er nicht. Er droht mir mit einer Klage und meint,es wäre ein Kaufvertrag entstanden und ich würde in der Pflicht stehen,alles zurück zu erstatten.

ich frage mich nun;
Kann ich es darauf ankommen lassen?
LG
 
Wenn Du etwas als 100% funktionsfähig verkaufst, dann muss es das auch sein. Das zu verkaufende muss genau dem entsprechen, was Du beschrieben hast. Da kannst Du ausschließen was Du willst. Davon kannst Du nicht befreien.

Jetzt ist halt die Frage, was ist da los. Wenn dem so ist, 2 verbogene Pins, dann würde ich Dir den Kram auch zurück senden und mein Geld wieder haben wollen. Sicher.
 
BlubbsDE schrieb:
Wenn Du etwas als 100% funktionsfähig verkaufst, dann muss es das auch sein. Das zu verkaufende muss genau dem entsprechen, was Du beschrieben hast. Da kannst Du ausschließen was Du willst. Davon kannst Du nicht befreien.

Jetzt ist halt die Frage, was ist da los. Wenn dem so ist, 2 verbogene Pins, dann würde ich Dir den Kram auch zurück senden und mein Geld wieder haben wollen. Sicher.
ist es doch auch,es war funktionstüchtig als es in meinem Besitz war.
Nur weil 2 Pins verbogen sind,die's evtl bei mir auch waren,kann man keinen Defekt ausschliessen.
 
Dann gehört so etwas in die Beschreibung des Artikels hinein. Fehlt es, ist es ein Problem was Du verursacht hast.
 
Hast du Fotos vorher gemacht, wo man eventuell sieht, dass Pins verbogen sind?

Vllt. hat er mehrere bestellt und zieht diese Geschichte nun ab.

Klagen wird der Käufer sicherlich nicht, aber wenn du dich darauf einlässt es zurückzunehmen, dann soll er erst die Ware zurück senden, du begutachtest sie und erstattest dann zurück.
 
Würde ich gekonnt ignorieren wenn alles funktionierte.
Der wird nie im Leben klagen und wenn.. dann muss man Dir nachweisen das der Artikel vorher defekt war. Lächerlich sowas...
Das ist halt das Risiko beim Gebrauchtkauf auf Kleinanzeigen mit Versand.

Er kann ja nun in der Zeit damit alles mögliche gemacht haben. ;)
Hatte einen ähnlichen Fall vorm Landesgericht, ging aber um einen anderen Gegenstand - mehr Geld.
 
@bountyx33 (wieso erkennt die Forensoftware diesen Nick nicht?)

Moment, weißt Du jetzt etwas über verbogene Pins, oder besteht nur theoretisch die Möglichkeit?

Hast Du Fotos vom Board?

Hast Du die Seriennummer notiert? Oder existiert ggf noch eine Rechnung, auf der diese steht?

Hast Du die Schutzkappe bei Versand auf den Sockel gesetzt?
 
@Dominion ja, er hat mir dieses Bild zugesendet.
Nach einschätzung würde ich trotzdem meinen,das die kleinen Verbiegungen (z.b links) nicht zum Defekt beitragen,der rigoros behauptet wird,aber nicht nachgewiesen wird. Und ich stehe dabei,das Board ist Funktionstüchtig.

Leider habe ich die Seriennnummer nicht notiert,weil ich das Board sage ich mal "leichtsinnig" verkauft habe.
Das Board stand auch ohne Bild auf ebay sowie wurden keine Nachgefragt,es ist "Blind" eingekauft worden.
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@bountyx33 (jetzt wird der Nick auch erkannt)

Du hast meine Fragen aber noch nicht beantwortet!

1) Wusstest Du von den verbogenen Pins? (und bitte ehrlich sein!)
2) Wurde die Schutzkappe für den Sockel vor Versand korrekt aufgesetzt?

Dann noch
Frage 3) Hast Du das Board seinerzeit neu gekauft? Vom Händler mit Rechnung?
 
Das ist defekt und du musst das zurück nehmen. Selbstverständlich ist der Käufer sauer, wenn hier nachgewiesenermaßen zwei Pins verbogen sind und er das Board noch nichtmal selbst verbaut hat, sondern direkt bei der Sichtprüfung der Fehler aufgefallen ist. Man kann die Pins normalerweise selbst wieder hinbiegen, aber wenn ich ein Board als "funktioniert" kaufe, würde ich das auch nicht wollen.

Vermutlich wird der wütende Käufer wegen 50€ von so einem alten Board keinen Anwalt einschalten, weil das in keinster Art und Weise dem Aufwand gerecht wird, trotzdem sehe ich das Board ganz klar als Defekt an. Sehe es ein, du hast Mist gebaut und etwas defektes nicht als solches verkauft, jetzt stehe dazu und nimm das Teil zurück...
 
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Dominion schrieb:
@bountyx33 (jetzt wird der Nick auch erkannt)

Du hast meine Fragen aber noch nicht beantwortet!

1) Wusstest Du von den verbogenen Pins? (und bitte ehrlich sein!)
2) Wurde die Schutzkappe für den Sockel vor Versand korrekt aufgesetzt?

Dann noch
Frage 3) Hast Du das Board seinerzeit neu gekauft? Vom Händler mit Rechnung?

Zu deinen Fragen;
1.) Nein,habe auch nicht darauf geachtet. Ich habe das Board auf Ebay Kleinanzeigen gestellt und wusste,das es Funktioniert. Mehr nicht.
Auf Einzelheiten habe ich nicht geachtet sowie keine Erfahrungen.
2.) Die Schutzkappe gab es nichtmehr. Das Board wurde in seiner OVP Versand + genug gefüttert,damit nichts verutscht etc.

3.) Ja,ich hab es im Jahr 2015 (wenn ich mich nicht täusche) neu gekauft gehabt.
Die Rechnung dürfte ich auch noch haben.
 
Stunrise schrieb:
Das ist defekt und du musst das zurück nehmen.
Warum? Vielleicht hat der Käufer es beim auspacken beschädigt? Wir werden es nie erfahren.

Würde das niemals zurück nehmen wenn ich der Meinung gewesen wäre das es beim versenden im guten Zustand war.
Er hätte es sich doch auch vor dem Kauf anschauen kommen können. ;) Dazu ist Kleinanzeigen ja da, mit Versand sollte man nur direkt bei EBay kaufen...

Um was gehts hier eigentlich? In €
 
Zuletzt bearbeitet:
Stunrise schrieb:
Das ist defekt und du musst das zurück nehmen. Selbstverständlich ist der Käufer sauer, wenn hier nachgewiesenermaßen zwei Pins verbogen sind und er das Board noch nichtmal selbst verbaut hat, sondern direkt bei der Sichtprüfung der Fehler aufgefallen ist. Man kann die Pins normalerweise selbst wieder hinbiegen, aber wenn ich ein Board als "funktioniert" kaufe, würde ich das auch nicht wollen.

Vermutlich wird der wütende Käufer wegen 50€ von so einem alten Board keinen Anwalt einschalten, weil das in keinster Art und Weise dem Aufwand gerecht wird, trotzdem sehe ich das Board ganz klar als Defekt an. Sehe es ein, du hast Mist gebaut und etwas defektes nicht als solches verkauft, jetzt stehe dazu und nimm das Teil zurück...

Ist ein Fahrrad,welches etwas Rost mit sich trägt,aber dennoch alle Komponenten beinhaltet gleich auch Defekt?
Ich denke nicht.
Zudem stellst du erwartungen eines NEUEN Artikels da. Wir reden hier vom Privat Verkauf,gebrauchten Artikeln.
 
Ok. Du hast also nicht absichtlich defekte Ware verkauft.
Das glaube ich Dir jetzt mal und werde Dir daher auch helfen.

1) In aller Regel ist auf der Rechnung die Seriennummer vermerkt. Die wirst Du brauchen, um zu kontrollieren, dass Dir nicht ein anderes, baugleiches Board zurückgeschickt wird.

2) Was der Käufer begehrt ist der Rücktritt. Dazu hat er derzeit noch kein Recht. Dir stünde es durchaus zu, das Board zu reparieren oder reparieren zu lassen. Dagegen kann er sich nicht erfolgreich wehren.

3) Ein Versand ohne Schutzkappe kann und wird als grob fahrlässig gewertet werden. Dies geht zu Deinen Lasten. Es berührt jedoch nicht das unter 2) Gesagte.

4) Wer die Pins verbogen hat, dürfte nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden können. Wenn der Käufer jedoch beim Auspacken Zeugen hatte, geht die Strategie der Verweigerung komplett nach hinten los.


Summa summarum:
Biete ihm an, das Board zu reparieren bzw reparieren zu lassen. Verbogene Pins sind in aller Regel nicht wild, die lassen sich auch wieder in die richtige Position biegen. Du kannst das entweder selbst tun (zB mit einer stabilen Visitenkarte), oder Du fragst mal hier im Forum herum, ob wer in Deiner Nähe wohnt und das für Dich tun möchte. Oder Du fragst in einem Fachgeschäft, was Dich das kosten würde.

Lehnt er eine Reparatur ab, so bist Du - zumindest nach der hiesigen Informationslage - aus dem Schneider.
Stimmt er zu, dann kontrolliere zunächst die Seriennummer, ob es auch Dein Board ist.
 
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Dominion schrieb:
Ok. Du hast also nicht absichtlich defekte Ware verkauft.
Das glaube ich Dir jetzt mal und werde Dir daher auch helfen.

1) In aller Regel ist auf der Rechnung die Seriennummer vermerkt. Die wirst Du brauchen, um zu kontrollieren, dass Dir nicht ein anderes, baugleiches Board zurückgeschickt wird.

2) Was der Käufer begehrt ist der Rücktritt. Dazu hat er derzeit noch kein Recht. Dir stünde es durchaus zu, das Board zu reparieren oder reparieren zu lassen. Dagegen kann er sich nicht erfolgreich wehren.

3) Ein Versand ohne Schutzkappe kann und wird als grob fahrlässig gewertet werden. Dies geht zu Deinen Lasten. Es berührt jedoch nicht das unter 2) Gesagte.

4) Wer die Pins verbogen hat, dürfte nicht mehr zweifelsfrei geklärt werden können. Wenn der Käufer jedoch beim Auspacken Zeugen hatte, geht die Strategie der Verweigerung komplett nach hinten los.


Summa summarum:
Biete ihm an, das Board zu reparieren bzw reparieren zu lassen. Verbogene Pins sind in aller Regel nicht wild, die lassen sich auch wieder in die richtige Position biegen. Du kannst das entweder selbst tun (zB mit einer stabilen Visitenkarte), oder Du fragst mal hier im Forum herum, ob wer in Deiner Nähe wohnt und das für Dich tun möchte. Oder Du fragst in einem Fachgeschäft, was Dich das kosten würde.

Lehnt er eine Reparatur ab, so bist Du - zumindest nach der hiesigen Informationslage - aus dem Schneider.
Stimmt er zu, dann kontrolliere zunächst die Seriennummer, ob es auch Dein Board ist.

Hab ihm jetzt eine Reperatur angeboten. Noch kam keine Antwort.
Neu kam;
er habe mit seinem Anwalt geschrieben ( um die Uhrzeit,da bin ich sehr sehr Skeptisch) und er habe ihm auf einen Artikel hingewiesen mit Paragraph etc.
Ich glaub eher man versucht mir nur Angst einzujagen.
 
Sein Anwalt, wenn er denn überhaupt einen kontaktiert hat, kann ihm auch nicht helfen, die geltende Gesetzeslage zu umgehen.

Er bemängelt verbogene Pins, und Du hast ihm angeboten, diesen Mangel zu beseitigen (oder beseitigen zu lassen). Dieses Recht hast Du.

Ein weiterer Tip:
Schreibe ihm eine weitere email, in der Du ihm sagst, dass Du Dein Angebot nur deshalb gemacht hast, damit er damit zufrieden ist. Schreibe ihm weiterhin (wortwörtlich!), dass Dein Angebot ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Das ist wichtig!
 
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Wenn jemand schreibt, er habe seinen Anwalt kontaktiert, stimmt das zu 95 Prozent nicht. Jeder Anwalt verlangt in der Stunde mehr als ein durchschnittliches gebrauchtes Mainboard kostet. Das wäre zumindest aus finanzieller Sicht also völlig unsinnig, weswegen diese Behauptung so gut wie nie stimmt..
 
@Burner87 Naja, da heut zu tage so gut wie jeder eine Rechtsschutzversicherung hat, wird auch sehr schnell mal ein Anwalt kontaktiert. Deshalb würde ich deine Aussage so nicht unterzeichnen.
Dennoch muss wohl (glaube ich) eine Selbstbeteiligung bezahlt werden, die sicher den Wert des Mainboards übersteigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Erstberatung der Rechtsschutz sichern sich 99,99% der sowieso schon unmotivierten Anwälte nur ab. Die Infos daraus sind also fast immer völlig nichtssagend.

Bedeutet natürlich nicht, dass der nicht jemanden kennt und top Beratung erhalten hat.
 
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Es ist nicht nachweisbar, dass das Mainbord vorher defekt war, oder erst als es in seinem Besitz war.
Wenn du sagst, es war vorher in Ordnung, und nichts gegenteiliges bewiesen werden kann, dann hat er schlechte Karten.

Außerdem wird wohl kaum jemand seinen Anwalt einschalten, wenn es um eher geringe Beiträge geht. Es sein denn, das Geld sitzt locker bei ihm. Aber dann könnte er sich ja auch gleich ein neues Mainboard kaufen. Die Anwaltskosten sind höher als die kosten der Schäden.

Ist es denn überhaupt defekt? Oder sind die Pin's nur verbogen? Wenn sie nur verbogen sind, biete ihm eine Preissenkung an. Da hat er mehr von, als seinen Anwalt einzuschalten.

Mach Dir keine großen Sorgen, viel wird nicht passieren
 
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