Kann man als Minderheitsgesellschafter einen Geschäftsführer zur Rückstell. zwingen?

pizza4ever

Lt. Commander
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Hallo,

frage: Nehmen wir an es besteht nach meiner Aussage als Minderheitsgesellschafter (13%) ein Prozessrisiko i.H.v. x €; der Geschäftsführer weigert sich aber Rückstellungen zu bilden mit der Aussage "dass das Prozessrisiko gering sei"

Kann man ihn dazu zwingen? Bzw. im Falle eines Scheiterns persönlich in Regress nehmen?

Gruß und danke
 
Als Gesellschafter bist du doch der Eigentümer des Unternehmens. Wenn es dir wichtig ist, dann droh dem Geschäftsführer mit einer Abmahnung, sollte er deine Interessen nicht richtig vertreten.
 
Wenn dieser Fahrlässig handelt, dann ja. So einfach aus dem Forum wird dir das keiner beantworten können. Je nach Kapital würde ich mir da gedanken über einen Fachmann/frau machen.
 
Als Minderheitsgesellschafter kann er meinesWissens gar nicht wirksam abmahnen.
Mit 13% bleibt nur der Weg über die Gesellschafterversammlung, um etwas zu bewegen.

Der GF vertritt grundsätzlich die Interessen der Gesellschaft, nicht die eines einzelnen 13%igen Miteigentümers.
 
Um gnaue Aussagen zu machen fehlen die Infos.
Aber ThomasK hat es schon allgemein passen zussmmen gefasst.
 
Ein Anwalt wird da ggf. eingeschaltet. Aber mich würde trotzdem interessieren, welche Möglichkeiten ich habe, immerhin steht Geld auf dem Spiel und zZ ist Geld vorhanden, welches aber absolut hirnrissig investiert wird...
 
Steht doch schon da:

ThomasK_7 schrieb:
Mit 13% bleibt nur der Weg über die Gesellschafterversammlung, um etwas zu bewegen.

Wenn die restlichen 87% aber nicht deine Minderheitsmeinung teilen, dass Geld "absolut hirnrissig" investiert werde, wirst du auch da schlechte Karten haben, solange du sie nicht überzeugen kannst. Alternativ kannst du aus den 13% des an dich ausgeschütteten Gewinns Rückstellungen bilden, das verhilft zumindest zu ruhigem Schlaf ;).
 
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