pizza4ever
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 1.724
Hallo,
frage: Nehmen wir an es besteht nach meiner Aussage als Minderheitsgesellschafter (13%) ein Prozessrisiko i.H.v. x €; der Geschäftsführer weigert sich aber Rückstellungen zu bilden mit der Aussage "dass das Prozessrisiko gering sei"
Kann man ihn dazu zwingen? Bzw. im Falle eines Scheiterns persönlich in Regress nehmen?
Gruß und danke
frage: Nehmen wir an es besteht nach meiner Aussage als Minderheitsgesellschafter (13%) ein Prozessrisiko i.H.v. x €; der Geschäftsführer weigert sich aber Rückstellungen zu bilden mit der Aussage "dass das Prozessrisiko gering sei"
Kann man ihn dazu zwingen? Bzw. im Falle eines Scheiterns persönlich in Regress nehmen?
Gruß und danke