Kaufrecht Handyvertrag - Handy nicht da

Skyline629

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

ich habe bei tophandy.de am 19.06.2019 ein Vertrag mit Smartphone bestellt. Tage später als ich selbst nachgefragt habe hieß es -"Handy ist nicht auf Lager und wird gerade bestellt". Der Support ist nicht besonders gut. Kein Lieferdatum und keine Auskunft von selbst. Nun zu der eigentlichen Frage. Ist das rechtlich in Ordnung? Muss man mir nicht erst mal mitteilen "Ware ist nicht auf Lager". Freunde haben mir was von Schadensersatz erzählt oder kann ich da noch irgendwas machen? Ärgert mich schon sehr. Hätte ich das gewusst hätte ich da NIEMALS bestellt!

Gruß Sky
 
Welchen "Schaden" willst du denn geltend machen?
Es klingt auch so als wenn du in deinem ganzen Leben noch nie auf eine Bestellung warten musstest? Ist jetzt auch nicht so als wenn dir der Händler einen festen Termin genannt hatte, oder?

Wenn ich du wäre, dann würde ich auch einfach zurücktreten. Scheinbar ärgerst du dich doch sonst jetzt die nächste Zeit nur noch mehr.

Hier noch für dich: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-lange-muss-man-warten-article20338196.html

Und noch viel relevanter: https://www.verbraucherzentrale.de/...ellung-nicht-rechtzeitig-geliefert-wird-13189
Das Wichtigste in Kürze:
  • Online-Händler müssen die Lieferzeit zu jeder Ware angeben und sich dann auch an den versprochenen Termin halten.
  • Gibt es Probleme mit der rechtzeitigen Lieferung zum angegebenen Zeitpunkt, müssen Sie nicht tatenlos darauf warten: Setzen Sie eine Frist, binnen der die Ware da sein soll. Hält der Händler auch die nicht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Eine Ausnahme sind Smartphone-Verträge mit Gerät da muss jeder Einzelfall geprüft werden.
und
Besonderheiten beim Smartphonevertrag mit Gerät

Und was ist bei Handyverträgen mit einem Gerät, das nicht wie angekündigt geliefert wird? Es muss geprüft werden, ob Sie das Gerät tatsächlich gekauft oder es im Rahmen einer sogenannten "Gebrauchsüberlassung" ausgehändigt bekommen haben. Dabei können die Berater der Verbraucherzentralen helfen.

Haben Sie einen Kaufvertrag über das Gerät abgeschlossen, steht Ihnen nach Ablauf des Liefertermins ebenfalls ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Händler auch eine angemessene Frist zur Lieferung hat verstreichen lassen.

Wichtig ist auch, dass der Abschluss des eigentlichen Tarifs und der Kauf des Smartphones zwei unterschiedliche Verträge sind. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat erst mal keinen Einfluss auf den Laufzeitvertrag des Tarifs. Die Verträge können allerdings miteinander verbunden werden und somit als Einheit betrachtet werden. Wann das so ist, muss in jedem Fall einzeln geprüft werden. Auch dabei können die Berater der Verbraucherzentralen helfen.

Wenn es Ärger mit dem Liefertermin und der Rückzahlung des Geldes gibt, haben Sie es vielleicht auch mit einem Fakeshop zu tun. Seriöse Onlineshops gehen in der Regel auf Ihre Probleme ein und zahlen beispielsweise bei einem Widerruf oder Rücktritt Ihr Geld zurück.

Also, setzt ne Frist, tritt zurück, oder warte. Viel mehr Optionen bleiben nicht. Kannst natürlich auch gerne versuchen auf Schadensersatz klagen, da kannst ja dann deine Freunde als Rechtsberatung in Anspruch nehmen - bin gespannt worauf die Klage basieren wird.

Ich persönlich würde einfach zurücktreten bevor ich mich noch weiter ärgere. Ist ja nicht so als wenn solche Angebote einmalig wären. Vielleicht gibt es sogar ja bessere Angebote.
 
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Es ist allerdings ein Vertrag mit Sim Karte und die Sim Karte ist schon in Verwendung. Kann man da noch vom Kaufvertrag zurücktreten? Laut Rechnung wird es wohl zusammen als eine Einheit gesehen.
 
Ja kann man noch. Der Vertrag besteht aus Handy und Simkarte. Erst mit vollständiger Lieferung beginnen die 14 Tage Widerrufsrecht. Im worst case (rechtlich ok, wird in der praxis nicht angewendet) musst du halt die Tage bezahlen, die du die Karte genutzt hast.

Das Thema wurde erst bei der handyflash insolvenz und dem mi9 Lockangebot ausreichend auf mydealz und co behandelt. Dort wurde das Handy nicht geliefert, Handyflash hat insolvenz angemeldet und der otelo vertrag lief knapp 2 Monate. Es wurde alles Rückabgewickelt und keinem sind Kosten entstanden. Begründung: Vertrag wurde nicht vollständig erfüllt.

Alles gut also :)
 
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Ich habe tophandy.de nun eine Mail geschrieben und eine Frist bis zum 08.07.2019 gesetzt. Reicht das aus ? Könnte ich jetzt direkt schon den Kaufvertrag auflösen?
 
wieso auflösen? Tritt zurück! Es wurde dir doch grade im Detail erklärt, dass dein Widerrufsrecht noch vollständig vorhanden ist. Eine Frist musst du doch nur setzen, wenn kein Widerruf mehr möglich ist.

Davon abgesehen dürfte eine Fristsetzung von grade mal 5 Arbeitstage ohnehin hinfällig weil zu kurz sein.
 
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Was ist das bitte für eine asoziale Art vieler Deutschen, dass immer nach Fehler gesucht wird, eine andere Partei „auf Schadensersatz“ zu verklagen, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

„Was macht ein Mensch, wenn er auf einem fremden Grundstück ausrutscht? - Er schaut, wie er schnellstmöglich wieder aufstehen kann.
Was macht ein Deutscher, wenn er auf einem fremden Grundstück ausrutscht? Er schaut, wie er schnellstmöglich den Besitzer ausfindig machen kann, um ihn zu verklagen“


Traurig so eine Mentalität.
 
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@JaredFogle Die deutschen empfinde ich hier noch nicht so schlimm. die Amys sind da doch deutlich schlimmer. Die verklagen die Firma, weil nicht draufsteht, dass man seine Katze nicht in der Mikrowelle trocknen darf oder auf der Flasche Wasser, das man daran ersticken kann wenn man es einatmet.
In DE ist das weitaus weniger einfach jemand munter zu verklagen. Beweislast ist das Stichwort.
 
@Khaotik
Das ändert aber nichts daran, dass viele bei jeder sich bietenden Gelegenheit gleich ne Rechtsberatung wollen, um auszuloten ob man das Gegenüber vielleicht vor Gericht zerren kann.
 
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@areiland Das Problem ist, oft ist es so das Unternehmen die Rechte der Kunden ignorieren / aussitzen weil sie wissen das der Aufwand beim Kunden gross ist und sich teilweise einfach selbst der Gang zum Anwalt nicht lohnt (bei 200 Euro Schaden und 250 Euro Anwaltskosten die ich aber nur bis 50 Euro erstattet bekomme liege ich bei 0).
Beispiel hier ist z.B. Mindfactory welche im Kundenservice bewusst gegen das BGB handeln und nur wenn man per Einschreiben arbeitet geht man "freundlicherweise" so vor wie es das BGB vorschlaegt/verlangt.

Ich finde es schade das hier einfach so gehandelt wird und nicht von beiden Seiten mit Vernunft, Vertrauen und Aufrichtigkeit agiert wird.
 
@Khaotik Tatsächlich ist es gerade in Deutschland grundsätzlich einfacher, jemanden zu verklagen, und gerade unter anderem aus diesem Grund hat man in den USA dann hin und wieder ein paar Urteile, die man hierzulande weniger nachvollziehen kann: Die scheinbar absurd hohen Zahlungen resultieren manchmal auch aus der Erwägung, dass die Unternehmen dort seltener verklagt werden und man daher eine Art Abschreckung einfließen lässt.
 
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