- Registriert
- März 2001
- Beiträge
- 9.808
Wie das Bundesministerium der Justiz bekannt gibt, hat die Bundesregierung soeben die Novelle des Urheberrechts (des so genannten „Zweiten Korbes“) beschlossen. Eine erneute Veränderung des deutschen Urheberrechts war nötig, da die Umsetzung der EU-Richtlinie 2001/29/EG im September 2003 (der „Erste Korb“) nur unter Zeitdruck und damit nicht zur Zufriedenheit des BMJ gelang.
Zur News: Keine Bagatellklausel im Urheberrecht
Zur News: Keine Bagatellklausel im Urheberrecht