KFZ Kauf von Privat, im Nachhinein Mängel

Ich befürchte auch, dass Du da wenig bis keine Chancen haben wirst. Nach so langer Zeit und nun scheinbar auch schon instandgesetzt macht die Sache natürlich nicht leichter.

Wusste der Verkäufer das Du zur Dekra fährst?
 
Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten.

Da das Auto etwas weiter entfernt war habe ich den DEKRA Check vom Verkäufer durchführen lassen und ihm dann das Geld dafür überwiesen, d.h. er hat das Auto selber zu Dekra gebracht und mir im Anschluss den Prüfbericht zukommen lassen. Daraufhin bin ich dann zu Ihm gefahren, habe das Auto angeschaut und dann auch direkt gekauft.

An der ganzen Situation nervt mich vor allem der Prüfingenieur von Dekra, der bei einem Karosseriecheck (Als Zusatzpaket dazu gebucht für die Prüfung) nicht erkennt, dass eine Frontschürze lackiert wurde. Als kleiner Lerneffekt aus der Sache nehme ich mit, dass ich mir eine solche Prüfung fürs nächste Mal sparen kann. :)

Die einzige Möglichkeit die mir noch bleibt ist, dass Autohaus anzurufen von dem das Auto vom Vorbesitzer gekauft wurde. Hier hat er mir sogar eine Rechnung mitgegeben. Vielleicht können die mir sagen ob der Wagen dort noch Unfallfrei war.
 
Der Lerneffekt sollte eher sein, dass Du solche Prüfungen selbst machst. Ich hab zb auch einen Kumpel bei der Dekra.
Ich will hier natürlich nichts unterstellen, aber a gschmäkla kann man hier schon reininterpretieren.

Oder ggf. bei denen schon mal zu einer Reparatur, allerdings könnte das zwecks Datenschutz evtl. problematisch werden. Keine Ahnung ob die da Infos geben dürfen.
 
Meine bescheide Meinung: Vergiss das mit einer Klage gegen den Letztverkäufer! Du hast nichts in der Hand. Alles spricht aber dagegen.
1. Ein DEKRA-Gutachten, welches den offensichtlichen Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht erkannt hat.
2. Die Beseitigung wichtiger Beweismittel durch die erfolgte Reparatur durch Dich.
3. 7 Monate Zeitablauf nach Kaufdatum und Übergabe.
4. Die eigene Begutachtung beim Kaufvertragsabschluss.
5. Die Mehrzahl an Vorbesitzern, wo Jeder der Schuldige sein könnte und evtl. nicht greifbar/auffindbar ist.
6. Eventuell Haftungsausschluss laut Kaufvertrag und vielleicht auch noch irgendwas 7.

Du hast uns noch gar nicht berichtet, was Dein Verkäufer zum Thema sagt oder hast Du ihn noch gar nicht damit konfrontiert?
Was sind/wären denn Deine Forderungen an Deinen Verkäufer?
Kaufpreisminderung, Kosten Mängelbeseitigung oder Rückabwicklung?

Hier liegt wohl ein üblicher klassischer versteckter Mängelfall bei Mehrfachvorbesitzern vor. Du bist da nicht der Erste. Die Lehre daraus für alle kann nur sein, bei vielen Vorbesitzern besonders genau zu prüfen und sein Preisangebot entsprechend nach unten anzupassen bzw. den vermeintlich günstigen Angebotspreis damit zu erklären und zu würdigen/werten.
 
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Fraglich ist zunächst einmal, ob überhaupt ein Unfallschaden vorliegt.
Die festgestellte Beschädigung kann auch von etwas herrühren, was nicht als Unfall zählt.
So zB, wenn in der engen Auffahrt eines Parkhauses die Stoßstange an der Seitenwand langgeschrammt ist.
Typischerweise verziehen sich dadurch die Befestigungspunkte; und es sind Schrammen wegzulackieren.
Sowas zählt nicht als Unfallfahrzeug.
 
@dominion1
Genau dazu wollte ich ebenso schon was schreiben. Ich nehme einfach mal meinen eigenen Karren, einen 6 Jahre alten Astra J Kombi... Parkrempler, Kratzer, Dellen, Risse... aufgrunddessen wurde die Heckstoßstange mal repariert und nachlackiert, wieder montiert, durch mich erneut ein Parkrempler verursacht, durch den die Stoßstange am hinteren Kotflügel aus der Führung gesprungen ist... und meine Motorhaube sitzt auch nicht 100% gerade. Ein Unfallwagen ist mein Auto allerdings offiziell noch nicht und ich würde darauf natürlich beim Verkauf auch bestehen.

Wie wäre es denn mal mit dem Versuch eines klärendes Gesprächs mit dem letzten Voreigentümer? Dass immer gleich an Rechtsberatung, Gutachter und Anwalt gedacht wird...
 
Skyraider schrieb:
Das Problem wird einfach sein, dass man dem Verkäufer nachweisen muss, dass er von den Schäden bzw. dem Unfall wusste.

Richtig, dieser Satz bringt es komplett auf den Punkt. Das einzige wie du hier gewinnen könntest ist wenn der Verkäufer sich verplappert. Wenn der die Klappe hält und alles sein Anwalt regelt hast du keine Chance.
 
Ich habe gerade im Bekanntenkreis einen ähnlichen Sachverhalt. Dort ging es um einen 335i für fast 20.000 €. Die Karre machte immer wieder Probleme, er wollte dann das Auto verkaufen. Ein potenzieller Käufer hat dann anhand der Daten bei BMW mal die Historie vom Fahrzeug sich angeschaut und da kam dann raus das der unfallfreie Wagen mal ein Totalschaden war. Er ist jetzt auch gegen den Vorbesitzer am klagen, weil der Besitzer davor ein Autohaus war und dort sämtliche Reparaturen genau dokumentiert wurden. Trotzdem zieht sich der fall schon fat 1 Jahr über Anwälte und ob er gewinnt ist äußerst fraglich.

Grundsätzlich ist ein Unfall auch nicht schlimmes, solange nicht die gesamte Karre kritzekrumm war und der Unfall vernünftig Instand gesetzt wurde. Meinen alten Wagen hatte ich auch vom Händler gekauft, bei der Besichtigung viel uns dann auch direkt ein Farbunterschied an der gesamten Front auf, kurzes Telefonat mit dem Vorbesitzer und aufgrund von Steinschlägen etc. wurde die gesamte Front nochmals neu lackiert. Naja ich war skeptisch aber bei einer Probefahrt konnte man absolut nichts feststellen und zu Hause auf der Hebebühne hab ich den Wagen dann komplett geprüft, man konnte absolut nirgends sehen, dass auch nur irgendwo etwas am Blech eingeschweisst wurde. Dafür wurden auf der technischen Seite einige Mängel verschwiegen, aber das ist eben Gebrauchtwagenkauf, hab die Mängel dann eben selbst behoben und fertig. Das Auto war halt auch schon BJ2003 da kann ich eben keinen Neuwagen erwarten.

Ich hab aber aus genau den gemachten Erfahrungen über die Jahre mich deswegen auch letztes Jahr für einen Neuwagen entschieden, weil ich einfach keine Lust mehr hatte nicht genau zu wissen was der Vorbesitzer da rum gewurschtelt hat.
 
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