KFZ online Außerbetriebsetzung -> Sofort gültig oder bekomme ich noch einen Bescheid per Post?

crt

Lt. Junior Grade
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Hallo!

Bin sonst nirgends angemeldet, wo es besser passt.

Ist eine online Abmeldung über i-KFZ (Portal der Zulassungsstelle) direkt gültig oder wird das erst manuell geprüft und ich bekomme noch Post?

Die Frage hat den Hintergrund, ob der Käufer quasi direkt nach Online-Abmeldung zur Zulassungsstelle pilgern kann, um das KFZ erneut erfolgreich zuzulassen.

Danke
 
Nixhr direkt die Frage, aber viell6hildt es euch.

Der potentielle Käufer könnte das Fahrzeug online ummelden, das ist direkt möglich, man bekommt sofort ein PDF mit dem man fahren darf den man hinter die Windschutz Scheibe legt.

Plaketten, Schein und Brief kommen innerhalb einer Woche hinterher.

Also ggf. Das abmelden damit umgehen?
 
cartridge_case schrieb:
Und das beantworten die F.A.Q.s der entsprechenden Behörde nicht?
Manche Behörden haben sogar ein Telefon ;).
Die Abmeldung ist sofort gültig bzw. durch das zwangsweise entwerte Nummernschild darf das Auto eh nur mit der eVb der neuen Versicherung zur Anmeldung bewegt werden. Du musst aber schauen, ob auf dem Schein ein entsprechender PIN für die Abmeldung vorhanden ist, der wird zusammen mit dem Code hinter der Plakette dafür benötigt. Das gibt es erst wenn das Auto glaube 2016 oder später angemeldet wurde.
 
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cartridge_case schrieb:
Und das beantworten die F.A.Q.s der entsprechenden Behörde nicht? Kann ich mir nicht vorstellen. Spätestens Google dann.
Nein, sonst hätte ich nicht gefragt^^
Ergänzung ()

Ja_Ge schrieb:
Manche Behörden haben sogar ein Telefon ;).
Ja. Wollte es aber direkt wissen.

Danke
 
Edit: Niemand nimmt das offizielle Telefon auf dem Amt ab. So viel dazu^^
 
Letztens hatte ich bei uns per Mail die Zulassungsstelle an einem Abend angeschrieben und am nächsten Morgen wurde ich hierzu angerufen.

Dasselbe, was du vorhast, haben wir im Februar als Käufer eines gebrauchten Wagens auch mit durchmachen müssen. Der Verkäufer hat von den Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 die Siegel bezüglich dem dahinter befindlichen Code frei gemacht und auch von den Kennzeichen. Er hat dann die Kennzeichen mit genommen, da er sie erneut verwenden wollte. Wir haben so Zulassungsbescheinigung 1 + 2 bekommen.

Das hätte so normalerweise geklappt. Aber aus irgendein Grund hat es online doch nicht geklappt. Er sollte sich persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellen.

Aus diesem Grund hatten wir den Vorschlag gemacht, denn Wagen direkt umzumelden. Aber dafür brauchten wir seine Kennzeichen wieder. Wir sind dann zur Zulassungsstelle und wurden ohne Termin abgewiesen. Also haben wir auf einen Termin warten müssen, was 14 Tage gedauert hat. Online war es bei uns nicht möglich, da wir noch keinen neuen elektronischen Personalausweis haben.

Deshalb bekam der Verkäufer wieder die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugschein), da er auch diese für die Abmeldung benötigte. Die Zulassungsbescheinigung 1 (Brief) hat er dazu nicht benötigt und da er bereits das Geld hatte und wir den Wagen, haben wir dieses auch nicht wieder herausgeben wollen. Vom Fahrzeugbrief hat er aber trotzdem eine Kopie mitgenommen.

Er hat dann den Wagen auch abmelden können.

Danach musste er uns aber wieder die Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugschein) zurückgeben, da diese zusammen mit dem Brief für die erneute Anmeldung mit neuen Kennzeichen benötigt wird.

PS. Abmelden geht bei uns in Köln bei der Zulassungsstelle montags und mittwochs auch ohne Termin.
 
crt schrieb:
Die Frage hat den Hintergrund, ob der Käufer quasi direkt nach Online-Abmeldung zur Zulassungsstelle pilgern kann, um das KFZ erneut erfolgreich zuzulassen.
Genau so hat es bei meinem Motorrad-Verkauf geklappt. Der neue Fahrzeughalter wollte eigentlich nur ummelden, jedoch ging das nicht. Dann rief er mich an, während er noch bei der Zulassungsstelle saß. Nach wenigen Minuten habe ich das Motorrad online abgemeldet und er konnte es direkt auf seinen Namen anmelden.
 
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@LiniXXus
Ich will jetzt hier keinen auf Klugscheißer machen, aber die Zulassungsbescheinigung I ist der Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung II ist der Fahrzeugbrief.
Zum Abmelden vor Ort braucht man I + II, Kennzeichen und einen Perso. Habe ich heute gemacht, wobei weder nach II, noch nach Perso gefragt wurde. Online ging es bei mir nicht, weil Zulassung 2014 war.

Ich habe noch nie den Fahrzeugschein zur Neuanmeldung eines Fahrzeugs gebraucht. Ich werde aber übernächste Woche ein Fahrzeug anmelden. Ich bin mal gespannt was ich vom Autohaus bekomme. Aber hier in Fürth brauche ich keinen Fahrzeugschein vom letzten Fahrzeughalter und ich glaube auch nicht, dass ich den vom Autohaus bekomme, geschweige den, dass die den überhaupt haben.
Ich werde berichten sobald Post da ist.

Ich hab jetzt nochmal auf der Seite der Stadt Fürth gekuckt. Eine Neuzulassung benötigt keine Zulassungsbescheinigung I, nur wenn man ummelden will oder wieder zu lassen will.

Der Landkreis vom TE würde mich auch interessieren. Hier auf der Seite vom kleinen Fürth ist alles haarklein erklärt und aufgeführt.
 
FrankenDoM schrieb:
Zum Abmelden vor Ort braucht man I + II, Kennzeichen und einen Perso.
Hat bei uns so geklappt und mit dem Verkäufer sind wir so verblieben, dass falls es Probleme gibt, wir schnell zur Zulassungsstelle dazu kommen.

FrankenDoM schrieb:
Ich habe noch nie den Fahrzeugschein zur Neuanmeldung eines Fahrzeugs gebraucht.
Das ist eine Neuregelung, falls ich mich richtig erinnere, aus dem Jahr 2013. Es wird keine Abmeldebescheinigung mehr ausgestellt. Der Fahrzeugschein wird aber nicht mehr eingezogen und wird mit einem Stempel mit der Abmeldung vermerkt. Der wird aber für die Anmeldung benötigt und wird dann aber endgültig eingezogen.

Bei uns hatte der Verkäufer behauptet keinen Fahrzeugschein bekommen zu haben und überall im Netz stand aber dabei, dass dieser für die Anmeldung doch benötigt wird. Hierzu hatten wir die Zulassungsstelle angeschrieben und die Dame, die mich dann anrief, bestätigte, dass der alte Fahrzeugschein benötigt wird.

Nachdem wir nochmals mit dem Verkäufer gesprochen hatten, hat er dann doch den Fahrzeugschein von der Abmeldung da und mit dem Anmelden gab es dann keine Probleme.

FrankenDoM schrieb:
Ich will jetzt hier keinen auf Klugscheißer machen, aber die Zulassungsbescheinigung I ist der Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung II ist der Fahrzeugbrief.
Ja, ich bringe dieses immer mit den Ziffern dazu durcheinander und kann es mit Brief und Schein besser unterscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
LiniXXus schrieb:
kann es mit Brief und Schein besser unterscheiden.
Wer nicht? ;)

LiniXXus schrieb:
Das ist eine Neuregelung, falls ich mich richtig erinnere, aus dem Jahr 2013. Es wird keine Abmeldebescheinigung mehr ausgestellt. Der Fahrzeugschein wird aber nicht mehr eingezogen und wird mit einem Stempel mit der Abmeldung vermerkt. Der wird aber für die Anmeldung benötigt und wird dann aber endgültig eingezogen.
Na ich bin mal gespannt was diese Woche alles in der Post vom Autohaus ist. 2019 bei meinem letzten Kauf hatte ich keinen Fahrzeugschein. Da war das Auto ein 3 Monate alter Werkswagen, aber das sollte eigentlich keine Rolle spielen.

Aber gut, auf der Seite der Stadt Fürth steht auch, dass man bei Neuzulassung keinen Schein braucht. Neuzulassung bedeutet mMn nicht, dass das um die erste Anmeldung des Fahrzeugs überhaupt geht, sondern um die auf einen neuen Halter. Ummelden ohne Abmeldung dazwischen oder Wiederzulassung auf den gleichen Halter wollen auch die Fürther I + II. Naja, ich werde es nächste Woche erleben :)
 
Keine Fälle aus anderen Foren wo Leute ohne Fahrzeugschein ihr Fahrzeug nicht zugelassen bekommen haben. Laut Mitarbeiterin der Zulassungsstelle soll es so das zulassen von gestohlenen Fahrzeugen erschweren.

Fand die Wartezeit von 14 Tagen schlimmer. Mit dem italienischen Konsulat bin ich fast 2 Jahren bezüglich eines Termins dran. Die tun sich damit aber schwer, weil mein Ausweis noch gültig ist. Nur wird dieser für
Angelegenheit per Online nicht mehr akzeptiert.
 
LiniXXus schrieb:
Laut Mitarbeiterin der Zulassungsstelle soll es so das zulassen von gestohlenen Fahrzeugen erschweren.
Ja, dass macht Sinn. Bei uns in Fürth steht zum Brief halt noch Kaufvertrag auf der Liste.
Aber ich berichte sobald die Post da ist und ich auf der Zulassungsstelle war.
 
Kurzes Update:

Im Verlauf der Abmeldung stand dann doch, dass es direkt wirksam wird, nachdem ich alle Daten eingegeben habe. Ich habe auch direkt danach eine Email der Versicherung erhalten, dass das Auto abgemeldet ist. Sollte also geklappt haben.

Den Bescheid gab es online und er kommt wohl nochmal per Post.

Irgendwie war es online auch billiger als vor Ort. Würde es definitiv beim nächsten Mal wieder online machen.
 
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LiniXXus schrieb:
Keine Fälle aus anderen Foren wo Leute ohne Fahrzeugschein ihr Fahrzeug nicht zugelassen bekommen haben.
Da ergibt keinen Sinn.
Bei der Zulassung hast du keinen Fahrzeugschein. Auf dem steht das Kennzeichen. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat kein Kennzeichen.

Probleme ohne Fahrzeugschein gibt es ggf. nur bei der Ummeldung eines bereits angemeldeten Fahrzeugs.

Und wenn das Fahrzeug online abgemeldet wird, ist der Fahrzeugschein ja freigerubbelt und damit ungültig.

Der größte Vorteil an der Online Abmeldung ist, dass man es direkt beim Verkauf machen kann und der Käufer das Fahrzeug mit den Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen (bitte selbständig prüfen) noch überführen darf.
 
Spielt keine Rolle, ob die alten Kennzeichen draufstehen und ob der Spiegel Siegel freigerubbelt ist.
War bei uns auch so und die haben auf der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein haben wollen!

Ob das jetzt einen Sinn ergibt oder nicht, liegt nicht in unserer Entscheidung. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
LiniXXus schrieb:
Das Siegel und kein Spiegel! o.O

LiniXXus schrieb:
War bei uns auch so und die haben auf der Zulassungsstelle den Fahrzeugschein haben wollen!
Dann hatten die wohl keine Ahnung?

h00bi schrieb:
Der größte Vorteil an der Online Abmeldung ist, dass man es direkt beim Verkauf machen kann und der Käufer das Fahrzeug mit den Kennzeichen unter bestimmten Bedingungen (bitte selbständig prüfen) noch überführen darf.
Was ist daran ein Vorteil? Wir haben die Autos immer angemeldet mitgenommen oder mitgegeben.

Versicherung übernahm der neue Besitzer mit Unterschrift und Uhrzeit. Problemlos.
 
cartridge_case schrieb:
Dann hatten die wohl keine Ahnung?
Aber hier im Forum haben alle voll die Ahnung... :D

Ashampoo_Snap_Sonntag, 11. Mai 2025_14h37m25s.png

Quell: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/auto-anmelden-abmelden/

Wie bereits geschrieben hatte ich zunächst den Fahrzeugschein nicht vom Verkäufer bekommen und ich dachte auch, dass dieser nicht benötigt wird. Wurde aber eines Besseren belehrt. Früher musst die Anmeldebescheinigung mit der Anmeldung vorliegen und heute gibt es keine Abmeldebescheinigung mehr. Es wird nun auf dem Fahrzeugschein die Abmeldung vermerkt.

Ich muss hier aber nicht herumdiskutieren, sind nicht meine Regeln!
Bin daher raus und der Wagen bereits seit März neu angemeldet.
 
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