Kingston SSDNow V100 mit 256 GB um ~80€?

tco95ttocs schrieb:
Scheinbar wollen die einen abschrecken um die SSDs nicht liefern zu müssen!
Du hast die Rechtslage offenbar nicht verstanden. Vielleicht solltest Du Dich dann doch erstmal von deim Rechtsanwalt beraten lassen, bevor Du weiter so eine Meinung vertrittst. Deine Rechtsschutzversichtung dürfte übrigens den Fall kaum übernehmen, falls Du darauf hoffst.
 
Ich habe da mal eine Frage an die Leute die ihre SSD schon bekommen haben oder die die regelmäßig bei Alternate bestellen.

Gibt es nach der "Bearbeitungsstatus zu Kundennummer XXXXXXXX" E-Mail von Alternate (in der bereits eine Auftragsnummer drin steht) noch eine weitere Mail von denen? mit dem Berteff "Auftrag XY" oder so?

Oder handelt es sich bei dieser E-Mail schon um die Auftragsbestätigung?

Auszug aus der Mail:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Auftrag Nr. XXXXXXXXX unter der Kundennummer XYXYXYXYXYXY geführt wird.
 
Ja, gibt es.

"Betreff: Auftragsbestätigung zu Kundennummer xxx"
Erst mit dieser Mail kommt der Vertrag zustande.
 
Nur wo Auftragsbestätigung draufsteht ist auch Auftragsbestätigug drin :)
 
@Topag steht in deiner Email auch etwas bezüglich "Rücktrittsrecht" ?

Wenn ja:

Ab jetzt wäre es m.A.n nicht mehr "eindeutig klar". Denn für eine reine Auftragsbearbeitung braucht man kein Rücktrittsrechtbelehrung anfügen.

Es ist irgendwo zwischen pot. Käufer-Information und Kaufvertrag angesiedelt => Ggf. müsstest aber jetzt erstmals Urteile suchen in denen solche "Fälle" bereits judiziert wurden.

Wenn nein: selbsterklärend
 
Zuletzt bearbeitet:
So nun mal Butter bei die Fische, ohne großes "hätte, könnte, wolle, geht nicht, kann nicht" oder anderen Halbwissen gequatsche!

Eigentlich hat man das doch die ganze Zeit vor Augen und man sieht es nicht einmal! Es steht gleich in der ersten Zeile der Anfeschtungsmail von Alternate:

Die geben sogar zu das der Vertrag zu stande gekommen ist:

"Sehr geehrte/r Frau / Herr Pagels,

den Kaufvertrag der aufgrund Ihrer Bestellung 294139393 vom 17.10.2011 über IMIM2K, interne Artikelbezeichnung "SSD 256GB 230/250 V 100 SA2 KIN", zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten."

Was nun?
Ich hätte gerne mal Nachhilfe in Rechtsgrundlagen, allerdings Fakten und keine Vermutungen.

Gibte es einen Referenzfall bei dem schon mal zu gunsten der Kunden entschieden wurde?
 
xammu schrieb:
Nur wo Auftragsbestätigung draufsteht ist auch Auftragsbestätigug drin :)

Würd ich so nicht sagen, erst wenn du wie gesagt ne Auftragsnummer hast ;)

Chrisibär schrieb:
@Topag steht in deiner Email auch etwas bezüglich "Rücktrittsrecht" ?

Wenn ja:

Ab jetzt wäre es m.A.n nicht mehr "eindeutig klar". Denn für eine reine Auftragsbearbeitung braucht man kein Rücktrittsrechtbelehrung anfügen.

Es ist irgendwo zwischen pot. Käufer-Information und Kaufvertrag angesiedelt => Ggf. müsstest aber jetzt erstmals Urteile suchen in denen solche "Fälle" bereits judiziert wurden.

also bei mir ist neben der Auftragsnummer auch das Widerrufsrecht aufgeführt, was ja erneut ein Indiz für einen zustandegekommenen Vertrag ist.

Topag schrieb:
So nun mal Butter bei die Fische, ohne großes "hätte, könnte, wolle, geht nicht, kann nicht" oder anderen Halbwissen gequatsche!

Eigentlich hat man das doch die ganze Zeit vor Augen und man sieht es nicht einmal! Es steht gleich in der ersten Zeile der Anfeschtungsmail von Alternate:

Die geben sogar zu das der Vertrag zu stande gekommen ist:

"Sehr geehrte/r Frau / Herr Pagels,

den Kaufvertrag der aufgrund Ihrer Bestellung 294139393 vom 17.10.2011 über IMIM2K, interne Artikelbezeichnung "SSD 256GB 230/250 V 100 SA2 KIN", zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg aufgrund eines Erklärungsirrtums angefochten."

Was nun?
Ich hätte gerne mal Nachhilfe in Rechtsgrundlagen, allerdings Fakten und keine Vermutungen.

Gibte es einen Referenzfall bei dem schon mal zu gunsten der Kunden entschieden wurde?

stimmt hätte mir auch gleich auffallen können, dass die den Kaufvertrag zugeben.
Also werd ich doch mal bei der Rechtsabteilung anfragen!


Mich würde noch interessieren, ob nur Leute eine bekommen haben, die nur 1 SSd in einer Bestellung bestellt haben oder ob es auch welche gibt, die mehrere aus einer Bestellung erhalten haben oder ob diese komplett storniert wurden?
 
@alle:
1. Für alle diejenigen die eine Auftragsbestätigung bekommen haben! jedoch danach eine email von alternate das sie wegen Erklärungsirrtum (Preis) den Kaufvertrag stornieren wollen => diese sache ist sehr komplex (anfechtungsformulierung & "unverzüglich" etc etc etc) aber i.d.r. zugunsten des käufers entschieden worden.

2. Für die nur eine Bestellbestätigung => kein Kaufvertrag => alles andere erübrigt sich dadurch

3. Für den sondernfall (post 186 von mir) => sehr schwierig das durchzufechten
 
Chrisibär schrieb:
@Topag steht in deiner Email auch etwas bezüglich "Rücktrittsrecht" ?

Wenn ja:

Ab jetzt wäre es m.A.n nicht mehr "eindeutig klar". Denn für eine reine Auftragsbearbeitung braucht man kein Rücktrittsrechtbelehrung anfügen.

Es ist irgendwo zwischen pot. Käufer-Information und Kaufvertrag angesiedelt => Ggf. müsstest aber jetzt erstmals Urteile suchen in denen solche "Fälle" bereits judiziert wurden.

Wenn nein: selbsterklärend


ja der ganze Anhangskram mit Wiederrufsrecht/folgen ist direkt da drunter.

Angenommen ich würde jetzt von meiner vorhandenen Rechtschutzversicherung (die ich bisher noch nie in Anspruch genommen habe) gebrauch machen und zahlt später nicht. Wie hoch ist der Streitwert (wonach ja der Anwalt abgerechnet wird), geht man jetzt von den 60 Euro aus oder von dem eigentlichen Wert der Platte 300 Euro?
 
Zuletzt bearbeitet:
ich seh schon, ziemlich verzwickte Sache...ich würd mich in dem Fall zur Kombination aus 1. und 3. entscheiden :)
 
Topag schrieb:
Wie hoch ist der Streitwert (wonach ja der Anwalt abgerechnet wird), geht man jetzt von den 60 Euro aus oder von dem eigentlichen Wert der Platte 300 Euro?
... oder etwa die Differenz von 240 EUR? Das würde insofern Sinn machen, als das Dein "Mehraufwand" wäre, um die von Dir bestellte Ware woanders zu bekommen falls Alternate nicht liefern "kann".

Ob aber juristische Fragen in der praktischen Umsetzung immer sinnvoll betrachtet werden (können), sei mal dahin gestellt.
 
"Rechtsberatung" egal in welcher Form hat hier nichts verloren, wer diese benötigt, sollte sich an einen Anwalt wenden. Sollte das nicht beherzigt werden, wird der Thread endgültig geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Damit wir somit wieder zum Kern der Sache kommen:
Wer hat den noch aller die SSD (zu einem andere Preis?) bekommen (bzw ist noch im Versand?) ? bzw. haben alle die es bekommen haben in D bestellt?
 
@jodd:

Danke, dass mal jemand von den Moderatoren das klarstellt.
Jegliche Verweise von mir (wenn auch nicht in diesem Thread) auf das RBerG werden nicht beachtet.
 
@t-kay187: was ihr in Deutschland manchmal für Gesetze habt (hat natürlich seine Vorteile - aber hier m.A. nach eher einfachen! "Hilfestellungen" unter quasi "Kuratel" zu stellen) ... :D
 
Ich find es schon recht dreist, sich mit allen Mitteln an dem Fehler eines Händlers bereichern zu wollen.
Klar, ich hätte mich auch über die SSD gefreut und diese vielleicht ggf. weiterverkauft.
Aber hier nun das GSG9 und den Europäischen Gerichtshof einschalten zu wollen, wirkt doch recht übertrieben.
 
Wie gut ist denn eigentlich die Qualität der Kingston V100 Serie? Man liest ja eher nicht so gutes. Können die die sie erhalten haben etwas berichten (Zuverlässigkeit, gefühlter Speed?)? Benchmarks/Screenshoots wären auch super :)
 
Chrisibär, wie sollen die was zur Zuverlässigkeit sagen, wenn sie die SSD noch nicht einmal eine Woche haben? Außerdem dürfte die meissten sie gleich weiterverkaufen. Die Speed (hat nichts mit Quaität zu tun!) ist nicht so toll, dafür ist der Controller einfach zu alt, der unterstützt ja noch nicht einmal NCQ, weder lesend noch schreibend. Die 4k Schreibwerte sind obendrein echt bescheiden, aber mit etwas Mühe findest auch Du Benchmarks der SSD im Netz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben