News Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme nicht komplett verbieten

IHEA1234 schrieb:
Eben nicht. Das wäre Diskriminierung und ist verboten, genauso wie man seine Kunden nicht nach Geschlecht, Hautfarbe, Schulabschluss, Parteipräferenz, Nationalität, Größe der Wohnung, Ehestatus, Essensgewohnheiten oder sonstigen zutiefst privaten Vorlieben aussuchen darf.

Das Diskriminierungsverbot ist eine der ganz großen Errungenschaften unserer Zeit und darf nur in begründeten Fällen gebrochen werden (zB wenn man die LIEFERUNG an bestimmte Länder ausschließt -was noch lange nicht heißt, dass man diesen Kunden nichts VERKAUFEN darf).

Über die enttäuschenden Entwicklungen der letzten Jahre, Diskriminierung doch wieder möglich zu machen (und damit meine ich nicht das Thema Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte) rede ich lieber nicht.
Nein es ist keine Diskriminierung, wenn man nur Leute mit rosa Polos rein lässt.
Jeder kann sich eins anziehen.

§ 1 AGG nennt genau sechs Diskriminierungsgründe. Ziel des Gesetzes ist es „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen”
 
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