"Kleiner Gewerbeschein" - Infos, Hinweise, Tipps&Tricks, Erfahrungen

Nebengewerbe (Hobby zu Geld machen) - Lohnt es sich?

  • Ja, es lohnt sich!

    Stimmen: 5 41,7%
  • Nein, zu viel Aufwand!

    Stimmen: 4 33,3%
  • Probieren - "Try and error"

    Stimmen: 3 25,0%

  • Umfrageteilnehmer
    12

duAffentier

Vice Admiral
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
6.348
Hallo,

ich habe nach Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO den GewA1 ausgefüllt und abgegeben.
Nun suche ich Leute, welche schon etwas Erfahrungen haben, mit Nebengewerbe.
Dabei geht es mir um allg. Themen die man beachten muss und sollte. Bzw auch Tipps&Tricks und natürlich Erfahrungen.
Rechnungen, Preise, Steuern (+ die Steuererklärung), Visionen - Ziele für Zukunft...

Hintergrund:
Da ich im techn. Bereich beruflich unterwegs bin, habe ich relativ viel Wissen dort. Gerade auch im Anwederbereich (im Privaten) gibt es 1001 Probleme, die einen immer begegnen. Meistens sind es "normale" Probleme, welche man lösen kann. Selten eher spezielle Themen. Die besten "Kunden" waren Familie und Freunde. Das will ich nun erweitern.
Ein weiteres "Hobby" bzw. Ehrenamt wo ich nun die Freizeit fülle, ist als Technikbotschaft ( www.gemeinsam-digital.eu ).
Sozusagen gibt es 2 Ziele. Ehrenamtlich als Technikbotschafter in den entsprechenden Projekten weiter arbeiten und Nebenberuflich die entsprechende Hilfe geben, für all die, welche sonst wo keine bekommen.
Also Personengruppe die wirklich nichts mit digitalen Themen am Hut haben, aber durch die Umwelt gewzungen sind, sich damit zu beschäftigen und die Ü60 - Wo die Entwicklung viel zu schnell voran geht und dort viele den Anschluß verlieren.

Ich freu mich auf ein Erfahrungsaustausch.
 
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Hi,

habe mich nebenberuflich im September 2021 selbstständig gemacht. Grund war, dass ein örtlicher Verein jemanden gesucht hat, der die IT macht. Mittlerweile habe ich drei gewerbliche Kunden und hier und da mal paar Privatkunden. Die kamen aber auch alle auf mich zu, durch Hörensagen etc. Aktiv werbe ich gar nicht.

Steuererklärung dieses Jahr bin ich gespannt, konnte ich letztes Jahr noch überall Nullen eintragen :D

Was benutzt ihr für Software zum Rechnungen schreiben? Habe Fakturama im Einsatz. Es erfüllt seinen Zweck, finds aber nicht so dolle.
Ebenso würde ich mir gerne ein kleines Notebook anschaffen - aktuell liegt alles in einer VM. Da bin ich aktuell noch zu unerfahren, wie das mit der steuerlichen Absetzung aussieht. Darf nicht teurer als ~900€ sein, sonst muss ich es über mehrere Jahre abschreiben, nur berufliche Nutzung etc. Wenn da jemand paar Hinweise zu hat wäre ich sehr dankbar :)
 
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Reaktionen: duAffentier
Hi,

ich habe mir "Hero" für Android nun genommen. Handy und Web-Oberfläche. Damit kann man alles machen!
Kunden, Rechnung etc. Ich teste mal die Free Version nun.
Das sollte eigentlich alles abdecken!

Ansonsten baue ich ja nur auf. Bin noch Step by Step am machen.

Steuer, da habe ich Wiso. Die Software ist super. Lohnt sich! Mal schauen wie es mit dem nebengewerbe ist. Aber das sehe ich dann nächstes Jahr so.
 
duAffentier schrieb:
Erfahrungen.
Rechnungen, Preise, Steuern (+ die Steuererklärung), Visionen - Ziele für Zukunft...
Den Stress mit der Steuererklärung und dem Finanzamt tue ich mir nach ca. 10 Jahren im Nebenerwerb nicht mehr an; Der Aufwand dafür ist einfach unverhältnismäßig. Ich habe das Nebengewerbe abgemeldet, mache aber meine ehrenamtliche Arbeit weiter. Natürlich verlange ich dafür kein Geld, allerdings wird ein Sixpack Bier oder eine Flasche Wein oder eine Packung Mon Cherie auch gern entgegengenommen. Viele ältere Menschen fühlen sich beleidigt, wenn man derlei kleine Geschenke ablehnen würde.

Mir geht es auch nicht darum, irgendwelchen Profis Konkurrenz zu machen, das Motto ist eher "Hilfe zur Selbsthilfe" oder auch "die Sprechstundennutzer helfen sich gegenseitig".
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ebenfalls seit etwa Mitte 2020 ein Gewerbe angemeldet. Ist alles kein Hexenwerk, kommt aber immer ganz drauf an was man so macht. Da sollte man auf jeden Fall (bei mir jedenfalls) mit der IHK vorher sprechen.
Steuern hatte ich bisher mit WISO und Elster direkt gemacht, funktioniert beides gut. Rechnungen schreibe ich im Word, aber das kommt seltenst vor, da wir Online über eine Plattform verkaufen die alles regelt.
Daher eigentlich nur Rechnungen von Ausgaben aufheben und alles in Schuhkarton werfen oder abheften und Ende des Jahres dann einmal durchgehen und alles eintragen.
Wir hatten vorher versucht tagesaktuell eine EÜR zu führen, aber das ist echt riesiger Aufwand und hat dann am Ende vom Jahr doch nicht geklappt.
Anschaffungen werden soweit ich weiß je nach Art eh über mehrere Jahre abgeschrieben. So haben wir es jedenfalls mit Maschinen gemacht und das Finanzamt hat das so akzeptiert.

Du solltest dir dann ein bisschen Gedanken machen wie du dir selbst Geld auszahlst. In unserem Fall ist es so, dass unser Gewinn grundsätzlich erstmal nicht versteuert wird solange er in der Firma steckt. Wenn wir uns allerdings ein "Gehalt" auszahlen, müssen wir das zu unseren privaten Einnahmen (also mit unserem Hauptberuf) dazurechnen und gemeinsam versteuern. Daher macht es für uns auch Sinn Dinge wie z.B. Drucker oder was sonst eben so für die Firma benötigt wird, dann direkt über die Firma als Ausgaben zu kaufen
 
Ich habe ja keine Produkte die ich anbiete, sondern eine Dienstleistung eher. So ähnlich wie @omavoss .
Ich will ja auch keine Konkurrenz zu anderen, sondern so dazwischen agieren.
Etwas mehr Zeit, gerade für die älteren.
Soll ja nur nebenbei sein, zum Hauptjob.

Brauch man da ein extra Konto wo? Also gibt ja genügend Gratis Konten. Wäre das Sinnvoll?
 
duAffentier schrieb:
Brauch man da ein extra Konto wo? Also gibt ja genügend Gratis Konten. Wäre das Sinnvoll?
Ja, das wäre sinnvoll. Muss ja kein dediziertes Geschäftskonto sein, weil dort die Kontoführungsgebühren oftmals höher sind als bei einem Privatkonto.

Für die für den Nebenerwerb beschafften Geräte und Maschinen kannst Du die Abschreibung als GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut) in Erwägung ziehen; das hätte den Vorteil, dass Du das GWG noch im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben kannst. Für GWG gibt es Höchstsätze, was die Kosten dafür angeht (Google hilft). Wenn die Kosten den Ertrag für das laufende Jahr überschreiten, kann man einen Verlustvortrag machen; das bedeutet, dass man den Verlust des laufenden Jahres mit den Erträgen des Folgejahrs ausgleichen kann.

Für das Finanzamt ist es wichtig, dass aus seiner Sicht der Nebenerwerb mit der eindeutigen Absicht ausgeführt wird, Gewinn zu erzielen. Wenn es für das Finanzamt so aussieht, dass mit dem Nebenerwerb lediglich das Hobby finanziert werden soll, kann es unangenehme Nachfragen geben.
 
Naja, da ich nichts anschaffen muss, brauch ich es ja nicht.
Technik habe ich da.
Daher schaue ich mal, wo es was günstiges/Gratis gibt.

Du hast schon recht, aber bei reiner Dienstleistung, wird es nichts geben, was ich da absetzten kann.

Ich schaue erstmal nach einen Konto noch. Und der Rest muss ja anlaufen. Und die Freizeit ist begrenzt. Daher ist es ruhig machbar.
 
Die GWG Grenze für EDV Hard- & Software wurde zu Beginn des Jahres 2021 aufgehoben. Bei den genannten Sachen ist nun eine Sofortabschreibung in unbegrenzter Höhe möglich. RTX 4090 lässt grüßen, brauche ich zum Rendern :evillol:

Zum Jahresende musst du eine Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und eine EÜR beim Finanzamt abgeben. Dafür würde ich Wiso empfehlen.

Des Weiteren musst du monatlich oder quartalsweise (je nach Umsatz) deine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dafür empfehle ich Sevdesk oder Lexoffice. Beide Programme kommunizieren über die Elster Schnittstelle mit dem FA. Damit schreibst du dann auch deine Rechnungen und buchst deine Belege/Ausgaben.

Daraus erstellen dir dann die Tools eine Umsatzsteuervoranmeldung, die du direkt ans FA senden kannst. Ebenso erstellen dir die Tools aus den Einnahmen und Ausgaben deine EÜR.

Und wenn du als Einzelunternehmer im Nebengewerbe tätig bist, dann brauchst dir auch keine Gedanken wegen Auszahlungen zu machen. Alles wird über deine private Steuernummer versteuert. Sagen wir AN 40k Lohn und im Nebengewerbe 10k. Dann musst du am Ende des Jahres 50k versteuern. Da du aber die 40k schon über die Lohnsteuer versteuert hast, musst du nur noch die 10k versteuern.
 
Zuletzt bearbeitet:
oOk. Danke für die Info!
Vorerst sehe ich noch nicht, das groß Einnahmen kommen.
Das wird sich noch etwash in ziehen. Sofern mein Plan wirkt.
Hauptjob lastet einen ja gut aus. Und die Ü60-Personen sind ein eigenes Volk, wo man schon wissen muss, wie man Sie nimmt.

WiSo habe ich und nutze zum Test das App "Hero". Das wollte ich mir mal anschauen.
 
Zu k.hussle: Eine Umsatzsteuererklärung muss nicht zwingend nötig sein, wenn man z.B. unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Heißt du musst im Einkauf zwar Umsatzsteuer zahlen (also wie jede Privatperson), allerdings musst du auf deine Dienstleistungen keine 19% Umst. ausweisen und draufschlagen. Funktioniert wenn du unter 22.000€ Umsatz liegst. Dann musst du lediglich eine EÜR machen. Die Einkommenssteuererklärung wird auch nur fällig, wenn du Gewinne erzielst und dir diese ausschüttest.

Zum Thema Konto kann ich das Geschäaftskonto von N26 sehr empfehlen. Ist (bei uns) kostenlos und bietet dafür sehr viele coole Optionen.
 
zindelino schrieb:
Zu k.hussle: Eine Umsatzsteuererklärung muss nicht zwingend nötig sein, wenn man z.B. unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Heißt du musst im Einkauf zwar Umsatzsteuer zahlen (also wie jede Privatperson), allerdings musst du auf deine Dienstleistungen keine 19% Umst. ausweisen und draufschlagen. Funktioniert wenn du unter 22.000€ Umsatz liegst. Dann musst du lediglich eine EÜR machen. Die Einkommenssteuererklärung wird auch nur fällig, wenn du Gewinne erzielst und dir diese ausschüttes
Kann ich auch empfehlen. Gerade wenn man sowieso kaum Einkäufe hat, wo man die Mehrwertsteuer abziehen könnte, ist es einfacher, selbst auch keine Aufschlagen zu müssen.
Du musst das dann nur immer auf den Rechnungen ausweisen und darauf hinweisen, dass du nach Paragraph XY unter die Kleinunternehmerregelung fällst und keine Umsatzsteuer ausweist. Solltest du schon Rechnungen mit ausgewiesener Steuer ausgestellt haben, musst du diese Steuer aber auch abführen ;)

Ansonsten ist das erstmal sehr praktisch und einfach, da eine EÜR recht simpel ist, speziell wenn man noch sehr klein ist und nur wenige Posten hat.
 
zindelino schrieb:
Funktioniert wenn du unter 22.000€ Umsatz liegst. Dann musst du lediglich eine EÜR machen
Eine EÜR ist bis 600.000 € Umsatz bzw. bis 60.000 € Gewinn möglich und hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

zindelino schrieb:
Die Einkommenssteuererklärung wird auch nur fällig, wenn du Gewinne erzielst und dir diese ausschüttest.
Das ist falsch, zumindest was den Einzelunternehmer im Nebengewerbe betrifft. Habe ich weiter oben schon erläutert. Bin seit 6 Jahren in genau der Position.
 
duAffentier schrieb:
Naja, da ich nichts anschaffen muss, brauch ich es ja nicht.
Technik habe ich da.
Daher schaue ich mal, wo es was günstiges/Gratis gibt.

Du hast schon recht, aber bei reiner Dienstleistung, wird es nichts geben, was ich da absetzten kann.
Nun, Du wirst doch sicherlich, bevor Du an einem Kundengerät in Aktion trittst, ein Backup vom Datentrager machen, dafür brauchst Du mindestens einen USB-Stick, einen externen Datenträger und die entsprechende Software. Das wäre schon etwas, was Du steuerlich absetzen könntest.

Eine kleine Feier zur Geschäftseröffnung ist wahrscheinlich auch fällig, dafür brauchst Du mindestens etwas zu essen und zu trinken, um die Familie und evtl. Gäste zu bewirten. Das sind Geschäftsausgaben, die Du (unter Abzug dessen, was Du persönlich vezehrst) steuerlich geltend machen kannst. Das geht auch in einem Restaurant oder in der Gaststätte.

Es gäge sicherlich noch viel mehr Möglichkeiten, geschäftlichen Aufwand steuerlich geltend zu machen, z. B. Kilometer mit dem Auto - dafür brauchst Du ein Fahrtenbuch; je nach Aufwand anteilige Stromkosten, evtl. Versandkosten oder Portogebühren, Kopierpapier plus Toner oder Tintenpatronen, denn Rechnungen wirst Du ja sicherlich schreiben wollen. usw. usf. Wenn ich noch ein wenig übelege, fällt mir bestimmt noch das Eine oder Andere ein.

Wenn der Ertrag des Unternehmens vorläufig die Ausgaben für Vorgenanntes übersteigt, machst Du eben eine Privateinlage . . . selbst die Gebühren für die Erteilung des Gewerbescheins sind steuerlich abzugsfähige Kosten.
 
@duAffentier :
Ich hatte mir damals einen DATEV-Kontenrahmen besorgt, an den ich meine Einnahmen-Überschuss-Rechnung angelehnt hatte. Eingentlich war das ja ganz einfach. Alles was schwieriger war habe ich mit meinem Steuerberater geklärt, z. B. die Abschreibung von Maschinen und Unternehmensausstattung, die keine GWG waren. Das war nicht ganz so trivial, abe auch zu schaffen.

Insgesamt wünsche ich Dir viel Erfolg. Mach Dir keine Gedanken darüber - die Berufsgenossenschaft, die IHK oder die Handwerkskammer und diverse Versicherungen melden sich dann ganz von allein bei Dir mit Ihren Forderungen bzw. Angeboten. Von denen will jeder einen Anteil von Deinem Kuchen.
 
Naja, ja. Aber ich sehe es locker. Da ich ja nur eine Dienstleistung / Service anbiete, fällt vieles weg.
Und dann schauen was kommt. So viel wird es ja nie werden! Zumal ich erstmal sehen muss, wie das mit den Kunden wird...
Probieren! Sonst melde ich es wieder ab. Aber vorerst, für dieses Jahr starten.
 
k.hussle schrieb:
Eine EÜR ist bis 600.000 € Umsatz bzw. bis 60.000 € Gewinn möglich und hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.


Das ist falsch, zumindest was den Einzelunternehmer im Nebengewerbe betrifft. Habe ich weiter oben schon erläutert. Bin seit 6 Jahren in genau der Position.
Zum ersten Punkt: Da ging es um die Umsatzsteuererklärung. Die fällt ohne Umsatzsteuer natürlich weg, was man nur bis 22k (im Vorjahr und 50k im laufenden) nutzen kann.
Beim zweiten Punkt mag das so sein. Ich bin in meinem Falle von einer GbR ausgegangen. Welche Gesellschafts-/Geschäftsform der TE gewählt hat, hatte er glaube ich noch gar nicht genannt.
 
Gründung als Einzelunternehmer

Mein Wissen:
  1. Einkommensteuer: Den Gewinn deines Klein- oder Nebengewerbes versteuerst du im Rahmen der Einkommensteuer. Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 9.984 Euro für Alleinstehende (für Verheiratete 19.968 Euro). Dies entspricht 832 € pro Monat (1.664 Euro im Monat für Ehepaare). Jeder Euro, der darüber liegt, ist nach dem aktuellen Einkommensteuertarif zu versteuern.
Bezieht sich das nur auf das Gewerbe oder auch dem Hauptjob?

Ich glaube weniger, das ich die Dienstleistung so anbringen kann/möchte, das dies als 2. Standbein zum Hauptjob wird. Aktuell plane ich ja nur mit dem Start. Wie es wird, sehe ich dann 2023. Aktuell versuche ich noch meine Ideen umzusetzen. Viel Einkommen wird nicht generiert.
Da ich vorerst nur ein Kunden habe, wo ich Schulung gebe für ein Zeitraum X.
 
duAffentier schrieb:
Bezieht sich das nur auf das Gewerbe oder auch dem Hauptjob?
Meines Wissens nach auf beides.
Da du ja als Einzelunternehmer auftrittst, ist der "Firmen"gewinn ja dein Einkommen. Diesen Gewinn musst du dann in deiner privaten Steuererklärung angeben als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das wird dann zu deinem Gesamteinkommen addiert und mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Den Freibetrag nutzt du normalerweise ja schon mit deinem primären Beruf aus.
 
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