komplettes Handyverbot an Schule - Ist dies erlaubt?

Es ist ganz einfach: Solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird und eine Regelung nicht in einen anderen Zuständigkeitsbereich fällt, kann man in der Schulordnung so ziemlich alles festlegen. Das trifft hier zu. Im Klartext: Die Schulleitung kann das mitführen von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände verbieten. Auf (nicht vorhandene) persönliche Rechte zu verweisen hilft nix. Auf dem juristischen Weg habt ihr keine Chance. Mal davon abgesehen, dass man es sich ja nicht unnötig mit der Schulleitung verscherzen muss.

Ihr Schüler müsstet euch also gute Argumente ausdenken, vielleicht könnt ihr die Verantwortlichen ja überzeugen. Aber etwas besseres als "sonst können die Eltern die Kinder nicht immer erreichen" oder "sonst kann man im Notfall keinen Krankenwagen anrufen" sollte euch schon einfallen. Sicher kommt dieses Verbot der Schulleitung ja nicht ohne Grund. Offenbar gibt es doch ein Problem mit den Handys an deiner Schule. Wenn du eine Idee hast, wie das Problem anders als mit einem generellen Verbot gelöst werden kann, hast du eine Chance.
 
Es gibt zwar kein Gesetz, welches das Mitführen der Handys erlaubt oder verbietet aber die Schulleitung hat auf dem Schulgelände Hausrecht.
Wenn sie beschließen, dass auf dem Schulgelände Handys nicht benutzt werden dürfen, können sie das.
 
Jep, solange keine Regelung erlassen wird, die gegen geltendes Recht verstößt, kannst du Regeln in deinen eigenen Einrichtungen erlassen, wie du lustig bist.

Mal ehrlich: "Kinder müssen auf dem Schulweg erreichbar sein".... gab zeiten, da gab es keine Handys oder gar Telefone, die Menschheit hat trotzdem überlebt ... sehr schwaches Argument.
 
@DDM_Reaper20: Wie das rechtlich wirklich aussieht weiß ich nicht, aber ich würde es persönlich als falsch ansehen. In der Schule braucht man auch kein Handy. Ich sehe nur ein Problem wenn man auf dem Schulweg in echten Gefahren sein Handy braucht. Z.b. ein Unfall passiert, jemand bricht zusammen. Natürlich kann man Mitmenschen um ein Handy bitten. Allerdings geht das nicht so schnell wie wenn man sein eigenes Handy dabei hat. Anwohner um Hilfe bitten usw geht auch, allerdings dauert auch das wieder viel länger. Also Handys auslassen okay, aber nicht dabeihaben finde ich in gewisser Weise dämlich.
 
@ freakzz

Ein Unfall? Da wäre ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs weitaus sinnvoller. Dann kannste wenigstens helfen, wenn einem was passiert, und jemand anders ruft den Notarzt. Gibt ja so viele, die so'n Ding dabei haben -- anrufen tun da viele gerne, nur helfen will keiner.

Als Begründung für das Mitführendürfen von Handies kein besonders gutes Argument, meiner Meinung nach . . .
 
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Erste Hilfekurs ist sowieso ein muss. Aber wenn man dazu noch den Krankenwagen holen kann ist das auch nicht schlecht. Oder willst du die Leute alleine zusammenflicken? Iwann kommt vllt jemand und hilft dir und ruft den Krankenwagen. Aber wie oft gehen Leute einfach vorbei? Dann finde ich es gut wenn man es selber in die Hand nehmen kann.
 
Jaaa, ich kenne alle Argumente für das Mitführen dieser kleinen Mistdinger.

Allerdings kann man genauso gut einen Passanten energisch auffordern, einen Krankenwagen zu rufen. Das machen die allermeisten. Man darf nicht bitten, man muss befehlen, dann geht das. Eigene Erfahrung. Oder bist Du auf so einsamen Wegen unterwegs, dass da echt Zeit vergeht, bis mal einer vorbeikommt? ;)

Wie dem auch sei, als Argument für Handies reichlich dünn, denn wie oft passiert sowas schon? Und selbst dann laufen 90% der Leute trotzdem weiter, auch wenn sie zumindest den Notarzt rufen könnten, so man sie nicht anderweitig "überredet". Überzeugt mich also gar nicht.

Ich halte das, wie schon gesagt, so: Mitführen dürfen meine Schüler die Dinger, aber Benutzung im Unterricht ist strengstens untersagt, so sie die Dinger nicht abgeben wollen (nach der Stunde können sie die Dinger wieder einfordern, kein Ding).
 
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Komisch... früher bekam man auch einen RTW ohne Handy an den Unfallort.
Es gibt auch Firmen die kein Handy auf dem Betriebsgelände erlauben bzw. ihren Mitarbeitern verbieten (aufgrund Firmengeheimnisse etc... teilweise verbieten sie nur Handys mit Kamera, teilweise komplett alle Handys) Mobiltelefone mitzubringen.

Ich würd es als Schule so regeln... in 99% der Schulen gibt es abschließbare Fächer für Schüler. Der Schüler darf sein Handy vor Unterrichtsbeginn dort deponieren und nach Schulschluss wieder mitnehmen. Die Benutzung des Gerätes während der Zeit in der Schule ist verboten... wer sein Handy benutzt bzw. es ausserhalb des Spintes hat, muss mit Konsequenzen rechnen.
 
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Wir haben aber nicht mehr früher, wir haben heute.

Danke für die vielen hilfreichen Antworten, ich werde das so weitergeben!
 
Das dies nicht gegen Grundrechte verstößt, darf der Inhaber des "Hausrechts" natürlich solche Verbote und Gebote erlassen....

komische Diskussion hier.
 
lasst doch den Schülern ihre Handys. Die müssen halt lernen verantwortungsvoll damit umzugehen. Warum sollten sie in den Mittagspausen an der frischen Luft nicht im Internet surfen oder Sms schreiben dürfen? Das ist doch ihr gutes Recht!

Und wenn es im Unterricht bei jemand klingelt muss er halt eine Konsequenz zu spüren bekommen. :)
 
Die jeweilige Schule kann durchaus festlegen, dass Mobiltelefone abzuschalten sind. Ist doch im Grunde wie im Kino oder Theater. Ärgert es euch dort nicht, wenn mitten im Film ein Klingelton stört? Gegen das Vergessen oder Ignorieren dieser Regeln hilft dann aber leider oft nur ein Verbot - und dieses könnte die Schule u.U. auch durchsetzen. Beispielsweise dadurch, dass Mobiltelefone nur im Umkleide- oder Eingangsbereich gestattet sind, nicht aber in den Klassenräumen.

Viele Unternehmen haben auch solche Regeln, warum sollte das für Schulen anders sein? Dass für Lehrer andere Regeln gelten als für Schüler, sollte überdies einleuchten, was aber nicht bedeutet, dass deren Klingelton nicht auch störte.
 
Is doch völlig egal ob die Handys verbieten, da sie die Schüler eh nicht durchsuchen dürfen. Das währe auch ein gutes Argument gegen das Verbot weil es sowieso nicht umsetzbar ist.
 
Schüler darf man vielleicht nicht durchsuchen, aber erwischt man einen mit einem Mobiltelefon, ist das Beweis genug, dass er sich nicht daran gehalten hat ;)
 
Moin,

grundsätzlich für Durchsuchungen von Schülern, kann z.B. der Schulleiter als Besitzdiener, der auch das Hausrecht ausübt, im Falle einer Notwehr nach § 32 folgendes tun,

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden"

d.h. also, der Schulleiter könnte dieses Recht so ausüben, mit der Begründung, Schüler würden Waffen (Messer, Schlagringe, ect.) bei sich führen. Um diese Gefahr abzuwenden wird eine Durchsung von Personen durchgeführt. Wenn dabei Handys oder andere Gegenstände gefunden werden, die sowieso schon durch die Hausordung verboten sind, ist dies zweckmäßig. Das ist das gleiche Prinzip mit dem Personen am Eingang einer Disco kontrolliert werden.
 
Der Fall der Notwehr ist aber an den Haaren vorbeigezogen. Er kann nicht ohne jeglichen Verdacht bestimmte Studenten durchsuchen und jeden Studenten zu durchsuchen entbehrt der Verhältnismäßigkeit
Aber sicher geht das, Gesetze sind immer Auslegungssache. §32 STGB gehört zu den sogenannten Jedermannsrechten und es ist die einzige rechtliche Basis Personen zu durchsuchen. Ein Schulleiter oder Lehrer hat ja keine Sonderrechte, aber als Besitzdiener hat er das Recht die Hausordnung durchzusetzen, wie in diesem Falle das Handyverbot. Wenn sich aber Personen dieser Hausordnung wiedersetzen, hat sicherlich die Schulleitung andere präventive Maßnahmen um diese Verordnung durchzusetzen. Aber eine Durchsuchung von Personen ohne gesetzliche Grundlage geht nicht, aber der §32 kann dazu ausgelegt werde. Sonst könnte auch nicht jeder Hans und Frantz in der Disco ohne Verdachtsfall durchsucht werden, es geht nur um die Durchsetzung des Hausrechtes.

Nur die Polizei hat Sonderrechte, sogenannte hoheitliche Rechte und die darf auch ohne Verdachtsfall Personalien überprüfen und Personen durchsuchen. Natürlich steht hierbei immer die Verhältnismäßigkeit im Vordergrund.

o_O Überhaupt schweift das Ganze ganz schön ab.
Letztendlich geht es in diesem Beitrag darum, ob die Schulleitung Handys verbieten darf, aber klar durch die Schulordung und sie hat auch das Recht dies mit allen erforderlichen Mittel durchsetzen, so einfach ist das.
 
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@ Big Ray:

Das ist der größte Quatsch, den ich seit langem hier gelesen habe. § 32 StGB (Notwehr) kann doch schon begrifflich keine Durchsuchung rechtfertigen.

Es mangelt hier ja schon an einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff.

I.Ü. fällt mir gerade keinerlei Rechtsgrundlage ein, die es jedermann gestattet einen anderen zu durchsuchen, das ist und bleibt der Polizei vorbehalten.
 
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