Es ist ganz einfach: Solange nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird und eine Regelung nicht in einen anderen Zuständigkeitsbereich fällt, kann man in der Schulordnung so ziemlich alles festlegen. Das trifft hier zu. Im Klartext: Die Schulleitung kann das mitführen von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände verbieten. Auf (nicht vorhandene) persönliche Rechte zu verweisen hilft nix. Auf dem juristischen Weg habt ihr keine Chance. Mal davon abgesehen, dass man es sich ja nicht unnötig mit der Schulleitung verscherzen muss.
Ihr Schüler müsstet euch also gute Argumente ausdenken, vielleicht könnt ihr die Verantwortlichen ja überzeugen. Aber etwas besseres als "sonst können die Eltern die Kinder nicht immer erreichen" oder "sonst kann man im Notfall keinen Krankenwagen anrufen" sollte euch schon einfallen. Sicher kommt dieses Verbot der Schulleitung ja nicht ohne Grund. Offenbar gibt es doch ein Problem mit den Handys an deiner Schule. Wenn du eine Idee hast, wie das Problem anders als mit einem generellen Verbot gelöst werden kann, hast du eine Chance.
Ihr Schüler müsstet euch also gute Argumente ausdenken, vielleicht könnt ihr die Verantwortlichen ja überzeugen. Aber etwas besseres als "sonst können die Eltern die Kinder nicht immer erreichen" oder "sonst kann man im Notfall keinen Krankenwagen anrufen" sollte euch schon einfallen. Sicher kommt dieses Verbot der Schulleitung ja nicht ohne Grund. Offenbar gibt es doch ein Problem mit den Handys an deiner Schule. Wenn du eine Idee hast, wie das Problem anders als mit einem generellen Verbot gelöst werden kann, hast du eine Chance.