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Hallo,
mal eine Frage an Leute, die sich mit dem deutschen Gesetz ein bisschen besser auskennen.
Vorweg, ich möchte keine Rechtsberatung, darum geht es nicht. Es geht nur darum, ob unten beschriebenes Handeln erlaubt ist.
Dieser Thread ähnelt wohl sehr stark diesem: https://www.computerbase.de/forum/threads/lehrer-behaelt-handy-uebers-wochenende.810719/, ich finde jedoch,
dass das Thema schon ein anderes ist.
Folgendes: In die Schulkonferenz (ein schulinterenes Entscheidungskremium aus je 4 Lehrer, Eltern und Schülern) wurde eingebracht,
die Benutzung von Handys komplett an unserer Schule (Gymnasium, Sachsen) zu verbieten. Es geht hier nicht um während des Unterrichts,
sondern um ein grundsätzliches Verbot. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass diese neue Schulregel auch eingeführt wird.
Gerade aus den höheren Klassen (und von wenigen Lehrern) wurde der Ruf laut, ob soetwas überhaupt gesetzlich gedeckt werden kann.
Die Eltern haben bei Kindern niedrigerer Klassenstufen sicherlich ein erhöhtes Interesse daran, dass ihre Kinder erreichbar sind,
oder das sie selbst durch die Kinder leicht erreicht werden können.
Es geht hier darum, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die soetwas regeln, oder ob es schlussendlich eine Ermessensfrage ist.
Wir wollten gegen die Entscheidung gerne Einspruch in der Schulkonferenz erheben, aber dafür brauchen wir etwas Handfestes.
Danke & Liebe Grüße
sudfaisl
mal eine Frage an Leute, die sich mit dem deutschen Gesetz ein bisschen besser auskennen.
Vorweg, ich möchte keine Rechtsberatung, darum geht es nicht. Es geht nur darum, ob unten beschriebenes Handeln erlaubt ist.
Dieser Thread ähnelt wohl sehr stark diesem: https://www.computerbase.de/forum/threads/lehrer-behaelt-handy-uebers-wochenende.810719/, ich finde jedoch,
dass das Thema schon ein anderes ist.
Folgendes: In die Schulkonferenz (ein schulinterenes Entscheidungskremium aus je 4 Lehrer, Eltern und Schülern) wurde eingebracht,
die Benutzung von Handys komplett an unserer Schule (Gymnasium, Sachsen) zu verbieten. Es geht hier nicht um während des Unterrichts,
sondern um ein grundsätzliches Verbot. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass diese neue Schulregel auch eingeführt wird.
Gerade aus den höheren Klassen (und von wenigen Lehrern) wurde der Ruf laut, ob soetwas überhaupt gesetzlich gedeckt werden kann.
Die Eltern haben bei Kindern niedrigerer Klassenstufen sicherlich ein erhöhtes Interesse daran, dass ihre Kinder erreichbar sind,
oder das sie selbst durch die Kinder leicht erreicht werden können.
Es geht hier darum, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die soetwas regeln, oder ob es schlussendlich eine Ermessensfrage ist.
Wir wollten gegen die Entscheidung gerne Einspruch in der Schulkonferenz erheben, aber dafür brauchen wir etwas Handfestes.
Danke & Liebe Grüße

sudfaisl
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