komplettes Handyverbot an Schule - Ist dies erlaubt?

sudfaisl

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21.840
Hallo,

mal eine Frage an Leute, die sich mit dem deutschen Gesetz ein bisschen besser auskennen.
Vorweg, ich möchte keine Rechtsberatung, darum geht es nicht. Es geht nur darum, ob unten beschriebenes Handeln erlaubt ist.
Dieser Thread ähnelt wohl sehr stark diesem: https://www.computerbase.de/forum/threads/lehrer-behaelt-handy-uebers-wochenende.810719/, ich finde jedoch,
dass das Thema schon ein anderes ist.

Folgendes: In die Schulkonferenz (ein schulinterenes Entscheidungskremium aus je 4 Lehrer, Eltern und Schülern) wurde eingebracht,
die Benutzung von Handys komplett an unserer Schule (Gymnasium, Sachsen) zu verbieten. Es geht hier nicht um während des Unterrichts,
sondern um ein grundsätzliches Verbot. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass diese neue Schulregel auch eingeführt wird.
Gerade aus den höheren Klassen (und von wenigen Lehrern) wurde der Ruf laut, ob soetwas überhaupt gesetzlich gedeckt werden kann.
Die Eltern haben bei Kindern niedrigerer Klassenstufen sicherlich ein erhöhtes Interesse daran, dass ihre Kinder erreichbar sind,
oder das sie selbst durch die Kinder leicht erreicht werden können.

Es geht hier darum, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die soetwas regeln, oder ob es schlussendlich eine Ermessensfrage ist.
Wir wollten gegen die Entscheidung gerne Einspruch in der Schulkonferenz erheben, aber dafür brauchen wir etwas Handfestes.

Danke & Liebe Grüße :)

sudfaisl
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei uns sind Handys auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ich habe auch schon mehrmals erlebt, das Lehrer die Handys von Freunden eingesackt haben. Allerdings wird es nicht von allen Lehrern und vorallem auf dem Schulhof und der Cafeteria nicht besonders ernst genommen. Im Schulgebäude ansich jedoch schon. ;)
 
Bei uns ist das auch stricktes Verbot für uns Schüler - Lehrer müssen sogar Handy dabei haben, für Notfälle.

Erst hatten wir ein komplettes Verbot, überhaupt ein Handy dabei zu haben. Darauf haben sich dann die Eltern beschwert, dass das Kind ja auf dem Schulweg erreichbar sein muss. Nun muss das Handy vor dem Betreten der Schule ausgeschaltet werden.
 
Bei uns damals (Gymnasium, Bayern) war auch generelles Handyverbot (also kein Mitnehmen des Geräts, nicht nur Ausschalten). Allerdings wurde man nie kontrolliert, und die wenigsten Schüler haben sich je dran gehalten. Woher will der Lehrer auch wissen, ob man ein Handy dabei hat - mit Vibrationsalarm bemerkt er ja nichteinmal einen Anruf. Von daher ist das halb so wild, meiner Meinung nach.

Gruß,
[sauba]
 
Es geht ja erstmal nicht um die Art der Umsetzung, sondern um die grds. Frage der Umsetzbarkeit.

So wie das klingt, scheint es zumindest nicht verboten zu sein, Handys auf dem kompletten Schulgelände zu verbieten.
 
Also das komplette Verbot halte ich für total bescheurt. Wie soll man denn aufm Schulweg Polizei und Feuerwehr schnell alamieren können. Klar geht das auch anders, aber dann dauerts vllt länger. Wenn die Handys ausbleiben müssen, dann ist das okay. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich möglich ist, diese einfach zu verbieten ;)
 
Gehen wir mal gesetzt vom Fall aus, dass die Handys zwar mitgeführt, jedoch nicht angeschaltet und benutzt werden dürfen.

Ich persönlich wäre einem solchen Verbot nicht unbedingt abgeneigt, da ich den Hype um Handys überhaupt nicht verstehe. Aber sowas steht nicht zur Debatte :D
 
Echt der Hammer... ich werd mal mit meinen Eltern reden...

ich nenne sowas Vernachlässigung der Aufsichtspflicht... damals gab es keine Handys und wir haben trotzdem überlebt. Eigentlich hätten meine Eltern dann immer mit nem "Dosentelefon" in meiner Nähe sein müssen.
 
Wovon redest du? O.o


Bei mir in den Vorlesungen sind Handys verboten (= sie sind auszuschalten). In der Praxis sieht das dann so, dass alle auf lautlos schalten und gut ist es. Nur in den Prüfungen sollte man die Handys unbedingt ausschalten, weil es da so ruhig ist, dass man unter Umständen das Vibrieren hören kann.
Die Profs lassen ihre Handys öfters mal an. Ich kann mich an einen Fall erinnern, da hat jemand kontinuierlich versucht, den Prof anzurufen, obwohl er ihn dauernd weggeklickt hat. Irgendwann war es ihm zu bunt und hat dann angenommen und den Anrufer vor allen Kommilitonen zur Sau gemacht. xD
 
Also bei uns ist das auch so, dass das im Unterricht nicht gewünscht ist. Der Lehrer kann das Handy einsacken aber meistens müssen wir dann nen Kuchen für die anderen backen. Auf dem Schulhof wird das nicht so ernst genommen bei den älteren, wenn ein jüngerer telefoniert ist das weg oder der ältere das zu offensichtlich macht... .

Fakt ist aber:
Lass dich einfach nicht erwischen, so schwer ist das nicht. :lol:
 
Dass ein mögliches Verbot sowieso umgangen werden wird, ist klar. Ging jetzt nur im die Grundagen.

_deLuxe, kannst du nicht woanders rumtrollen?
Und wenn du dich dennoch beteiligen willst, dann les doch bitte _alle_ meiner Posts durch, dann wirst du sehen, dass es hier nicht um meine Meinung geht.

Dass Handy im Unterricht verboten sind, sollte selbstverständlich sein. Bei uns wird das auch über Kuchenbacken geregelt.
 
Zitat von sudfaisl:
Die Eltern haben bei Kindern niedrigerer Klassenstufen sicherlich ein erhöhtes Interesse daran, dass ihre Kinder erreichbar sind,
oder das sie selbst durch die Kinder leicht erreicht werden können.
Aus meiner rechtlich ungeschulten Sicht, erscheint mir dieses Verbot als ein tiefer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte.

Wer von uns beiden hat denn mit dem "rumtrollen" angefangen.
Das ich nicht lache! Hast Du überhaupt eine Ahnung was Persönlichkeitsrechte sind? Anscheinend nein!

Stelle keine Behauptungen auf die absolut keiner Grundlage bestehen.
Wenn die Eltern ihr Kind erreichen wollen, reicht ein Anruf im Sekretariat. Ich fasse es nicht wie weltfremd die heutigen Kinder sind.
Was glaubt ihr denn wie es vor ca. 15 Jahren war? Da sind nicht täglich dutzende Eltern durchgedreht weil sie ihr Kind nicht innerhalb von einer Minute am Telefon hatten.

Immer wenn irgendwer sich von irgendwas gestört fühlt, kommt "meine Persönlichkeitsrecht sind eingeschränkt".

Mal ein paar Beispiele...

- Innerorts maximal 50 km/h
- Alkoholverbot in einigen privatisierten Bahn-Anbietern
- Rauchverbot in Restaurants
- nicht vor die Tür des Nachbarn pinkeln
usw...

wenn es nach Deiner Auslegung geht, sind das alles rechtswidrige Einschränkungen der Persönlichkeit.

Nur darum geht es mir! Und wenn Du so nen (aus meiner Sicht) Schwachsinn schreibst, wunder Dich nicht über meine Reaktion.

Zu den Persönlichkeitsrechten gehören u.a. die Privatsphäre und die Intimsphäre. Und die werden definitiv nicht verletzt.
 
Ich habe geschrieben, dass ich dies aus einer - meiner - rechtlich ungeschulten Sicht so sehe. Diese "Persönlichkeitsrechte" sind nicht in dem Sinne wie im juristischen Termini gemeint. Rauchen z.B. ist auch ein Persönlichkeitsrecht.
Wenn die Eltern ihr Kind erreichen wollen, reicht ein Anruf im Sekretariat. Ich fasse es nicht wie weltfremd die heutigen Kinder sind.

Das ist im Übrigen genau meine Meinung! Ich finde diesen ganzen Handyschwachsinn auch grauenvoll, aber ich bin hier quasi das Sprachrohr der Schülervertretung, die sich erkundigen möchte.
Noch mal: Hier gehts es nicht um meine Meinung!

Deine weiteren Beispiele find ich übrigens nicht besonders gut gewählt. Dahinter stehen nämlich genaue Gesetze, was das Ganze in eine ganz neue Ebene hebt.

Ich möchte die Diskussion mit dir nicht vertiefen, ich weiß, dass das nur wieder in polemischen Geplänkel enden wird, und dazu ist dieser Thread hier nicht da.
 
@ freakzz

Gegenfrage: Warum sollte es nicht möglich sein, Mobiltelefone u.ä. zu verbieten? Im Rheinland-Pfälzischen Schulgesetz z.B. finde ich keinen einzigen Paragraphen, der sich damit beschäftigt. Das fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Schulen und damit in die Schulordnungen, so jedenfalls bei uns.

Inwieweit sollte das (zeitlich streng begrenzte!) Konfiszieren eines Mobiltelefons überhaupt den Tatbestand der Unterschlagung erfüllen? Von einer "Gefährdung des Eigentums" ist wohl überhaupt nicht auszugehen. Das Drecksding wird dem Schüler ja wieder übereignet, der Eigentumsanspruch wird in keinster Weise angezweifelt.

Mobiltelefone sind an Schulen überwiegend einfach nur störend. Eltern können ihre Sämlinge mühelos über das Sekretariat erreichen (das war schließlich mal, lang ist's her, die einzige Möglichkeit!), das Argument zieht also nicht. In vielen Schulen hängen außerdem Münztelefone, und wer sich mit den Sekretärinnen halbwegs gut stellt, darf sicherlich auch mal schnell zu Hause anrufen, ohne dass gleich mit der Sparbüchse geklimpert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sudfaisl dafür gibt es den Meldebutton

Meines Erachtens verletzt es keine Rechte aus den bestehenden Gesetze, wenn du was in Richtung Verletzung der Grundgesetze wehen möchtest. Sollte man es gut begründen können, schwebt dir da was in der Richtung vor?

In Deutschland gilt ja noch immer sein Handy aus oder Stumm zu schalten auch während der Arbeit und besonders bei Meetings. In anderen Ländern wirst du nicht für voll genommen, wenn du sowas tust... Handy ausschalten während eines wichtigen Geschäftstreffen >_>.
 
Naja...ich bin mir ziemlich sicher das es kein Gesetz gibt das einem nicht erlaubt ein Handy in der Schule zu führen.
Auch wen es die Schulleitung sagt oder in der Schulordnung steht muss sich die Schulortnung dem Gesetz beugen und dort steht nirgendwo verfasst das es ein Handyverbot auf Schulen gibt.

Gegenfrage: Warum sollte es nicht möglich sein, Mobiltelefone u.ä. zu verbieten? Im Rheinland-Pfälzischen Schulgesetz z.B. finde ich keinen einzigen Paragraphen, der sich damit beschäftigt. Das fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Schulen und damit in die Schulordnungen, so jedenfalls bei uns.

Naja...wie schon gesagt.Ein Schulgesetz steht nicht über dem Bundesgesetz.
Genau sogut steht kein Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag über das Arbeitsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ fripon

Weil es kein Gesetz auf Bundes- oder Landesebene gibt, das Schülern verbietet, Mobiltelefone in die Schulen mitzuführen, ist es den Schulen eo ipso verboten, genau das zu bewerkstelligen? Eigenartige Logik. :D

Andersrum wird eher ein Schuh draus: Weil es eben nicht bundes- oder landesgesetzlich geregelt wurde, steht es den Schulen frei, ihre eigenen Regeln aufzustellen, die auch zu befolgen sind, was sich an den jeweiligen Schulordnungen prima ablesen lässt -- in vielen steht nämlich ein Handyverbot drin.
 
Da es keinen zwingenden Grund gibt für Handys in Schulen, könnte ich mir auch vorstellen das die Schule es auch über ihr "Hausrecht" regeln kann.
 
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