Kostenvoranschlagspauschale, wenn der Händer nicht reparieren kann?

hendr1k1

Ensign
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Also mein imac ist kaputt und ich habe ihn abgegeben, damit er repariert wird. Dabei musste ich eine Kostenvoranschlagspauschale von 25€ bezahlen. Wenn er das Gerät untersucht hat und mir sagt was es kostet und ich stimme der Reperatur zu, dann werden die 25€ verrechnet. Wenn mir die Reperatur zu teuer ist, dann muss ich die 25€ trotzdem zahlen.

Ist ja auch so weit alles okay. Aber nun hat sich die Werkstatt gemeldet und gesagt, dass sie nichts austauschen können, da sie kein authorisierter Apple Partner sind (Sagen aber, dass sie auch apple reparieren) und die Reperatur zu speziell ist. Naja auf jeden Fall soll ich die 25€ noch bezahlen. Ich bin der Meinung, dass ich die zurückbekommen sollte, da ich ja gar nicht die Wahl habe den imac nicht reparieren zulassen.

Kann ich darauf pochen, dass ich das Geld zurück bekomme, oder ist das normal?
 
Ribery88 schrieb:
Also arbeitest du gerne kostenlos?!

Erst Geld verlangen und dann sagen, wir können den nicht reparieren? Was ist das für ein Service?
An den TE, sowas macht man bei Apple direkt oder Gravis
 
Trotzdem hat doch der Techniker seine Arbeitszeit investiert?! "Was ist das für ein Service" Was hat dies mit Service zutun?!
Allenfalls hat dies mit Kulanz zutun, sonst nichts!
Wenn der TE eben zur einer Werkstatt geht, die nicht von Apple autorisiert wurde, dann ist er selbst Schuld!
 
Gerade als Apple-User und -Käufer sollte es einem doch nicht schwerfallen, für heiße Luft zu bezahlen, oder?

:-)
 
SpookyFBI schrieb:
Was ist das für ein Service?
Die Leistung, für die 25€ verlangt wurde, wurde erbracht (Diagnose).
Das Verrechnen mit einem eventuell folgenden Reparaturauftrag ist freiwillig.

Wie kommen eigentlich diese "Kunden" immer wieder auf den Trichter, dass man für Dinge, die man nicht "anfassen" kann, nichts bezahlen muss? Da investiert jemand Zeit und Mitarbeiter um einen Fehler zu finden und zu prüfen, ob und wie er behoben werden kann und das ist dann nichts wert, weil die Diagnose lautet "können wir nicht"?

Fasst euch mal an den Kopf.... :kotz:
 
Ich frage mich eher, warum Du einen defekten Mac - bei dem dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch Original Apple Teile ausgetauscht werden müssen - nicht von vorneherein zu einem autorisierten Apple Händler bringst, denn nur die dürfen das.
 
Die Werkstatt gehört mit zu Media Markt und der nächste Händler ist 60km entfernt. Außerdem haben wir ja nachgefragt, ob sie auch macs reparieren und es wurde uns gesagt, dass sie es tun. Sonst hätte ich den da ja gar nicht abgegeben.

Der hätte doch den Auftrag gar nicht annehmen dürfen, wenn er das Teil gar nicht reparieren kann.

Wir haben uns da direkt mit Media Markt unterhalten und die haben uns auch zugesagt, dass sie das Gerät eigentlich nicht hätten annehmen dürfen/sollen. Heute werden wir zu Media Markt fahren und weitersehen...
 
Heretic Novalis schrieb:
Die Leistung, für die 25€ verlangt wurde, wurde erbracht (Diagnose).
Das Verrechnen mit einem eventuell folgenden Reparaturauftrag ist freiwillig.

Wie kommen eigentlich diese "Kunden" immer wieder auf den Trichter, dass man für Dinge, die man nicht "anfassen" kann, nichts bezahlen muss? Da investiert jemand Zeit und Mitarbeiter um einen Fehler zu finden und zu prüfen, ob und wie er behoben werden kann und das ist dann nichts wert, weil die Diagnose lautet "können wir nicht"?

Fasst euch mal an den Kopf.... :kotz:

Wenn die Sache auch reparieren könnten, dann verstehe ich das.
Aber in dem Fall ging das ja garnicht. Man hat also einfach mal so 25€ abgegriffen, obwohl man garnicht berechtigt ist an dem Mac zu schrauben.
Jetzt bringt der TE das Mac zu nem Apple Händler, Reseller etc und die stellen fest, daß das Gerät nicht Ordnungsgemäß geöffnet wurde oder ähnliches... Was meinst du was dann passiert?

Du bringst den BMW auch zu Mercedes oder?
 
es ist halt die Frage, was defekt ist, wenn die im MM davon ausgingen, dass es sich z.B. um einen defekten RAM Riegel gehandelt hat, den sie tauschen können und erst im späteren Verlauf festgestellt haben, dass es etwas anderes ist, was sie nicht reparieren können, sehe ich es als legitim an die 25€ in Rechnung zu stellen. Gerade bei PCs ist die Fehleranalyse nicht immer auf den ersten Blick treffend.
Generell wäre es interessant was in den AGB, bzw. der Auftragsbestätigung steht.
 
Ich würde das nicht bezahlen, denn der Kostenvoranschlag wurde ja nicht durchgeführt sondern vorzeitig abgebrochen. Auftrag wurde also nicht fertig ausgeführt.
 
Ich finde das rechtlich gar nicht so einfach. Dem Kunden wurde hier vermittelt das man in der Lage ist auch Mac´s zu reparieren. Das stimmt aber so nicht. Ich würde tatsächlich nicht zahlen wollen und das auch so argumentieren. Im Zweifel vor dem Geschäftsführer. Sollte das alles nicht klappen, hat man immer noch die Wahl zwischen bezahlen oder aber zu klagen.
 
Xyn schrieb:
Ich finde das rechtlich gar nicht so einfach. Dem Kunden wurde hier vermittelt das man in der Lage ist auch Mac´s zu reparieren. Das stimmt aber so nicht. Ich würde tatsächlich nicht zahlen wollen und das auch so argumentieren. Im Zweifel vor dem Geschäftsführer. Sollte das alles nicht klappen, hat man immer noch die Wahl zwischen bezahlen oder aber zu klagen.
Aus meiner Sicht nicht ganz, die Frage ist, wie das ganze kommuniziert bzw. festgestellt wurde. Wenn die 25€ alleine für die Fehlersuche veranschlagt wurden, muss bezahlt werden, weiterhin ist interessant was in der Auftragsbestätigung steht.
Es gibt genug Fälle in denen die Reparatur nicht durchführbar ist, da z.B. Spezialwerkzeug erforderlich ist und man trotzdem die Fehlersuche bezahlen muss.
Ich hatte letztens den Fall, dass ich mein gebricktes SG2 reparieren lassen wollte. In der Werkstatt sollte ich einen Auftrag zur Fehlersuche unterschreiben, der dann bei möglicher Reparatur verrechnet wird, mir wurde gesagt, in der Regel könnte man auch SG2 reparieren, aber Zusagen könnte man mir nichts, deshalb habe ich Abstand genommen.
 
In den Reparaturbedingungen steht drinnen, dass der Kunde die bis dahin entstandenen Kosten bezahlen muss.
Du kannst nur auf Kulanz hoffen mehr nicht!
 
Hallo?
Die können keine Macs reparieren... dann hätte sie den Auftrag nicht annehmen dürfen.
Ich finde das toll, wie einige der Meinung sind, weil wahrscheinlich das RECHT dem Recht gibt, daß man zahlen muß.
Aber ich hätte dann das letzte Mal beim MM gekauft, auch wenn es eine Werkstatt im Auftrag war.
 
Nochmal für dich, wenn ich einen Dienstleister beauftrage und deren Reparaturbedingungen akzeptiere und die Bedingungen besagen, dass
die enstandenen Kosten bezahlt werden müssen, was gibt es da noch zur diskutieren Spooky?

Die haben doch geschrieben, dass die Rep zur speziell ist!
Ich würde mit dem MM sprechen und denen mitteilen, ob die das Gerät nicht direkt zur einem Apple Servicecenter schicken können?!
Und ja das kann der MM.
@TE Wenn du eine autorisierte Apple Werkstatt brauchst, die auch ggf. dir einen UPS Label schicken kann, damit du das Gerät einschicken kannst, dann lass es mich wissen und ich schicke dir die Kontakt-Daten!
 
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Ribery88 schrieb:
Nochmal für dich, wenn ich einen Dienstleister beauftrage und deren Reparaturbedingungen akzeptiere und die Bedingungen besagen, dass
die enstandenen Kosten bezahlt werden müssen, was gibt es da noch zur diskutieren Spooky?

Die haben doch geschrieben, dass die Rep zur speziell ist!
!

Also können Sie Apple Geräte eh nicht reparieren... und dann hätten die das nicht annehmen dürfen.
Entweder ich kann reparieren (alles) oder kann es nicht.
 
Methadron du hast natürlich nicht unrecht. Es kommt auf die genaue Vereinbarung an, was genau gemacht werden soll. Auf der anderen Seite, wenn dem Auftragnehmer bekannt ist das er das nicht reparieren kann und trotzdem annimmt ist die Frage wie weit hat er den Kunden getäuscht über Leistungen die er sowieso nicht erbringen kann. Besonders dann wenn der dem Kunden vermittelt das er in der Lage ist den gewünschten Auftrag auszuführen.

Ich bleibe dabei, einfach zu klären ist das nicht.
 
SpookyFBI schrieb:
Also können Sie Apple Geräte eh nicht reparieren... und dann hätten die das nicht annehmen dürfen.
Entweder ich kann reparieren (alles) oder kann es nicht.


Also hast du eine Glaskugel, weil du ja alles vorher sehen kannst, was Defekt ist?
Nochmal der TE geht zum Dienstleister und beauftragt den Dienstleister, dass das Gerät überprüft werden soll. Bei der Überprüfung wird festgestellt, dass keine Reparatur möglich is, warum soll die Arbeitszeit dann kostenlos sein?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ribery88 schrieb:
Also hast du eine Glaskugel, weil du ja alles vorher sehen kannst, was Defekt ist?
Nochmal der TE geht zum Dienstleister und beauftragt den Dienstleister, dass das Gerät überprüft werden soll. Bei der Überprüfung wird festgestellt, dass keine Reparatur möglich is, warum soll meine Arbeitszeit dann kostenlos sein?

Wir haben uns da direkt mit Media Markt unterhalten und die haben uns auch zugesagt, dass sie das Gerät eigentlich nicht hätten annehmen dürfen/sollen.

Wenn das zutrifft, ist es hoch diskutabel ob der örtliche MM wirklich das Recht hat die 25€ einzubehalten.
 
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