Krankenversicherung hat keine Patientenakte?

Alphadude

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Hallo zusammen,

ich habe gerade ein extrem nerviges Problem und hoffe, jemand hier kennt sich mit sowas einigermaßen aus. Zwecks Wechsel in die private Krankenversicherung habe ich die Patientenakte meiner gesetzlichen Krankenversicherung angefordert, um meine Diagnosen einzusehen und alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten zu können. Ich war zeit meines Lebens bei der AOK versichert und bin seit dem 1.7.21 bei der HKK.

Ich habe zuerst die Diagnosen von der HKK angefordert --> ging alles problemlos, innerhalb von 2 Tagen hatte ich Post.

Mit der AOK hingegen gibt es nur Probleme. Zuerst wusste man nicht, was ich will, dann habe ich lediglich eine Übersicht über meine Zeiten der Arbeitsunfähigkeit inkl. Diagnosen bekommen. Ich benötige allerdings sämtliche Diagnosen, die jemals gestellt worden sind, nicht nur die, wo ich auch parallel krankgeschrieben war. Bin dann persönlich zur Geschäftsstelle hin und habe das erklärt.

Und jetzt kommt's: Der Mitarbeiter meinte, die hätten sowas nicht und überhaupt ginge das nur über die letzten 5 Jahre (private KV fragen allerdings die letzten 10 Jahre ab). Kann das wirklich sein oder hatte der einfach keine Ahnung? Meines Wissens gibt es Aufbewahrungsfristen bis 30 Jahre und die Krankenversicherung sollte doch logischerweise auch alle meine Diagnosen haben, oder? Bei der HKK hat es ja auch geklappt.

Wir sind so verblieben, dass er sich nochmal informiert und sich dann bei mir meldet. Ich glaube aber nicht, dass da noch viel bei rumkommen wird. Jemand ne Idee, was ich jetzt machen kann? Ich brauche definitiv alle Diagnosen, da mich die private KV schlimmstenfalls wegen Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten kündigen kann.

Danke im Voraus!
 
Alphadude schrieb:
Jemand ne Idee, was ich jetzt machen kann?
Der privaten KV eine entsprechende Vollmacht ausstellen, dann kümmern die sich. Sofern sie das anbieten. Bietet aber eigentlich jede Versicherung bei einem Wechsel an.
 
Alphadude schrieb:
Kann das wirklich sein oder hatte der einfach keine Ahnung?
Das fragst du jetzt Laien in einem Computerforum statt selbst die gesetzlichen Grundlagen zu googeln? Oder was ist das Problem jetzt? Ich wüsste auch nicht, wieso die das länger aufheben sollten. Eine Patientenakte hat deine Krankenkasse sowieso nicht. Da kannst du bei deinen behandelnden Ärzten fragen.
 
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Was sagen denn deine Unterlagen dazu die du zu Hause hast?
 
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Alphadude schrieb:
Zwecks Wechsel in die private Krankenversicherung habe ich die Patientenakte meiner gesetzlichen Krankenversicherung angefordert, um meine Diagnosen einzusehen und alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten zu können
Warum sollte das die Krankenkasse haben?


Normalerweise hat das dein Arzt, bei dem müsstest du nachfragen.
 
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Weil die Ärzte das zwecks Abrechnung an die Krankenkasse weiterleiten. Ich weiß gar nicht mehr, bei welchen Ärzten ich die letzten 10 Jahre war. Ich gehe immer zu dem, der gerade nen Termin frei hat. Und wie gesagt: die HKK hatte die Liste ja auch.
 
cartridge_case schrieb:
Aber da doch keine Diagnosen. Schon wegen der Schweigepflicht nicht!
Wovon Du den Arzt in der Regel befreist durch ein Formular

IMG_5552.jpeg



Das scheint jede Krankenkasse unterschiedlich zu interpretieren

IMG_5553.jpeg
 
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@JimmyTheApe danke, das sagte ich ja die ganze Zeit. Verstehe auch nicht, warum manche Leute da jetzt unnötiges Zeug diskutieren, das mir nach der ganzen Recherche im Vorfeld ohnehin schon klar ist. Es geht mir hier nur um die Auskunftpflicht der AOK.
Ergänzung ()

@cartridge_case Auf dem Schreiben von der HKK steht alles detailliert mit ICD-Diagnosecode, Datum und Name des Arztes. Sowas habe ich mir von der AOK eigentlich auch erwartet.
 
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@JimmyTheApe DANKE! Das hatte ich tatsächlich noch nicht gefunden. Könnte also durchaus sein, dass die AOK die Diagnosen tatsächlich nicht hat. Das mit dem Musterschreiben werde ich vielleicht machen, je nachdem, was der Mitarbeiter sagt, wenn er sich wieder meldet.
 
Alphadude schrieb:
Könnte also durchaus sein, dass die AOK die Diagnosen tatsächlich nicht hat
Die Möglichkeit besteht halt wirklich. Wenn die AOK der Meinung ist, das so bald die Abrechnungen durch sind plus Zeitraum X Karrenzzeit wird gelöscht und nur Meta-Daten aufgehoben werden, dann hast du halt schlicht Pech.
 
Man sollte doch eigentlich wissen welche Probleme man gesundheitlich hat(hatte)? Ob das jetzt Allergie, Augenfehlstellung oder irgendwas Chronisches ist. Attest erstellen lassen fertig.
 
@turbo1 Naja, eine private Krankenversicherung schließt Leistungen aus über Krankheiten die man schon diagnostiziert bekommen hat und nicht gemeldet hat. Wenn man mal beim Hautarzt war und der ein Krankheitsbild oder ein Risiko dazu auf die Diagnose geschrieben hat, das damals nicht der Hauptgrund des Besuches war, kann man sowas schon mal vergessen und Jahre später bereuen. Meinem Vater ging es so bei einer Zusatzversicherung die er 20 Jahre lang bezahlt hat und als er ein paar Tage Krankenhaus abrechnen wollte (die hätten ihm pro Tag Betrag x gezahlt) haben sie eine 25 Jahre alte Diagnose ausgegraben, die er nicht angegeben hat und die auf das Krankheitsbild schließen lassen kann und dann nichts gezahlt. Es ging um keine große Summe, also hat er einfach nur gekündigt.

Aber besser alles angeben was man finden kann.
 
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Löschfristen betragen 6 Jahre, danach wird anonymisiert. Endgültige Löschung erfolgt dann nach 10 Jahren. Die von PKVen oft verlangten 10 Jahre können somit gar nicht zur Verfügung gestellt werden.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html

Ansonsten beim BAS beschweren. Dann werden die schnell tätig: https://www.bundesamtsozialesicheru...de-ueber-einen-sv-traeger/beschwerdeformular/
Alphadude schrieb:
DANKE! Das hatte ich tatsächlich noch nicht gefunden. Könnte also durchaus sein, dass die AOK die Diagnosen tatsächlich nicht
Natürlich hat die AOK die Daten, jedoch nur die Zeit bei der du bei der AOK versichert warst und längstens 6 Jahre. Der Sachbearbeiter versteht vermutlich nur dein Anliegen nicht. Siehe:

Abrechnung ärztlicher Leistungen​

Die Abrechnung der ärztlich erbrachten Leistungen erfolgt im Regelfall nicht direkt über die Krankenkassen. Vielmehr übermitteln die Ärzte und Zahnärzte ihre Abrechnungsunterlagen online oder auf Datenträgern an die zuständigen Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor:

  • Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose,
  • Arztnummer,
  • Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen leiten die Leistungsdaten quartalsweise arzt- und versichertenbezogen, d. h. unter Angabe der Versichertennummer und des Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner), zusammen mit der abgerechneten Gebührenposition und der verschlüsselten Diagnose an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse weiter. Rechtsgrundlage hierfür ist § 295 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die übermittelten Daten unterliegen einer strikten Zweckbindung. Sie dürfen von den Krankenkassen ausschließlich für Abrechnungs- und Prüfzwecke verwendet werden. Eine sektorenübergreifende Zusammenführung von Abrechnungs- und Leistungsdaten ist wegen der so möglichen Erstellung umfassender Gesundheitsprofile der Versicherten unzulässig. Die Krankenkassen müssen die Einhaltung dieser Vorgaben durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen.
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger...n/DatenuebermittlungZuAbrechnungszwecken.html
 
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cartridge_case schrieb:
Aber da doch keine Diagnosen. Schon wegen der Schweigepflicht nicht!
Diagnosen evtl. nicht, aber ICD 10 (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) bzw. DRG (Diagnosis Related Groups), darüber werden Erkrankung und Therapie kodiert.
Irgendwie muss ja auch der Arzt (oder das Krankenhaus, etc.) begründen, warum man Summe XY von der Kasse bekommen möchte, alles andere wäre eine Einladung für Schindluder.

Die Krankenkassen erhalten allerdings mWn nur diese kodierten Informationen über Haupt- und Nebendiagnosen (letztere nur zum Teil), da die DRG aber im Internet einsehbar sind, ist das ein offenes Geheimnis.
Der banale grippale Infekt versteckt sich zB hinter der Bezeichnung J06.9, wenn du dich an die bis Anfang des Jahres noch geläufigen AUs erinnerst, gab es zwei große Zettel, einer für dich, einen für die KK und einen halben - der ist für den AG und darauf ist der untere Teil, der die ICD Codes mit den Diagnosen enthält abgeschnitten, weil es den AG nichts angeht.

Ob und wie genau der Verlauf sowie die Prognose ist, erfährt die Krankenkasse dabei allerdings nicht, sechs Diagnosen in Zahlencodes erzählen halt weniger als ein mehrere Seiten umfassender Arztbericht über die Behandlung.

Ich empfehle jedem meiner Patienten (auch wenn er die anschließende Behandlung beim Facharzt weiterführen muss), mit ihrem Arztbrief einmal zum Hausarzt zu gehen, damit dieser neue Diagnosen seiner Patientenakte hinzufügen kann, dann hat man eine Sammelstelle für alle Erkrankungen.

Gerade, wenn man relevante Erkrankungen hat, sollte man Arztberichte darüber immer für sich selbst kopieren und sicher verwahren - doppelt hält besser.
 
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