Krankheitsreglung Attest

B

bermuda_DE

Gast
Hallo zusammen,

Ich bin mir gerade über die Attestreglung etwas unsicher.

Ich war am Freitag nicht bei der Arbeit und habe mich krankschreiben lassen. Hatte mich daraufhin gemeldet das es mir nicht besser geht.

3 Tage sind bei uns Frei und ab dem 3. Tag brauch man ein Attest.

Ich habe jetzt heute eines vom Arzt bekommen. Er hat mich von heute bis zum 23.12 erstmal aus dem Verkehr gezogen. Würde das reichen oder muss ich rückwirkend die Tage auch mit reinnehmen ?
 
Ich komme nicht durch die Leitung. Ist ständig besetzt.

ab dem 4.Tag muss eines vorliegen.
 
Der AG kann auch am ersten Tag schon eine AU verlangen wenn er möchte
 
bermuda_DE schrieb:
...ab dem 4.Tag muss eines vorliegen.
Dann sollte doch klar sein, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit dem Datum des 4. Tages versehen sein muss.
 
Moin,

bermuda_DE schrieb:
Ich komme nicht durch die Leitung. Ist ständig besetzt.

in dem Fall schreib eine Mail mit deinem Attest vorab an dein Personalteam.
Grüße
 
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Warum hast Du Dich beim Dok nicht ab Freitag AU schreiben lassen?
 
"Ab dem 4. Tag muss eine vorliegen" kann auch heißen, dass ab 4 Tage AU eine für den gesamten Krankheitsbereich vorliegen muss. So kenne ich das teilweise.

Wie das bei euch gehandelt wird, kann nur die Firma sagen. Also eine Mail schreiben bzw. weiter versuchen durchzukommen.
 
@ werkam - Post#9
Ist für alle Beamte interessant, da man nicht jedes Mal zum Arzt rennen muß.
Als Privatversicherter müsste man sonst jedesmal Arztkosten vorstrecken bzw. seine Krankenkasse in Anspruch nehmen (man kriegt Monatsbeiträge zurück, wenn man die Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen hat).
Um da dem Arbeitnehmer entgegenzukommen, haben viele Dienstherren eine solche Dreitage-Regelung im Krankheitsfall in der Dienstvereinbarung stehen.
 
Das steht aber nicht im Post# 1 vom TE das er Privatversichert bzw Beamter wäre.
bermuda_DE schrieb:
Ich war am Freitag nicht bei der Arbeit und habe mich krankschreiben lassen.
Daraus würde ich schliessen das er sich hat krankschreiben lassen, das kann man nur beim Dok, beim AG kann man sich nur krank melden. Es soll auch Firmen geben die solche Tage dann mit Überstunden oder Urlaubanspruch abrechnen, daher würde ich es immer von meinem Dok bescheinigen lassen >> ab dem ersten Tag.
 
werkam schrieb:
daher würde ich es immer von meinem Dok bescheinigen lassen >> ab dem ersten Tag.
Ausschlaggebend müsste doch sein, was im Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag steht. Wenn dort drinsteht, dass man erst ab dem 3. Tag eine Bescheinigung braucht, dann ist das doch i.O.?
Ansonsten sagt man dem Arzt (bzw. meiner fragt bei sowas auch nach ab wann ich zuhause bin) und schreibt dann die Krankmeldung auch rückwirkend. Das steht ja dann auch drauf „Arbeitsunfähig seit ….“ Und „Festgestellt am ….“ .
 
Das mit den 3 Tagen steht im Gesetz und gilt für alle ArbN..Beamte sind keine ArbN aber es gibt ähnliche Regelungen in deren Gesetzen.

Grundsätzlich muss erst ab dem 3. Tag der Krankheit ein Attest vorgelegt werden. Jedoch muss der ArbG immer vor Arbeitsbeginn informiert werden. Im Gesetz steht, dass der ArbG davon abweichend auch ab dem 1. Tag ein Attest verlangen kann. Was für dich als Beamter völlig irrelevant ist. Du musst in deine Regelungen schauen. Das richtet sich nach dem BL.
 
brettler schrieb:
Der AG kann auch am ersten Tag schon eine AU verlangen wenn er möchte
Jup, ist bei mir auf der Arbeit seit diesem Jahr so.
 
Bei den Zeiträumen muss ich schmunzeln. Dann der Unwille, einfach mal bei AG nachzufragen, wie das geregelt ist und was der AG sehen will, was letztlich eben nur der AG selbst weiß, alle anderen raten hier im Prinzip nur. Ein Schelm ich bin...

xSnackosaurus schrieb:
Was für dich als Beamter völlig irrelevant ist.
Wer ist hier Beamter, dass das relevant wäre? Der TE laut den vorliegenden Infos jedenfalls nicht.
 
Und Obacht beim Wochenende: Die gesetzliche Regelung mit den "drei Tagen" meint auch wirklich drei aufeinander folgende Tage und nicht drei Werktage an denen man normalerweise arbeiten müsste.
Freitag krank gemeldet + Samstag + Sonntag = Am Montagmorgen muss spätestens ein ärztliches Attest vorliegen oder der AN wieder zur Arbeit erscheinen. (gemäß der gesetzliches Regelung)
 
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Für oder ab den Montag muss dann, in diesem fiktiven Szenario, ein Attest am Montag dem Arbeitgeber vorliegen. Vorliegen bedeutet nicht ungelesen am Tagesende im Briefkasten stecken. Sobald man von der Arbeitsunfähigkeit erfährt ist der AG zudem unverzüglich darüber zu informieren. Und da man Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit zu legen hat... Kann man eigentlich streng genommen nicht um 10:00 Uhr zum Arzt, wenn man um 08:00 Uhr eigentlich wieder arbeiten müsste ;) Da drücken aber wohl die meisten ein Auge zu.
Wenn der Briefkasten dann noch um 23:59:59 Uhr letztmals am Tag geleert wird... Aber das ändert sich ja bald (hoffentlich).
Ansonsten halt vorab per E-Mail / Whatsapp (kein Witz).
 
ayngush schrieb:
Vorliegen bedeutet nicht ungelesen am Tagesende im Briefkasten stecken.
Quellen?
Wenn ich freitagnachmittags krank werde auf Arbeit, am Montag aber erst zum Arzt gehen kann, der AG nicht in der Stadt ist und ich den Krankenschein per Post schicken muss, wird das nie was mit Montag.
 
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