Krankheitsreglung Attest

cartridge_case schrieb:
Wenn ich freitag nachmittags krank werde auf Arbeit, am Montag aber erst zum Arzt gehen kann, der AG nicht in der Stadt ist und ich den Krankenschein per Post schicken muss, wird das nie was mit Montag.


Die gucken dann meistens auf den Poststempel.
 
Man kann da jetzt Fälle konstruieren wie man will, die Aussagen sind da ziemlich eindeutig...
Was machst du denn, wenn du Freitagnachmittag auf dem Weg nach Hause einen schweren Autounfall hast und 4 Wochen im Künstlichen Koma liegen musst? Kurz: Es gibt Regeln und es gibt Sonderfälle, die man immer einzeln betrachten muss.
 
Der bekommt für die Zeit gar keine... Ich hatte so einen Fall selbst mal gehabt in 2012 musste ich plötzlich ins Krankenhaus - Ende offen (zum Glück dann doch nur ne Woche). Eine AU gab es erstmal nicht, Aussage vom Krankenhaus: "Die gibt es mit der Entlassung am Ende des stationären Aufenthalts von uns." Fand der AG auch nicht witzig, weil der muss das ja bei der Krankenkasse wegen der Lohnfortzahlung einreichen usw. aber was willst machen. Der eine will es, der andere macht es nicht und mir wars irgendwie egal, ich war im Krankenhaus.
 
Die Krankmeldung muss innerhalb von 3 Werktagen von dir abgegeben werden.

Wenn man mit Post sendet dann gilt das Aufgabedatum. (Warum auch immer keiner ein Fax hat)
 
ayngush schrieb:
der muss das ja bei der Krankenkasse wegen der Lohnfortzahlung einreichen

Das ist bei einem Krankenhausaufenthalt imho etwas anders. Der AG sollte kein Problem haben in diesem Fall auch ohne AU mit der Krankenkasse abzurechnen.

Wenn ich mal ne AU habe, schicke ich die per Mail und reich das Original ein, wenn ich wieder da bin. Da mein AG das so akzeptiert, habe ich da keinen Stress.
 
Bei uns ist die offizielle Regelung ähnlich.
3 Tage kann man sich selbst „krankschreiben“
Erscheint man am 4. Werktag nicht auf Arbeit muss ein Krankenschein vorgelegt werden, dieses muss am 4. Tag zumindest offiziell vorliegen.
Praktisch ... ruf ich meinen Chef an sag ich bleib zuhause .
 
ayngush schrieb:
Eine AU gab es erstmal nicht, Aussage vom Krankenhaus: "Die gibt es mit der Entlassung am Ende des stationären Aufenthalts von uns."
Wobei das auch eine dumme und billige Ausrede ist.
Ich arbeite selbst in einem Krankenhaus und unsere Ärzte stellen die AU aus mit Startdatum Aufnahmetag (früher geht halt nicht, später ist möglich, wenn vom HA oder FA eine AU bis in den KH Aufenthalt ausgestellt wurde) und Enddatum wird nicht als Datum gesetzt, sondern mit "bis Ende stationärer Aufenthalt".
Und da die Krankenkasse die Daten auch bekommt zwecks Abrechnung, wissen die nach dem KH Aufenthalt auch genau, wie lang man dort lag.
So können die Patienten schon sehr früh ihre AU erhalten (sofern sie denn danach fragen) und die zum AG schicken, die ungefähre Verweildauer kann ein Arzt abschätzen, wie lang man dann noch im Nachhinein zur Rekonvaleszenz benötigt, ist von Person zu Person unterschiedlich, aber dafür ist dann auch der HA/FA zuständig.

Bei uns gilt im übrigen auch die 3-Tage-Regel, in Ausnahmefällen wird aber auch von der Option Gebrauch gemacht, direkt am ersten Krankheitstag eine AU einzufordern.
Mitarbeiter bei denen sowas nötig ist, sind mir aber zum Glück seit einigen Jahren nicht mehr unter gekommen.
 
cartridge_case schrieb:
Wieso am Montagmorgen? Die könnte auch bis 23:59 Uhr in den Briefkasten geworfen werden.
cartridge_case schrieb:
Quellen?
Wenn ich freitagnachmittags krank werde auf Arbeit, am Montag aber erst zum Arzt gehen kann, der AG nicht in der Stadt ist und ich den Krankenschein per Post schicken muss, wird das nie was mit Montag.

Die Fälligkeit von Fristen ist generell während den Geschäftszeiten, siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Termin#Rechtsfragen
 
Eine weitere Sache:
Ein Arzt darf Dich gar nicht rückwirkend krank schreiben.
Die Krankschreibung des Arztes gilt ab dem Tag, an dem Du bei ihm/ihr aufgetaucht bist.
Vorher ist es halt 'krank ohne Attest'

Normalerweise meldet man sich ggf. während der Arbeit oder morgens krank und geht dann am nächsten Tag, wenn es einem nicht besser geht (Aufpassen mit Wochendende !, da sind schnell mal drei zusammenhängende Tage beisammen) morgens zum Arzt.
Dei eine Tag ist 'krank ohne Attest', danach halt Krankschreibung.

Aber bitte auch in Eure Betriebsvereinbarung schauen, wie das tatsächlich im Unternehmen geregelt ist.
Das kann deutlich von der reinen gesetzlichen Festlegung abweichen.

Freitags krank melden und Montags erst zum Arzt ist immer schlecht.
Ebenso Montags krank melden ist eher schwierig. Da kommst Du um einen sofortigen Arztbesuch eigentlich nicht herum.
 
Natürlich darf der Arzt rückdatieren. Das ist auch sinnvoll, denn sonst müsste man im Krankheitsfall sonstwo hin, wenn man z.B. nachts arbeitet.
 
Soweit ich weiß liegt das im Ermessen des Arztes. Ob es einen mit Rückenschmerzen gestern auch schon schlecht ging kann er ja nur schwer oder gar nicht Beurteilen, wenn man jedoch mit einer fiebrigen Grippe auftaucht ist das anhand des Krankheitsbildes und der Inkubationszeit eindeutig, dass man am Vortag ebenfalls krank war.
 
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