Kündigung mit Abfindung ( Geschockt )

uincom schrieb:
Für die Oberchecker:
uincom schrieb:
damit ich dich nicht überfordere
völlig unnötig. Ich weiß nicht, warum Du so eine Tonalität anstimmst? Man kann doch unterschiedlicher Auffassung sein ohne gleich persönlich zu werden?

uincom schrieb:
Nimmt man personenbedingt oder verhaltensbedingt, dann gibt es noch mehr Abfindung.
Das stimmt nicht, im Gegenteil. Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Abfindung naheliegend. Das ist ja auch logisch, denn da liegt der Grund für die Kündigung bei AG (Betrieb) und nicht beim AN. Daher muss man den AN auch "entschädigen"/abfinden, wenn er seinen Job verliert, obwohl er nichts dafür kann. Bei einer personenbedingten/verhaltensbedingten Kündigung hast Du grundsätzlich keinen Anspruch (sofern die Kündigung berechtigt und "sauber" war, d.h. zb vorherigen Abmahnung erfolgt ist).
Das wäre ja noch schöner, wenn Du Deinen Chef beleidigst oder beklaust und dafür dann noch eine Abfindung kassierst. Das mag sein, dass ein Fehlverhalten nicht den Abfindungsanspruch komplett verbraucht, aber dass man bei einer personenbedingten/verhaltensbedingten Kündigung noch mehr Abfindung bekommt, ist unschlüssig.
 
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uincom schrieb:
Das war eine vereinfachte Faustformel zur Berechnung einer (Mindest)Abfindung. Wenn sie dir nicht passt, dann mach eine eigene. Wieso du jetzt über die gesetzliche Abfindung im Detail reden willst, erschließt sich mir nicht. Muss wohl ein Trollversuch sein.
Dringende betriebliche Erfordernisse sind ein Kündigungsgrund. Guckst du § 1 Abs. 2 KSchG oder die amtliche Überschrift deiner zitierten Norm. Nichts anderes steht in meinem Post. Die Aussage war damit korrekt.
Du sprachst von Gesetz.
Drück dich halt deutlich aus.

Vor Gericht wird so ein „Ich hab aber gemeint“ konträr zum Gesagten richtig teuer 😊
 
@timkertom
Meine Zusammenfassung des Gesetzes war weder vollständig noch sollte sie es sein. Wenn es dir nicht passt, dass ich geschrieben habe „einen Kündigungsgrund“ statt „einen betriebsbedingten Kündigungsgrund“, dann hast du Pech. Eine Regel, dass man keine vereinfachenden Zusammenfassungen bei Gesetzen machen darf, gibt es nur in deinem Kopf.
@Smartin
Logischerweise gibt es gar nichts in klaren Fällen wie Diebstahl etc.
Meistens sind die Kündigungen alles andere als sicher, daher praktisch immer Vergleich mit Abfindung.

Bin raus aus der Diskussion. Ihr könnt dem TE gerne sebst helfen.
 
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Also, es gibt Bereiche wo mein Vater die letzten Jahre tätig war wo keine Gefahr besteht. Die meiste Zeit hielt er sich im Lager auf und hat dort das Personal unterstützt. Er ist aber kein Lagerist! Er ist Anlagen Mechatroniker. Obwohl er Jahre lang dort gewesen ist und auch Lagerarbeiten übernommen hat wie Bestellung, Lagerbestand etc. kann er plötzlich dort nicht arbeiten. Die ganze Geschichte ist schon sehr seltsam. Die Aufgaben die er hatte, zumeist im Büro waren körperlich leicht.

Seine Hauptaufgabe waren aber die sehr großen Industrien Maschinen.

Der Anwalt ist informiert und wird erst zugeschaltet, wenn sich keine Lösung findet.

Also, wäre ein Platz für ihn da wo er verbleiben könnte. Zudem würde der Betrieb ja noch zusätzlich über sein now how profitieren. Er ist der einzigste, der die Anlagen im Schlaf kennt.
 
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das ist mir alles zu undifferenziert. Man kann als Arbeitgeber nicht einfach mal so kündigen. Man braucht einen Kündigungsgrund. Und der ist entweder betriebsbedingt oder verhaltens-/personenbedingt. Das hat aber nichts damit zu tun dass die Kündigung als solche nicht eindeutig ist. Der Kündigungsgrund ist immer eindeutig. Dass personenbedingte Kündigungen oft nicht so ohne weiteres vor Gericht durchgehen ist oft dem Umstand geschuldet, dass sie nicht rechtmäßig erfolgt sind, weil bei geringeren Verstößen zwingend mindestens eine Abmahnung vorausgehen muss. Das wird in der Praxis aufgrund der Emotionalität oft nicht beachtet. Der AG hat dann die Wahl den AN wieder zu nehmen oder sich vergleichsweise auf die Aufhebung zu einigen. D.h. aber nicht, dass man da automatisch einen Anspruch auf Abfindung hat. Man führt sich eher auf Anraten des Gerichts zu einer vergleichsweisen Einigung, weil die Wogen meistens bei kleineren Vergehen wieder geglättet sind und der AG dem AN auch nicht die Zukunft verbauen will, und weil ein Vergleich immer auch auf ein Miteinander aus ist.

Hier in dem Fall ist das total schwer zu beurteilen, ohne dass man die Hintergründe kennt. Wie ist der Unfall passiert? War der AN etwa selbst schuld (z.B. grob fahrlässig in der Freizeit) oder vielleicht sogar der Arbeitgeber (z.B. Sicherheitsvorhaben nicht beachtet wodurch der AN unverschuldet zu Schaden kam?), können zwei komplett unterschiedliche Ergebnisse hervorbringen. Rechtsprechung lebt von Sachverhalten und weniger von rechtlichen Regeln.
 
Der Unfall passierte im privaten und unverschuldet.
 
Was ist denn daraus jetzt eigentlich geworden?
 
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