uincom schrieb:Für die Oberchecker:
völlig unnötig. Ich weiß nicht, warum Du so eine Tonalität anstimmst? Man kann doch unterschiedlicher Auffassung sein ohne gleich persönlich zu werden?uincom schrieb:damit ich dich nicht überfordere
Das stimmt nicht, im Gegenteil. Nur bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Abfindung naheliegend. Das ist ja auch logisch, denn da liegt der Grund für die Kündigung bei AG (Betrieb) und nicht beim AN. Daher muss man den AN auch "entschädigen"/abfinden, wenn er seinen Job verliert, obwohl er nichts dafür kann. Bei einer personenbedingten/verhaltensbedingten Kündigung hast Du grundsätzlich keinen Anspruch (sofern die Kündigung berechtigt und "sauber" war, d.h. zb vorherigen Abmahnung erfolgt ist).uincom schrieb:Nimmt man personenbedingt oder verhaltensbedingt, dann gibt es noch mehr Abfindung.
Das wäre ja noch schöner, wenn Du Deinen Chef beleidigst oder beklaust und dafür dann noch eine Abfindung kassierst. Das mag sein, dass ein Fehlverhalten nicht den Abfindungsanspruch komplett verbraucht, aber dass man bei einer personenbedingten/verhaltensbedingten Kündigung noch mehr Abfindung bekommt, ist unschlüssig.