Kündigung mit Abfindung ( Geschockt )

Definitiv mit Anwalt. Wer so dreiste Angebote annimmt oder meint, selbst verhandeln zu müssen, der wird wortwörtlich Geld verbrennen. Durch gutes Zureden werden die keine 100k+ Abfindung zahlen.
 
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Ein Arbeitskollege mit 55 Jahren und nur 5 Jahren Betriebszugehörigkeit sollte vor kurzem gekündigt werden, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Er ist faul, inkompetent und aufmüpfig gegenüber Vorgesetzten, für die Situation also durchaus selbst Schuld. So ein typischer Kollege, der bei einem neuen Switch als Admin-Kennwort admin setzt und dann sagt "ist ja nur intern, das passt so schon".

Er hat vom Betriebsrat einen Anwalt gestellt bekommen, sich gegen die Kündigung quer gestellt und arbeitet seitdem weiter in der Firma - quasi komplett ohne Möglichkeit auf eine Kündigung.

Auf der anderen Seite aber sieht er nicht besonders glücklich aus, weil er natürlich auf dem Abstellgleis ist und zwar Aufgaben in seinem Fachbereich bekommt, diese aber wenig erfüllend sind - zum Beispiel den ganzen Tag irgendwelche Pläne schreiben, die ein halbes Jahr später schon wieder veraltet sind.

Ein Anwalt ist pflicht, persönlich würde ich euch aber dazu raten eine Kündigung bei einem guten Angebot wenigstens in Betracht zu ziehen. Die eine Seite ist, was rechtlich möglich ist, aber will man wirklich 10 Jahre bei einem Arbeitgeber arbeiten, der einen loshaben möchte und jeden Fehler ausschlachten wird? 50% Monatsgehalt bei 5500€ auf 24 Jahre ergibt 66.000€, dazu kommt noch die Schwerbehinderung. Mit einem Anwalt als Verhandler sehe ich 100.000€ als Minimum an. Bei solchen Summen lohnt sich übrigens auch ein Steuerberater, damit das Geld nicht mit 55% versteuert werden muss - vielleicht kann man das auch strecken über 2-3 Jahre Freistellung, damit man nicht so krasse Steuern zahlen muss, oder man Trickst mit einer Form von Altersteilzeit mit Freistellung, sodass man auch Sozialversicherung und Rente weiterhin einbezahlt und trotzdem noch Geld bekommt.

Vielleicht ist auch das die Chance seines Lebens früher in Rente zu gehen, wenn er schon ein abbezahltes Eigenheim und Rücklagen hat. Man lebt nur einmal und ich persönlich finde 55 Jahre bei einer vorhandenen Schwerbehinderung ist ein guter Zeitpunkt zum Ausstieg, wenn die Finanzen es ermöglichen. 🙏
 
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5654 schrieb:
Das mit Anwalt ist klar, nur eben. Die Summe ist lächerlich!
Naja die Wahrheit liegt wohl in der Mitte. Man kann genauso auch anders argumentieren. In dem Fall ist es ja keine betriebsbedingte Kündigung, sondern eine personenbedingte (so hart wie das ist, bitte nicht persönlich nehmen). Eine Arschlochfirma würde ihn mitunter auch einfach deshalb vor die Tür setzen, weil er aufgrund seiner Einschränkung nicht mehr richtig arbeiten kann. Da spielen natürlich auch Sachen wie, kann er in eine andere Abteilung versetzt werden, etc. mit rein. Pauschal ist das aber schwer zu beurteilen.
Grundsätzlich geht man von grob 12 Gehältern aus. (0,5 pro Jahr der Betriebszugehörigkeit). Die Umstände könnte da aber schon auch eine Rolle spielen. So hart wie es ist, aber der AG kann ja auch nichts für das Schicksal Deines Vaters.
Lasst Euch vom Anwalt beraten. Viel Glück und alles Gute.
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Keylan schrieb:
Meiner Erfahrungen sind Überschaubar, aber die Kündigungsschutzklage war bei mir genau der Weg, um dann eine außergerichtliche Einigung zu erwirken die auch den Interessen beider Parteien gerecht werden kann.

Ich hatte halt auch keine Ahnung war dann heilfroh als der Anwalt das in die Hand genommen hat.
Er ist doch gar nicht gekündigt. Was soll er da eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Definitiv mit Anwalt. Wer so dreiste Angebote annimmt oder meint, selbst verhandeln zu müssen, der wird wortwörtlich Geld verbrennen. Durch gutes Zureden werden die keine 100k+ Abfindung zahlen.
Warum bringst Du unnötigerweise so viel Emotionalität rein ohne die ganze Story zu kennen?
Warum soll ein AG einen AN beschäftigen, der nicht dazu in der Lage ist und nicht mehr alle Bereich aufsuchen kann? Wenn der Unfall nicht im Unternehmen passiert ist und der Haftung des AG unterfällt, warum soll dafür der AG aufkommen? Kann man ja auch mal von der anderen Seite sehen.
Ohne dass man alle Einzelheiten kennt, kann man das gar nicht beurteilen. Und mit Emotionalität macht man höchstens Fehler. Vielleicht ist das Angebot sogar ein sehr nettes, weil er sonst gar keinen Anspruch hätte? Weißt Du es? Man sollte da sachlicher bleiben, denke ich, insbesondere wenn man die Einzelheiten nicht kennt.
 
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Da ist Null Emotionalität. Ka, wie du liest. Der AG muss den AN beschäftigen, weil es das Gesetz so vorsieht. Ganz einfach. „Nicht mehr alle Bereiche aufsuchen“ ist kein Kündigungsgrund.

Die Einzelheiten wird der Anwalt bewerten.
 
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Smartin schrieb:
Warum soll ein AG einen AN beschäftigen, der nicht dazu in der Lage ist und nicht mehr alle Bereich aufsuchen kann? Wenn der Unfall nicht im Unternehmen passiert ist und der Haftung des AG unterfällt, warum soll dafür der AG aufkommen? Kann man ja auch mal von der anderen Seite sehen.
Siehe mein Post dazu
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Der AG muss den AN beschäftigen
Müssen tut er gar nichts. Wenn ein Pilot Flugangst bekommt, kann man Ihn nicht weiter beschäftigen.
Und sofern der AN nicht alle Bereiche betreten kann, sehe ich das auch sehr kritisch!
  • welche Bereiche betrifft es?
  • gehen da Fluchtwege durch?
  • muss er diese betreten, sofern er da weiter beschäftigt wird?
  • kann oder will er ins Büro gehen, an den Schreibtisch?
  • ist ein Arbeitsplatz vorhanden, an den man Ihn versetzen kann ohne jemanden anderes zu kündigen?
  • ist die Behandlung abgeschlossen?
  • kann sich der Zustand zeitnah verschlimmern?
 
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uincom schrieb:
Da ist Null Emotionalität. Ka, wie du liest. Der AG muss den AN beschäftigen, weil es das Gesetz so vorsieht. Ganz einfach. „Nicht mehr alle Bereiche aufsuchen“ ist kein Kündigungsgrund.

Die Einzelheiten wird der Anwalt bewerten.
Naja "24 * 5500€ plus 100% Dreistigkeitsbonus. Also Gegenangebot in Höhe von 270.000 € machen." finde ich schon sehr emotional. Aber gut seis drum. Ich sehe da erstmal nichts von Dreistigkeit sondern von einem legitimen Angebot eines AG, der nicht die volle vertraglich geschuldete Leistung des AN bekommen kann, das man nicht annehmen muss.

Du weißt doch gar keine Hintergründe? Wenn er eine Inspektionsfunktion hat, aber nicht mehr in alle Bereiche kann? Man weiß doch gar nicht, welchen Nutzen die Arbeitsleistung für den AG noch hat. Wenn er keine Schicht mehr übernehmen kann? Mit der gesundheitlichen Einschränkung auch Risiken für Betrieb oder andere Arbeitnehmer verbunden sind? Der AG hat auch eine Fürsorgepflicht ggü. seinen Arbeitnehmern. Du weiß doch nichts außer das Dünne vom TE mitgeteilte, das, ohne dass ich dem TE zu nahe treten will, nur eine Sicht der Dinge ist.
 
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Smartin schrieb:
Naja "24 * 5500€ plus 100% Dreistigkeitsbonus. Also Gegenangebot in Höhe von 270.000 € machen." finde ich schon sehr emotional. Aber gut seis drum. Ich sehe da erstmal nichts von Dreistigkeit sondern von einem legitimen Angebot eines AG, der nicht die volle vertraglich geschuldete Leistung des AN bekommen kann, das man nicht annehmen muss.
Umgekehrt wird der selbe Schuh draus, das ist ein Angebot, dass der AG ja ablehnen kann. Ggf. will der AG schlicht einen Ankerpunkt für eine folgende Verhandlung setzen in der Hoffnung, der AN nimmt sich keinen Anwalt, sondern ist dann mit 30-100% mehr Abfindung zufrieden.
Umgekehrt würde so dann ja ggf. die Mitteilung gemacht werden "250k ist die Größenordnung über die ich sprechen will bzw. mein gedanklicher Ausgangspunkt". Das pragmatische Hauptproblem wird sein, würde ich vermuten, ein solches Gegenangebot ohne größere Kosten bzw. ohne Risiko (d.h. entweder mit Anwalt oder nur mündlich unter neutralen Zeugen) zu kommunizieren.
 
@BeBur
Wer so ein Angebot annimmt, ohne das mal mit einem Experten erörtert zu haben, der ist selbst Schuld. Gier frisst an der Stelle Hirn. Und da gehört auch dazu, dass mal lieber Ergebnisse im Internet googelt oder in Computerforen fragt (no offence ggü. dem TE, dafür ist es ja auch da) nur um sich die Kröten für den Anwalt zu sparen. Das Geschrei ist dann hinterher immer groß.
Klar ist das auch immer erstmal ein "erstes Angebot". Die wenigsten Geschäftsmänner lassen im ersten Angebot die Hosen runter.

250k Abfindung sind eh völlig utopisch. Wo bekommt ein normaler Arbeitnehmer so eine Ablöse/Abfindung? Das bekommen i.e.L. Führungskräfte mit Zeitverträgen, die man eher rauslassen will, oder bei Umstrukturierungen und "goldenen Handschlägen", aber nicht in solchen Konstellationen, wo eine (personenbedingte/oder betriebsbedingte) Kündigung im Raum steht.
Gesetzlich geht man von 0,5 Gehältern pro Betriebsjahr aus. Da weiß man wo man realistischerweise im Normalfall liegen könnte, zumindest als Orientierung.
 
Tja, solange dem TE RGB Lüfter wichtiger sind, bringt es hier absolut nichts mehr, zu antworten
 
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200k Abfindung kriegst du doch bei IGM Buden als ü50. Das ist normale Praxis. Was meint ihr, wie Daimler seine Leute los wird? Einen alten Tarifler kündigen ist richtig teuer.

Die Infos sind dünn aber es liegt nahe, dass kein Kündigungsgrund vorliegt. Ansonsten gebe es kein 30k Angebot. Ihr müsst das lebensnah sehen.

@andi_sco : Was schreibst du für einen Unsinn? Es gibt drei mögliche Kündigungsgründe. Die heißen verhaltensbedingt, personenbedingt und betriebsbedingt. Die Gerichte sind sehr streng und arbeitnehmerfreundlich. Wenn ein Pilot Flugangst bekommt dann musst du ihm helfen die zu behandeln. Dann musst du versuchen ihn anderweitig zu beschäftigen. Erst wenn alle Stricke reißen, dann kannst du personenbedingt kündigen.

Im Leben kauft dir keiner ab, dass du einen normalen ü50 nicht adäquat in einer IGM Bude weiterbeschäftigen kannst.

Wenn der AG 0,2 Gehälte pro Jahr bietet, dann kann man auch ruhig 2 Gehälter pro Jahr fordern.
 
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Das sind Punkte, die ich als AG vorher checken würde und nicht als reiner Kündigungsgrund zu sehen sind, sondern eher der Urteilsfindung dienen soll.

Nehmen wir mal an, der Pilot kann nur noch an Flugzeugen die Wartung durchführen, bekommt da aber Panik Attacken weil es Ihn an ein Unglück erinnert - da ist Schicht im Schacht.
(bei dieser Betrachtung lasse ich mal aussen vor, das es noch vom Hausmeister bis zur "Tippse" andere Jobs in Unternehmen gibt)
 
Ok, ich lasse außer Betracht dass es Gesetze gibt. Wow du hast recht!

Für die Oberchecker:
Der fiktive AN hat mindestens 7 Monate Kündigungsfrist = 38.500€

Das Gesetz sieht eine Abfindung von 0,5 pro Jahr Zugehörigkeit vor, wenn es einen Kündigungsgrund gibt und man keinen Stress macht, also nicht klagt = 66.000€

Trick question: ist die Abfindung höher, wenn es keinen Kündigungsgrund gibt, der AN schwerbehindert ist und auch noch gegen die Kündigung kämpft?
 
uincom schrieb:
Das Gesetz sieht eine Abfindung von 0,5 pro Jahr Zugehörigkeit vor, wenn es einen Kündigungsgrund gibt
Naja. Fast.

Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
 
Das ist ein Kündigungsgrund. Der Sammelbegriff ist korrekt. Ich habe es nur nicht präzisiert, damit ich dich nicht überfordere. Die betriebsbedingte Kündigung ist die einfachste und sicherste. Nimmt man personenbedingt oder verhaltensbedingt, dann gibt es noch mehr Abfindung.
 
Ich verfolge weiter und bedanke mich auch dafür. Ich habe erst morgen weitere Informationen zum Sachverhalt. Morgen kommt jemand, der meinen Vater unterstützen möchte und auch weitere Möglichkeiten bespricht. Nennt sich SOVD. Mein Vater kann man nicht so einfach kündigen. Schon alleine wegen der Schwerbehinderung und Zugehörigkeit. Luft nach oben ist sicherlich da. Die SOVD finanziert zb. Umstrukturierung des Arbeitsplatzes oder kann Gelder freilegen zur Finanziellen Unterstützung dem Arbeitgeber gegenüber.

Morgen 16 Uhr habe ich neue Informationen und werde diese mit euch teilen.
 
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Okay. Wann hat dein Vater den Termin mit einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht? ;)
 
uincom schrieb:
Nimmt man personenbedingt oder verhaltensbedingt, dann gibt es noch mehr Abfindung
Du sprichst von „Gesetz“. Im Gesetz steht ausdrücklich „dringende betriebliche Erfordernisse“ als Voraussetzung.

Überfordere mich 🤷🏼‍♂️

Und bitte nicht wieder ruminterpretieren. Wer so vehement von „Gesetz“ spricht, sollte entsprechendes vorweisen können. Wir sind hier nicht in uincorns Interpretationswunderland
 
Das war eine vereinfachte Faustformel zur Berechnung einer (Mindest)Abfindung. Wenn sie dir nicht passt, dann mach eine eigene. Wieso du jetzt über die gesetzliche Abfindung im Detail reden willst, erschließt sich mir nicht. Muss wohl ein Trollversuch sein.
Dringende betriebliche Erfordernisse sind ein Kündigungsgrund. Guckst du § 1 Abs. 2 KSchG oder die amtliche Überschrift deiner zitierten Norm. Nichts anderes steht in meinem Post. Die Aussage war damit korrekt.
 
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