B
Binalog
Gast
Wenn es so ist, gibt es keinen Klagegrund, klar.--//-- schrieb:Weil es nicht um eine Kündigung geht.
Aufgrund Deiner knappen Antwort könnte aber auch der Eindruck entstehen, dass Du generell gegen eine Kündigungschutzklage wärst. Ich denke zwar dem ist nicht so, aber da es in so einer Situation um verdammt viel geht (in Verbindung mit knappen Fristen) sollte Klarheit bestehen.
Ich meine ein gekündigter AN sollte nach Erhalt einer Kündigung dringend sofort einen Anwalt nehmen und Kündigungsschutzklage einreichen, es sei denn es wurde im Vorfeld schon "alles geklärt". Aber auch für so eine Klärung im Vorfeld ist für die zugrundeliegende Vereinbarung (Vertrag) m. E. dringend ein Anwalt hinzuzuziehen.