Kündigung mit Abfindung ( Geschockt )

--//-- schrieb:
Weil es nicht um eine Kündigung geht.
Wenn es so ist, gibt es keinen Klagegrund, klar.

Aufgrund Deiner knappen Antwort könnte aber auch der Eindruck entstehen, dass Du generell gegen eine Kündigungschutzklage wärst. Ich denke zwar dem ist nicht so, aber da es in so einer Situation um verdammt viel geht (in Verbindung mit knappen Fristen) sollte Klarheit bestehen.

Ich meine ein gekündigter AN sollte nach Erhalt einer Kündigung dringend sofort einen Anwalt nehmen und Kündigungsschutzklage einreichen, es sei denn es wurde im Vorfeld schon "alles geklärt". Aber auch für so eine Klärung im Vorfeld ist für die zugrundeliegende Vereinbarung (Vertrag) m. E. dringend ein Anwalt hinzuzuziehen.
 
--//-- schrieb:
Davon würde ich lieber absehen. Und zwar dringend.
Dafür gibt es den Anwalt, der muss Tipps dazu geben
 
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Wie viel Mitarbeiter kann ich nicht beantworten. Aber es ist eine sehr große Europa bekannte Industrie. Da jedoch vieles automatisiert läuft, denke ich unter 50 man ohne Feuerwehr etc...

Mein Vater ist so gut wie nie krank gewesen. Immer pünktlich etc... Noch würde keine Kündigung ausgesprochen, jedoch würde wohl erwähnt das in den kommenden Monaten Schluss ist.

Eigentlich ein Unding! Wir wissen zwar das mein Vater auf Grund der langen Zugehörigkeit + Schwerbehinderung besonders geschützt ist vor eine Kündigung, trotzdem sind die angebotenen 30k einfach nur lächerlich da noch die Steuern abgehen! Zudem ist er in einer BEM Maßnahme die auch nicht korrekt ausgeführt wurde.

Eigentlich wollte ich wissen, wie die Abfindung berechnet wird. Man möchte sich ja nicht über ihr hauen lassen.
 
Bei der Ausgangslage (Alter 53, 50% SWB) ist die Höhe der Abfindung perspektivisch nicht das größte Problem, man sollte zeitnah anwaltlichen Rat hinzuziehen.
 
Es gibt keine feste Berechnung für Abfindungen.

Es ist jedoch klar, dass besonders in etwas komplexeren Fällen wie hier ein guter/sehr guter Anwalt entscheidende Unterschiede machen kann - entweder bei der Höhe der Abfindung oder beim Erhalt des Arbeitsplatzes.
 
5654 schrieb:
Zudem ist er in einer BEM Maßnahme die auch nicht korrekt ausgeführt wurde.
Das heißt? Abgebrochen? Zuviele Stunden? -> Krankenkasse/Kostenträger melden!
Du musst ja keinen Namen verraten, noch betriebliche Prozesse, aber ein paar mehr Infos wäre schon gut.
 
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andi_sco schrieb:
Dafür gibt es den Anwalt, der muss Tipps dazu geben
Dafür braucht man keinen Anwalt. Ich kann nicht gegen eine Kündigung klagen, die gar nicht im Raum steht. Das wäre so, als würde ich dich wegen Freiheitsberaubung anzeigen, weil du mir die Vorfahrt nimmst.

@5654 Scheinbar geht es ja um einen gut bezahlten Job und um eine Geldsumme, die nicht zu verachten ist. Der Fachanwalt wurde dir mehrfach empfohlen. Halt dich an die Empfehlung.
 
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Der Anwalt kennt sich aber mit den allgemeinen Verfahren aus; er weiß aus Erfahrung, wie sich insbesondere auch in vorgerichtlichen Auseinandersetzungen und Vergleichen verhalten werden sollte. Er weiß, wo der Arbeitgeber falsch und wo womöglich auch richtig reagiert. Und er kann seinem Mandanten exakte Verhaltensweisen aufgeben, z. B. Meldung an Krankenkassen, staatliche Stellen, aber auch, ob er weiterhin normal arbeiten sollte bzw. was er fordern sollte und vor allem auch, was er nicht tun sollte.

Anwälte sind, gerade im Arbeitsrecht, nicht nur dafür da, um das Kind aus dem Brunnen zu holen. Anwälte sind eigentlich dafür da, dafür zu sorgen, dass Kind und Brunnen niemals zusammen kommen.
 
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Bei einer Abfindung von 5,5 Monatsgehältern stimme ich zu - das ist lächerlich.

Ich bin auch eher vom Typ 'mach selber' aber hier wäre ein Anwalt zweifelsohne eine gute Idee.

5654 schrieb:
Mein Vater ist so gut wie nie krank gewesen. Immer pünktlich etc... Noch würde keine Kündigung ausgesprochen, jedoch würde wohl erwähnt das in den kommenden Monaten Schluss ist.
Auch davon nicht unter Druck bringen lassen, da wären wir wieder beim Thema Kündigungsschutzklage.

Als Schwerbehinderter hat dein Vater besonderen Kündigungschutz, da hat dann das Integrationsamt erstmal noch ein Wörtchen mit zu reden. Auch hier kann der Anwalt helfen. Der wird besser wissen, worauf das Amt achtet, als wir.
 
Was erzählt ihr den von lächerlich.
der AG ist erstmal daran interessiert seine Interessen zu schützen da ist das Angebot erstmal ein netter Versuch.
Letztlich wurde hier keiner gekündigt ist halt nen Angebot welches man schlicht nicht annehmen muss.

Ich persönlich finde es absolut legitim wenn dein Vater den Job nicht mehr ausfüllen kann und man ihn nicht anderweitig sinnvoll einsetzen kann versucht das Arbeitsverhältnis zu beenden. Man sollte das nicht zu persönlich nehmen.
Einfach mit damit Vorgesetzten im Office Bereich reden, in der Fertigung mit dem Produktionsleiter / Werksleiter und offen drüber reden.

Aus Erfahrung will man Leute los werden wird man diese los. Ob das vergessene Häckchen beim Verpfelegungspauschle abziehen ist bei einer Spesenabrechnung , mal stempeln nach dem umziehen statt davor. Rauchen außerhalb der entsprechenden Pausen, HSE nicht beachtet.
 
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Natürlich will der AG seine Interessen schützen.

In welchem Rahmen er dabei aber auf die Unwissenheit und Gutgläubigkeit seines Arbeitnehmers setzt ist wie hier beschrieben manchmal Grenzwertig und wiederspricht auch dem Gedanken der Führsorgepflicht eines AG die er aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse trägt.
Ist dann aber sehr individuell abzuwägen und deshalb ein Thema für den Anwalt und das Arbeitsgericht.
 
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Das dieses Vorgehen seitens AG nicht lächerlich ist sondern absolut nachvollziehbarer Versuch, einen Mitarbeiter welcher für das Unternehmen keinen Wert mehr hat, einvernehmlich sich zu trennen.

bzgl der Höhe, ihr geht vermutlich auch mit Eurer untersten Schmerzgrenze in Gehaltsverhandlungen ….
 
Bitte, krallt euch nicht zu sehr an Kündigungsschutz und Abfindung fest.
Ein Aufhebungsvertrag muss nichts schlechtes sein, sofern es wirklich keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gibt. Und die Abfindung ist eine freiwillige Leistung.
Was würdet Ihr denn sagen, wenn man Ihm eine neue Stelle zuspricht, er aber 1/3 weniger verdient, da nicht so fordernd?

Aber erstmal muss der TE sagen, was bei der Wiedereingliederung schief gelaufen ist und ob die Krankenkasse darüber informiert wurde!
Meine wurde seitens des Arbeitgebers und der Kasse abgebrochen, völlig problemlos und ohne Hintergedanken. Und es fiel der Geschäftsleitung wirklich nicht einfach, mit der ich bis heute Kontakt habe.
 
Einfach eine neue Stelle zuweisen geht aber auch nicht, zumindest nicht gegen den Willen des AN !
Dafür gibt es aus AG Sicht die Änderungskündigung wogegen man allerdings vorgehen kann -> Anwalt, wobei dies am Ende bei einer Wiedereinstellung oder Abfindung endet.
Die frage ist auch will der AN mit den neuen Einschränkungen überhaupt noch da arbeiten!? Der AG könnte auch ungeeignete Arbeit ihm Rahmen der im Vertrag definierten Tätigkeiten zuordnen.
Es gibt verschiedenste Möglichkeiten auseinander zu gehen.

Der beste Fall ist wohl einfach mit dem AG reden und Bereitschaft signalisieren man würde gehen, aber auf Grund der Lebenssituation ( alter, Behinderung ) müsse da noch was machen.
 
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andi_sco schrieb:
Bitte, krallt euch nicht zu sehr an Kündigungsschutz und Abfindung fest.
Ein Aufhebungsvertrag muss nichts schlechtes sein, sofern es wirklich keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gibt.
Meiner Erfahrungen sind Überschaubar, aber die Kündigungsschutzklage war bei mir genau der Weg, um dann eine außergerichtliche Einigung zu erwirken die auch den Interessen beider Parteien gerecht werden kann.

Ich hatte halt auch keine Ahnung war dann heilfroh als der Anwalt das in die Hand genommen hat.
 
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