Kündigungsfrist Arbeitsverhältnis

von Keks

Lt. Commander
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1.121
Moin..

Ich hab mal eine kurze Frage. Ich wechsle nach 20 Jahren meinen Arbeitgeber, da wir verkauft worden sind und das neue überhaupt nicht meins ist (internationale Company wo alles unnötig kompliziert ist, ich habe es 4 Monate versucht, aber neeee...)

Kündigungsfrist ist 8 Wochen zum Monatsende. Ich habe HEUTE (vor 40 Minuten )die Zusage für den neuen Job bekommen, ab 01.04.

Ich fahre am Montag ins Büro und gebe die Kündigung dem Chef persönlich ab. Gleichzeitig habe ich gerade auch die Kündigung per Einwurfeinschreiben per der Post abgegeben und dachte der Beleg reicht als Nachweis das ich die fristgerecht abgegeben habe.

Nun meint meine Holde das das Empfangsdatum zählt. nicht das Absendedatum. Es ist aber Wochenende und jetzt ist natürlich keiner mehr bis Montag erreeichbar. Gibt es da eine Kulanzzeit für so etwas?

Sorry.. ist meine erste Kündigung...

Grüße
 
8 Wochen vor Di, 31.3.26 ist Di, 3.2.26.
 
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Entscheidend für die Kündigung ist er Eingang beim Arbeitgeber. Die Kündigung muss auch zwingend schriftlich erfolgen.
 
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Das weiß ich und wie geschrieben ist sie auch schon in der Post.. Mir geht es um die Klausel „2 Monate zum Monatsende“.. Ist damit DIESER Monat gemeint oder der Monat zu wann gekündigt wird.

Wenn es dieser Monat ist wann die Kündigung für den 31.03. da sein muss, ist das technisch ja gar nicht möglich.
 
Moin, ja Empfang beim Arbeitgeber.

Die Kündigung wird/sollte (sorg dafür :D) am 02.02. bearbeitet, damit fällst du noch fristgerecht zum 31.03. raus.
 
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Ja.. Montag fahr ich da noch persönlich hin und geb sie ihm direkt, alleine schon aus Respekt und damit wäre ich ja in der 8 Wochenfrist..
 
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@von Keks Genau! :)

Du kommst auch aus den Vertragsvorgaben mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen raus, solltest du es wirklich richtig ernst meinen. Aber das wäre ein Thema, sollte es nicht zum Ende März klappen. Was es ja wird.
 
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Bei 8 Wochen zum Monatsende und Ziel 31.03 > muss die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 03.02. zugehen. Insofern, alles im grünen Bereich, wie du schon angedeutet hast, geh Montag persönlich hin und genieß das WE.

Montag dann 2 Ausdrucke mitnehmen. Auf einer Kopie Empfang bestätigen lassen (Datum, Uhrzeit, Name, Unterschrift...). Falls niemand unterschreiben will: mit Zeugen übergeben oder in den Firmenbriefkasten einwerfen (Zeuge sieht Einwurf + Umschlag/Adressat).
 
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Interessant, das mit den 8 Wochen.
Ich selbst kenne nur die Formulierung "x Monate zum Monatsende"
Dann wärst du allerdings zu spät.
 
von Keks schrieb:
Kündigungsfrist ist 8 Wochen zum Monatsende. Ich habe HEUTE (vor 40 Minuten )die Zusage für den neuen Job bekommen, ab 01.04.
von Keks schrieb:
Das weiß ich und wie geschrieben ist sie auch schon in der Post.. Mir geht es um die Klausel „2 Monate zum Monatsende“.. Ist damit DIESER Monat gemeint oder der Monat zu wann gekündigt wird.

@00Julius hat da einen guten Einwand, ich hab es gerade selber nicht gesehen:
@von Keks welche der beiden Formulierungen steht denn jetzt in deinem Arbeitsvertrag?
 
Hast du diese zwei Monate vertraglich geregelt, denn laut § 622 BGB wären es vier Wochen.
 
von Keks schrieb:
Ist damit DIESER Monat gemeint oder der Monat zu wann gekündigt wird.
Eine Kündigung ist nur möglich zu einem Monatsende, damit ist eine Frist x einzuhalten. "2 Monate zum aktuellen Monat" würde sich ja auch schwierig gestalten. ;-)
ThePud schrieb:
Du kommst auch aus den Vertragsvorgaben mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen raus,
Wie ist das gemeint? Man kann auch immer einfach nicht zur Arbeit erscheinen, aber prinzipiell sind Verträge ja einzuhalten. Und man kann in einem Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbaren als die gesetzlichen 4 Wochen, wenn nichts explizit vereinbart ist. Man kann halt keine kürzere vereinbaren. Und für den AN nicht länger als für den AG.
00Julius schrieb:
Ich selbst kenne nur die Formulierung "x Monate zum Monatsende"
Ich hab hier bspw. "6 Wochen zum Quartalsende" stehen.
 
Eine vertraglich verlängerte Kündigungsfrist, darf die Berufsfreiheit des Arbeitnehmers nicht unangemessen einschränken.

Da könnte man hier argumentieren, die neue Firma stellt nicht ein, wegen der langen Kündigungsfrist. Ob dann Arbeitsgerichte das auch so sehen, ist nicht vorherzusehen.
 
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simpsonsfan schrieb:
Wie ist das gemeint? Man kann auch immer einfach nicht zur Arbeit erscheinen, aber prinzipiell sind Verträge ja einzuhalten. Und man kann in einem Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbaren als die gesetzlichen 4 Wochen, wenn nichts explizit vereinbart ist. Man kann halt keine kürzere vereinbaren. Und für den AN nicht länger als für den AG.

Moin, damit ist gemeint, dass dich da jeder Arbeitsrechtler rausholt. Man kann keine kürzere KFrist als 4 Wochen vereinbaren, das stimmt. Aber die Kündigungsfristen, die den Arbeitgeber bevorteilen (alles ab 5 Wochen) halten in der Regel nicht lange, wenn man es ernst meint (= Prozessandrohung). Spätestens das Gericht kippt es zu Gunsten des Arbeitnehmers. Aber wie gesagt, das ist wirklich der Extremfall. Und das wissen die meisten Arbeitgeber auch, deswegen wirkt ein Gespräch im Vorfeld oft Wunder, wenn man "nur" gesetzlich aus dem AV raus will. :D

"Ich hab hier bspw. "6 Wochen zum Quartalsende" stehen."

Würde bedeuten, du kündigst im Januar und kommst effektiv erst Ende März/01.04. raus? Und da man ja "klug" ist, kündigt man ja immer zum Zeitpunkt der geringsten Restbeschäftigung (KFrist). Also wünscht sich dein Arbeitgeber, dass Kündigungen seitens des AN pünktlich zur Mitte des Quartals kommen? Verrückt. Das ist die kreativste Formulierung die ich bisher in einem AV zur Kündigung Seitens des Arbeitnehmers gelesen habe. :D Oder stehe ich auf dem Schlauch? Habe heute echt einen anstrengenden Tag hinter mir, liege schon in der Horizontalen. xD
 
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@ThePud Wenn mir im Januar einfällt, dass ich wechseln will, dann wäre die Kündigung auf Ende März möglich, richtig.
ThePud schrieb:
Und da man ja "klug" ist, kündigt man ja immer zum Zeitpunkt der geringsten Restbeschäftigung
Als klug empfände ich, wenn ich weiß, dass und wann ich gehe, möglichst frühzeitig auf meinen AG zuzugehen. Dann kann der auch noch so gut es geht planen. Unsere Kunden sind schon unplanbar genug, da müsste ich es nicht auch noch mit sowas unnötig schwer machen.

Ich habe im Übrigen auch schon eine Kündigungsfrist von einem Jahr gesehen.
 
simpsonsfan schrieb:
@ThePud
Ich habe im Übrigen auch schon eine Kündigungsfrist von einem Jahr gesehen.

Gesehen habe ich auch schon viel, heißt aber noch lange nicht, dass es in Stein gemeißelt ist. Fliegt einem AG um die Ohren, wenn der AN schnellstmöglich raus will. (ohne Aufhebungsvertrag)
 
von Keks schrieb:
Kündigungsfrist ist 8 Wochen zum Monatsende.
von Keks schrieb:
Mir geht es um die Klausel „2 Monate zum Monatsende“..
Na was denn aber nun? Das macht einen enormen Unterschied.

Wie weit ist denn der AG weg? Ansonsten heute hinfahren und Einwurf in den Briefkasten filmen und per Zeugen bestätigen lassen. Oder per Fax? :D
 
Habt ihr einen Traifvertrag? Das ist genau (wie einzelvertraglich) so gut wie alles möglich.

Bei uns gelten z.b. die für die Kündigung des AN die selben Fristen wie für AG d.h. man hat z.B. nach 4 Jahrn eine Frist von 1 Jahr.
Wollte die Gewerkschaft so.

Ansonsten:
Wenn man ein gutes Verhältnis zum AG hat, geht sehr oft auch ein Aufhebungsvertrag oder eine kürzere Frist.
 
@cartridge_case Ich kenne die genauen Fristen nicht, aber es gibt keinen Unterschied mehr zwischen AN und AG seitiger Kündigung. Immer der gleiche Zeitraum. Also nach 10 Jahren innerhalb von 4 Wochen weg geht nicht..

Ja sowas ist mit Gewerkschaft und Tarifautonomie möglich. Und da es keine Öffnungsklausel in den Gesetzen oder TV gibt ist das eben so..
War halt irgendwo im drölfseitigen Schlichtungsvorschlag versteckt und die Mehrheit hat zugestimmt, so ist das..

(Ich war auch schon in Firmen da gab es (innerhalb der Probezeit) eine Kündiungsfrist von 1 Tag)
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