kurze Frage zur Garantie...

Baya

Fleet Admiral
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20.535
Hi!

Ich habe für einen Bekannten ein Notebook (Toshiba) bei atelco.de bestellt.
atelco.de vermerkt in der Beschreibung, dass die Herstellergarantie 1 Jahr beträgt.
Darüber habe ich auch informiert.
Wenn ich diesen Laptop jetzt als Händler wieder weiterverkaufe, sollte ich auch einen Vermerk auf der Rechnung machen?
 
Herstellergarantie =! Gewährleistung!
 
Aufpassen, dass Toshiba beim Weiterverkauf dann auch wirklich Garantie ab Datum des Weiterverkuafes gewährt.

Ansonsten musst du als Verkäufer für Sachmängel natürlich ganz normal haften.
 
Als Händler?
Oder als Ebayer?

Ehrlich und korrekt wäre:
Gerät hat keine Garantie mehr, diese betrug nur 1 Jahr.
Ergänzung ()

Tekkno_Frank schrieb:
Herstellergarantie =! Gewährleistung!

Sinnlose Kommentare =! Intelligent
 
Naja sehe ich anders, denn er als Händler hat mit dem Thema Gewährleistung zu tun. Die Herstellergarantie über die er spricht ist etwas anderes. Zugegegen etwas kurz formuliert.

Denn wenn er den Lappi als Händler (!) weiterverkauft betrifft ihn das Thema Gewährleistung.
 
die herstellergarantie betragt 1 jahr, egal ob privat oder gewerblich, ab kaufdatum. wenn du das book als händler weiterverkaufst, muss der die gesetzlichen 12 monate übernehmen. das würde ich mir aber gut überlegen.
 
Nur wenn er als Händler eintritt. Sollte er es privat verkaufen, zb bei Ebay hat er die Probleme nicht ;)
 
genau das!
Ergänzung ()

@buntstift23, hmm okay, dann les mal seinen Post!

"Wenn ich diesen Laptop jetzt als Händler wieder weiterverkaufe.."
 
Deshalb meine Frage.
Wenn er Händler wäre, wüsste er was auf ihn zukommt, deshalb vermute ich Ebay oder ähnliches ^^
 
Achso, ihr meint das Toshiba die Garantie ab Kaufzeitpunkt gibt? Das wäre ja dann der Zeitpunkt als atelco.de es eingekauft hat? Woher soll ich dann wissen wie lange das schon bei atelco.de liegt? Es wird ja als Neuware verkauft...
Ergänzung ()

buntstift23 schrieb:
Deshalb meine Frage.
Wenn er Händler wäre, wüsste er was auf ihn zukommt, deshalb vermute ich Ebay oder ähnliches ^^

Nein, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet...
 
Fussballgott//1 schrieb:
die herstellergarantie betragt 1 jahr, egal ob privat oder gewerblich, ab kaufdatum. wenn du das book als händler weiterverkaufst, muss der die gesetzlichen 12 monate übernehmen. das würde ich mir aber gut überlegen.

Neuware 24 Monate, bei Gebrauchtware kann auf 12 Monate reduziert werden :freak:

Die Garantie läuft ab dem Verkauf an den ENDKUNDEN!

Wenn du das Gerät selbst nutzt ist das dein Einkaufsdatum, verkaufst du weiter ist es dieses Verkaufsdatum!

Wenn sich das Datum per Rechnung nicht belegen lässt kann der Hersteller noch das Herstellungsdatum heranziehen, muss er aber nicht... Garantie macht ja jeder Hersteller so wie es ihm gefällt.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Bei einem Verkauf als Händler sind bei Neugeräten 24 Monate Gewährleistung zu geben, bei Gebrauchtgeräten 12 Monate.
2. Die Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, meistens des Herstellers.
3. Auch als Privatperson ist man nicht automatisch von der Gewährleistung befreit, z. B. bei nicht im Kaufvertrag festgelegten Mängeln.

P.S.: Bei den meisten Notebook-Herstellern beginnt die Garantielaufzeit mit dem Registrierungs- oder Rechnungsdatum des autorisierten Händlers.
 
das 1. jahr gilt ab kauf bei atelco. du bist ja kein grosshändler, der die teile günstiger einkauft.
Ergänzung ()

Wattebaellchen schrieb:
Neuware 24 Monate, bei Gebrauchtware kann auf 12 Monate reduziert werden :freak:

es ist aber dann keine neuware mehr, da er es ja selber gekauft hat. was anderes ist, wenn er als zwischenhändler fungiert.
 
Heißt quasi für mich, wenn im ersten Jahr was an dem Gerät wäre, ab damit zu Toshiba.
Wenn danach was dran ist, Pech gehabt.
Soll ich jetzt den Vermerk, Herstellergarantie 12 Monate mit drauf schreiben auf die Rechnung oder brauch ich das nicht?
 
Letztendlich ist für Deinen Kunden, also den Kumpel, SEINE von Dir ausgestellte Rechnung als Garantienachweis für Toshiba ausschlaggebend.
Ergänzung ()

Ich würde den Vermerk machen!
Ergänzung ()

@Fussballgott:

Das siehst Du meines Erachtens falsch! WENN er Kleingewerbe hat und an Freunde die ware verkauft IST er Händler! Man kann bei div. INternethändlern auch gewerblich einkaufen, wobei das irrelevant ist!
Er verkauft als Händler Neuware!
 
DerBaya schrieb:
Nein, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet...

au backe!
du solltest schnell noch ein paar kurse belegen und dir über deine rechte und pflichten im einzelhandel klar werden.
 
Der Preis den ER zahlt ist für diese Bewertun (Händler oder nicht) VÖLLIG irrelevant!
 
eben, weil normalerweise geht man als Endkunde ja von einer 24monatigen Garantie aus...
Deshalb den Vermerk!
 
ich würde es mir aber trotzdem überlegen, ob du die gewährleistung übernimmst. was machst du, wenn das book nach 12monaten defekt ist. dann musst du ihm es ersetzen, oder reparieren lassen, und das auf deine kosten.

die ersten 12 monate übernimmt ja der hersteller des books, aber danach ist der händler für die verbleibene gewährleistung zuständig. da laut gesetz 24 monate gewährleisung pflicht ist. du bist ein händler, und solltest das wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
KMut schrieb:
au backe!
edit: dicke finger hauen zu fest auf die tasten.

du solltest schnell noch ein paar kurse belegen und dir über deine rechte und pflichten im einzelhandel klar werden.


Sehr hilfreicher Kommentar! Dankeschön :freak:
 
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