kurze Frage zur Garantie...

24 Monate Garantie auf welcher Basis? Der "Verbraucher" mein 24 Monate Gewährleistung = 24 Monate Garantie und das ist eben der Fehler, daher mein 1. Post ganz oben! :)
 
Fussballgott//1 schrieb:
ich würde es mir aber trotzdem überlegen, ob du die gewährleistung übernimmst. was machst du, wenn das book nach 12monaten defekt ist. dann musst du ihm es ersetzen, oder reparieren lassen, und das auf deine kosten.

das ist das risiko, dass händler in ihren preisen einkalkulieren!

DerBaya schrieb:
Sehr hilfreicher Kommentar! Dankeschön :freak:

bitte sehr, du scheinst das mal hören (lesen) zu müssen.
 
@Fussballgott: DAS STIMMT NICHT! Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Käufer DIR als Hänlder nachweisen muss, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war! Das ist nicht möglich, bzw. sehr schwer! Warum nimmst Du nicht einfach einen Laptop mit 24 Monaten HErstellergarantie?
 
Garantie gilt ab Erstverkauf bei atelco.de - wird nur durch einen 2nd Hand neuverkauf nicht automatisch zurück gesetzt... wäre ja irre :)

Er würde nur mit 1 Jahr Gewährleistung geradestehen müssen. (Gebrauchte Ware)
 
SORRY: Es ist aber keine gebrauchte Ware (!) Er ist Händler!
 
Ja ihr verwirrt mich gerade ein wenig...
Ihr müsst mal schauen, bei Notebooks ist bei vielen Herstellern nur noch 1 Jahr Garantie drauf, gerade im unteren Preissegment <600€ ... Acer gibt noch 2 Jahre, aber da sagen mir die Geräte selbst nicht zu.
 
Tekkno_Frank schrieb:
@Fussballgott: DAS STIMMT NICHT! Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Käufer DIR als Hänlder nachweisen muss, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war! Das ist nicht möglich, bzw. sehr schwer! Warum nimmst Du nicht einfach einen Laptop mit 24 Monaten HErstellergarantie?

Das ist nach rechtslage teilweise wesentlich einfacher als man denkt, nur die Händler wimmeln einen gerne ab.

Wenn ich mit dem Gerät ordentlich umgegangen bin (kein Wasserschaden, Gehäuse oder Displaybrüche) und es streikt kann ich vom einem Konstruktions oder Designfehler ausgehen.

Die Herstellergarantie retten einen Händler auch nicht unbeding vor der Gewährleistung!

Der Hersteller kann die Garantie ablehnen ob nun begründet oder nicht, der Käufer hat aber Gewährleistungsansprüche auf eine zeitnahe Reperatur und vorallem muss er davon nur 2 dulden! (generell muss ein kunde nur 2 Nachbesserungen über sich ergehen lassen und keine 3te mehr)

Nach Herstellergarantie kann ein Gerät aber beliebig oft repariert werden und das kann schonmal 2 Monate dauern.



Bei Ware die neu gekauft wurde bestehen Gewährleistungsansprüche durch die ganze Lieferkette hindurch aber auch das kann lange dauern und der Kunde muss nicht ewig warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anruf bei Toshiba klärt alles:

Es ist so, dass die Garantie ab der ersten Benutzung des Gerätes anläuft.
(Ab dem Datum meiner Rechnung an den Endkunden
D.h. der Endkunde (oder der Händler als Service für den Kunden) sollte das Gerät im Internet registrieren mit dem Datum das auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Ab diesem Zeitpunkt, sind quasi alle Zwischenhändler aus dem Schneider und der
Endkunde muss sich bei einem Garantiefall binnen dieses Jahres an Toshiba wenden.
(Oder der Händler veranlasst dies)

atelco.de hat in seinen Geschäftskunden AGB wiederum dann eine 2-jährige Gewährleistung gegenüber Händlern...
 
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1. Hab ich das bereits erwähnt

2. klärt das noch lange nicht alles, siehe meinen vorigen Beitrag.

3. Wenn du meinst alles ist geklärt, dann ist ja "gut"^^
 
ja, da hast Du recht, allerdings ist mir kein solcher Fall bekannt (heist nicht dass es nciht vorkommt). Entweder waren die Dinger so defekt, dass der Hersteller immer repariert hat, oder sie waren aus der Garantie und es war die HDD defekt. So einen echten Defekt wie Du in oben schilderst kenne ich (Gott sei Dank) nicht.
 
Hier kannst du nicht wirklich eine sinnvolle und zutreffende Auskunft erwarten, den ganzen Quatsch zu kommentieren und richtig zu stellen, würde (zumindest meinen) rahmen sprengen.

Wende dich bei unternehmerischer Tätigkeit tatsächlich dringend an einschlägige Seminare bei der IHK o.ä., bzw. zumindest an Fachforen.
 
Also einige Sache gehen hier aber schon an der Realität vorbei.

@thomas.calloran

Die Frist, nach der Ansprüche nach der Sachmangelhaftung (umgspr. Gewährleistung) ablaufen, liegt regelmäßig bei 24 Monaten. Man (der Händler) kann diese aber gegenüber den Verbraucher bei Gebrauchtgeräten auf 12 Monate reduzieren, geschieht nicht automatisch.

Problematisch wird es aber, wenn man den Kaufgegenstand erst zum Hersteller zur Garantieabwicklung gegeben hat. Der Händler kann dann mit dem Hinweis, daß der Kaufgegenstand nicht mehr dem ursprünglichen über den der Kaufgegenstand geschlossen worden ist, die Gewährleistungsabwicklung verweigern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst mal sind Fristen im Recht genau anzugeben und demzufolge verjähren Ansprüche aus Sachmängelhaftung gem. 438 I Nr. 3 in zwei Jahren und nicht 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren entsprechend 475 ein Jahr.

Solange der Hersteller die Kaufsache im Rahmen der Garantieabwicklung nicht austauscht, wäre mir die geschilderte Behauptung neu. Letztlich wird der Verkäufer in den überwiegenden Fällen ebenso mittelbar oder unmittelbar auf den Hersteller zurückgreifen.
 
Doc Foster schrieb:
Zunächst mal sind Fristen im Recht genau anzugeben und demzufolge verjähren Ansprüche aus Sachmängelhaftung gem. 438 I Nr. 3 in zwei Jahren und nicht 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren entsprechend 475 ein Jahr.
Ein fauxpas, den Du freundlichweise korrigert hast, dennoch muß die Erklärung des Händlers über die Änderung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware erklärt werden, ansonsten gelten auch hier die, und jetzt kommts, 2 Jahre.

Doc Foster schrieb:
Solange der Hersteller die Kaufsache im Rahmen der Garantieabwicklung nicht austauscht, wäre mir die geschilderte Behauptung neu. ...
Der vorgenommen Austausch implizierte meine Schilderung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreibt mal nicht so kompliziert :)

Was wäre jetzt wenn nach 1,5 Jahren das Notebook einen eindeutigen Hardwaredefekt hat, meinetwegen Mainboarddefekt.
Selber reparieren, würde ich jetzt ausschließen.
Ich habe meinerseits gegenüber atelco.de ja die 2 Jahre Gewährleistung. Sollte ich es also atelco.de melden?
Nur wird atelco.de da ja auch nichts machen können, da sie es ja auch nur zu Toshiba schicken würden und da ist ja nach einem Jahr Schluss mit Garantie...

Bitte um Aufklärung ;)
 
Du kannst versuchen, die Gewährleistung noch geltend zu machen.

Allerdings:

- Die Gewährleistung sagt nur aus, dass der gekaufte Gegenstand bei Kauf einwandfrei war.
- nach 6 Monaten ab Kaufdatum greift die Beweislastumkehr, d. h. Du musst (meist mittels eines Sachverständigen) dem Händler nachweisen, dass hier ein verdeckter Mangel beim Kauf vorgelegen hat.

Insofern kannst Du das Gerät aller Voraussicht nach in die Tonne kloppen.
 
Also sollte ich innerhalb des ersten Jahres keine großen Schwierigkeiten haben, da ich mich ja direkt an den Hersteller wenden soll. Wenn das Jahr Garantie rum ist, sieht's halt Mau aus.
 
Das kommt auf die Garantiebedingungen an.

Dort kann der Hersteller bspw. festlegen, dass nur der Endkunde die Rechte daraus geltend machen kann.
 
DerBaya schrieb:
Schreibt mal nicht so kompliziert

Diese "komplizierte" Sprache hat den Sinn und Zweck, solche abstrusen Aussagen, wie sie hier bisher gemacht worden sind, von vorneherein auszuschließen. Der bessere Ausdruck wäre also "präzise"... und dass das notwendig ist siehst du daran, dass kaum einer hier den Unterschied zwischen "privat" (BGB) und "gewerblich" (BGB+HGB) bzw. "Garantie" und "Gewährleistung" kennt und alle Begriffe wild durcheinanderwürfelt, bis es einen irgendwie logischen aber grundfalschen Sinn ergibt, der dann noch mit Zähnen und Klauen verteidigt wird :rolleyes:

Halt dich bei sowas an Fachforen, den Hersteller (wie geschehen) oder wenns hier sein MUSS an Doc Foster, der einer der wenigen hier ist, die Ahnung haben. Auch wenn ich nicht begreifen kann, dass er noch immer nicht Amok gelaufen ist bei dem ganzen Quark, der immer wieder hier auftaucht :D
 
Doc Foster schrieb:
Das kommt auf die Garantiebedingungen an.

Dort kann der Hersteller bspw. festlegen, dass nur der Endkunde die Rechte daraus geltend machen kann.

Das macht Toshiba ja auch. Der Endkunde muss sein Gerät registrieren und dann beginnt die Garantie.
Man kann es auch als Händler für den Kunden durchführen. So hab ich's gemacht, weil ich genau weiß, dass der Kunde es eh nicht auf die Reihe kriegt... ;)

Meine Hauptfrage ist eigtl. was nach abgelaufener Herstellergarantie aber im Gewährleistungszeitraum zu tun ist bei einem Defekt...?
 
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