Tekkno_Frank
Commander
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24 Monate Garantie auf welcher Basis? Der "Verbraucher" mein 24 Monate Gewährleistung = 24 Monate Garantie und das ist eben der Fehler, daher mein 1. Post ganz oben! 
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Fussballgott//1 schrieb:ich würde es mir aber trotzdem überlegen, ob du die gewährleistung übernimmst. was machst du, wenn das book nach 12monaten defekt ist. dann musst du ihm es ersetzen, oder reparieren lassen, und das auf deine kosten.
DerBaya schrieb:Sehr hilfreicher Kommentar! Dankeschön![]()
Tekkno_Frank schrieb:@Fussballgott: DAS STIMMT NICHT! Nach 6 Monaten ist Beweislastumkehr, was bedeutet, dass der Käufer DIR als Hänlder nachweisen muss, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war! Das ist nicht möglich, bzw. sehr schwer! Warum nimmst Du nicht einfach einen Laptop mit 24 Monaten HErstellergarantie?
Ein fauxpas, den Du freundlichweise korrigert hast, dennoch muß die Erklärung des Händlers über die Änderung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtware erklärt werden, ansonsten gelten auch hier die, und jetzt kommts, 2 Jahre.Doc Foster schrieb:Zunächst mal sind Fristen im Recht genau anzugeben und demzufolge verjähren Ansprüche aus Sachmängelhaftung gem. 438 I Nr. 3 in zwei Jahren und nicht 24 Monaten, bei Gebrauchtwaren entsprechend 475 ein Jahr.
Der vorgenommen Austausch implizierte meine Schilderung.Doc Foster schrieb:Solange der Hersteller die Kaufsache im Rahmen der Garantieabwicklung nicht austauscht, wäre mir die geschilderte Behauptung neu. ...
DerBaya schrieb:Schreibt mal nicht so kompliziert
Doc Foster schrieb:Das kommt auf die Garantiebedingungen an.
Dort kann der Hersteller bspw. festlegen, dass nur der Endkunde die Rechte daraus geltend machen kann.