Okay ich mach noch einen Versuch.
Erstmal alle beruhigen und ganz sachlich mitlesen.
Grundlegendes:
Ich habe mir Anfang des Jahres ein Nebengewerbe angemeldet, weil ich schon seit ca. 10 Jahren alles rund um den Computer als mein Hobby habe. Mit dem Nebengewerbe finanziere ich mein Hobby jetzt quasi.
Es geht dabei nicht großartig um Gewinn, ich bin ja auch kein IT-Profi, aber für die Kleinigkeiten die der 65jährige Nachbar z.B. an seinem Computer hat, reicht's immernoch

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Jetzt kam eben ein Bekannter zu mir und fragte mich, ob ich ihm nicht einen möglichst günstigen Laptop beschaffen kann, denn bei uns rum gibt's nur einen ProMarkt und dort fangen die billigsten bei 500€ an.
Also hab ich ihm bei atelco.de einen Toshiba für 260€ bestellt.
Den Laptop hab ich ihm zurechtgemacht und auch für die Garantie registriert.
Wenn jetzt innerhalb dieses Jahres was dran ist, muss sich der Endkunde direkt an Toshiba wenden,
so erklärte mir die nette Dame von Toshiba das.
Der Endkunde hat doch 2 Jahre Gewährleistungsanspruch auf Neuware ggü. dem Händler.
Also mein Kollege bei mir.
Ich habe bei atelco.de gekauft und habe auch wieder 2 Jahre Gewährleistung ggü. atelco.de
atelco.de hat das Ding bei Toshiba gekauft und Toshiba gibt ein Jahr Garantie.
Meine Frage ist jetzt grundlegend die:
Nehmen wir an, das Notebook ist jetzt nach 1,5 Jahren defekt.
Der Hersteller ist ja schonmal raus, das Jahr Garantie ist um.
Muss ich jetzt als kleiner Händler dem Kunden die Reparatur bezahlen oder gar ein Neugerät?
Sowas kann man als kleiner Händler ja gar nicht.
Wenn ich mich dann an atelco.de wende, da ich ja auch 2 Jahre Gewährleistung ggü. denen habe, verschiebt sich doch das Problem nur.
Ich hoffe ihr versteht wie ich meine...
Wer soll denn für einen Defekt aufkommen, wenn die Händlerkette 2 Jahre Gewährleistung geben muss aber der Hersteller nur ein Jahr auf sein Gerät gibt?