kurze Frage zur Garantie...

Ach ja.... mal nen Link rein und gut ist's :mad:

Könntest du mir nicht einfach auf meine Frage bezogen antworten?
Die Frage war jetzt was ich tun sollte bei einem Defekt des Gerätes nach Ablauf der Herstellergarantie aber innerhalb der Gewährleistungsfrist.

Soll ich meinem Bekannten dann sagen, Pech gehabt neues kaufen oder das Ding zu atelco.de schicken und die müssen sich dann mit Toshiba einigen oder wie läuft das denn?
 
Wenn Du als Händler Deinem Bekannten gegenüber auftrittst, bist Du Gewährleistungspflichtig dem Bekannten gegenüber. Toshiba hat mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, Atelco wird nach Ablauf von 6 Monaten aller Voraussicht nach keinen Finger mehr rühren.

Darüber hinaus solltest Du den Link von Doc Foster aufrufen, den Text durchlesen und verstehen.

Falls das nicht funktioniert lass lieber die Finger vom Kleingewerbe...
 
@ DerBaya: Atelco kannst Du gleich außen vor lassen. Die werden da keinen Finger rühren. Warum sollten sie? Das ist dann DEINE Verantwortung, denn DU bist der Händler.

Hängt halt ganz davon ab: Tritt der Mangel erst nach diesen 6 Monaten auf und war auch nicht im Keim angelegt (was man als Normalo aber meistens nicht sagen kann, so ohne Gutachter, der auch nicht für Luft und liebe Worte arbeitet), musst Du nicht dafür geradestehen.

Ob Du Dir mit einem derart unkulanten Verhalten treue Kunden schaffst, ist 'ne andere Kiste. Da werden die meisten genau einmal bei Dir kaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie sollten weil sie selbst Händler sind der Gewährleistungspflichtig ist, auch gegenüber gewerblichen Weiterverkäufern!
 
Gewährleistungskette?!

Importeur gibt Gewährleistung auf die Ware, Großhändler kauft die Ware, gibt Gewährleistung für den kleinen Händler, der gibt Gewährleistung an den Endverbraucher.

Der Einzige der Wirklich öfter in die Röhre gucken muss ist der Importeuer, da er ja die Verträge meist nach nicht EU oder deutschem Recht mit Asiatischen Produzenten abschließt.

Ausschließen lässt sich die Gewährleistung nur bei Gebrauchtware in so einer Kette
 
@ Wattebaellchen

Können zwei Gewerbetreibende untereinander nicht die Gewährleistung ausschließen? Wenn DerBaya als Händler was kauft, stünde seinem Vertragspartner diese Möglichkeit doch offen, wenn ich das recht verstanden habe.

Man müsste also wissen, in welcher Eigenschaft DerBaya das Ding gekauft hat -- als Händler oder als Privatperson, und was die genauen Vereinbarungen sind, sonst ist das reines Stochern im Nebel.
 
Zwei Unternehmer können einzelvertraglich bzw. via AGB so ziemlich alles vereinbaren, von daher ist Wattebällchens Einwurf unzutreffend.

Ein Forum kann aber die Grundkenntnisse im Recht, die ein Unternehmer haben sollte, wohl kaum vermitteln.
 
Ich seh schon hier wird das nichts.
Werd mich anderweitig erkundigen.
/closed
 
Ich hab das zumindest in Wirtschaftslehre noch so gelernt.

In wie weit sich Vertragsrechtlich gesetzliche Regelungen da auschließen lassen weiß ich nicht.
 
@DerBaya

Das größere Problem ist doch hier, daß man Dir eine allgemeingültige Grundlage gegeben hat, mit der Du dann Deine Entscheidung zum Handeln alleine treffen kannst/musst.

Wenn Du Dir in so einer äußerst wichtigen Thematik, (D)ein Handelsunternehmen betreffend unsicher bist, ist doch grundlegend etwas im Argen. Hier kannst Du ganz schnelle die falschen Entscheidungen treffen.

Mal abgesehen davon, daß es schon seltsam ist, stellt man sich weiter vor, daß Du nicht nur in dieser Sache, Fragen in Foren stellen wirst, aber geschäftsseitig, den Vorteil zu hundert Prozent selbst einbehalten willst. Andere besorgen also somit Deine Geschäftsführung.
 
@ DerBaya

Entweder bist Du zu faul, auch nur zwei Sekunden nachzudenken bzw. in die Unterlagen zu schauen, die Du bei einem Kauf bekommst, und dann solltest Du garantiert kein Geschäft führen, oder Du willst es aus anderen Gründen nicht. Auch das ist keine ideale Grundlage.

Welche Vereinbarung hast DU mit dem HÄNDLER, von Dem Du gekauft hast? DAS ist der springende Punkt.

Erwartest Du jetzt ernsthaft, dass Dich in irgendeinem Forum jemand kostenlos an die Hand nimmt und Dir alles erklärt?

Edit: Ölpest hat Recht. Zwar habe ich keine Probleme mit der Verdauung, meine Ausdrucksweise war jedoch in der Tat unangemessen. Für diesen verbalen Angriff bitte ich um Verzeihung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

@DDM_Reaper20

Brauchste auch 'ne Anleitung, um 'ne Wurst abzudrücken?

Was auch immer du für Probleme hast bei diesem "Vorgang", kein Grund sich so dermaßen im Ton zu vergreifen. Unverständnis kann man auch anders äußern

mfg
 
Okay ich mach noch einen Versuch.
Erstmal alle beruhigen und ganz sachlich mitlesen.

Grundlegendes:
Ich habe mir Anfang des Jahres ein Nebengewerbe angemeldet, weil ich schon seit ca. 10 Jahren alles rund um den Computer als mein Hobby habe. Mit dem Nebengewerbe finanziere ich mein Hobby jetzt quasi.
Es geht dabei nicht großartig um Gewinn, ich bin ja auch kein IT-Profi, aber für die Kleinigkeiten die der 65jährige Nachbar z.B. an seinem Computer hat, reicht's immernoch ;)
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Jetzt kam eben ein Bekannter zu mir und fragte mich, ob ich ihm nicht einen möglichst günstigen Laptop beschaffen kann, denn bei uns rum gibt's nur einen ProMarkt und dort fangen die billigsten bei 500€ an.
Also hab ich ihm bei atelco.de einen Toshiba für 260€ bestellt.

Den Laptop hab ich ihm zurechtgemacht und auch für die Garantie registriert.
Wenn jetzt innerhalb dieses Jahres was dran ist, muss sich der Endkunde direkt an Toshiba wenden,
so erklärte mir die nette Dame von Toshiba das.

Der Endkunde hat doch 2 Jahre Gewährleistungsanspruch auf Neuware ggü. dem Händler.
Also mein Kollege bei mir.
Ich habe bei atelco.de gekauft und habe auch wieder 2 Jahre Gewährleistung ggü. atelco.de
atelco.de hat das Ding bei Toshiba gekauft und Toshiba gibt ein Jahr Garantie.

Meine Frage ist jetzt grundlegend die:

Nehmen wir an, das Notebook ist jetzt nach 1,5 Jahren defekt.
Der Hersteller ist ja schonmal raus, das Jahr Garantie ist um.

Muss ich jetzt als kleiner Händler dem Kunden die Reparatur bezahlen oder gar ein Neugerät?
Sowas kann man als kleiner Händler ja gar nicht.

Wenn ich mich dann an atelco.de wende, da ich ja auch 2 Jahre Gewährleistung ggü. denen habe, verschiebt sich doch das Problem nur.

Ich hoffe ihr versteht wie ich meine...
Wer soll denn für einen Defekt aufkommen, wenn die Händlerkette 2 Jahre Gewährleistung geben muss aber der Hersteller nur ein Jahr auf sein Gerät gibt?
 
Na ja, nach Ablauf der berühmten 6 Monate muss der Kunde nachweisen, dass ein nach diesen 6 Monaten aufgetretener Mangel bereits beim Gefahrenübergang "im Keim" anlag, vulgo: Arschkarte für den Käufer, weil so etwas ohne ein Gutachten i.d.R. nicht möglich sein dürfte.

Ein Gutachten kostet aber bekanntlich 'ne Kleinigkeit, wenn's denn überhaupt was bringt, sich also etwas zu Gunsten des Käufers beweisen lässt.

Wenn Du also nicht gerade sehr kulant sein willst, kannst Du nach Ablauf dieser Frist etwaige Gewährleistungsansprüche von vornherein ablehnen, oder Dein Glück bei Deinem Lieferanten versuchen und das dem Kunden auch so vermitteln, dass Du also in keinem Falle auf den Kosten sitzen bleibst.

Nochmal zusammengefasst: Nach 6 Monaten ist Ruhe im Puff, wenn der Kunde nicht beweisen kann, dass der Fehler von Anfang an zumindest anlag. Ohne Gutachten generell schwierig, daher gut für Dich.
 
Ach jetzt klickt's ;)

Dankeschön, Reaper!

(Glaub manchmal steht man einfach auf der Leitung, das wurde ja in vorherigen Posts auch schon erwähnt.)
 
Damit kommt er aber nicht durch^^
Und es wird auch Rechtsschutzversicherungen geben die dem Kunden in solchen Fällen den Anwalt stellen und alle Kosten tragen.

Es gab schon einige Gerichtsentscheidungen in der Richtung wo Richter klargestellt haben das bei sachgemäßer Nutzung und einem Defekt innerhalb der Gewährleistungszeit von einem Material, Herstellungs oder gar Konstruktionsfehler ausgegangen werden muss. Dazu würde es reichen das der Käufer dies versichert und keine sichtbaren Spuren von Öffnung oder Beschädigung vorhanden sind.

Anders sieht das bei sichtbaren Schäden aus oder bei Wasserschäden.
 
Und wer soll dann für den Schaden aufkommen? Ich oder atelco.de?

(Vorallem find ich's doof das der Hersteller da einfach fein raus ist, wenn dieser nur ein Jahr gibt)

btw. "kurze Frage zur Garantie" passt jetzt auch nimmer ;)
 
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