Lebenslauf

Jack2

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Hallo,

ist das weglassen von negativen Punkten im Lebenslauf schon lügen? Meine Schwester meint ja und sich solle mich nur noch auf Jobs bewerben wo kein Lebenslauf angefragt wird...

Das heißt aber auch für mich lebenslang Minderslohn?
Der Herr von der Arbeitsagentur meinte aber auch eine Krankheit wie Depression sollte man nicht in den Lebenslauf einbauen als Sollbruchstellle da diese Krankheit zu negativ sei....

Wenn ich meine Krankheit nicht reinschreibe darf bzw. sollte kann ich nur noch JVA angeben oder?
 
Konkret du hast eine Haftstrafe?
Auf welche stelle willst du dich bewerben?
It , Handwerk, Industrie?
 
Konkret du hast eine Haftstrafe?ja noch 2 Jahre und sie wäre nicht mehr im Führungszeugnis
Auf welche stelle willst du dich bewerben? arbeitsvermittler
 
Jack2 schrieb:
ist das weglassen von negativen Punkten im Lebenslauf schon lügen?
Lügen ist es nicht. Aber Du musst sich darauf gefasst machen, dass vom potentiellen Arbeitgeber unter Umständen sehr genau nachgefragt wird. Vielleicht wird Deine Bewerbung deshalb auch sofort aussortiert.

Jack2 schrieb:
Meine Schwester meint ja und sich solle mich nur noch auf Jobs bewerben wo kein Lebenslauf angefragt wird...
Im Prinzip finde ich den Tipp Deiner Schwester gar nicht verkehrt. Bleibt halt nur Frage offen, ob Du mit solchen Jobs glücklich wirst. Call Center-Agent? Pflegehelfer im Altenheim? Angelernter Helfer auf dem Bau?

Jack2 schrieb:
Das heißt aber auch für mich lebenslang Minderslohn?
Nicht unbedingt. Wenn Du Dich ab sofort sehr gewissenhaft um Deine berufliche Zukunft kümmerst, verlieren die jetzigen Lücken mit der Zeit an Relevanz.

Jack2 schrieb:
Der Herr von der Arbeitsagentur meinte aber auch eine Krankheit wie Depression sollte man nicht in den Lebenslauf einbauen als Sollbruchstellle da diese Krankheit zu negativ sei....
Psychische Krankheiten würde ich nie in einen Lebenslauf einfügen. Das macht nur dann Sinn, wenn Du einen Job in einer beschützten Umgebung, wie beispielsweise einer Behindertenwerkstätte, suchst.

Jack2 schrieb:
Wenn ich meine Krankheit nicht reinschreibe darf bzw. sollte kann ich nur noch JVA angeben oder?
Gefängnis wirkt natürlich sehr abschreckend. Da kommt es auf die genauen Formulierungen im Lebenslauf an.

Du schreibst wenig zu Deiner Person. Alter? Schulbildung? Ausbildung? Berufserfahrung? Länge der JVA-Zeit? Berufliche Interessen? Wohnort? Umzugsbereit? Ansonsten stochert man im Nebel ...
 
Schreib es rein - sonst hast du eine Lücke im Lebenslauf die du wieder klären musst. Dann aber auf Nachfrage und entweder kommst du dann mit der Wahrheit raus oder laberst um den heißen Brei herum. Beides wirkt dann negativer als direkt die Haftstrafe im Lebenslauf mit anzugeben.

Bleibt bei der Wahrheit - damit fährst du auf Sicht am Besten!

PS hatten Letztens mit den Kindern auch ein Ausflug gemacht und ein Ex Knacki hat uns betreut ... drei Punkte zwischen Daumen und Zeigefinger ... da brauchte es auch kein Lebenslauf. ;)
 
Ich habs versucht mit dem Lebenslauf und JVA aber nicht mal Flaschenpost wollte mich.
Sobalt man JVA rein schreibt komm ich keine Vorstellungsgespräche mehr.
Jetzt sind 4 Jahre rum und ich weiß nicht weiter...
 
Gibt es für Fälle wie Dich nicht spezielle Wiedereingliederungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit? Wenn Du nach Deiner JVA-Zeit zumindest ein, zwei "normale" Stationen in Deinem Lebenslauf hast, dann rückt das Gefängnis ein wenig nach hinten und schreckt auf den ersten Blick nicht so ab.

Wie sieht es mit einem polizeilichen Führungszeugnis aus? Könnte man das vielleicht mit beilegen, um zu zeigen, dass Du seit der Knast-Zeit "sauber" geblieben bist?
 
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@Jack2

Geh persönlich vorbei - sprich aktiv mit den Leuten - du hast durch deine JVA Zeit definitiv ein negativen Punkt bei dir im Lebenslauf. Deshalb musst du dich deutlich mehr anstrengen als andere Leute.

Zeig also den Unternehmen, dass deine Bewerbung nicht nur eine reine "Pflicht-Bewerbung" ist - sondern du wirklich diesen Job möchtest. Auch bei Absagen - rufe an und frag nochmal nach ob du nicht doch noch eine Möglichkeit bekommst zum Vorstellungsgespräch. Nimm auch nicht jede Absage absolut persönlich und lasse dich dadurch demotivieren. Biete Probearbeit für 2 Wochen an ... kämpfe um den Job!
 
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barmbekersurfer schrieb:
Gibt es für Fälle wie Dich nicht spezielle Wiedereingliederungsmaßnahmen von der Agentur für Arbeit? Wenn Du nach Deiner JVA-Zeit zumindest ein, zwei "normale" Stationen in Deinem Lebenslauf hast, dann rückt das Gefängnis ein wenig nach hinten und schreckt auf den ersten Blick nicht so ab.

Wie sieht es mit einem polizeilichen Führungszeugnis aus? Könnte man das vielleicht mit beilegen, um zu zeigen, dass Du seit der Knast-Zeit "sauber" geblieben bist?
Aber dann bin ich praktisch dazu gezwungen, nur noch mit einer McDonald's-Tüte herumzulaufen. Aufgrund meiner Vorstrafe werde ich wahrscheinlich nicht einmal eine Antwort bekommen.

Der Personalvermittler wird meine Situation als jemand, der in der Vergangenheit Probleme hatte, wahrscheinlich nicht positiv bewerten, obwohl ich in den letzten 5 Jahren keine weiteren Vorfälle hatte.

Zur Erklärung:

Als Pädagoge habe ich einem Kind beim Saubermachen am Po geholfen. Das Kind hat es den Eltern erzählt, was zur Anzeige geführt hat. Als Folge wurde ich inhaftiert.

Leider konnte ich nicht überzeugend darlegen, dass es sich um eine pflegerische Handlung handelte.

Die Kindertagesstätte hatte keine Überwachungskameras im WC-Bereich.

Der Richter betonte, dass bei Sexualdelikten die Regel "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht angewandt wird.

Da ich meine Unschuld nicht beweisen konnte, wurde mir von der Staatsanwaltschaft folgender Deal angeboten:

Entweder 2 Jahre Haft oder ein Geständnis mit 6 Monaten Untersuchungshaft.
 
@Jack2

Sprich die Verantwortlichen direkt an - übergib deine Bewerbung persönlich. Du bekommst du Haftstrafe nicht weg aber du kannst dich von anderen Bewerber abheben in dem du zeigst, dass du wirklich den Job möchtest. Du musst halt Gesicht zeigen und nicht nur einfach eine Mail sein, die man schnell löschen kann!
 
barmbekersurfer schrieb:
Und wie ging es weiter?
da ich vor dem urteil schon 6 monate in haft war, musste ich naütlrich nicht mehr in die JVA
danach machte ich noch 11 stunden Therapie, dann sagte der mann dort wir haben schlimmere fälle... wir schreiben das gericht an sie sind geheilt

zwischen urteil und Therapie durfte ich 3 jahre /hartz4( warten bis ich dort einen platz bekommen habe.
Ergänzung ()

_killy_ schrieb:
@Jack2

Sprich die Verantwortlichen direkt an - übergib deine Bewerbung persönlich. Du bekommst du Haftstrafe nicht weg aber du kannst dich von anderen Bewerber abheben in dem du zeigst, dass du wirklich den Job möchtest. Du musst halt Gesicht zeigen und nicht nur einfach eine Mail sein, die man schnell löschen kann!
Natürlich könnte ich die Bewerbung persönlich abgeben, aber ich mache mir Sorgen wegen meiner Kleidung und meinem Aussehen, da ich im Moment kein Geld für einen Friseurbesuch habe. Ohne Haare zu sein, beeinträchtigt mein Selbstbewusstsein, und ich bezweifle, dass ein erster Eindruck positiv ausfällt. Du musst verstehen, dass 6 Monate Haft und 4 Jahre Hartz IV meine Persönlichkeit extrem verändert haben, auch wenn ich das nicht wollte oder noch nicht möchte. Meine Mitmenschen empfinden mich häufig als freundlich und kommunikativ, aber das zeigt sich erst, nachdem das Eis gebrochen ist. Zugegeben, ich kann jetzt auch manchmal als verschlossen oder unfreundlich wirken ungewollt weil ich keine sozialen Kontakte habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Mensch, Du bist sehr geknickt. Das tut mir wirklich leid.

Nur damit ich es verstehe: Man darf ein fremdes Kind also nicht im Intimbereich berühren. Egal warum, es ist immer eine sexuelle Handlung.

Aber schauen wir nach vorne: Hast Du Interesse an professioneller Hilfe oder willst Du alleine weiter auf Jobsuche gehen? So eine Art Coaching wäre vielleicht nicht verkehrt. In Hamburg beispielsweise gibt es so genannte "ASP-Maßnahmen". Träger sind die Gemeindepsychiatrischen Dienste, die von der Stadt finanziert werden. Vielleicht bringt Dich so eine Maßnahme auf andere Gedanken und Du tankst Energie auf.
 
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Selbstverständlich schreibst du das nicht in den Lebenslauf, sondern erwähnst das wenn dann auf Nachfrage. Alles andere ist unnötiger vorauseilender Gehorsam. Unternehmen schreiben auch nicht "wir zahlen mies und die Arbeit ist auch kacke, wir können kaum glauben, dass sich das jemand freiwillig antut" in ihre Stellenanzeigen, sondern "wir sind toll und darum suchen wir auch jemanden, der ganz toll ist".

Ich persönlich würde mich auch fragen, was ist das schlimmste das passiert, wenn du dir eine harmlose Geschichte ausdenkst, um die Lücke zu erklären? Wenn ich danach niemals irgendwem jemals auf der Arbeit erzähle, was wirklich war. Würde der AG jemals davon erfahren? Was ist das allerschlimmste Szenario? -> Du wirst gekündigt und stehst ohne Job da.... aha! Was ist das wahrscheinlichste Szenario? -> Nach der Einstellung interessiert sich kein Schwein mehr dafür. Das wäre so meine Überlegung.

Generell darfst du ALLES weglassen, bis auf vermutlich ganz wenige Ausnahmen die rechtlich festgelegt sind, aber selbst die musst du afaik nicht schon in den Lebenslauf schreiben. Alles was durch das Weglassen den Lebenslauf besser macht... lässt man weg, ganz einfach. Du bzw. ihr habt da eine viel zu Gehorsame Einstellung zum Thema. Im Mindesten solltest du nicht über das rechtlich notwendige Maß hinaus gehen, das ist einfach nur Selbstsabotage.

PS.:
Ich bin eher schockiert auch über die Antworten hier zum Teil... Du schuldest einem potentiellen AG rein gar nichts, vor allem nicht eine vollständige Offenlegeng deines Lebens. Die einzige Aufgabe des Lebenslaufes besteht darin, dich gut aussehen zu lassen, es ist bedauerlich, dass dir das niemand gesagt hat bisher. Es geht bei dem Lebenslauf nicht darum vollständige oder grundehrliche Angaben zu machen.

Insbesondere mit dem Background deiner Haftstrafe. Da willst du doch das Fass "was war damals los" gar nicht erst aufmachen, das solltest du einfach mal niemals irgendwem jemals wieder erzählen und erst recht nicht in den Lebenslauf schreiben.
 
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barmbekersurfer schrieb:
Ach Mensch, Du bist sehr geknickt. Das tut mir wirklich leid.

Nur damit ich es verstehe: Man darf ein fremdes Kind also nicht im Intimbereich berühren. Egal warum, es ist immer eine sexuelle Handlung.

Aber schauen wir nach vorne: Hast Du Interesse an professioneller Hilfe oder willst Du alleine weiter auf Jobsuche gehen? So eine Art Coaching wäre vielleicht nicht verkehrt. In Hamburg beispielsweise gibt es so genannte "ASP-Maßnahmen". Träger sind die Gemeindepsychiatrischen Dienste, die von der Stadt finanziert werden. Vielleicht bringt Dich so eine Maßnahme auf andere Gedanken und Du tankst Energie auf.
Wenn ich auf meine fast 15-jährige Karriere als Erzieher zurückblicke, beginne ich zu erkennen, dass es möglicherweise ein Fehler war, diesen Beruf zu wählen. Selbst der Richter machte die Bemerkung, dass ich mich besser absichern oder Vorkehrungen treffen hätte sollen, um zu verhindern, dass mir dies zur Last gelegt wird.

Damals war ich naiv und dachte, dass wohl nichts passieren würde, da die Menschen mich kennen.

Leider hat sich diese Annahme als falsch herausgestellt. Als männliche Person hat man es als Erzieher schwer und wird schnell mit Vorurteilen konfrontiert.

Der Richter hat mich auch eindringlich davor gewarnt, ähnliche Berufe wie Fahrschullehrer, in Altersheimen, Krankenhäusern oder Behindertenwerkstätten für Erwachsene auszuüben. Er meinte, dass dort erneut kriminelles Verhalten aufkommen könnte.

Das Amt hat mir sogar untersagt, Berufe wie S-Bahn-, ICE- oder Busfahrer auszuüben, da auch dort die Möglichkeit besteht, dass Minderjährige involviert sind.

Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht zieht sich bereits seit fast 3 Jahren hin. Ich hätte gerne eine Tätigkeit bei der Bundeswehr aufgenommen, doch leider dürfen dort nur Menschen arbeiten, die höchstens 1 Jahr inhaftiert waren.

Für mich als Person mit dieser Vergangenheit ist eine Karriere dort ausgeschlossen. Ich hoffe jeden Tag, dass das Verwaltungsgericht meine Klage abweist, damit ich die Möglichkeit habe, vor das Oberverwaltungsgericht zu gehen und vielleicht doch bei der Armee dienen zu können. Doch bis all das geschieht... werde ich nicht jünger.
 
Wenn du die vom Richter angenommene Neigung hast, dann solltest du dich selbstredend von jeglichen derartigen Berufen weit fern halten zu deinem eigenen Seelenheil und das Seelenheil deiner Mitmenschen und darüber hinaus weitere Schritte unternehmen. Es gibt gute Hilfsangebote heutzutage, soweit ich weiß eher selten, aber es gibt sie.

Ansonsten würde ich dir zu einer deutlich selbstbestimmteren Haltung raten. Eine "Warnung" eines Richters ist erst einmal ein unverbindlicher Ratschlag. Dass das Amt dir sowas verbieten kann wäre mir zumindest neu und fände ich höchst überraschend. Für relevante Berufe gibt es meines Wissens nach bereits gesonderte Pflichten für den hier relevanten Fall und entgegen meinem vorherigen allgemeinen Rat würde ich persönlich in diesen konkreten Fällen diesen auch nachkommen, bzw. mich auf entsprechende Stellen gar nicht erst bewerben. Jenseits davon solltest du einfach schauen, einen Job zu finden und dir nichts "verbieten" lassen von irgendwelchen Leuten auf Grundlage ihrer persönlichen Meinung. Stattdessen solltest du selber deine Rechte und Pflichten kennen.
 
Nein, meine sexuelle Ausrichtung ist nicht in dieser Richtung. Über viele Jahre hinweg führte ich eine Beziehung mit einer deutschen Frau, die ich im Ausland kennengelernt hatte, weil sie gegen das Links-Fahrverbot verstoßen hatte. Das Schicksal jedoch nahm sie mir auf der Autobahn in der Nähe von Günzburg.

Seitdem war es mir nicht mehr möglich, die Finanzierung für unser Eigenheim alleine aufrechtzuerhalten. Das zwang mich dazu, aus den vertrauten vier Wänden auszuziehen.
Jetzt sind es 20 qm...
 
BeBur schrieb:
Es geht bei dem Lebenslauf nicht darum vollständige oder grundehrliche Angaben zu machen.
Oh doch. Falsche Angaben im Lebenslauf können ein fristloser Kündigungsgrund sein, falls es im Anschluß raus kommt. Wenn dann halt eine Lücke da ist wird man spätestens im Bewerbungsgespräch nachfragen.

Möchtest Du jemanden einstellen der schon in der Bewerbung lügt oder fragst du dann nicht nach wenn mehrere Monate/Jahre eine Lücke drin ist?
 
@A415 mir fehlte da ein passender Begriff. Mit "grundehrlich" meinte ich, dass es nicht darum geht, auf die schlechten Seiten der eigenen Biographie aufmerksam zu machen.
 
ich danke allen, das liest sich für mich so als wär ein leben mit bürgergeld nur noch möglich für mich.
 
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