Leiferungsfristen für Club´s

Kiwi18

Cadet 3rd Year
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
58
Hallo und einen wunderschönen Tag wünsche ich euch,

hab da ein kleines Anliegen.

Existieren in der BRD Gesetzliche Lieferungsfristen bei Bestellung?

Wenn ja wie sieht es bei Club´s aus?


Finde leider nix passendes zu diesem Thema, per google usw..

Danke schonmal für die Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein paar überflüssige ? entsorgt)
Da der Artikel bis zur Lieferung Eigentum des Lieferanten ist, ist es wohl schwierig da eine Frist zu setzen...

Warum sollte es bei einem Club anders als bei einer einzelnen Person sein?
 
Wenn ich aber am 05.02.2009 Bestelle und zum 3.mal die ware erst nach 5 Wochen ankommt ( innnerhalb Deutschland ) kann das nicht mehr normal sein.
Vor allem wenn dir keiner bescheid sagt.

Wollte eigentlich Antworten haben und nicht noch mehr fragen :D
 
Tja eigentlich ;) deshalb müsste es eigentlich auch Gesetze drüber geben ;)

Über Buschpinkler gibt es die auch :D

Wenn ein Unternehmer mit seiner Lieferung nicht nach kommt muss ich ihn per Gesetz ja irgendwie in die Mangel nehmen können.
Vor allem wenn man, als Clubmitglied an den Kauf gebunden ist ;)
 
irgendwie verstehe ich die Frage nicht so richtig. meinst du für Club´s so wie für Diskos oder den Grakahersteller Club 3D?

Zumindest in beiden Fällen kannst du damit drohen vom Kaufvertrag zurück zutreten. Nach einer ordentlichen Fristsetzung von 10 Werktagen.
 
Ich meinte Club´s allgemein, z.b:

Angelclub - Bücherclub - Videoclub - Erotikclub usw. ;)

Sind die 10 Werktage ( a 2 Wochen ) gesetzlich festgelegt ?
Wenn ja dann wär der § ganz nett.

vielen dank schonmal ;)
 
10 Tage, ja sind so fest gelegt. Es soll eine angemessene Zeit gesetzt werden. Dabei wir normalerweise eben die 10 Tage genommen. So mache ich das hier bei uns in der Firma auch und sollte es mal Hart auf Hart kommen kann mir da kein Richter wegen den Tagen dazuwischen fahren. Einen § kenne ich dazu leider nicht.
 
Da der Artikel bis zur Lieferung Eigentum des Lieferanten ist, ist es wohl schwierig da eine Frist zu setzen...

Den Beitrag verstehe ich nicht ganz.

Der Umstand, dass der Liefernde das Eigentum nicht abtreten will, ist doch genau der Knack- oder Streitpunkt; denn der liefernde Schuldner ist zur Übereignung der Kaufsache i.S.d. § 929 BGB - und dem Gläubiger damit zur Verschaffung des Eigentums an der Sache - aus dem Kaufvertrag gem. § 433 I BGB verpflichtet.

Der Umstand, dass es sich um einen Club und nicht um eine Privatperson handelt ist dabei sicherlich ebenfalls nicht unerheblich.

Ich kann mir unter der Beschreibung des TEs, dass es sich um einen "Club" handelt, leider nichts vorstellen.

Wurde eine Angabe bezüglich des Leistungsdatums von Seiten des Schuldners (des Clubs) gemacht? Wenn dem so ist, ist der Anspruch, den Du hast nicht nur fällig, sondern der Schuldner befindet sich seitdem auch in Verzug. Solltest Du dem Schuldner darüber hinaus nach einer angemessenen Zeit von ca. 10-14 Tagen eine Aufforderung zur Erbringung seiner geschuldeten Leistung gesandt haben (= Mahnung), hat dies ebenfalls zum Verzug seitens des Schuldners geführt, unerheblich, ob im Vorhinein ein Leistungsdatum bestimmt war.

Dies bedeutet für Dich, dass Du mit Eintritt des Verzugs sog. Verzugsschäden vom Schuldner ersetzt verlangen kannst. Als Beispiel: Kaufst Du ein Auto in einem Autohaus, dessen Lieferung Dir zum 01.04.09 vertraglich zugesagt wird, jedoch wird dieses erst am 15.04.09 geliefert, kannst Du die Kosten für einen Mietwagen, den Du Dir genommen hast, um zur Arbeit zu kommen, von dem Autohaus ersetzen lassen - Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (Verzugsschaden) - §§ 280, 286.
 
Kann man nicht verallgemeinern. Ist der Club ein gemeinnütziger Verein, ggf. sogar eine für Dich kostenlose Zweckgemeinschaft, kannst Du gar nichts verlangen.

Bist Du aber im Bertelsmann Daumenschrauben Club, sei froh wenn Du Ärger hast, damit hast Du eine Möglichkeit da raus zu kommen!

Was für eine Antwort willst Du wenn Do so ungenaue Fragen stellst? Hier benötigen wir schon mehr Details!
 
Also:

Ich (Privatperson) bestelle bei einem Club ( GmbH ) 20 Bücher zu 150 Euro.
Der Geldbetrag ist per Vertrag schriftlich festgehalten und wird nach Quartal berechnet
( Sprich 4x im Jahr für 150 Euro einkaufen ;) ) .
Nun kommt dieser nicht mit der Lieferung nach.
Ich warte 3 Wochen nix kommt.
Nach einem Telefonat kriege ich zu den Gründen auch keine, oder ungenaue Angaben ( zu Firmen intern :D die Auskunft )
Nach 5 Wochen das nächste Telefonat:
Die Ware wird Versand, so die Auskunft.
nach 5 Tagen ist sie da.
Das wär dann somit schon mein 3. Fall einer Bestellung.

Die Frage dazu existiert ja bereits.
 
In deren AGB wird garantiert stehen, dass sich die Lieferung durch "höhere Gewalt" verzögern kann. Höhere Gewalt ist z.B., wenn der Lieferant eine lange Lieferzeit hat.
 
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