Löschen von Forenbeiträgen

Ron-da-Don

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Aug. 2008
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1
Ich habe durch einen Freund jetzt in einem Forum folgendes gelesen:

"Die Eigentümer von XXX haben das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. Es besteht kein Anspruch von registrierten Benutzern bzw. ehemaligen registrierten Benutzern darauf, diese einmal veröffentlichte Beiträge (ausgenommen Dateianhänge) löschen zu lassen."

Ist das nicht ein wenig überheblich oder sogar unrechtens? Wie sieht es denn mit den Passagen im Telemediengesetz aus bzw. BDSG hinsichtlich des Rechts auf Selbstbestimmung. Oder gilt das nur bei persönlichen Daten?

LG
Ron-da-Don
 
Naja mag auf den ersten Blick nicht toll klingen, allerdings muss man teilweise zwangsläufig Beiträge editieren, wenn etwa jemand mit Abmahnung droht oder der Inhalt gegen die Forenregeln verstoßen. Das Verschieben und Schließen ist fürs Moderieren ebenfalls unerlässlich. Ob die Aussage derart pauschal tragbar ist, ist eine andere Frage. Aber so fern Beiträge oder Themen mit den Regeln oder dem Gesetz in Konflikt geraten sind diese Rechte des Eigentümers unstrittig und gängige Praxis.

Jan :)
 
Ehrlich gesagt, was ist so besonders daran?
Scheint mir eine Standard-Klausel zu sein.

Das der Eigetümer das Recht auf Bearbeiten, verschieben, verändern und löschen für sich beansprucht, macht Sinn, schließlich haftet er für das was dort geschrieben wird.

Handelt es sich um ein bestimmtes Forum?
 
Man kann nicht alle geschriebenen Beiträge über einen Kamm scheren und auch klar ist die Rechtssprechung in dieser Hinsicht (noch) nicht wirklich.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die meisten Beiträge nicht schützenswert sind, sofern es sich nicht gerade um ein spezielles Themenforum handelt (zB Literatur). Das wiederum bedeutet, dass nur die wenigsten Beiträge einen offensichtlichen künstlerischen Wert enthalten - hier könnte man unter Umständen auf eine Löschung von seinem eigenen geistigen Eigentum beharren. Ob man damit durchkommt ist eine ganz andere Sache.
 
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