Ron-da-Don
Newbie
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 1
Ich habe durch einen Freund jetzt in einem Forum folgendes gelesen:
"Die Eigentümer von XXX haben das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. Es besteht kein Anspruch von registrierten Benutzern bzw. ehemaligen registrierten Benutzern darauf, diese einmal veröffentlichte Beiträge (ausgenommen Dateianhänge) löschen zu lassen."
Ist das nicht ein wenig überheblich oder sogar unrechtens? Wie sieht es denn mit den Passagen im Telemediengesetz aus bzw. BDSG hinsichtlich des Rechts auf Selbstbestimmung. Oder gilt das nur bei persönlichen Daten?
LG
Ron-da-Don
"Die Eigentümer von XXX haben das Recht, Themen und Beiträge zu löschen, zu bearbeiten, zu verschieben oder zu schließen. Es besteht kein Anspruch von registrierten Benutzern bzw. ehemaligen registrierten Benutzern darauf, diese einmal veröffentlichte Beiträge (ausgenommen Dateianhänge) löschen zu lassen."
Ist das nicht ein wenig überheblich oder sogar unrechtens? Wie sieht es denn mit den Passagen im Telemediengesetz aus bzw. BDSG hinsichtlich des Rechts auf Selbstbestimmung. Oder gilt das nur bei persönlichen Daten?
LG
Ron-da-Don