Ein Kumpel von mir bekommt im Monat 2mal Gehalt, das heißt er bekommt zum ersten den ersten Teil des Lohnes und dann den Rest des Monats zu monatsmitte.
Allerdings kann er so nicht seine laufenden Kosten decken, gibt es einen paragrafen wo drin steht das ein Arbeitgeber verpflichtet sein muss auch eine einmalige Zahlung durchzuführen?
Weil eigentlich ist es ja auch schwachsinnig zwei Lohnhälften zu zahlen.
Ich danke euch für Antworten.
Mfg
Allerdings kann er so nicht seine laufenden Kosten decken, gibt es einen paragrafen wo drin steht das ein Arbeitgeber verpflichtet sein muss auch eine einmalige Zahlung durchzuführen?
Weil eigentlich ist es ja auch schwachsinnig zwei Lohnhälften zu zahlen.
Ich danke euch für Antworten.
Mfg