Macbook gestohlen, Strafanzeige?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Holt schrieb:
§447 BGB sagt was anderes und §474 Abs. 1 BGB bei Kauf von Privat nicht anwendbar.

Deine genannten §-en sind mir egal - da die Uhren in der Praxis anders ticken.

Ich würde unverzüglich einen Streitfall eröffnen und auch keine nachträglich verklebten Pakete
generell annehmen - auch nicht, wenn die Verpackung beschädigt ist - nur Ärger -

Der Versender muss gescheit versenden und nicht der Empfänger dann am Ende weinen ...
 
Angebot, du liegst falsch! Die Rechtslage ist sicher unbefriedigend, da der Käufer bei Käufen von Privat das Versandrisiko tragen muss, aber i.d.R. der Verkäufer der Vertragspartner der Versenders ist und daher die Nachforschung anstrengen muss und ggf. die Versicherungssumme kassiert (die er dann weiterzuleiten hat), aber so ist die Rechtslage nun einmal und die ändert sich nicht, weil sie einem nicht gefällt. Der Verkäufer muss natürlich nachweisen können, dass er versendet hat und wenn er dabei schlampig war, kann er auch Schadenersatzpflicht werden, denn dies wäre eine Pflichtverletzung durch den Verkäufer noch vor dem Gefahrübergang an den Käufer.
 
FrankenDoM schrieb:
.. Das Stichwort welches Du googlen solltest heißt "Gefahrenübergang"

Der Gefahrenübergang ist im HGB genauestens definiert. Lt. BGB interessiert mich der Gefahrenübergang nicht
wenn der Versender das Paket öffnet, dann eigenmächtig mit billigstem Paketkleber lashed ...und dann dem
Empfänger nur via online-Tracker mit teilt, dass das Paket vom Dienstleister wieder zu geklebt wurde ...

...daher Rundherum-Blick + wiegen. Dann entscheiden: Annahme oder Verweigerung ( Danach Streitfall-
Eröffnung -
dann gibt auch der Verkäufer mehr Gas, bei der Abwicklung

ps. Der Verkäufer muss beim DHL-Dienstleister seinen Schaden anmelden und abwickeln. Was hat der
Empfäger damit zu tun ? ( = Blödsinn )
Ergänzung ()

Holt schrieb:
Angebot, du liegst falsch! Die Rechtslage ist sicher unbefriedigend ...

Die Praxis tickt anders. glaub mir. Du als Empfänger hast maximal die Option per paypal-Streitfall
die Kohle zu ziehen.
Wer Lust auf Zivilklagen hat...marschiert halt zum Amtsgericht oder zur nächst höheren Instanz, wenn
der Streitwert höher.

Die eleganteste Wahl ist paypal-Streitfall eröffnen als Käufer. Ist bei Amazon auch nicht anders. Gerät
defekt...Geld retoure auf Konto
 
Angebot schrieb:
Du als Empfänger hast maximal die Option per paypal-Streitfall
die Kohle zu ziehen.
Ich habe kein Paypal und kaufe nichts von Privat per Versand! Die Option per PP das Geld zurückzuholen ist eine Entscheidung von PP die rechtlich zumindest sehr fragwürdig ist und die Rechtslage nicht ändert, sondern nur den Verkäufer dann zwingt sein Recht einzufordern.
 
Im HGB ist der Gefahren Übergang genaustens definiert für den Fall B2B. Was exakt null Wirkung bei Kauf unter privat hat. Aber mein du Mal, von wegen Praxis und so. Du redest von Praxis und man merkt einfach, dass du genau von der nicht viel weißt. Den paketboten will ich sehen, der solange da bleibt bist du dein Paket gewogen und unter die Lupe genommen hast.
 
Holt schrieb:
Ich habe kein Paypal und kaufe nichts von Privat per Versand!

Nutze paypal relativ wenig, da Bargeld-Befürworter. Aber in Ausnahmefällen ganz praktisch, wenn
der Verkäufer mal bockt, mit der Rückerstattung.
Paypal hatte mir schon paar mal erfolgreich geholfen, gerade wenn man jahrzehntelanger guter Kunde
ist...efolgt die Rückerstattung recht unproblematisch, wenn man eine gescheite Doku präsentiert.
Ergänzung ()

Mustis schrieb:
Den paketboten will ich sehen, der solange da bleibt bist du dein Paket gewogen und unter die Lupe genommen hast.

darum lässt du im Paket-Hub einlagern...du Tschonn. Wer allerdings so gierig ist und keine Geduld hat...fällt
auf die Schnauze.
Ich nehme generell kein Paket mehr an, auch wenn ich zu Hause bin. Der Fahrer soll im Depot einlagern -
da hat man dann Zeit für Beäugung + Wiegeaktion. ( Am Klingelschild hängt der Hinweis - nicht da + Abgabe
im DHL-Hub )
Passt das Paket nicht...geht es zurück. Ganz einfach....ganz ohne HGB + BGB ...so die Praxis ...

Blutige Anfänger sind halt immer gescheiter und wissen alles besser. Eh klar

ps. wenn der DHL-Mann das Paket vor die Türe wirft...meldet man einen Schadenersatz an. Das macht
er dann genau nur 1 x
 
die "blutigen Anfänger" haben solche Probleme nicht und das ganz ohne den Stress mit in den Hub rennen und wiegen. Ach ja und auch ohne andre abwertend bleidigen zu müssen. Und die Praxis ist regelmäßig die Grundlage des BGB wenn es zum streit kommt.
 
Mustis schrieb:
Und die Praxis ist regelmäßig die Grundlage des BGB wenn es zum streit kommt.
na ja...jeder wie er will ....

ps. wie oft im Leben lummerst du zum DHL-Hub und lagerst ein macbook oder einen macMini aus ?
...vermutlich alle 3 Jahe mal ...
aber wer zu faul...der verliert. Der frühe Vogel fängt ...den .urm
 
Ein macbook nicht, ich wusste nicht, dass es das einzige teure ist, was man so bestellt

Lass doch einfach gut sein. Deine Aussage:
Angebot schrieb:
Das ist falsch. Versandrisiko hat der Versender, weil dieser auch den Schadenersatz beantragen muss.
ist schlicht und ergreifend komplett falsch und daran ändert sich absolut nichts, nur weil du deine Ware nachwiegst und im DHL hub abholst. Kann man so machen und sich dabei besonders clever vorkommen Tausende andere machen es nicht und haben trotzdem keine Probleme. Und falls das aus dem ersten Satz nicht klar geworden ist: Zumindest ich bestelle regelmäßig Ware im Wert von hohen drei- und vierstelligen Beträgen.
 
Angebot schrieb:
Der Versender muss gescheit versenden und nicht der Empfänger dann am Ende weinen ...

Ohne Frage und damit endet seine Zuständigkeit. Stichwort Gefahrenübergang.

Angebot schrieb:
interessiert mich der Gefahrenübergang nicht
wenn der Versender das Paket öffnet, dann eigenmächtig mit billigstem Paketkleber lashed

Ist ja schön, dass Dich das nicht interessiert. Was hat bitte der Verkäufer damit zu tun, wenn beim Versanddienstleister eine Straftat begangen wird? In welcher Welt haftet da der Verkäufer?

Straftat beim Versanddienstleister, dann kommst Du und buchst vom Verkäufer das Geld zurück. Da wäre ich als Verkäufer direkt beim Anwalt und würde zu 110% gewinnen...

Was ist das nur für ein Rechtsverständnis und dann auch noch andere beleidigen und als Deppen hinstellen...
 
FrankenDoM schrieb:
Was hat bitte der Verkäufer damit zu tun, wenn beim Versanddienstleister eine Straftat begangen wird? In welcher Welt haftet da der Verkäufer?

Wer ist Vertragspartner mit der DHL ? Der Käufer ? ...ja hör mir auf.
Der Empfäger kann genau gar nichts - die DHL-Leute dürfen nicht mal Angaben zum Fall machen,
aus Datenschutzgründen.
Renn doch selber zur DHl hin und frage er mal nach. Dann weiss er Bescheid



FrankenDoM schrieb:
Straftat beim Versanddienstleister, dann kommst Du und buchst vom Verkäufer das Geld zurück. Da wäre ich als Verkäufer direkt beim Anwalt und würde zu 110% gewinnen...

Du machst mit deinem Solmecke genau gar nichts. Bis der mal das Ganze zum Laufen bringt,
hat DHLl dem Verkäufer schon längst retoure erstattet.
Was willst du dann auf dem Amtsgericht noch einklagen ?

Zudem hat der Verkäufer eine Bringschuld und die hat er ja nicht erfüllt. Analog hat der Empfänger ein
Recht auf seine Kohle. Weshalb soll er einen Schadenersatz noch vor-finanzieren ? Da muss man nicht
mal Jura studiert haben....da langt der ganz normale Verstand, wenn man noch Einen hat ( wg. LTE-Strahlung
)

Der Verkäufer hat eine Bringschuld - wenn er aber nicht liefern kann, ist das sein Kah-Kah-Haufen und weshalb
soll der Verkäufer die Kohle behalten dürfen, wenn er ja nicht erfolgreich geliefert ? ( Vertragspartener hat
versagt, der Versager )
So wäre es eine unzulässige Bereicherung, die im Regelfall sogar noch verzinst werden dürfte, weil Verzug.
( als Korinthenkacker-Advokat sicher durch setzbar ? )
 
Angebot schrieb:
Zudem hat der Verkäufer eine Bringschuld und die hat er ja nicht erfüllt.

Doch hat er. Sobald er beim Versanddienstleister die ordnungsgemäß verpackte Ware abgeben hat.
Um es mal in Deiner Sprache zu formulieren. Da jannstde dich uff de Kopp stelle und trotzdem ist der Verkäufer damit all seinen Pflichten nachgekommen...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
Der Verkäufer hat eine nebenvertragliche Mitwirkungspflicht zur Schadensregulierung, nicht zum Schadenersatz, sofern der Gefahrenübergang nicht zu seinen Lasten ist.

Die Schuld des Verkäufers endet in den hier diskutierten Fällen mit Übergabe der Sache an den Transportdienstleister.

Möchte der Käufer vom privaten Verkäufer, dass der Gefahrübergang erst mit Übergabe der Sache an den Käufer erfolgt, dann lässt sich das explizit vertraglich vereinbaren. Der Standard steht jedoch im Gesetz und das wurde hier bereits genannt.


Unzulässige Bereicherung hätten wir dann, wenn die Versicherung reguliert und der Verkäufer behält das Geld, während der Käufer noch Ansprüche geltend macht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
Idon schrieb:
Möchte der Käufer vom privaten Verkäufer, dass der Gefahrübergang erst mit Übergabe der Sache an den Käufer erfolgt, dann lässt sich das explizit vertraglich vereinbaren. Der Standard steht jedoch im Gesetz und das wurde hier bereits genannt.
wäre mir egal, weil man bei paypal unverzüglich einen Streitfall eröffnen würde. Der Verkäufer hat kein Recht
auf den Rückbehalt des Geldes, weil er seiner Bringschuld nicht nagekommen ist, bzw. der Dienstleister
Auch wenn es im BGB beschrieben....paypal hilft, wie auch Amazon in Streitfällen. Dann Geld zurück und
keine monatelange Wartezeiten, wenn die DHL wieder mal bocken ( sind eh völlig überlastet )

Die letzte Chinasendung lag > 65 Tagen im DHL-Lager herum. Da hätte paypal auch gezahlt, bei Verlust.
BGB.....in der Praxis völlig nutzloser § für Amateure.
Der Profi eröffnet unverzüglich einen Streitfall - der Verkäufer kann eh nicht mehr liefern, wenn Ware im
DHL_Depot geraubt - analog unverzügliche Erstattung und nicht nach einem halbem Jahr

so schaut es in der Praxis aus
 
In der Praxis trägt PayPal die Kosten dafür, weil es keine Rechtsgrundlage gibt, diese Kosten vom Verkäufer einzufordern.

Nochmal: Die Schuldigkeit des Verkäufers endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister.

Dein Chinasendungsbeispiel taugt nicht, weil der Verkäufer a) vermutlich nicht deutschen Gesetzen unterliegt b) vermutlich gewerblich handelt c) du vermutlich als Privatperson eingekauft hast.

Das zeigt dann auch, dass dein hier dargebotenes "juristisches Wissen" insgesamt mangelhaft und falsch ist.

Edit:
Der Profi hat übrigens, so wie ich, erfolgreich Jura studiert. Kennt seine Rechte. Und setzt diese kostengünstig zu seinem Vorteil durch. Mit und ohne PayPal. Immerhin ist die Welt groß.
Und natürlich kennt der Profi auch die Grenzen seines Wissens und seines Könnens. Im Gegenteil zu dir.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: gesperrter_User und new Account()
Der TE soll bei der Polizei eine Strafanzeige machen, fertig.

Was anderes wird nicht zum Erfolg führen, wenn sich die Unternehmen quer stellen, da könnt ihr jetzt nochmal 3 Seiten diskutieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM und Dr. McCoy
Du vermischt hier private und gewerbliche Sendungen.
Bei Kauf von Privat findet der Gefahrenübergang bei Abgabe der Sache beim Transportdienstleister statt. Der Verkäufer ist ab dem Zeitpunkt raus. Geht bei dem Transport irgendwas schief, hat der Käufer die A-Karte, sofern jetzt nicht das blanke Macbook in Zeitungspapier eingewickelt verschickt wurde und es dadurch zu Beschädigungen kommt o.ä....
Beim Kauf vom gewerblichen Händler bleibt das Transportrisiko beim Händler. Geht beim Transport irgendwas schief, hat der Händler die A-Karte.

Paypal zahlt hier (auch bei Käufen von Privat) wohl eher aus Kulanz und nicht aufgrund irgendwelcher geltender Gesetze...

Ich hatte auch mal ein ähnlich gelagertes Problem vor etlichen Jahren und kaufe seitdem nicht mehr von Privat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Die Schuldigkeit des Verkäufers endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister.


Das ist deine Argumentation. Dennoch muss der Verkäufer dem Empfänger erstatten und das relativ flott, weil er
kein Recht auf Einbehalt hat - er hat die Kohle bereits erhalten....aber für 200 Gramm Verpackungsmaterial -
bedeutet: Unzulässige Bereicherung - der Verkäufer muss unverzüglich das Geld zurück erstatten, egal
ob er es von DHL retoure erstattet erhält oder nicht -

ich bleibe dabei: Streitfall eröffnen. Nachdruck forsieren. Geld kassieren. Fertig. BGB hin oder her...da
kann dein Solmeke noch so einen Zirkus betreiben....bringt alles nichts, weil er in der Deffensive ...
Jeder Richter wird nur den Kopf schütteln...bei so viel Korinthenga---gerei, bzw. nutzloser Zusatz-Belastung
für Amtsgerichte, welche eh schon überlastet sind, bis zum Anschlag...



Idon schrieb:
Das zeigt dann auch, dass dein hier dargebotenes "juristisches Wissen" insgesamt mangelhaft und falsch ist.

Paypal hätte anstandslos das Geld zurückerstattet, weil das Liefer-Datum schon längst überzogen -
hätte denen schon gereicht - BGB...dah geh..

Die Chinesen liefern containerweise nach Europa und die Zolllager sind über-voll, so dass die DHL-
Leute very pissed off sind ( und sogar in den Lagern Kaktusse ohne Arbeitshandschuhe schwingen )
Zusätzlich
wird die Sendung auf " Geschenk " vom Vesender gelabelt, obwohl Warenwert > 90 € ...da ist die DHL aus
nicht amused, weil dann keine Sonder-FEEs gezogen werden können ...
...
kurz: die DHL Leute sind komplett überlastet und daher sauer. So ist die aktuelle Situation in den Zoll-, DHL-Lagern.....durch den ganzen Chinesen-Kram = lange Wartezeiten...
Versende daher Asia-Import oft in das Ausland....weil schneller und günstigere Konditionen ( weniger Umlauf )
Ergänzung ()

proud2b schrieb:
Der TE soll bei der Polizei eine Strafanzeige machen, fertig.

Was anderes wird nicht zum Erfolg führen, wenn sich die Unternehmen quer stellen, da könnt ihr jetzt nochmal 3 Seiten diskutieren.
dann kommt es zum Vergleich ...und dann darfst du das halbe Geld abschreiben. Strafanzeige interessiert
Keinen ( Anwalt beim Staat ) Das ist PillePalle für die.
Zivilgerichtlich einklagen, beim Verkäufer wäre sinnvoller, als Strafanzeige. Soll doch der Verkäufer sich mit
der DHL herum schlagen....interessiert doch den Käufer nicht die Bohne
Ergänzung ()

krong schrieb:
Paypal zahlt hier wohl eher aus Kulanz und nicht aufgrund irgendwelcher geltenden Gesetze...
Privat kannst du schon kaufen...nur richtig.
Paypal mag evtl. aus Kulanz zahlen...dafür hast du deine Kohle am Ende

Möglich, dass der Verkäufer den Käufer hin hält ( weil der keine Kontrolle hat. Hat er am Ende Rückerstattung
und Überweisung im Bong verraucht...ist bei dem eh nichts mehr zu holen, auch in 30 Jahren nicht..

Daher immer kaufen mit paypal....und verkaufen gegen Cash oder Überweisung....dann hat man Ruhe im
Karton
 
Zuletzt bearbeitet:
Angebot schrieb:
Zivilgerichtlich einklagen, beim Verkäufer wäre sinnvoller, als Strafanzeige. Soll doch der Verkäufer sich mit
der DHL herum schlagen....interessiert doch den Käufer nicht die Bohne

Um sich erstmal selber den Anwalt zu bezahlen bei ungewissen Ausgang?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben