FrankenDoM
Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 8.012
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Holt schrieb:§447 BGB sagt was anderes und §474 Abs. 1 BGB bei Kauf von Privat nicht anwendbar.
FrankenDoM schrieb:.. Das Stichwort welches Du googlen solltest heißt "Gefahrenübergang"
Holt schrieb:Angebot, du liegst falsch! Die Rechtslage ist sicher unbefriedigend ...
Ich habe kein Paypal und kaufe nichts von Privat per Versand! Die Option per PP das Geld zurückzuholen ist eine Entscheidung von PP die rechtlich zumindest sehr fragwürdig ist und die Rechtslage nicht ändert, sondern nur den Verkäufer dann zwingt sein Recht einzufordern.Angebot schrieb:Du als Empfänger hast maximal die Option per paypal-Streitfall
die Kohle zu ziehen.
Holt schrieb:Ich habe kein Paypal und kaufe nichts von Privat per Versand!
Mustis schrieb:Den paketboten will ich sehen, der solange da bleibt bist du dein Paket gewogen und unter die Lupe genommen hast.
na ja...jeder wie er will ....Mustis schrieb:Und die Praxis ist regelmäßig die Grundlage des BGB wenn es zum streit kommt.
ist schlicht und ergreifend komplett falsch und daran ändert sich absolut nichts, nur weil du deine Ware nachwiegst und im DHL hub abholst. Kann man so machen und sich dabei besonders clever vorkommen Tausende andere machen es nicht und haben trotzdem keine Probleme. Und falls das aus dem ersten Satz nicht klar geworden ist: Zumindest ich bestelle regelmäßig Ware im Wert von hohen drei- und vierstelligen Beträgen.Angebot schrieb:Das ist falsch. Versandrisiko hat der Versender, weil dieser auch den Schadenersatz beantragen muss.
Angebot schrieb:Der Versender muss gescheit versenden und nicht der Empfänger dann am Ende weinen ...
Angebot schrieb:interessiert mich der Gefahrenübergang nicht
wenn der Versender das Paket öffnet, dann eigenmächtig mit billigstem Paketkleber lashed
FrankenDoM schrieb:Was hat bitte der Verkäufer damit zu tun, wenn beim Versanddienstleister eine Straftat begangen wird? In welcher Welt haftet da der Verkäufer?
FrankenDoM schrieb:Straftat beim Versanddienstleister, dann kommst Du und buchst vom Verkäufer das Geld zurück. Da wäre ich als Verkäufer direkt beim Anwalt und würde zu 110% gewinnen...
Angebot schrieb:Zudem hat der Verkäufer eine Bringschuld und die hat er ja nicht erfüllt.
wäre mir egal, weil man bei paypal unverzüglich einen Streitfall eröffnen würde. Der Verkäufer hat kein RechtIdon schrieb:Möchte der Käufer vom privaten Verkäufer, dass der Gefahrübergang erst mit Übergabe der Sache an den Käufer erfolgt, dann lässt sich das explizit vertraglich vereinbaren. Der Standard steht jedoch im Gesetz und das wurde hier bereits genannt.
Idon schrieb:Die Schuldigkeit des Verkäufers endet mit der ordnungsgemäßen Übergabe an den Versanddienstleister.
Idon schrieb:Das zeigt dann auch, dass dein hier dargebotenes "juristisches Wissen" insgesamt mangelhaft und falsch ist.
dann kommt es zum Vergleich ...und dann darfst du das halbe Geld abschreiben. Strafanzeige interessiertproud2b schrieb:Der TE soll bei der Polizei eine Strafanzeige machen, fertig.
Was anderes wird nicht zum Erfolg führen, wenn sich die Unternehmen quer stellen, da könnt ihr jetzt nochmal 3 Seiten diskutieren.
Privat kannst du schon kaufen...nur richtig.krong schrieb:Paypal zahlt hier wohl eher aus Kulanz und nicht aufgrund irgendwelcher geltenden Gesetze...
Angebot schrieb:Zivilgerichtlich einklagen, beim Verkäufer wäre sinnvoller, als Strafanzeige. Soll doch der Verkäufer sich mit
der DHL herum schlagen....interessiert doch den Käufer nicht die Bohne