Macbook gestohlen, Strafanzeige?

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Angebot schrieb:
Das ist deine Argumentation.

Ja. Und die des Schrifttums und aller relevanten Urteile.

Angebot schrieb:
Dennoch muss der Verkäufer dem Empfänger erstatten und das relativ flott, weil er
kein Recht auf Einbehalt hat - er hat die Kohle bereits erhalten....aber für 200 Gramm Verpackungsmaterial -
bedeutet: Unzulässige Bereicherung - der Verkäufer muss unverzüglich das Geld zurück erstatten, egal
ob er es von DHL retoure erstattet erhält oder nicht -

Nein, der Verkäufer muss gar nichts erstatten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herausgebe von Geld oder Lieferung einer weiteren Sache.

Angebot schrieb:
ich bleibe dabei: Streitfall eröffnen. Nachdruck forsieren. Geld kassieren. Fertig. BGB hin oder her...da
kann dein Solmeke noch so einen Zirkus betreiben....bringt alles nichts, weil er in der Deffensive ...
Jeder Richter wird nur den Kopf schütteln...bei so viel Korinthenga---gerei, bzw. nutzloser Zusatz-Belastung
für Amtsgerichte, welche eh schon überlastet sind, bis zum Anschlag...

Jeder Richter wird dem Verkäufer Recht geben. Der Käufer hat keinen Anspruch.

Angebot schrieb:
dann kommt es zum Vergleich ...und dann darfst du das halbe Geld abschreiben. Strafanzeige interessiert
Keinen ( Anwalt beim Staat ) Das ist PillePalle für die.

Warum sollte es bei einer 100% klaren Sache zu einem Vergleich kommen? Das ergibt gar keinen Sinn.

Angebot schrieb:
Zivilgerichtlich einklagen, beim Verkäufer wäre sinnvoller, als Strafanzeige. Soll doch der Verkäufer sich mit
der DHL herum schlagen....interessiert doch den Käufer nicht die Bohne

Der Verkäufer ist weder zur Lieferung verpflichtet, noch zur Herausgabe des Geldes.



Der Verkäufer muss nur das Geld herausgeben, welches eine etwaige Versicherung/der Versanddienstleister an ihn zahlt.


@proud2b

Der Ausgang ist ja gar nicht ungewiss: Es steht eindeutig im Gesetz. Der Käufer kann Klage einreichen, das steht ihm frei, er wird sie nur nicht gewinnen (immer vom Standardfall ausgegangen).
Das versteht @Angebot aber offensichtlich nicht, denn er hält die hier relevanten Gesetze laut eigener Aussage für Quatsch.
 
Idon schrieb:
Ja. Und die des Schrifttums und aller relevanten Urteile.

deine §-en interessieren mich nicht. Solange paypal regelt, passiert da gar nichts -
auch nicht mit deinem Solmeke oder sonstigem Advokaten.


Idon schrieb:
Nein, der Verkäufer muss gar nichts erstatten. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herausgebe von Geld oder Lieferung einer weiteren Sache.

Das ist Blödsinn.
Erzähl das mal meinem Moped Kollegen Orang-Utan-Klaus....da wäre ich vorsichtig, was du da so
tönst, weil der hat Erfahrung, mit Körperverletzung, Knast, Kampfsport ....mit dem ist nicht gut Kirschen
aesen....
Hatte mal einen Spanier...der wollte nicht via ebay-Kauf bezahlen...dem habe ich ein Gruppenfoto von
Orang-Utan-Klaus + Members geschicht....was glaubst du ...wie schnell das Geld auf dem
Konto war ....mit Orang Utan Klaus...ist nicht zu Spaßen



Idon schrieb:
Jeder Richter wird dem Verkäufer Recht geben. Der Käufer hat keinen Anspruch.

das sagst dauch nur du, als semi-Jurist, der vermutlich nicht mal das Grunstudium durch hat ?
Wer wegen so einer Geschichte zum Richter marschiert....hat meiner Meinung nach ein komplett
verfehltes Rechtsveständnis...bzw. nicht mehr alle Latten am Zaun ...




Idon schrieb:
Warum sollte es bei einer 100% klaren Sache zu einem Vergleich kommen? Das ergibt gar keinen Sinn.

wenn ich die Kohle per paypal ziehe...kommt es eh zu keinem Vergleich, weil erledigt.
Da schüttelt der Richter nur den Kopf, bei so viel Verwirrtheit der Korinthen-gag--ern


Idon schrieb:
Der Verkäufer ist weder zur Lieferung verpflichtet, noch zur Herausgabe des Geldes.

sehe ich anders. Wenn keine Ware, dann Geld zurück - dann aber flotter als flott.
( paypal macht es möglich - siehe auch Amazon )



Idon schrieb:
Der Verkäufer muss nur das Geld herausgeben, welches eine etwaige Versicherung/der Versanddienstleister an ihn zahlt.

Falsch. Der Verkäufer muss das komplette Geld, incl. Versandkosten ersatten. Die DHL unterscheidet auch
zwischen Warenwerte bis 500 € und Warenwerte bis 2.500 €, bzw. je nach Vereinbarung
( Sonderziehungsrechte interessieren nicht, da unterversichert ) Notfalls UPS als Versender wählen -
haben bessere Konditionen und auch höhere Versicherungsraten zum Eindecken der Sendung.

mit der DHL geht es berg-ab ... Will Aktionäre bedienen, treibt Schindluder mit Subunternehmern und den
Angestellten ...
UPS kostet paar Öhro mehr...aber sicherer Service ( auch Dokumente, Wertsachen, usw. )
 
Idon schrieb:
Das versteht @Angebot aber offensichtlich nicht, denn er hält die hier relevanten Gesetze laut eigener Aussage für Quatsch.

Es ist zugegebenermaßen aber auch ein bisschen unfair, dass man als Käufer in diesem Fall die Arschkarte hat.
Ich wollte das damals auch nicht wahr haben und bei mir gings nur um ein paar Schuhe für 100€...

Die Gesetzeslage ist halt eindeutig und bei Privatkäufen PRO Verkäufer. Das muss man nur erst mal verstehen...
 
@Angebot

Deine Meinungen sind schlicht falsch, das Gesetz eindeutig.

Dazu kommt, dass PayPal nur einen kleinen Teil aller Transaktionen abwickelt. Ich weiß nicht mal, ob der TE PayPal genutzt hat.

@krong

Man kann vertraglich doch einen anderen Gefahrübergang vereinbaren. Vermutlich ist der Hintergrund der, dass der Verkäufer die Sache nicht mehr verantworten möchte (deshalb Verkauf), der Käufer schon, weshalb es dem Käufer obliegt die Sache in seinen Besitz zu bringen. Geiz und Bequemlichkeit gehen hierbei zu seinen Lasten.
 
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Orang-Utan Klaus....jetzt ernsthaft?

Jetzt ist Schluss hier.
 
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@Angebot ist befreit worden, seine falsche, polemische, beleidigende Beiträge in diesen Thread zu schreiben.
 
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