Mainoard Reklamieren

eol.Dark

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2008
Beiträge
339
Hallo,


Ich weiß nicht ob es hir reinpasst, denn ich habe kein anderen Platzt gefunden, falls was bitte verschieben. :)

Da mein Mainboard kaputt ist, will ich es zu gewährleistung an MIX Computerversand schieken.

Jetzt meine Frage : Wie läuft das ab mit der Gewährleistung, ich habe das noch nie durchs internet gemacht, kann mir bitte einer helfen der eventuell schon erfahrungen gemacht hatt?!

Zu meiner zweitenfrage: Hat das Board Gewährleistung auch wenn es schon mall übertaktet wurde??

Denn mein vorbesitzer hatte es glaub ich mall übertaktet!

Hir die seite: http://www.mix-computer.de/html/index.html

Bedanke mich schon jetzt.


Gruß
 
Von welchem Hersteller ist denn das Mainboard? Meistens hat man in Garantie-Fragen mehr Glück wenn man sich direkt an den Hersteller wendet.

Ansonsten würde ich mal bei dem Versandhändler anrufen und einfach nachfragen. Nur deinen "Verdacht" dass das Board schon mal übertaktet wurde würde ich an deiner Stelle einfach unerwähnt lassen! Sonst könnte es sein dass die direkt sagen: "garantieanspruch dadurch weg"!

MfG Tim

Edit: @über mir: Er will es aber nicht zurücksenden, sondern reparieren/austauschen lassen weil es nicht mehr funktioniert (so hab ich es zumindest verstanden ;) )
sry, ich hätte das formular auch zu ende angucken können :D nichts für ungut :)
 
schick es zurück mit nem rücksendeformular.
steht alles auf deren homepage..

dann bekommst du entweder sofort ein ersatzboard oder sie schicksens zum hersteller was gut n paar wochen dauern kann
 
Wie Deiner Schilderung zu entnehmen ist, hast Du das Boards aus zweiter Hand?!

In diesem Falle müsstest Du Dich mit dem Händler in Verbindung setzen, da Gewährleistungsansprüche grundsätzlich nur der unmittelbare Vertragspartner geltend machen kann - sofern natürlich vorab die Zustimmung des Händlers, hinsichtlich der Übertragung der Gewährleistungsansprüche an Dich, nicht schon eingeholt respektive vereinbart wurde. Im Großteil der Fälle wird sich er Händler allerdings kulant zeigen, einen Anspruch hierauf gibt es allerdings nicht.

Bei nicht-bestimmungsgemäßem Gebrauch oder Modifikationen (Übertaktung etc.) - vor allem, wenn Dir dieser Umstand bekannt ist - sieht es hingegen düster aus: jegliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche erlöschen in diesen Fällen (meist in AGB festgehalten oder den Garantiebestimmungen der Herstellers).

Siehe auch AGB des Händlers:
7.3 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das Gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.4 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Bestätigung oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang steht.
MfG.
 
Zuletzt bearbeitet: (ergänzt)
Zurück
Oben