News Marke „Gmail“ in der Schweiz abgelehnt

Volker

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Vor dem schweizer Handelsgericht musste der Unternehmer Daniel Giersch im Namensstreit mit Google um „Gmail“ eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht urteilte, dass Giersch seinen Service zwar länger als Google anbiete, den Namen aber nur zur Erlangung finanzieller oder anderer Vorteile hinterlegt habe.

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Naja, wenn der Unternehmer Daniel Giersch die Adresse im November 2004 registrierte und Google seinen Dienst schon im April 2004 aufgenommen hat, brauchts eigentlich keine lange Diskussion darüber. Ist ja eigentlich ersichtlich, dass er eine Niederlage einstecken wird wenns dazu kommt.
 
Seit wann gilt im Netz eigentlich nicht mehr "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst"?
Wenn irgendjemand jetzt www.steffex.de seit 2001 angemeldet hätte und ich nachweisen könnte, ich würde den Nick schon seit 2000 nutzen, bekomme ich dann auch die Domain und 13000 Franken?
Was für ein Mist meiner Meinung nach. Andere Firmen lassen sich auch alles mögliche Schützen (Nintendo: Nicht nur "Wii", sondern auch alle anderen Kombinationen mit "xii") und melden viele Domains an. Im Netz gilt "wer's hat, hat's". das sollte auch für Onkel Google so sein.
 
Steffex, so einfach ist das nicht.

1) Geht es hier um Markenrechte und nicht um eine Top Level Domain.
2) Top Level Domains können auch (bestehende) Markenrechte verletzen. Die Firma, die das Recht an der Marke hat, darf/kann also klagen, auf die Herausgabe der Marke
3) Nur Familiennamen können AFAIK nicht auf Herausgabe beklagt werden, sofern der Besitzer den gleichen Namen trägt.
 
fated! schrieb:
...Daniel Giersch die Adresse im November 2004 registrierte und Google seinen Dienst schon im April 2004 aufgenommen hat....
Ich glaube, das gilt nur für die Anmeldung der Marke in der Schweiz, Daniel Giersch hatte, wenn ich mich richtig erinnere, "G-mail, und die post geht ab" in Deutschland schon deutlich länger registriert - aber eben nur in Deutschland und nicht in der Schweiz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Urteil wird garantiert in der nächsten Instanz gekippt.

«ernsthafte Zweifel an der Gebrauchsabsicht des Beklagten im Zeitpunkt der Markenhinterlegung»

Das ist nur wieder Leierei um in noch einer Instanz Geld verdienen zu können. Wenn da tatsächlich etwas dahinter stand würde es nicht mit den Worten "ernsthafte Zweifel" sondern mit "er hatte zum Zeitpunkt der Markenhinterlegung keinerlei Gebrauchsabsicht". Natürlich kann man es so nicht hinschreiben. Erst recht nicht wenn 2500 Nutzer angemeldet waren.

Markenrecht bleibt Markenrecht. Wäre ein Wunder wenn Google da am Ende gewinnt weil auf dieser Masche das ganze Patent- und Markenrecht aufbaut.

Mann wittert etwas, patentiert/schützt es vorsichtshalber. Lässt eine Weile ruhen bis eine große und finanziell starke Firma in die Falle tappt und kassiert kräftig. So macht es google, microsoft, apple, ibm, sap usw. warum auch nicht dieser kleine Unternehmer?
 
Urteil für mich rechtlich nachvollziehbar und auch gerechtfertigt. Wird der kleine Unternehmer leider auch keine Chance haben mit einere Revision oder dergleichen.
 
Google hat so viele Probleme mit "G Mail" , warum bleiben die nicht einfach bei GoogleMail?

Naja, meiner Meinung nach:
Wer zuerst die Domain registriert darf sie auch behalten - vorrausgesetzt es besteht keine Verwechslungsgefahr mit der Eingetragenen Marke.
 
Zuletzt bearbeitet: (Warum darf man nicht G M a i l schreiben?)
Hmm ... ist denn dann dort die Bezeichnung GPU eigentlich erlaubt? Es gibt doch bestimmt bald ne GooglePersonalUnification oder ähnliches.:D

WIe dem auch sei. Einmal mehr zeigt sich: der Größere hat von Grund auf erstmal recht. Es ist ja nicht so, dass der Arme mit dem G massiv Werbung betrieben hat.

Da ist Google gerade nochmal davon gekommen ....
 
Hey, dann könnte man doch endlich die automatische Zensur des Markennamens auf Computerbase aufheben, oder? Ich will es endlich schreiben können :rolleyes:

*****, *****, *****, *****, *****, *****, *****, *****, *****, *****, ...
 
PeFi schrieb:
Der 'Grössere' (Wirtschafts-Relevantere) gewinnt durchs Band...
schau dir mal die giersch-website an ... und die argumentation von damals (die threads gibts noch hier auf cb) und vor allem, was dieser giersch überhaupt mit seinem "unternehmen" anstellt.

es war damals schon klar, dass dieser streit (der u.a. dazu geführt hat, dass die bezeichnung "g m a i l" hier zensiert wird und in deutschland nicht mehr benutzt werden darf (siehe googlemail.de statt g m a i l etc,) nur darum ging, schnell geld abzuzocken und sich ein wenig zu profilieren.

ohne diesen streit würde man den namen "giersch" nicht kennen. ich sehe da durchaus parallelen zu den kochbuchbild-abzockern mit iihrer eben darauf angelegten website ;)

in diesem fall finde ich dieses urteil gerechtfertigt und kann nur hoffen, dass es eine revisionsgrundlage für die eu-länder bilden wird.

abzocker - egal obs jetzt der kleine hansel von nebenan ist, der sich ein paar euro erhofft ohne was dafür tun zu müssen, oder der megakonzern, der jeden niedermacht, der versucht sich was aufzubauen - haben in einer gesellschaft nichts zu suchen und gehören entsprechend bestraft (google hat in polen ja einen dämpfer bekommen, auch wenn sie im grunde nichts anderes versucht haben, als dieser ominöse daniel giersch ... es funktioniert also, wenn auch uneinheitlich)
 
Zuletzt bearbeitet:
@ HereticNovalis

Neink, es war damals ganz und gar nicht klar und ist es heute auch nicht, weil der G-mail-Dienst von Herrn Giersch zu dem Zeitpunkt eben, entgegen der Markenanmeldung in der Schweiz, in Deutschland bereits längere Zeit existierte, als bekannt gewesen sein konnte, dass Google mal auf die Idee kommen würde, eine eigene Marke namens "*****" zu entwerfen.

UPDATE

Nochmal ein zitat aus einem älteren heise-Artikel:
"Daniel Giersch besitzt seit dem Jahr 2000 die Wort-/Bildmarke "G-mail ... und die Post geht richtig ab"." Soviel zu der angeblichen Abzockeanmeldung: Erklärt ihr Abzockeschreihälse mir doch mal, wer im Jahr 2000, als die Google-Suche gerade mal ein Jahr alt und fern jeglicher Datenkrakenmentalität war, vorraussahnen konnte, dass die mal einen eigenen Mailservice anbieten und den dann auch noch so nennen wollen würden - ihr Schlaumeier...

Quelle: Heise.de, http://www.heise.de/newsticker/meldung/92207 04.07.2007

@ CB

ändert mal euren Wortfilter dahingehend, dass er nicht die Bestandteile von URL-Links löscht - es ist absolut doof, dass ich wegen eurem Wortfilter meine Quelle wegen technischer Inkompatibilität hier nicht verlinken kann. Dass es im Klartext gefiltert wird, ist ja O.K., aber dass die Web-Adresse im Link verändert wird geht mal gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Bittö)
Der Wortfilter (ein Feature von vBulletin...) bleibt sicherlich trotz dieser Unwegbarkeiten. Grundsätzlich gibt es absolut keine Not, hier weitere Einladungen stehen zu lassen. Ansonsten ist TinyURL dein Freund.
 
ich find das eigentlich eine frechheit. Nur weil google ein bissl größer ist als das unternehmen des herrn griesch sollte im eine von ihm rechtsmäßig angemeldete marke aberkannt werden? wo kommen wir denn da hin?
 
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