Maus defekt (9 Monate alt) Händler weigert sich zu tauschen. "Beweislastumkehr"

Zerbich

Commander
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Hallo,

ich habe mir vor 9 Monaten eine Maus bei einem Ebay Händler gekauft. Leider funktioniert die Daumen-Taste nicht mehr richtig und ich wollte einen Austausch.

Allerdings schreibt mir jetzt der Händler folgendes:

"Es tut mir sehr leid, dass es Beanstandungen zu Ihrem Artikel gibt!
Sie haben auf den Artikel 2 Jahre Gewährleistung.
Das heißt, dass wir bei einem Defekt in den ersten 6 Monaten ohne Wenn und Aber umtauschen.
Nach den 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Käufer 6 Monate Zeit hatte die Ware zu prüfen. Nach den 6 Monaten könnte auch eine unsachgemäße Handhabung seitens des Verbrauchers vorliegen. Deshalb muss der Verbraucher beweisen, dass es sich um einen Herstellerfehler handelt.
Wenn dieser Nachweis erbracht ist, werden wir Ihnen den Artikel umgehend umtauschen.
Mit freundlichen Grüßen"
Ich kenne das ganze auch von Apple bin allerdings nie davon betroffen gewesen.

Wie soll man denn bitte so etwas beweisen?

Ist das ganze nicht etwas ZU einfach für den Händler?
 
Der Händler hat hier in dem Fall leider das recht, die Karte der "Beweislastumkehr" zu ziehen. Deswegen sind meiner Meinung nach die 2 Jahre "Gewährleistung" sinnlos (wenn man an so einen Händler kommt), weil so ein Fallstrick eingebaut ist.

Du musst dem Händler beweisen das ein Herstellerfehler vorliegt und das wirst Du zu 99% nicht können.
Ohne tiefgreifendes Technisches Wissen, mit Nachweis über die Benutzung fehleranfälliger Bauteile etc. pp. wirst Du es nicht können.

Daher bestelle ich immer bei Händlern, die quasi nie die Karte der "Beweislastumkehr" ziehen.

Gibt es vom HErsteller noch eine Garantie?
 
Toll.. dann bin ich total im A.

Es ist eine Maus von Razer (Taipan).
Die Maus gibt es schon länger nicht mehr neu zu kaufen. Darum musste ich bei dem Ebay Händler zuschlagen.
Das witzige ist, er verkauft diese mittlerweile für über 900€ :-)
Mir also schon klar, dass er diese nicht tauschen will.

Bei Razer direkt habe ich nicht gefragt.
 
Gibt es eventuell eine sich häufende Anzahl an Berichten über ähnliche Fehler dieses Modells/Charge/etc.?
 
Ich arbeite in einem Elektrogeschäft und schicke alles ein, was nicht älter als 2 Jahre ist.

In Zukunft bitte nur noch mit Beweis, dass der Fehler von Anfang an bestand. :-)
 
Zerbich schrieb:
Die Maus gibt es schon länger nicht mehr neu zu kaufen. Darum musste ich bei dem Ebay Händler zuschlagen.
Das witzige ist, er verkauft diese mittlerweile für über 900€ :-)

Nein tut er nicht. Er bietet die Maus für den Preis an damit sie keiner kauft weil das Teil nicht auf Lager ist. Normales vorgehen der Händler um weiterhin in der Suche oben zu stehen. So schwer ist eBay doch nicht zu bedienen, Du kannst sehr einfach sehen das nicht eine einzige zu dem Preis verkauft wurde.
 
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In Zukunft bitte nur noch mit Beweis, dass der Fehler von Anfang an bestand. :-)

Deswegen bieten ja die Hersteller in der freiwilligen Garantie auch Hilfe ohne Beweislastumkehr an.
 
@Zerbich

Gehe über die Herstellergarantie, falls vorhanden.

Alles andere ist hier Zeit- und Nervenverschwendung.
 
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ja, würde es dann auch beim Hersteller versuchen
bei meiner G903 hatte ich nach ca. 9 monaten auch Probleme mit der linken Maustaste, bei Mediamarkt hat man mir ohne zu zucken das Geld zurück erstattet

ansonsten, könnte man notfalls auch versuchen nen neuen Switch einzubauen, anscheinend kann man das PCB rel. einfach vom Gehäusedeckel abschrauben, wo die verbaut sind
siehe hier, ca. bei 3:40 min
 
Razer gibt keinen Support, da die Maus nicht bei einen lizenzierten Razer Shop gekauft wurde. :-)

Muss ich mir also irgend eine gebrauchte Version kaufen... habe leider schon alle alternativen wie Roccat Kova Aimo, Razer Lancehead usw. getestet.. aber die haben alle Macken mit denen ich absolut nicht klar komme und ich mich frage, wie das andere schaffen.
 
Der Händler hat dir doch eine Steilvorlage gegeben...
Der Händler schreibt um einen Herstellerfehler, sprich ein Defekt der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist

Demzufolge kannst du diesen Nachweis problemlos dokumentieren, nimm ein Video auf und schick dies an Razer und die sollen dir bestätigen, dass die von einem Defekt ausgehen, der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist

Der Händler wollte auf etwas anderes hinaus, was er aber Laienhaft formuliert hat
Es geht nach den sechs Monaten um die Anfänglichkeit...
 
Warum aber sollte Razer bestätigen, dass es sich um einen Fehler ihrerseits handelt? Dann könnte Razer die Maus ja auch direkt auf Kulanz/Garantie tauschen.
 
Razer tauscht ja nicht die Maus aus, weil es kein Herstellerfehler ist, sondern weil die Maus nicht bei einem autorisierten Händler gekauft wurde
 
Und? Razer kann ja aber wohl damit rechnen, dass bei einem nachgewiesenen Herstellerfehler der Händler die gesetzliche Gewährleistung von Razer in Anspruch nehmen wird.
 
Wie will er das machen, wenn er kein autorisierter Partner von Razer ist!

Der Händler kauft die Produkte irgendwo ein aber ganz sicher nicht bei Razer

Auch das kann übrigens ein Sachmangel sein...
 
Ich habe ein Video gemacht und an den Razer Support geschickt.
Diesmal allerdings per Email anstatt den live chat.
Habe aber auch kaum Hoffnung, dass sie dies als Hersteller Fehler bestätigen.

Man sieht eindeutig, dass die Maus optisch in perfekten Zustand ist. (sie ist ja auch erst 8 Monate alt)
Und dass die Seitentaste nicht zu 100% funktioniert.
Ergänzung ()

Finde das Gesetz trotzdem irgendwie komisch.
Wenn ich das Video an den Händler schicken würde und er die Maus sieht, wüsste auch er zu 100% dass es nicht an mir sondern an der Maus liegt.
Wer kann denn beweisen, dass es ein Hersteller Fehler ist, wenn Razer sich dazu nicht äußert?
Der Richter oder wie?
 
Ein Sachverständiger macht das normalerweise, und auch wenn die Maus optisch in neuwertigen Zustand ist kann leider eine Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen werden.
 
Ich habe einen anwalt in meinen Bekannten Kreis, der mir Kostenlos Briefe verfasst.
Aber bringt ja alles nichts, da der Händler rechtlich gesehen im Recht ist.
 
@Ribery88 Wenn der Händler nicht bei Razer selbst gekauft hat, dann nimmt er halt seinen Großhändler in Haftung und der Großhändler dann Razer. Irgendwann schlägt es dann trotzdem bei Razer auf. Die Gewährleistungspflicht gilt grundsätzlich nämlich auch von gewerblich zu gewerblich (sofern die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde). Der Unterschied bei Kauf durch Endverbraucher ist ja eben gerade, dass hier während der ersten sechs Monate die Beweislastumkehr greift und der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Kauf vorlag.
 
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