Hey,
Suxxess schrieb:
Wie gesagt lass dir ein neues Gerät aus dem Verkauf geben. Der zitierte BGB Paragraph ist dort eindeutig. (
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html ) Die Wahl hat
der Käufer ( also du ) ob neu oder Nachbesserung.
Wenn sie dir das verweigern greift automatisch BGB 440.
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
=> Rücktritt = Volles Geld zurück
Und wenn sie wieder reparieren wollen "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" ( 440 BGB ) Auf Deutsch danach greift ebenfalls dein Rücktrittsrecht. Und wenn der Händler auf den Hersteller verweist, dann muss er das als fehlgeschlagenen Reparaturversuch werten. Die Belege dazu hast du ja und kannst das nachweisen.
Wie gesagt einfach den Chef verlangen, dann sollte die Sache erledigt sein. Falls das immer noch nicht greift, dann würde ich eiskalt die Polizei rufen. Immerhin wird hier dein Recht verletzt und die Polizei wird das sicher klären können.

Dabei immer schön sachlich bleiben.
Also wie war das...lasst euch nicht verarschen...
Ahm ja ne is klar? Wenn du schon hier mit dem BGB kommst dann bitte, lerne zu unterscheiden Zivilrecht (dieser Fall) und Strafrecht (Polizei Aufgabe). Ich würde sagen, setzen 6!
So hi Kasper, wenn du mich so begrüßen würdest, würde ich dir glatt eine weißt schon, nur weil du das nicht bekommst was du willst, brauchst du nicht beleidigend werden! Du musst immer dran denken, das der Verkäufer nur die Anweisungen seines Chefs befolgt.
So zum Thema.
Der Reparaturschein wurde er nun von dir unterschrieben? Falls ja, wurde auch dann direkt vermerkt das du dein Geld wieder haben möchtest? Falls ja, warte die Sache ab ca. zwei Wochen. Du kannst hier auch eine Frist setzen.
Falls du den Schein unterschrieben hast und kein Vermerk bzgl. Geldrückgabe drauf ist, machst du folgendes. Du gehst nochmal in das Haus, sprichst direkt den Verkäufer drauf an, sagst dem du traust der Sache nicht und er möge das bitte nachträglich eintragen das du das Geld wiederhaben willst und keine weitere Reparatur. Er soll dir auch sagen wie lange der Prozess dauert, um den Artikel auf tatsächliche Schäden zu prüfen.
Sollte er sich weigern verlangst du den Geschäftsführer, meist kommt der Abteilungsleiter. Diesen Fragst du ob er der Geschäftsführer ist, falls er das verneint, fragst du den ob das normal ist das der Kunde in seinem Wunsch ignoriert wird? Da du den Geschäftsführer verlangt hast, hast du auch erwartet das er geholt wird. Dann erläuterst du dem den Sachverhalt, bittest darum das man dir das Geld sofort auszahlt. Lehnt der das ab, verlangst du den Geschäftsführer erneut. Gleiches Spiel.
Sollte das scheitern, schreibst du an die Zentrale einen Brief/Email. Sollte das scheitern, bleibt dir nur der Rechtsweg, also ein Anwalt übrig.
Wichtig ist das du auch Sachlich erklärst das man dir den Zettel in die Hand gedrückt hat, das du dich selbst an den Hersteller wendest, was du auch getan hast, zweimal.
Berichte uns, falls du erneut in das Haus gehst, was man dort getan gesagt hat. Ggf. kann man andere Wege dann vorschlagen.
Gruß