Media Markt windet sich um Rückgabe

Nur ist niemand so dumm ein Teil dass er bei Amazon gekauft hat, direkt an den Hersteller einzuschicken.
Amazon ist da viel kulanter, als jeder Hersteller.
 
Grds. wird hier bei einem sich innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf zeigenden Sachmangel davon ausgegangen, dass dieser bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

Allerdings könnte es hier tatsächlich problematisch sein, dass ein Dritter bereits 2 (erfolglose)Reparaturversuche unternommen hat und es mglw. rechtsmissbräuchlich wäre, nun den Verkäufer zur Nachbesserung aufzufordern, denn letztlich könnte dieser nun schlechter gestellt sein, als bei der Reparatur des ersten Mangels.

So eindeutig wie die meisten den Fall also hier lösen wollen, ist er ziemlich sicher nicht.

Allerdings ist hier auch die absolut falsche Adresse für solche Fragestellungen.
 
Naja Nachgebessert im Sinne von repariert und daran rumgefummelt wurde ja eh nicht! Es wurden zwei Druckköpfe getauscht und das war's! Mehr wird der MM auch nicht machen. Von mir aus noch das Gerät tauschen. Wenn sie drauf bestehen, dass sie nun erstmal selbst ihr Recht auf Nachbesserung wahrnehmen möchten, von mir aus. Aber wie gesagt, mehr wie an den Hersteller wenden (was ich ja schon gemacht habe und dokumentiert ist, werden die auch nicht machen).
Deswegen verstehe ich die Aufregung auch nicht, dass ich erst zu Lexmark bin, dann zu MM ...
 
Wenn du Pech hast, ist deine Gewährleistung jetzt futsch, da ein Dritter am Gerät gearbeitet hat.
Dann kannst du nur noch auf Lexmark hoffen.
 
Dann werde ich den GF fragen, wieso mich ihre Mitarbeiter an Lexmark verweisen, da sie ja Anfangs keinerlei Handhabe hatten. Jetzt, mit Annahme des Gerätes auf einmal doch?!
Verarschen kann ich mich selbst. Und wie gesagt, die einzige Konsequenz die ich dann halt für mich ziehen kann ist, nichts mehr zu kaufen wohinter Media Saturn Holding steckt.
 
boarder-winterman schrieb:
Nur ist niemand so dumm ein Teil dass er bei Amazon gekauft hat, direkt an den Hersteller einzuschicken.
Amazon ist da viel kulanter, als jeder Hersteller.

Ich hätte auch nicht gedacht, dass jemand auf die Idee kommen könnte, die Supportabwicklung für einen im "Fachhandel" (ob der MM einer ist, darüber lässt sich streiten) gekauften Artikel selbst zu übernehmen...
 
Schon etliche male im MM gekauft und auch Zeug wieder zurückgebracht.
Sogar einen Laptop im MM im Saarland gekauft (ca.1900 Eur damals) und im MM in Bawü abgegeben und mein Geld wieder bekommen.
Es hängt stark davon ab, wie "willig" dein Ansprechpartner gerade ist. :)
 
@TS

Kannst Du den Verweis von MM an den Hersteller belegen? U.U. könnte man das als Ablehnung der Gewährleistung werten.

Es wäre sicher auch noch interessant zu erfahren, ob bei MM die Gewährleistungsabwicklung nur beim Hersteller vornehmen läßt. Dann könnte man vll. mit der zumindest identischen Abwicklung auf die zwei Fehlversuche hinweisen, wenn diese auch rechtlich anders zu betrachten wären.

Problematisch finde ich aber, daß nachdem, was zu lesen ist, Du den Tausch der Druckköpfe selbst vorgenommen hast.
 
Wieso das sind ja von Kunden austauschbare Teile wie Patronen auch. Das ist ja keine Reparatur an sich. Als "Beleg" habe ich ein Formular von Media Markt mit Kontaktdaten zu Lexmark und das man sich dort hin wenden soll. Hab es nicht im Kopf, ist im Auto dort steht noch mehr drauf.
 
Ja, sehe ich auch so. Bei vielen Druckern hat das Wechseln des Druckkopfes die selbe "Qualität" wie das Wechseln von Tintenpatronen. So ist z.B der Aus-/Einbau (i.d.R. einfacher Steckmechanismus) zur Reinigung im Handbuch beschrieben und die Druckköpfe können wie Verbrauchsmaterialien im Handel einzeln erworben werden. Da sollte man dir keinen Strick draus drehen können. Dann könnte man auch sagen, die Gewährleistung erlischt mit dem Wechsel der Tintenpatronen.
 
@TS

Na, dann solltest Du dem Verantwortlichen bei MM mal dieses Schreiben zeigen.
 
Sniper schrieb:
ich habe Lexmark Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben
du willst dein geld zurück im rahmen der gewährleistungspflicht des händlers. du hast dich an den hersteller gewendet, der mit der gewährleistung nichts zu tun hat. der händler darf aber (vereinfacht ausgedrückt) 2x nachbessern. diese gelegenheit hast du ihm gar nicht erst gegeben.

wo ist also dein problem? du beharrst auf rechten, hältst aber deine pflichten nicht ein. und schuld sind mal wieder die anderen... ganz großes kino :daumen:

fragt sich, wer hier der "kasper" ist, der den unterschied zwischen gewährleistung, garantie und hersteller bzw. händler nicht kennt bzw. ignoriert, weil er ja alles so viel besser weiss ("was anderes hätten die auch nicht gemacht"... ja und? DIE müssen das machen. wenn DU das machen willst, klär das vorher mit denen ab. erst alles auf eigene faust machen und hinterher dann ankommen von wegen "ich hab schon alles gemacht, gebt mir mal mein geld wieder" ist schon fast dreist. nunr weil du meinst, entsprechende gesetzt so auslegen zu müssen, wies für dich am bequemsten ist, wird das alles noch lange nicht richtig. die vorschriften sind glasklar formuliert und für jeden verständlich. DU hast dich drüber hinweggesetzt und jetzt ist der händler der dumme? ist ja in etwa die selbe verdrehte logik, als wenn jemand einen einbrecher im kellerverlies für 4 jahre einsperrt und dann sagt: "was anderes hätte ein richter auch nicht gemacht". mann, mann, mann)
 
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@Heretic Novalis

Du gehst aber hart ins Gericht mit ihm, der sich nur an die von MM vorgegebene Abwicklung gehalten hat, nämlich, sich an den Hersteller zu wenden. Das hat er sogar schriftlich.
Da behaupte ich mal, daß er zwar der Kasperl ist, aber MM das böse Krokodil.
 
Keine Ahnung was Heretic Novalis geritten hat, aber wie Heiner schon schrieb war dies die geforderte Vorgehensweise von MM. Wenn du dort am Schalter Blumen und Handküsse verteilen möchtest, kannst du dies gerne tun. Vermutlich bist du in der Branche beschäftigt, ansonsten kann ich mir nicht erklären, wieso du mich so anfährst. Bemühe dich nicht um eine Antwort, sie interessiert mich nicht!
<edit>Pardon! "Dozent für Physik und Philosophie" ist er</edit>
 
Wie gesagt lass dir ein neues Gerät aus dem Verkauf geben. Der zitierte BGB Paragraph ist dort eindeutig. ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html ) Die Wahl hat der Käufer ( also du ) ob neu oder Nachbesserung.

Wenn sie dir das verweigern greift automatisch BGB 440.
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
=> Rücktritt = Volles Geld zurück

Und wenn sie wieder reparieren wollen "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" ( 440 BGB ) Auf Deutsch danach greift ebenfalls dein Rücktrittsrecht. Und wenn der Händler auf den Hersteller verweist, dann muss er das als fehlgeschlagenen Reparaturversuch werten. Die Belege dazu hast du ja und kannst das nachweisen.

Wie gesagt einfach den Chef verlangen, dann sollte die Sache erledigt sein. Falls das immer noch nicht greift, dann würde ich eiskalt die Polizei rufen. Immerhin wird hier dein Recht verletzt und die Polizei wird das sicher klären können. ;) Dabei immer schön sachlich bleiben.

Also wie war das...lasst euch nicht verarschen...
 
@Suxxess

Wo siehst Du in §439 den Anpruch auf einen neuen Gegenstand?
 
...Polizei rufen....echt geil was sich manche vorstellen. Die Polizei macht garnix, da hier wohl kaum ein Problem besteht die Identität des Vertragspartners (=die MediaMarkt-Filiale) festzustellen.

Entweder es klappt so und wenn der Markt das Teil (wie bereits oft genug erwähnt) nun zum Hersteller zwecks Gutschrift schicken will muss man das wohl akzeptieren.

Wenn man das _nicht_ akzeptieren will, dann bleibt der Gang zum Anwalt und der Rechtsweg (und nicht den beschreitet wohl kaum die Polizei).

Mann, Mann, Mann...

P.S.:
Die Aussage "...hier wird dein Recht verletzt..." ist auch mit Vorsicht zu geniessen. Das mag man so empfinden, die Entscheidung ob das Recht verletzt ist hat der Richter im Streitfall.
 
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Hey,

Suxxess schrieb:
Wie gesagt lass dir ein neues Gerät aus dem Verkauf geben. Der zitierte BGB Paragraph ist dort eindeutig. ( http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html ) Die Wahl hat der Käufer ( also du ) ob neu oder Nachbesserung.

Wenn sie dir das verweigern greift automatisch BGB 440.
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
=> Rücktritt = Volles Geld zurück

Und wenn sie wieder reparieren wollen "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen" ( 440 BGB ) Auf Deutsch danach greift ebenfalls dein Rücktrittsrecht. Und wenn der Händler auf den Hersteller verweist, dann muss er das als fehlgeschlagenen Reparaturversuch werten. Die Belege dazu hast du ja und kannst das nachweisen.

Wie gesagt einfach den Chef verlangen, dann sollte die Sache erledigt sein. Falls das immer noch nicht greift, dann würde ich eiskalt die Polizei rufen. Immerhin wird hier dein Recht verletzt und die Polizei wird das sicher klären können. ;) Dabei immer schön sachlich bleiben.

Also wie war das...lasst euch nicht verarschen...

Ahm ja ne is klar? Wenn du schon hier mit dem BGB kommst dann bitte, lerne zu unterscheiden Zivilrecht (dieser Fall) und Strafrecht (Polizei Aufgabe). Ich würde sagen, setzen 6!

So hi Kasper, wenn du mich so begrüßen würdest, würde ich dir glatt eine weißt schon, nur weil du das nicht bekommst was du willst, brauchst du nicht beleidigend werden! Du musst immer dran denken, das der Verkäufer nur die Anweisungen seines Chefs befolgt.

So zum Thema.

Der Reparaturschein wurde er nun von dir unterschrieben? Falls ja, wurde auch dann direkt vermerkt das du dein Geld wieder haben möchtest? Falls ja, warte die Sache ab ca. zwei Wochen. Du kannst hier auch eine Frist setzen.

Falls du den Schein unterschrieben hast und kein Vermerk bzgl. Geldrückgabe drauf ist, machst du folgendes. Du gehst nochmal in das Haus, sprichst direkt den Verkäufer drauf an, sagst dem du traust der Sache nicht und er möge das bitte nachträglich eintragen das du das Geld wiederhaben willst und keine weitere Reparatur. Er soll dir auch sagen wie lange der Prozess dauert, um den Artikel auf tatsächliche Schäden zu prüfen.

Sollte er sich weigern verlangst du den Geschäftsführer, meist kommt der Abteilungsleiter. Diesen Fragst du ob er der Geschäftsführer ist, falls er das verneint, fragst du den ob das normal ist das der Kunde in seinem Wunsch ignoriert wird? Da du den Geschäftsführer verlangt hast, hast du auch erwartet das er geholt wird. Dann erläuterst du dem den Sachverhalt, bittest darum das man dir das Geld sofort auszahlt. Lehnt der das ab, verlangst du den Geschäftsführer erneut. Gleiches Spiel.
Sollte das scheitern, schreibst du an die Zentrale einen Brief/Email. Sollte das scheitern, bleibt dir nur der Rechtsweg, also ein Anwalt übrig.

Wichtig ist das du auch Sachlich erklärst das man dir den Zettel in die Hand gedrückt hat, das du dich selbst an den Hersteller wendest, was du auch getan hast, zweimal.

Berichte uns, falls du erneut in das Haus gehst, was man dort getan gesagt hat. Ggf. kann man andere Wege dann vorschlagen.

Gruß
 
Kasper hatte ich mir in dem Moment gedacht und natürlich nicht gesagt! Kam wohl etwas missverständlich rüber. Hatte eben ein freundliches Gespräch mit einem Mitarbeiter. Laut den Angaben im System ist der Drucker mit dem Vermerk "Gutschrift" auf dem Weg zu Lexmark und wird noch ein paar Tage dauern. Schaun mer mal.

EDIT:
Info bekommen das wohl eine Gutschrift zur Auszahlung vorliegt ;)
 
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