Mediamarkt will mein Bios Passwort per SMS

@burglar225
Die Diskussion ist sowieso absurd, denn der Nutzer entscheidet freiwillig ob er das Passwort heraus gibt und somit ist die ganze Diskussion wegen Datenschutz obsolet. Er ist selber Schuld, wenn er dies nicht selbst vorher entfernt. Er kann sich dann vom Support auf eigene Kosten das Gerät wieder holen und es selbst entfernen.

Er wird dazu ja nicht gezwungen. Die vorhandenen Daten hat der Nutzer aber sowieso abgeschrieben, da beim Support immer formatiert wird und das muss man auch unterschreiben. Theoretisch könnte man die Daten sowieso alle abgreifen, da aber nicht legal machen die das nicht, daher ist das auch Bockwurst ob man das BIOS Passwort raus gibt, außer man ist so blöd und das ist das Passwort für E-Mail und alles andere.
 
Ganz einfach:
Er hat die Mitwirkung verweigert, damit hat er nun sämtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer verwirkt.

So einfach ist das.
 
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burglar225 schrieb:
Das ist so nicht richtig und das sagst du mit deiner Aussage so im Prinzip auch schon selbst. Ein personenbezogenes Datum kann dazu verwendet werden um bei vorliegenden Daten zu sagen "OK, das gehört zu Person X". Bei einem Passwort ist das nicht möglich. Ja, ein Passwort kann Zugriff auf personenbezogene Daten verschaffen, das macht es aber nicht zu einem personenbezogenen Datum.
Ist ein wenig OT hier:
Du verwendest eine umgangsprachliche Definition, carnival hat sich auf die Situation im Sinne der DSGVO bezogen. Im Sinne der DSGVO ist es meines Wissens nach so, wie er geschrieben hat.
 
BeBur schrieb:
Ist ein wenig OT hier:
Du verwendest eine umgangsprachliche Definition, carnival hat sich auf die Situation im Sinne der DSGVO bezogen. Im Sinne der DSGVO ist es meines Wissens nach so, wie er geschrieben hat.
Genau so.

10 identische Laptops.
Bei einem gibst Du Dein Passwort ein und entsperrst/entschlüsselst damit Deine Inhalte (wie schon geschrieben, z.B. Bilder, Adressen, Bankdaten etc.).
Bei den anderen 9 geht das nicht.
Welcher ist Dein Laptop?


Und BTT: Mir ist schon klar, dass die Kiste zu Reparaturzwecken zugänglich gemacht werden muss...
 
ryzen- schrieb:
Welche Aussage genau soll falsch sein?
Du hast zweimal das Recht auf >Nacherfüllung<. Eine Nacherfüllung muss keine Reparatur, sondern kann auch ein Austausch durch ein gleiches oder auch besseres Produkt sein.
ryzen- schrieb:
Wie diese zu erfolgen hat bestimmt sicher nicht der Kunde
Schonmal ins Gesetz geschaut über das du hier redest?
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Direkt der erste Absatz des zugehörigen Paragraphen.

ryzen- schrieb:
eine Reparatur damit verhindert
Weil es >keine< Möglichkeit gibt diese Sperre zu umgehen oder anderweitig zu reparieren?
Und selbst wenn, muss der Kunde >vorher< davon in Kenntnis gesetzt werden.

ryzen- schrieb:
Oder mal anders gesagt, ich habe dies bereits erläutert, warum wiederholst du es!?
Weil du offensichtlich noch nicht einmal in das Gesetz bzgl der Nacherfüllung reingeschaut hast.
Siehe oben.

ryzen- schrieb:
Es ist auch die Frage, ob es eine Vertragswerkstatt macht, Lenovo direkt oder irgendein MM Mitarbeiter, wurde hier ja nicht erwähnt.
Das kann dem Kunden komplett egal sein im Rahmen der Gewährleistung.

ryzen- schrieb:
Ich wiederhole mich, habe aber in der Branche gearbeitet und berichte daher aus der Praxis.
Weil Praxis gültiges Recht ist oder was?
Ist deiner Meinung nach auch jede AGB rechtskräftig nur weil der Kunde zugestimmt hat?


ryzen- schrieb:
Man muss das Gerät im Ausgangszutsand einreichen, so etwas ist doch echt für Anfänger.
BITTE BITTE BITTE hör auf. Einfach Mal ins Gesetz gucken ist eher "echt für Anfänger". Schaffst du ja scheinbar auch nicht.
"Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen."
Ergänzung ()

Evil E-Lex schrieb:
In Zeiten von UEFI-Firmware-Passwörtern bringt das nichts mehr. Das Passwort wird dadurch nicht zurückgesetzt.
Danke, wusste ich nicht.
Ergänzung ()

rannseier schrieb:
Er hat die Mitwirkung verweigert, damit hat er nun sämtlichen Ansprüche gegen den Verkäufer verwirkt.
So einfach ist das nicht.
Erstmal muss MM nachweisen, dass TE bereits vor abgeben/Absendung der Ware in Kenntnis gesetzt werden musste, in welchem Zustand er sich zu befinden hat und TE damit Vorsatz Betrieb.

Einfach im Nachhinein zu sagen "ach übrigens, wir brauchen noch" funktioniert nämlich schon eher nicht so einfach. TE kann auch einfach den Laptop zurückverlangen, ihn dann in einen Zustand bringen, der für die Reperatur angemessen ist, und ihn dann wieder abgeben.
Sofern TE nicht bereits bei Abgabe Kenntnis hatte, dass der Zustand so nicht Reperatur geeignet ist, kann MM ihm gar nichts.
 
Um es nochmal kurz klarzustellen, habe ich kurz Google angestrengt wie die Schutzmechanismen heißen.

Zitiere mal den BSI "
Festplatten
Es gibt sowohl klassische Festplatten (HDD) wie auch solche ohne bewegliche Teile (SSD), die eine eingebaute Verschlüsselungsoption anbieten. Um Manipulationen vorzubeugen, sollte der Zugriff auf den Datenträger über das BIOS mit einem Passwort geschützt werden (ATA Security Feature Set). Dieses Passwort muss der Anwender dann bei jedem Systemstart eingeben. Für die eigentliche Verschlüsselung können verschiedene Verfahren zum Einsatz kommen. Alle großen Hersteller haben sich jedoch auf einen Standard für die Festplatten-Verschlüsselung geeinigt. Festplatten, die entsprechend ausgestattet sind, werden oft als Opal-Festplatten bezeichnet. Für Festplattenpasswörter wird jedoch nicht immer zwangsläufig eine Verschlüsselung implementiert, sondern über das Passwort nur der Zugriff auf die ansonsten unverschlüsselt abgelegten Daten verhindert. Dies stellt bereits einen Basisschutz, etwa für den Fall eines Diebstahls, dar."

Dieses ist bei mir aktiv. Es wird über das Bios eingestellt, betrifft aber NUR die Festplatte, somit ist das BIOS selbst nicht betroffen.
Meine Daten sind insofern nicht sicher, weil beim Start des PC nur dieses aktiv ist. Sonst nichts.
Wird bei mir dann z.B. die Hardware getauscht wie letztes mal, muss man um an die Daten heranzukommen den elendig langen gesichterten Bit Locker Entschlüsselungscode eingeben. Oder wenn man die Festplatte in einen anderen Pc steckt, dann ebenfalls.
Den Fingerabdruck habe ich nur aktiviert wenn der Laptop über Windows sperre.
Wird der Laptop zugeklappt, um ihn dann wieder anzukriegen benötigt man das Festplatten PW + Fingerabdruck.

Warum ich ein Problem habe meine Daten herzugeben? Fasst euch mal an die Nase, könnt mir ja gerne eine E-Mail mit euren Passwörtern zukommen lassen! Wer würde das freiwillig tun?

Ich zitiere mal einen versteckten Test der Reparaturwerkstätten wie mit Daten umgegangen wird.


"Elf Computer im Reparatur-Check
COMPUTER BILD wollte es genau wissen und hat unter Tarnnamen elf PCs zur Reparatur geschickt. Je ein Gerät ging zu Medion, Asus, Hewlett Packard, Fujitsu Siemens, Toshiba, Targa, Conrad und PC-Feuerwehr. Drei Computer gaben die Tester bei Media-Markt-Saturn zur Reparatur, weil diese Kette besonders viele Märkte in Deutschland hat. In allen Fällen gaben die Tester regelmäßige Abstürze als Defekt an und baten darum, bei der Reparatur keine Daten von der Festplatte zu löschen.

Erschreckende Beweise

Auf den von der Reparatur zurückgekehrten PCs sichtete COMPUTER BILD einen Berg an Beweisfotos, die das Überwachungsprogramm während der Werkstattaufenthalte geschossen hatte. Die Bilder stellen ein erschreckendes und zugleich beschämendes Zeugnis aus: Bei über der Hälfte der Computer schnüffelten PC-Techniker durch die privaten Datenschätze, was für eine Reparatur generell nicht erforderlich ist. Sie betrachteten Urlaubsbilder, sichteten Dokumente, schauten sich Videos an und kopierten sogar Daten."

Die Festplatte hat nichts mit meinem Fehler zu tun weswegen der in der Reparatur ist, da kann jede beliebige an den PC dran zum testen.
Ich schaue zu Hause den genauen Wortlaut an, ich bin mir zu 90% sicher, dass da eine Klausel drin ist, die es MM erlaubt alle meine Daten zu löschen im Reparaturfall, jedoch steht da nichts von Passwörter herausgabe.

Und das Passwörter per SMS entlockt werden ist sowieso das schärfste mit der bitte um E-Mail wo keine Email erwähnt wird. Große Klasse.

Wie ich ebenfalls vorher erwähnte ist es nicht möglich gewesen bei dem kaputten Laptop die Festplatte zu formatieren. Mit gelöschten Daten bin ich ja auch einverstanden, nicht aber mit der Herausgabe meiner Daten.
 
.
1. Inwiefern hat ein GraKa und Ladebuchsen defekt auch nur IRGENDWAS mit dem BIOS zu tun?
2. Warum erfragt sowas MM per SMS, nachdem Lenovo selbst nicht danach gefragt hat?
3. Inwiefern hat die Gewährleistung (ich gehe Mal davon aus um eine solche handelt es sich wenn sich TE an MM wendet) was damit zu tun ob ich ein einwandfreies Gerät habe? Wenn ich das ausgetauscht haben möchte will ich es ausgetauscht haben. Meine Gewährleistung erlischt ja auch nicht wenn ich das BIOS Passwort vergesse.

1.Bei Abgabe wird gesagt wie man es ab zu geben hat (wichtig für einen guten Service der auch ordentlich danach testet)

2. Lenovo dürfe aufgrund der Hindernisse den LMAA Modus zurecht angewand haben.
MM versucht es zumindest auch wenn ich den letztlichen Instandsetzungsservice schlechte vermute.

3. Ja nach Zeitpunkt innerhalb der Gewährleistung haben sie das Recht wieder instand zu setzten, die müssen die erstmal gar nichts geben/tauschen.

Im Endeffekt muss der Service seine Arbeit machen und ohne Probleme arbeiten können, sich bei sowas quer zu stellen ist einfach nur dummfug.
 
Key³ schrieb:
Bei Abgabe wird gesagt wie man es ab zu geben hat

Wurde mir bei NBB damals auch nicht gesagt. Ich bleibe dabei, dass ich es für wahrscheinlicher halte, dass man einem Löschen aller Daten zustimmt.
Mir kann aber gerne jemand einen Wisch von MM hochladen oder verlinken, der mich vom Gegenteil überzeugt.

Key³ schrieb:
Lenovo dürfe aufgrund der Hindernisse den LMAA Modus zurecht angewand haben.

Ah ja, deswegen hat neben der Ladebuchse auch plötzlich die GraKa nicht mehr funktioniert?

Key³ schrieb:
Ja nach Zeitpunkt innerhalb der Gewährleistung haben sie das Recht wieder instand zu setzten, die müssen die erstmal gar nichts geben/tauschen.

Ich zitiere auch gerne Mal für dich:
Bonanca schrieb:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
 
Ich habe für Saturn (nicht Mediamarkt) gearbeitet.
Eigentlich wird darauf hingewiesen seine Daten vorher zu Sichern da diese bei einer Reperatur gelöscht werden.
 
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Die Argumente drehen sich im Kreis. Der gute Serkon Hundertzweiundvierzig hat dieses Thema offensichtlich erstellt, um ein Feedback von der Community zu erhalten. Das Feedback ist relativ eindeutig - natürlich je länger der Thread wird, umso mehr Meinungen kommen zusammen. Aber das mehrheitliche Sentiment ist ja klar und einfach erkennbar. Serkon Hundertzweiundvierzig interessiert sich scheinbar nicht für unsere Schwarmintelligenz, also muss er seine eigenen Erfahrungen machen. Wenn er denn so gerne den konfrontativen Weg gehen will, soll er es tun. Er kann dann ja hinterher berichten, wie es gelaufen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Diskussion hier irgendeinen weitergehenden Einfluss auf sein Verhalten in diesem Fall hat.
 
Andreas_ schrieb:
@Bonanca

Der Käufer kann viel verlangen. Das muss der Verkäufer aber nicht erfüllen ...


§ 635 BGB

Du kannst mir jetzt natürlich gerne erläutern inwiefern ein Laptop ein

Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,

oder auch ein

Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht.

ist. Würde mich durchaus interessieren warum du dich für genau diesen Paragraphen entschieden hast.

Ich würde ja lieber dieses Gesetz bemühen, welches ich im übrigen bereits zitiert habe, da mir ein Laptop dann doch eher eine Sache als ein (Bau-)Werk zu sein scheint.

Gee858eeG schrieb:
umso mehr Meinungen kommen zusammen.
Hier geht es aber nicht um Meinungen, sondern um Recht und Gesetz. (Ja, auch Juristen haben manches mal unterschiedliche Ansichten wie Gesetze auszulegen sind. Bei sowas hilft dann meist nur ein LG oder besser ein BGH Urteil. Aber bei wievielen Leuten hier hast du den Eindruck, dass sie sich denn zumindest einmal in die Paragraphen eingelesen haben, um die es geht?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe hier auch kaum mehr Grundlage zum Diskutieren. Paragraphen zitieren bringt nix. Einfach Media Markt kontaktieren. Und dann weiter sehen.
Und wenn alle Stricke reißen, gibt es Rechtsanwälte. Ob es sinnvoll ist oder man nicht einfach das blöde Passwort schickt ... nicht mein Problem.
 
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serkon142 schrieb:
Dieses ist bei mir aktiv. Es wird über das Bios eingestellt, betrifft aber NUR die Festplatte, somit ist das BIOS selbst nicht betroffen.
Korrekt. Das ist offensichtlich durch den Reparaturdienstleister nicht erkannt worden. Das ist schlicht Inkompetenz, da bei der Passwortabfrage angezeigt wird, dass dieses nur für die Festplatte gilt. Ob durch diesen Dienstleister dann überhaupt eine fachgerechte Fehleranalayse und -behebung durchgeführt werden kann, darf bezweifelt werden.
 
Bonanca schrieb:
Du hast zweimal das Recht auf >Nacherfüllung<. Eine Nacherfüllung muss keine Reparatur, sondern kann auch ein Austausch durch ein gleiches oder auch besseres Produkt sein.

Ich find so Leute wie dich extrem lustig. Ich schrieb davon was gesetzlich die Pflicht ist, was du ja falsch verstanden hast. Natürlich kann der Hersteller das Produkt auch komplett sofort tauschen, muss es aber gesetzlich nicht. Sondern nur nachbessern.

Bonanca schrieb:
Schonmal ins Gesetz geschaut über das du hier redest?
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Direkt der erste Absatz des zugehörigen Paragraphen.

Hast du es nicht so ganz mit der deutschen Sprache? Müsste ich dir das jetzt tatsächlich erklären? Ist genau so richtig wie ich es schrieb und du verstehst es falsch. Ich hatte das übrigens in BWL mit Note 1.

Bonanca schrieb:
Weil es >keine< Möglichkeit gibt diese Sperre zu umgehen oder anderweitig zu reparieren?
Und selbst wenn, muss der Kunde >vorher< davon in Kenntnis gesetzt werden.


Was heißt da selbst wenn? Das ist völlig üblich. Du redest hier nur von Theorie, die du dir einbildest.

Bonanca schrieb:
Weil du offensichtlich noch nicht einmal in das Gesetz bzgl der Nacherfüllung reingeschaut hast.
Siehe oben.

Ich habe dies sogar in Buchform, ich befürchte du nicht.

Bonanca schrieb:
Das kann dem Kunden komplett egal sein im Rahmen der Gewährleistung.

Wie du offensichtlich siehts nicht, da die Rückfrage nach dem BIOS Passwort kommt und MM kein sonderlich guter Vermittler ist. Dies könnte man durchaus wissen, wenn man etwas klüger ist.

Bonanca schrieb:
Weil Praxis gültiges Recht ist oder was?
Ist deiner Meinung nach auch jede AGB rechtskräftig nur weil der Kunde zugestimmt hat?

Du legst mir falsche Worte in den Mund. Ich sagte nicht das Praxis Gesetze ersetzen, sondern wie es üblicherwiese gemacht und natürlich ist dies rechtskonform. Ich sagte ja bereits, du kannst Klagen. Ich finde es peinlich, wie du hier versuchst irgendwas zu konstruieren.

Bonanca schrieb:
BITTE BITTE BITTE hör auf. Einfach Mal ins Gesetz gucken ist eher "echt für Anfänger". Schaffst du ja scheinbar auch nicht.

Hast du in der Branche jemals gearbeitet und mit den Gesetzen jemals zu tun gehabt? Ich fürchte nicht. Internet-Rambo mal wieder.
 
Ich gehe einfach von Unfähigkeit des Reperaturdienstes aus. Man kann immer ein Gerät löschen bzw zurück setzen. Deshalb wird auch eigen immer darauf hingewiesen daß man seine Daten vor dem einschicken sichern muss.
 
ryzen- schrieb:
Ich schrieb davon was gesetzlich die Pflicht ist, was du ja falsch verstanden hast.

Was habe ich bitte falsch verstanden?

Du hast geschrieben


ryzen- schrieb:
Gewährleistung ist kein Recht auf Austausch, sondern auf dreimalige Reparatur.

Und das habe ich korrigiert. Man hat ein Recht auf 2(Zwei)-malige Nacherfüllung.

Kannst mir gerne zeigen wo im Gesetz steht, dass eine Reperatur Pflicht ist.



ryzen- schrieb:
Ist genau so richtig wie ich es schrieb und du verstehst es falsch.

Aha, sicher? Dann erkläre es mir. Du hast nämlich geschrieben


In BWL hätte ich auch Einsen haben können. Habe dann beschlossen was anspruchsvolleres zu studieren^^


ryzen- schrieb:
Wie diese zu erfolgen hat bestimmt sicher nicht der Kunde, h

Und das ist einfach falsch. Keine Ahnung was man da am Gesetz groß fehlinterpretieren kann, aber was erwarte ich von jemandem dessen einzige Argumente

"Bei mir auf der Arbeit war das so"

"Nein du liegst falsch und ich habe Recht"

"Ich weiß es besser als wie du"

sind.

ryzen- schrieb:
Das ist völlig üblich.

Du willst mir also erzählen dass die Mainboards die ein BIOS PW haben das der Besitzer vergessen hat allesamt Elektroschrott sind?

ryzen- schrieb:
Ich habe dies sogar in Buchform.

Mal abgesehen davon dass ich sowohl ein BGB als auch ein StGB zu Hause habe: dann guck doch auch Mal rein oder erkläre mit deinem Rechtsverständnis wie ich das Gesetz falsch verstehe statt nur dumme Sprüche zu klopfen.

ryzen- schrieb:
Dies könnte man durchaus wissen, wenn man etwas klüger ist.


Und wenn die Hersteller noch klüger wären hätten sie eine Möglichkeit das PW zu entfernen.

Und nichtsdestotrotz hat es nichts mit der Gewährleistung zu tun, wer repariert. Das war meine Aussage.




ryzen- schrieb:
üblicherwiese gemacht und natürlich ist dies rechtskonform

Natürlich xD

Genau, und bei Steam habe ich nur ein Abo und Windows Keys darf ich nicht verkaufen und AGBs sind immer rechtskonform.. ja ne is klar!

ryzen- schrieb:
Ich finde es peinlich, wie du hier versuchst irgendwas zu konstruieren.

Ich finde es peinlich wie dein einziges Argument ein ad hominem "ich habe mehr Ahnung als wie du also nimm's hin" ist.




ryzen- schrieb:
Hast du in der Branche jemals gearbeitet und mit den Gesetzen jemals zu tun gehabt

Na dann klär uns doch alle Mal auf wie der Absatz sonst zu verstehen ist statt wieder sinnfrei "ich bin besser als wie du" rauszuhauen.
 
@Bonanca
Was ist denn der Sinn und Zweck deiner Falschdarstellungen?
Kann doch jeder sehen was du verzapfst und wie du nur versuchst zu trollen.
Streng dich doch wenigstens ein kleines bisschen an....

Bezweifle etwas, dass du ein BWL Studium abgeschlossen hättest, bei deinem Textverständnis.
Kann mir bei so Leuten wie dir echt nur vorstellen dass absichtliches Trolling vorliegt, denn man kann das nicht alles falsch verstehen. Ich gehe also in deinem Sinne davon aus du tust nur auf blöd und bist nicht wirklich so dämlich.

Schade, dass du kein echter Kunde bist, wärst beim Chef gelandet. So etwas kann man auch nur im Internet bringen.
Bis dahin bleibt es dabei, der Kunde muss das Passwort selber zurück setzen oder heraus rücken, worauf man hingewiesen wird. Der Kunde hat in diesem Fall sogar eine Belehrung unterschrieben.
 
Meine Meinung zu dem Thema:
  • Ich hätte es an deiner Stelle mit einer Linux Live CD zwecks sicherem Löschen probiert (und das schon vor dem ersten Mal einschicken)
  • Notfalls hätte ich die Festplatte ausgebaut, sicher gelöscht, wieder eingebaut und dann versucht einzuschicken
  • Niemals unverschlüsselte Daten aus der Hand geben, bestenfalls nur sicher gelöschte Festplatten (Formatierung reicht nicht aus) aus der Hand geben.
  • Ich persönlich hätte lieber das Notebook geschrottet, als unverschlüsselte Daten aus der Hand zu geben.
Wie die anderen geschrieben haben kann es gut sein, dass der Hersteller die volle Funktionalität für dich prüfen möchte, um dir ein tadellos funktionierendes Gerät zurückzugeben.
Kannst ja mal bei MediaMarkt anrufen und nachfragen, was los ist.
 
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