Mein Kampf im Geschichtsunterricht?

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DonMasterChief

Gast
Moin zusammen!

Ein Kollege von mir besitzt die ungekürzte Fassung von Adolf Hitlers Mein Kampf von 1940. Als Hausaufgabe muss er sich mit dem Thema Rassismus auseinandersetzen. Als weiterführende Aufgabe will er den Aspekt der Blutvermischung mit einbringen und zur Veranschlaulichung eine Seite aus dem Buch dazu vorlesen.

Jetzt ist die Frage in wie fern das rechtlich legitim ist. Darf er das vorlesen?
Sein Geschichtslehrer ist da nämlich auch überfragt.

Es wäre gut, wenn es dazu irgendwelche Paragraphen gibt um diese dem Lehrer vorzulegen.
 
mein geschichtslehrer wollte dass ich im internet nach mein kampf suche und das dann in mein referat einbinde, anscheinend ist es im geschichtsunterricht wohl erlaubt
 
Sicherlich!
Es ist lediglich verboten, heute das Werk zu drucken, da BW die Urheberrechte besitzt.
Einen schönen Vortrag wünsche ich deinem imaginären Freund ;)

Wikipedia:
Da Hitler bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet war, wurde sein Vermögen, das von den Alliierten beschlagnahmt worden war, nach Kriegsende vom Freistaat Bayern eingezogen. Zu diesen Vermögenswerten zählen nach Ansicht des Freistaats Bayern auch die Nutzungsrechte an Mein Kampf. Sie enden am 30. April 2015 (70 Jahre nach Hitlers Tod, gemäß Urheberrechtsgesetz).[23] Das bayerische Finanzministerium hat bisher einem Abdruck des Gesamtwerks nicht zugestimmt und vertritt die Auffassung, dass dieser auch nach Erlöschen des Urheberrechts als Verbreitung verfassungsfeindlicher Propaganda sowie als Volksverhetzung strafbar sei. [24]
Der Historiker Werner Maser, der selbst als „Nachlassverwalter“ Hitlers auftrat[25][6] und die erste Ausgabe von kommentierten Auszügen aus Mein Kampf herausgab, schrieb zur Rechtslage:
„Der Anspruch des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, mit der Übertragung des 1945 liquidierten Franz-Eher-Verlages zugleich auch über die Urheberrechte an ‚Mein Kampf‘ zu verfügen, ist rechtlich umstritten, was ausländische Verlage, so beispielsweise auch der russische Verlag „T-OKO“, der das Buch 1992 – ohne Kürzungen – publizierte, zu ihren Gunsten nutzen. Schon eine Klage auf Wahrnehmung des Nutzungsrechts seitens der Erben Hitlers würde das Bayerische Ministerium zwingen, seine Ansprüche zu überprüfen. Der Freistaat Bayern war laut Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 zwar berechtigt, Hitlers Vermögen zu beschlagnahmen; aber er war und ist nicht berechtigt, auch als Inhaber des Urheberrechts von Adolf Hitler aufzutreten, da das Urheberrecht ein Recht eigener Art mit ineinander übergreifenden verwertungs- und urheberpersönlichkeitsrechtlichen Befugnissen darstellt, so dass weder die Vorschriften über Vermögensrechte (insbesondere des Sachrechts) noch über die des Persönlichkeitsrechts unmittelbare Anwendung finden können. Die Berufung des bayerischen Finanzministeriums im Zusammenhang mit dem behaupteten Erwerb des Urheberrechts auf die bayerische Einziehungsverordnung von 1948 ignoriert, dass das Urheberrecht zwar vererblich, jedoch unübertragbar ist. Der Kern des Urheberrechts ist kraft Erbganges auf die Erben Adolf Hitlers übergegangen.
[…]
Das bayerische Finanzministerium, das sich auf eine Entscheidung der Spruchkammer des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1948 beruft, ging (und geht) davon aus, dass eine Neuveröffentlichung von «Mein Kampf» das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland schädigen und ihr den Vorwurf eintragen könnte, eine Weiterverarbeitung nationalsozialistischen Gedankengutes zu dulden, was weder in Deutschland noch im Ausland auf einhellige Zustimmung stieß. So schrieb beispielsweise der Autor C.C. Aronsfeld 1972 in der Zeitschrift Prejudice des Institute of Jewish Affairs: Die deutschen Behörden widersetzen sich der Wiederveröffentlichung dieses Buches in dem Glauben, dass es für eine Freundschaft und Verständigung schädlich sein könnte. Diese Zweifel können wir verstehen, aber nicht teilen. Der Ursprung Hitlers ist fast irrelevant. Was wichtig ist, ist die Tatsache, dass er existierte, dass er seinem Volk und der Welt Unheil brachte und dass es immer noch Anhänger in vielen Teilen der Welt gibt. «Mein Kampf» ist ein Handbuch ihrer Vorurteile und ihrer Unwissenheit, ob sie nun der deutschen, britischen oder irgendeiner anderen Nation angehören. Es ist deshalb notwendig, dass Hitler ... verstanden werden sollte. «Mein Kampf» ist eine Einführung in seinen Geist und seine Methoden und sollte als solches zum Studium verfügbar sein. Und Theodor Heuss, der erste Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, schlug mir 1959 vor, «Mein Kampf» zu kommentieren und herauszugeben. Ein besseres Mittel gegen eine Renaissance Hitlerischer Vorstellungen als «Mein Kampf», so meinte Heuss, könne es kaum geben.“
In den angelsächsischen Ländern, in Israel (dort wird in Englisch und Hebräisch nachgedruckt) und in Skandinavien erscheinen immer mehr Nachdrucke. Während die Rechtslage in den USA und Großbritannien eindeutig eine Veröffentlichung erlaubt,[26] ist die Lage in Skandinavien unklar. Einem (politisch linksliberalen) Verleger in Schweden beispielsweise wurde die Publikation untersagt; er musste allerdings bisher keinerlei Sanktionen fürchten, obwohl er die Veröffentlichung fortsetzte. Die türkischen Ausgaben wurden nach Intervention des Freistaates Bayern im August 2007 verboten.[27] Ob Bayern überhaupt das Urheberrecht für Mein Kampf in Schweden besitzt, ist gerichtlich noch nicht abschließend entschieden. In Deutschland darf Mein Kampf laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes antiquarisch vertrieben werden (BGHSt 29, 73). Auch der Besitz des Buches ist legal.

Das Buch ist weder indiziert noch verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verboten ist es nicht. Es nur in einer gekürzten Fassung erhätlich.

Was ich nicht verstehe. Der Lehrer sagte es ist in Ordnung wenn ihr den Ausschnitt kopiert.
Das ganze ungekürzte Buch mitzunehmen und daraus vorzulesen... ist das rechtswidrig?
 
das buch ist nicht verboten. du darfst es in jeder größeren uni bilblothek durchlesen. in deutschland wird dieses buch/zeit nun mal gerne tot geschwiegen. 2min googlen und du wirst sehen das es keine probleme gibt im geschichtsunterricht passagen aus diesen buch vorzulesen und/oder zu kommentieren... anders sieht es natürlich aus wenn du es in der öffentlichkeit machst denn dann wird man dich je nach passage wegen volksverhetzung, etc. anzeigen dürfen... aber wie gesagt im geschichtsunterricht, als thema kein problem... gedanken sind nach wie vor frei...
 
Nitrosplitt schrieb:
Sicherlich!
Es ist lediglich verboten, heute das Werk zu drucken, da BW die Urheberrechte besitzt.
Einen schönen Vortrag wünsche ich deinem imaginären Freund ;)

BW? Ich dachte eher Bayern.
Wie dem auch sei, zu Bildungszwecken im Geschichtsunterricht ist es definitiv erlaubt.
 
Dürfte kein Problem sein.

Genauso wie das tragen / "zur Schau stellen" von Hakenkreuzabzeichen verboten ist, zu Bildungszwecken (wie auch immer das juristisch formuliert ist) ist das "Zeigen" allerdings erlaubt, genauso wie der Besitz nicht verboten ist.
 
Besitz und auch Handel (zu antiquarischen Zwecken) sind legal!
Er Darf es mitnehmen, daraus zitieren usw. solange es zu Bildungs- oder künstlerischen Zwecken ist.
 
Wieso soll der Besitz eines Buches, dass in deutschland antiquarisch gekauft (es gibt sogar eine Hörbuchversion^^:D) und vertrieben werden darf verboten sein?:confused_alt:

Das haettest du aber auch innerhalb von Minuten mit Google und Wikipedia selber rausfinden koennen:rolleyes:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf

edit: zu spät...
 
Auszug Wikipedia:
In Deutschland darf Mein Kampf laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes antiquarisch vertrieben werden (BGHSt 29, 73). Auch der Besitz des Buches ist legal.

Wo ist denn das Problem??
Es ist nunmal unsere Geschichte.
Ich denke nicht, daß ein Geschichtsleherer hier Propaganda betreiben will.
Ich denke, daß das ein ernsten Hintergrund hat.

Und gerade wenn jemand so ungekürztes Buch hat, dann bietet sich das doch an das besser zu veranschaulichen. Immerhin ist es ein Referat
 
Soweit ich mich erinnern kann sind ja auch in vielen Schul-Geschichtsbüchern einige ein paar seiten aus Mein Kampf zitiert... das wäre ja dann auch verboten ;)
 
Allerdings will er es auch nutzen um einen groben Aufbau und Inhalt des Buches zu präsentieren.
Das ist also auch erlaubt?

Ich will mich nicht nur auf Wikipedia festlegen, sondern auch Meinung Anderer hören/wissen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe eine Ausgabe von man Staune 1981 mit Kommentaren von Werner Maser.Ich gehe deshalb mal davon aus das diese Ausgabe auch für einen Geschichtsunterricht geeignet ist.Inwieweit es im Untericht erlaubt ist kann man sicherlich beim zuständigen Bildungs Ministerium oder Schulamt erfragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (gelöschter Beitrag wiederhergestellt)
Ich kann nur jedem geschichtsintressiertem User empfehlen dieses Buch zu lesen.
Es eröffnet tiefe Einblicke in die verschobene Gedankenwelt eines A.H..
 
warum nicht auf wikipedia verlassen - es ist defacto so, ist auch alles mit den entsprechenden paragraphen versehen.
er darf es uneingeschränkt im unterricht (bildungszweck) verwenden - wurde dir doch schon alles gesagt.
anders sieht es aus, wenn er kopien davon austeilen möchte - da kann ich dir auch nicht sagen inwiefern hier das urheberrecht greift bzw ob es überhaupt einschränkungen gibt.

edit: das buch ist einfach grauenhaft - es ist grottenschlecht geschrieben und wirkliche einblicke bekommt man auch nicht, da einem ab einem gewissen schulischen bildungsgrad alles aus dem geschichtsunterricht bekannt ist - da muss man sich nicht durch dieses miserable buch wälzen.
 
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