Mein parkendes Auto angefahren, Versicherung ja oder nein?

s.0.s

Commodore
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Gerade klingelt die Polizei bei mir an der Tür. Jemand hat mein parkendes Auto an der Beifahrertüre erwischt.

Die Polizistin gab mir die Unfallkarte und sagte ich soll das morgen meiner Versicherung melden.

Der Unfallverursacher meinte aber er würde es gerne ohne Versicherung regeln (damit sein Beitrag nicht steigt). Nebenbei: Der Unfallverursacher ist nicht der Halter.


Bin ich verpflichtet es der Versicherung zu melden oder sollte ich es zur Sicherheit tun? Bin mir nicht sicher ob das der Dellendoktor hinbekommt sonst würde ich es ohne Papierkram machen.
 
Guten Morgen !

1. Glück gehabt. Viele hauen einfach ab.
2. Falsche Info seitens der Polizei. Du musst es nicht Deiner Versicherung melden (i.d.R. nämlich nur der Unfallverursacher), es sei denn, Dir wurde auch etwas vorgeworfen (Parken im Kurvenbereich, Parken an unübersichtlicher Stelle o.ä.).
3. Wenn Fahrer nicht gleich Halter ist, würde ich mich auf solche Spielchen gar nicht erst einlassen. Wie will er das denn regeln ? Schaden aus eigener Tasche bezahlen ? Lohnt sich meist nur bei Schäden bis ~ 500 Euro. Allein die Tür lackieren kostet mehr.
4. Ansonsten Kontakt mit dem Halter aufnehmen, wie er das sieht.
5. Wenn Du Dich um nichts kümmern willst: Zentralruf der Anutoversicherer anrufen. Die leiten sogar die "Unfallmeldung" an die gegnerische Versicherung weiter. Ggfs. könntest Du dann noch in der Werkstatt eine "Abtretungserklärung" unterschreiben und brauchst Dich dann um die Rechnung auch nicht kümmern.
6. Vorsicht mit einem Leihwagen, falls Du einen brauchst. Erst mit der gegnerischen Versicherung klären, wenn Du nur 8 km fährst....werfen sie Dir ansonsten vorm, eine Taxe wäre billiger gewesen.

Alle Tips und Hinweise ohne Rechtsanspruch und ohne Gewähr. Komme aber aus dem "Fach". :)

CU....Dierk
 
In jedem Fall der gegnerischen Versicherung melden, ansonsten darfst du dich nachher mit dem "nicht Halter" um jeden "seiner Meinung nach" zuviel veranschlagten Cent für die Reparatur streiten. Die Polizei hat den Schaden ja schon aufgenommen, ruf die Versicherung deines Unfallgegners an und regel das mit denen.

Gruß Killa
 
@KillaGT
Deshalb fährt man auch zusammen mit dem Unfallverursacher zu einer Werkstätte, lässt einen Kostenvoranschlag machen und erklärt auch gleich wer der Auftraggeber der Reparatur ist (das dauert in Summe keine 30 Minuten).
(unter Umständen vereinbart man auch gleich eine Anzahlung - damit es nachher keine Probleme gibt)

Oder du machst es dir einfach, stellst die Karre in die Werkstätte und gibst die Versicherungsdaten des Unfallverursachers bekannt. Die Werkstätten, die ich kenne, machten dann alle selbstständig den ganzen Papierkram mit Gutachter usw. Dann hast du keinen Aufwand, 100% Sicherheit und bekommst bei Karrosserieschäden in der Regel auch gratis einen Leihwagen.;)

Naja - Bei Methode 1 sollte der Unfallverursacher sich vielleicht einen Anreiz überlegen. (Kiste Bier, Kino-Karten, sehr netten Händedruck,....)
 
Oh man, einiges richtig, vieles Falsch.
Ich hatte das gleiche Problem vor ca. 2 Monaten nur im bewegten Straßenverkehr. Tiefer Kratzer an hinterer Tür Fahrerseite und hinterem Kotflügel inklusive Delle in der Falz.

Gesamtkosten für gegnerische Versicherung 3900€ inklusive Gutachten. Also wird der Unfallgegner das bestimmt nicht auf eigene Rechnung reparieren lassen wollen. Oder dich in so eine Wald und Wiesenwerkstatt zerren wo ihn das kaum was kostet und die Ausführung von fragwürdiger Qualität ist.

Wie du am Besten vorgehst, wenn du nicht fiktiv abrechnen willst:

1. KEIN Wort mit der gegnerischen Versicherung sprechen. Die versuchen dich vom ersten Moment an über den Tisch zu ziehen. Vor allen Dingen werden die dir versuchen einen Gutachter aufzuschwatzen. Und was glaubst du wer den Bezahlt und somit da Gutachten ausfallen wird? Du hast das Recht auf freie Gutachterwahl. Nutze es!

2. Gehe zu einem größeren Händler deiner Automarke (mit angeschlossener Werkstatt) und spreche mit denen. Die haben oft auch direkt einen Gutachter an der Hand. Zumindest war das bei mir so. Wer kennt schon Gutachter? Achte darauf, dass der Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.

3. Nach Erstellung des Gutachten (2-3 Tage nach Begutachtung) wirst das Gutachten in deinem Briefkaten finden. Das Autohaus und die gegnerische Versicherung werden auch ein Exemplar erhalten. Dort wird eine Wertminderung angegeben sein. Die steht dir zu! Ebenso steht dir eine Pauschale von 25€ und Nutzungsausfall pro Reparaturtag zu. (Richtpreis: Mietwagenkosten/Tag eine Klasse tiefer als dein Wagen). Du kannst schon Mal ein Schreiben an die Gegnerische Versicherung aufsetzen. Wenn du magst sende ich dir meinen Vordruck. Der hat nämlich gesessen ;)

4. So 1-2 Wochen später, kann auch direkt sein je nach Autohaus kannst du nachdem die gegnersiche Versicherung das Gutachten akzeptiert hat (das ist bei denen Tagesgeschäft und angefochten wird so ein unabhängiges Gutachen eher nicht) lässt du den Schaden durch die Werkstatt reparieren. Auch hier sollte die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen.
Fazit: Ne Menge Laufarbeit

P.S.: Wenn der Unfallgegner den Unfall nicht meldet dann rufst du beim Zentralruf der Anutoversicherer an und meldest selbst. Das schlimmste was nun passieren kann ist das er den Unfall abstreitet. Aber auch da gibt’s Möglichkeiten.
 
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@Feuerferkel
Na spiel dich nicht so auf, weil in deinem Post sind mehr als genug Fehler::)

Vor allen Dingen werden die dir versuchen einen Gutachter aufzuschwatzen. Und was glaubst du wer den Bezahlt und somit da Gutachten ausfallen wird?
Ist doch wurscht. Der Gutachter schätzt den Schaden, sodass die Werkstätte die Versicherung nicht bescheißen kann. (quasi 4000€ für einen Minikratzer verrechnen) Wer als Gutachter antanzt kann dir in aller Regel völlig wurscht sein.

Wer kennt schon Gutachter? Achte darauf, dass der Gutachter direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnet.
Die gegnerische Versicherung fordert bei höheren Schäden den Gutachter selbst an. Na wieso solltest du den dann selbst bezahlen?? Bei kleineren Schäden schickt die Werkstätte einfach ein Foto per E-Mail und das passt dann meistens auch.

Dort wird eine Wertminderung angegeben sein. Die steht dir zu!
Das ist Blödsinn. Die Wertminderung gibt es nur bei Autos, die nicht älter als 2 Jahre und weniger als 50.000km drauf haben. (zumindest in der Größenordnung waren die Zahlen) Von einer generellen Wertminderung kann nun wirklich nicht die Rede sein. Des weiteren wird bei einem Kratzer oder Beule in der Tür auch bei einem Neuwagen definitiv keine Wertminderung ausbezahlt.

Nach Erstellung des Gutachten (2-3 Tage nach Begutachtung) wirst das Gutachten in deinem Briefkaten finden.
Muss nicht sein. Geht auch ohne. Im Prinzip kann es dir ja auch wurscht sein. Gibt es Abweichungen bei den tatsächliche Kosten und dem Konstenvoranschlag des Gutachters kann sich die Werkstätte das nämlich selbst mit der Versicherung ausmachen. Deinen Segen braucht sie dafür nicht.

So 1-2 Wochen später, kann auch direkt sein je nach Autohaus kannst du nachdem die gegnersiche Versicherung das Gutachten akzeptiert hat
Bei einer guten Werkstätte stellst du die Karre hin und bekommst sie sobald sie fertig ist zurück. Wenn die 2 Wochen mit der Versicherung und Gutachten herumdoktern, sieht mich die Werkstätte zum letzten Mal und ich lasse das Geld der fremden Versicherung sonst wo.;)

Wenn der Unfallgegner den Unfall nicht meldet dann rufst du beim Zentralruf der Anutoversicherer an und meldest selbst. Das schlimmste was nun passieren kann ist das er den Unfall abstreitet.
Wenn du einen ausgefüllten Europäischen Unfallbericht (oder zur Not eine Sachverhaltsdarstellung bei der Polizei) hast, kann der Unfallgegner sonst was tun - der (bzw. seine Versicherung) kommt nicht mehr raus.
 
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Sind wir hier in Österreich? Hier gilt deutsches Recht und nichts anderes habe ich beschrieben. Die Dinge, die du hier aufführst stimmen absolut nicht. Abweichungen in der Abwicklung kann es durchaus immer geben. Ich sage nicht, dass mein Fall Referenz ist. Ich werde nicht nochmal auf die Ansprüche eingehen die einem nach deutschem Recht zustehen. Informiere dich vorher bevor du versucht hier zu wiederlegen denn du machst hier die Fehler.

Und wenn ers richtig teuer machen will, dann ist Schritt 1 zum Anwalt. Der steht ihm nämlich auch zu und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
 
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So? Stimmt, in einem Punkt lag ich wohl daneben: In D gibt es scheinbar eine im Vergleich zu Ö erweiterte Wertminderung - Versicherungen in D gewähren bis 5 Jahre/50.000km Anspruch auf Wertminderung. Fällt man aus diesen Grenzen heraus, kann man mit einigem Risiko verbunden auch klagen - http://www.kfz-experte.de/wertminderung Wie man aus dem Link erkennt, geht das aber oft genug in die Hose. (und man hat mal eben die Prozesskosten am Hals)

Warum sollte man zum Anwalt koffern?:freak: Das Auto wird in der Werkstätte abgestellt und ordentlich wieder in Stand gesetzt. Wo soll es hier Diskussionsbedarf geben?
 
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Huhu !

Mag sein, dass man einiges anders sehen kann und natürlich hat jeder seine Meinung, die er vertritt.

Zitat vom Ferkel :D :"Das schlimmste was nun passieren kann ist das er den Unfall abstreitet. "

Also bei aller Ehre..wie geht das denn, wenn die Polizei vor Ort war und den Unfall aufgenommen (und er/sie vermutlich den Verstoss zugegeben) hat ?

Mit dem Gutachter stimmt schon, aber gar nicht mit der gegnerischen Versicherung reden halte ich für übertrieben.
Dein Fall....ist nur einer von täglich Tausenden, nicht alle sind pööööse. :)

Dierk
 
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Ich verstehe auch nicht, wie einen die gegnerische (böse deutsche:p) Versicherung über den Tisch ziehen will. Feuerferkl vielleicht willst du uns das noch erklären.

Wenn die Schuldfrage 100% geklärt ist, kann doch nichts mehr schief gehen, oder? Des Weiteren ist man auch nicht verpflichtet irgendwelche Billig-Hinterhofschraubereien zu beglücken.
 
Klar, wenn man von den Gutmenschen der Versicherer ausgeht läuft alles wie am Schnürchen. Nur wer sagt das es rund läuft? Das Schadensregulierung eigentlich Tagesgeschäft ist hab ich ja schon geschrieben. Nur Vertrauen würde ich keiner gegnerischen Versicherung. Das sind alles gewinnorientierte Unternehmen. Aber ihr könnt das gerne mal ausprobieren beim nächsten Schadesfall. Ich verwette einges darauf, dass ein Gutachter den eine Versicherung schickt (in deren Diensten er steht) mit Sicherheit einen niedrigeren Betrag ansetzt als ein unabhängiger Gutachter.

Meiner Kenntnis nach ist ein Schuldeingeständnis vor der Polizei nichts wert. Das ist einfach die falsche Instanz. Sowas müsste ein Richter feststellen. Aber das ist im Rechtsstaat Österreich bestimmt anders. Dort können die Polizeibeamten ja auch Geschwindigkeiten mit purem Auge erkennen....
 
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Ich verwette einges darauf, dass ein Gutachter den eine Versicherung schickt (in deren Diensten er steht) mit Sicherheit einen niedrigeren Betrag ansetzt als ein unabhängiger Gutachter.
Das kann Dir doch egal sein, wenn die Werkstatt mit der Versicherung abrechnet. Sollten die höhere Kosten haben, werden sie auch einen Kostenvoranschlag machen, notfalls mit eigenem Gutachter, den die Versicherung auch bezahln wird. Anders ist es wenn Du den Schaden nicht reparieren lässt und Bargeld möchtest, dann kann es Dir passieren das weniger gezahlt wird als Du gerne haben möchtest, dann solltest Du selbst ein Gutachten machen lassen.
 
Ich verwette einges darauf, dass ein Gutachter den eine Versicherung schickt (in deren Diensten er steht) mit Sicherheit einen niedrigeren Betrag ansetzt als ein unabhängiger Gutachter.
Na und? Ist doch nicht dein Kaffee. Falls das wirklich vorkommt: Wenn die Werkstätte meint, die Reparatur des Schadens macht 2000€ aus und der Gutachter sieht nur einen 1800€ Schaden, dann wird eben noch ein Gutachter hinzugeholt.

Ich verwette einges darauf, dass ein Gutachter den eine Versicherung schickt (in deren Diensten er steht) mit Sicherheit einen niedrigeren Betrag ansetzt als ein unabhängiger Gutachter.
Unabhängiger Gutachter?? :p Das ich nicht lache. Ja, ich kenne einen Gutachter. Oft genug arbeitet innerhalb eines Landkreises/Bezirks ein und derselbe Gutachter für verschiedene Versicherungen.
Aber ja, geh nur davon aus, dass die Gutachter die Werkstätten bei jeder Gelegenheit bescheißen wollen und diese das auch mit sich machen lassen.

Fakt ist: Du hast Anspruch auf die Wiederherstellung des vorherigen Fahrzeugzustandes oder eben Auszahlung des Schadens. (hier gebe ich zu, besteht ein bisschen Beschiss-Gefahr)
 
Feuerferkel, was glaubst Du denn wie ein Richter entscheidet, wenn vor Ort durch die Polizei festgestellt wird, Person xy ist Unfallverursacher, er räumt dies u.U. sogar noch ein und wird dann auch noch durch die Polizei mündlich verwarnt oder zahlt vor Ort sein Verwarngeld?
Den Fall, in dem ein Richter hier nicht von der schon festgestellten Unfallverursachung ausgeht, sondern etwas anderes feststellt muss man erstmal konstruieren. Unbelassen hiervon bleibt selbstverständlich, dass eine aus Sicht des Ordnungswidrigkeitenverfahren alleinige Unfallverursachung, im zivilrechtlichen Verfahren (versicherungsrechtliche Schuldfrage) nicht bedeutet, dass der Geschädigte ebenfalls eine Teilschuld zugesprochen bekommt.

Unabhängig hiervon würde ich persönlich (aus Erfahrung), ab einer gewissen Schadenshöhe es immer auch meiner Versicherung melden bzw. diese in Kenntnis setzen. Sozusagen zur Sicherheit.
 
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Also folgendes, hab bei meiner Versicherung angerufen und die sagen dass ich das der gegnerischen melden muss. Leider hat die Polizei die gegnerische Versicherung nicht auf der Unfallkarte eingetragen sondern nur ein Fragezeichen. Verursacher war nicht Halter, er wusste es wohl nicht oder wollte es nicht sagen. Ich werde jetzt zum Revier gehen um mich zu erkundigen und dann zum Gutachter. Der Gutachter meint er bekommt alles raus über das Kennzeichen.
 
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Willst du ein repariertes Auto oder kannst du mit dem Schaden leben und du willst das Geld für den Schaden?
Wenn es dir nur um die Reparatur geht, stell das Auto zu einem Vertragshändler. Der regelt das alles für dich.
 
Weiss ich nicht. Ist halt ne alte Mühle. Hab es heute auch nicht mehr zum Gutachter geschafft weil er nur bis 16.30 offen hat.

Allerdings meinte ein Kumpel der Mechaniker ist dass es über den Gutachter evtl. sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden wäre und es besser sei sich einen Kostenvoranschlag zu holen und dann das Geld so zu nehmen und dann notdürftig oder garnicht zu reparieren da es sich bei dem alten Auto nicht lohnen würde.
 
Wirtschaftlicher Totalschaden ist doch ohnehin das beste was dir bei einer alten Mühle passieren kann. (sofern noch fahrtüchtig):daumen:
In der Regel bekommst du den Wiederbeschaffungswert teilweise ausbezahlt und darfst zusätzlich die Schüssel behalten. Das ist natürlich nicht immer so, aber bei sehr alten Autos kenne ich das von unseren (Ö) Versicherungen nur so.
EDIT: Hier wirds erklärt mit Wiederbeschaffungswert, Zeitwert und Auszahlungsbetrag: http://www.motor-talk.de/forum/wirtschaftlicher-totalschaden-wie-gehts-weiter-t2069789.html
 
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Ja, das Auto ist fahrtüchtig. Es ist ca. ne 40x40cm große Delle drin, etwas verkratzt. Ich war in einer Karrosseriewerkstatt, Kostenvoranschlag 1700 EUR :eek:

Türe schliesst aber korrekt, nix verbogen, Fensterheber etc. läuft. Ist wohl nur optisch.

Er meinte aber der Gutachter wird das noch höher schätzen, 2500+, und dann wäre es wahrscheinlich ein wirtschaftl. Totalschaden...neue Tür, lackieren, Farbangleich und pipapo...ist das realistisch? Kann die Verischerung nicht auch auf ausbeulen und lackieren bestehen?

Jetzt ist die Frage was ein '96er E39 520i mit 217tkm und natürlich dem Alter entsprechend mit anderen Macken noch wert ist?

Ich hab es heute wieder nicht geschafft, diese Gutachter haben echt Traumarbeitszeiten. Soll ich zur Dekra gehen oder was würdet ihr empfehlen?
 
Ich würde mir das Geld ausbezahlen lassen und den Wagen dann günstig in einer Hinterhofwerkstatt reparieren lassen. In Stuttgart gibts da so manche Adresse. :D
 
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