Fahrradunfall, von Auto angefahren worden.

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es gibt da auch noch die Fußgänger, aber das scheinen manche Autofahrer auch vergessen zu haben.
FatFire schrieb:
Die vermeiden es zum Glück meistens mit 20-25 km/h angerannt zu kommen, was die Sache etwas übersichtlicher macht.

:lol:

@ TE & die anderen

In der StVO steht alles drin. Und die StVO gilt natürlich auch für Fahrradfahrer.

P.S.

Fahrradfahrer können auch Punkte in Flensburg bekommen, wenn sie z.B. bei Rot über die Ampel fahren. Alkoholisiert Fahrradfahren ist auch problematisch. :o
 
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xexex schrieb:
Man IST verpflichtet auf der richtigen Seite zu fahren ausser der Fahrradweg ist explizit für beide Richtungen freigegeben.
Habe ich etwas anderes geschrieben? :rolleyes:
Er soll sich die Situation nochmal vor Ort anschauen, ist der Radweg von beiden Richtungen beschildert, kann und sollte er Anzeige erstatten.
 
@FatFire
Da wir aber nicht wissen wie dort die Regelugn ist, ob Schilder dastehen, Fahrbahnmarkierungen, Baustellen usw kann man nicht pauschal sagen "Du bist auf der falschen Seite gefahren, du bist Schuld" - dem ist nunmal nicht so und darum ging es.
Beispiel Tagesbaustelle. Hab ich oft genug erlebt das man dort nicht auf die Straße ausweichen sollte laut Regelung, sondern den Radweg auf der anderen Seite benutzen sollte. Das 100m weiter der Autofahrer das nicht wissen kann, aber er damit rechnen muss das ein Radfahrer von rechts kommt, hat er immer eine Teilschuld.

Und bzgl der Fußgänger habe ich es nicht nur einmal erlebt das Autofahrer aus einer Straße herauspreschen die absolut unübersichtlich war und sei es weil die Sicht durch eine Hecke oder ein falsch parkendes Auto (hoher 3,5t Transporter) o.ä. komplett verdeckt wurde.
Und dann läuft ein Fußgänger rüber und landet auf der Motorhaube. Ähnliches Spiel an Ampeln und Rechtsabbiegern, welchge keinen Seitenblick kennen, Fußgänger und Radfahrer haben grün, es gibt sogar noch ein Warnsignal das orange aufblinkt und trotzdem brettern manche los.

Oder wir haben in der Stadt eine Straßenbahnhaltestelle, mitten auf der Straße, sprich Fußgänger müssen die Straße überqueren um in die Bahn einsteigen zu können. Straßenbahn steht da, blinkt, Türen öffnen sich, Ampel hat auf rot geschaltet und manche Autofahrer hupen noch die Fußgänger weg.

Als Autofahrer wurde ich auch schon (nicht nur einmal) am Zebrastreifen überholt, teils mit Hupen, weil ich so "asozial" war und am Zebrastreifen hab die Leute rübergehen lassen. Aber egal ob Radfahrer oder Autofahrer, es gibt immer welche die sich ihr eigenes Fehlverhalten nicht eingestehen wollen / können und im Grunde weder Fahrrad noch Auto fahren dürften.
 
Eines möchte ich hier deutlich klarstellen:
Ich bin mir meines Fehlverhaltens bewusst. Und das sollte auch aus dem 1. Post hervorgehen.

Der Radweg galt nur für die eine Richtung, ich hatte ca.100m vorher die Möglichkeit auf den "richtigen" Radweg zu wechseln. Da dort aber reger Strassenbahnverkehr herrscht, und 200m weiter auch noch eine Baustelle ist, habe ich dies unterlassen.

Ich bin nur froh das mir weiter nichts passiert ist. Aber es hätte auch eine Passantin mit Kinderwagen erwischen können. Denn der Fahrer des PKW´s hat von blinken sowie vorausschauendem Fahren wahrscheinlich noch nichts gehört, so wie der in die Strasse eingebogen ist.

Ich fahre sowohl Auto als auch Fahrrad, und kenne beide Seiten der Medaille. Die meisten Autofahrer interessiert es wirklich einen Scheiss ob sie Radfahrer beim überholen schneiden, ich als Radfahrer Vorfahrt habe, oder korrekt Handzeichen gebe. Nur das würde natürlich kein Autofahrer zugeben.
 
Ob du's glaubst oder ned, vor rund 3 Jahren ist mir Selbiges passiert. Keine Polizei eingeschalten, keine Zeugen zur Seite genommen, nur pers. Daten ausgetauscht und dabei verblieben, dass der Fahrer die Kosten übernimmt.

Freilich hatten die zwei Leute im Auto nachher alles bestritten und die Story anders ausgelegt. Nachträglich habe ich die Polizei hinzugeschalten und bekam meine Hose, wie auch den Schaden am Fahrrad ersetzt.

Zwar war ich ebenso in "falscher" Richtung unterwegs aber der Fahrradweg ist zweiseitig befahrbar und das Verhalten des Fahrers war nachweislich inkorrekt. Sein gelogener Sachverhalt bestätigte das, da durch den Schaden am Fahrrad der Unfall rekonstruiert werden konnte. Als Autofahrer ziehst du gegenüber Fußgängern oder Fahrradfahrern eh meist den Kürzeren, egal wie du dich verhalten hast...
 
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Dsching schrieb:
Ich empfehle dir auf jeden Fall zur Polizei zugehen. Denn nur die kann objektiv beurteilen was Sache ist
Immer die Tipps mit der Polizei. Die Jungs auf der Wache haben Gott sei Dank etwas besseres zu tun als Auskunft zu geben oder gar Kindergärtner zu spielen. Wenn sich die Unfallteilnehmer nicht einigen können, ist das auch kein Fall für die Polizei. Abgesehen davon: Selbst ein Verkehrsjurist wird sich schwer tun, im Nachhinein die geschilderte Situation eindeutig zu klären.
Ich habe den größten Respekt vor Polizisten, aber das ist nun wirklich nicht deren Kaffee. (auf Grund der nicht eindeutigen Rechtslage wandern solche Geschichten nämlich noch immer oft genug bis vor Gericht)
 
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Im Übrigen ist die Rechtslage nicht mehr so, wie in den Links hier gepostet wird. Es gab Ende des letzten Jahres dazu ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: http://www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/keine-generelle-radwegebenutzungspflicht/
Wie und ob die jeweilige Kommune das umgesetzt hat, ist ne andere Sache.


Ich würd den Vorschlag des Autofahrers auch annehmen, sonst gibts garantiert ne Teilschuld. Und nen Polizist auf der Wache hat auch nicht unbedingt den riesigen Durchblick. Ist mir letztens Abends wieder aufgefallen. An einer großen Kreuzung kommt mir ein Radfahrer entgegen (meiner und SEINER Meinung nach auf der falschen Straßenseite) und stürzt dann auf der Kreuzung, weil sein Rad inner Asphaltrille hängen bleibt. Die Polizei sieht das durch Zufall und kommt angefahren und sagt ihm dann: "Sie können hier nicht so schnell fahren, das ist ein beidseitig benutzbarer Radweg". Da musste ich mir echt das Lachen verkneifen, weil das definitiv nicht so ausgeschildert & oder markiert ist.
 
@ linkser
Bei dem von Dir geposteten Link geht es aber nicht um die Frage, ob man als Fahrradfahrer auch auf der linken Strassenseite fahren darf.
 
Das ist natürlich richtig, der Link sollte vielmehr noch der zusätzlichen Aufklärung beitragen, da hier davor einige Leut etwas leicht falsches behauptet haben.

Das Fahrrad fahren auf der linken Straßenseite ist nur dann erlaubt, wenn es extra gekennzeichnet ist. Selbst wenn auf der rechten Fahrbahnseite kein Radweg existiert, auf der linken aber schon, darf ich nicht enfach diesen benutzen, es sei denn es ist durch die entsprechenden Schilder (die aus meiner Fahrtrichtung zu erkennen sind) explizit erlaubt.
Aber das ist ja eh alles schon weiterführende Diskussion, im konkreten Fall ist es ja eindeutig, dass er hätte dort nicht fahren dürfen (auch wenn man es menschlich nachvollziehen kann :) ).
 
Das ist wohl die fieseste und dümmste Antwort im gesamten Forum.
Es sollte doch ohne weiteres einleuchten, dass man als Radfahrer auf der rechten Seite von einem rechtsabbiegenden Autofahrer im Spiegel wesentlich leichter übersehen wird als wenn man auf der "falschen" Seite fährt, wo sich beide - da entgegenkommend - lange im voraus erkennen können, ohne den Kopf zu verdrehen.
Ich benutze übrigens alle Verkehrsmittel je nach Zweckmäßigkeit und bin daher nicht von derartigen Vorurteilen geplagt wie Julzen.
 
Und dafür hast Du dich extra hier angemeldet und einen über 2 Jahre alten Thread ausgegraben? :rolleyes:
 
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