Hallo,
Ich bestellte mir Ende Februar ein Laptop. 3 Monate später traten einige mechanische Fehler (defekte Taste auf Tastatur, Schieberabdeckung Deckelverriegelung locker & irgendwann weggeflogen, zu guter Letzt auch HDD defekt). Ich habe weitere 3 Monate damit zugebracht, HoH dazu zu überzeugen, dass mein Laptop ein Gewährleistungsfall ist. Kurz vor Ende der händlerseitigen Beweispflicht kam dann eine Mail, dass ich die mechanischen Schäden selbst zu verantworten habe. Diese beruhen aber auf Verarbeitungsmängeln, die in Kombination mit normaler Nutzung dann zum Defekt führen.
Dies ist mein Leidensweg in Kurzform, die Stichpunkte können dem .doc File im Anhang entnommen werden.
Die Beweislast seitens des Händlers endet passenderweise morgen. Vielleicht bewirkt dieser Thread etwas.
mfG
Marbus
PS: Gelten Mitnutzer, die ebenso Aussagen bezüglich der Materialmängel ab Kaufzeitpunkt machen, als Beweis genug?
Ich bestellte mir Ende Februar ein Laptop. 3 Monate später traten einige mechanische Fehler (defekte Taste auf Tastatur, Schieberabdeckung Deckelverriegelung locker & irgendwann weggeflogen, zu guter Letzt auch HDD defekt). Ich habe weitere 3 Monate damit zugebracht, HoH dazu zu überzeugen, dass mein Laptop ein Gewährleistungsfall ist. Kurz vor Ende der händlerseitigen Beweispflicht kam dann eine Mail, dass ich die mechanischen Schäden selbst zu verantworten habe. Diese beruhen aber auf Verarbeitungsmängeln, die in Kombination mit normaler Nutzung dann zum Defekt führen.
Dies ist mein Leidensweg in Kurzform, die Stichpunkte können dem .doc File im Anhang entnommen werden.
Die Beweislast seitens des Händlers endet passenderweise morgen. Vielleicht bewirkt dieser Thread etwas.
mfG
Marbus
PS: Gelten Mitnutzer, die ebenso Aussagen bezüglich der Materialmängel ab Kaufzeitpunkt machen, als Beweis genug?
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