Enolam
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 1.106
@-oSi-: Nein, die Einschränkung gilt ausschließlich für Unternehmer. Für Privatpersonen wäre so etwas nicht rechtmäßig.
@Marbus16: Zum Einen solltest Du dir angewöhnen, solche Materialfehler sofort nach bemerken zu reklamieren. Erspart Dir zukünftig den Ärger ;-). Weiterhin gilt folgendes: Der Händler ist zwar in der Beweispflicht, ist aber von sachverständigen Aussagen der Hersteller abhängig, was die Beurteilung eines Schadens angeht. Ohne also eine solche Aussage einzuholen wird Dir kein Händler irgendetwas austauschen, falls auch nur der Verdacht einer mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung durch den Kunden vorliegt. Kostet einfach viel zu viel Geld. Wenn dann der Hersteller sagt: Der Kunde hat den Schaden verursacht! wird Dir der Händler eben nicht ein neues Gerät geben oder Geld zurück überweisen.
Da ist eben auch die Frage: Wie kann ein Händler seinerseits bei hunderten von Herstellern und tausenden von Produkten bei jedem Gerät beurteilen, woher der Schaden kommt? Geht nicht. Kann nur der jeweilige Hersteller.
Abgesehen davon sagt die Beweispflicht auch nur aus, dass der Händler im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dieser (also der Beweispflicht) mittels Sachverständigen nachkommen muss. Nicht jedoch auf Verlangen des Kunden.
Insofern ist hier also in meinen Augen auf keinen Fall die Schuld beim Händler zu suchen. Er geht den normalen Weg, den er immer gehen wird. Ist halt dumm gelaufen, dass Du die schlechte Verarbeitung nicht direkt nach Kauf reklamiert hast. Ist weder bei Lenovo noch bei den meisten anderen Herstellern in egal welcher Preisklasse im Übrigen üblich und so oder so nicht akzeptabel.
@Marbus16: Zum Einen solltest Du dir angewöhnen, solche Materialfehler sofort nach bemerken zu reklamieren. Erspart Dir zukünftig den Ärger ;-). Weiterhin gilt folgendes: Der Händler ist zwar in der Beweispflicht, ist aber von sachverständigen Aussagen der Hersteller abhängig, was die Beurteilung eines Schadens angeht. Ohne also eine solche Aussage einzuholen wird Dir kein Händler irgendetwas austauschen, falls auch nur der Verdacht einer mutwilligen oder fahrlässigen Beschädigung durch den Kunden vorliegt. Kostet einfach viel zu viel Geld. Wenn dann der Hersteller sagt: Der Kunde hat den Schaden verursacht! wird Dir der Händler eben nicht ein neues Gerät geben oder Geld zurück überweisen.
Da ist eben auch die Frage: Wie kann ein Händler seinerseits bei hunderten von Herstellern und tausenden von Produkten bei jedem Gerät beurteilen, woher der Schaden kommt? Geht nicht. Kann nur der jeweilige Hersteller.
Abgesehen davon sagt die Beweispflicht auch nur aus, dass der Händler im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung dieser (also der Beweispflicht) mittels Sachverständigen nachkommen muss. Nicht jedoch auf Verlangen des Kunden.
Insofern ist hier also in meinen Augen auf keinen Fall die Schuld beim Händler zu suchen. Er geht den normalen Weg, den er immer gehen wird. Ist halt dumm gelaufen, dass Du die schlechte Verarbeitung nicht direkt nach Kauf reklamiert hast. Ist weder bei Lenovo noch bei den meisten anderen Herstellern in egal welcher Preisklasse im Übrigen üblich und so oder so nicht akzeptabel.