News Microsoft gibt deutsche EULA für Vista bekannt

Habe mal gehört das man vista mit einer business lizenz auf 3 pcs installieren kann...

Weiß jemand ob das stimmt? Wenn ja, wäre ne quellen angabe cool ;)
 
@FH16
das mit dem Internet geht genau FÜNF mal, dann muss man es telephonisch aktivieren, was gerne mal 15 minuten dauert!
 
Ich habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, ausserdem bin ich Microsoft Partner, zertifizierter OEM System-Builder und verkaufe auch zusätzlich entsprechende Lizenzen.
Danke für die Offenheit, das wünsch ich mir von jedem, der hier MS-Kritik abbügelt.
Da weiß man wenigstens was man hat.
Wenn es nur um deutsches Urheberrecht ginge und das so klar gewesen wäre, hätte es Diskussionen erst garnicht gegeben.
Und für mich fängt die Diskussion erst gerade an. Ich bin nämlich Endanwender.
 
Zuletzt bearbeitet:
@4 @19
Ist ja gut, ist ja gut... Wie man sich an einem Wort nur so hochziehen kann...
 
Leon schrieb:
Nö darfst Du nicht, denn es handelt sich um die deutsche EULA und die ist sehr wohl gültig!
Auch wenn "die Diskussion für dich beendet ist": Die EULA ist ungültig, egal ob der Inhalt mit dem Urheberrecht vereinbar ist oder nicht oder zum Teil, es gilt sowieso nur das Urheberrecht.
Das ist der wesentliche Punkt, der in keiner EULA-Vista-News zum Ausdruck kommt.

Übrigens gut zu wissen, das du MS-Partner bist. Ich ziehe daraus meine Konsequenzen, was du hoffentlich verstehen kannst.

/EDIT
Allgemein bezüglich auf deine Aussagen.
So, wie wäre es nun mit back to topic?
 
Zuletzt bearbeitet:
@geryzens: na ja, mir langt fünf Mal locker. Ich installiere XP nur dann neu, wenn meine HD stirbt. Und ich habe nicht vor, in nächster Zeit noch drei HDs zu verlieren.
 
MacroWelle schrieb:
Übrigens gut zu wissen, das du MS-Partner bist. Ich ziehe daraus meine Konsequenzen, was du hoffentlich verstehen kannst.

Ja? Welche denn?
 
@Leon
Der will dich jetzt jeden Tag antrollen weil du einer der Borg bist ;)

@Turinger
Wie üblich bist du nur am maßlos übertreiben , es heisst nicht 30% es waren laut manchen Berichten nur 10-15% Performance-Unterschied obwohl selbst das nichtmal mit meinen 3D-Tests Vergleichen übereinstimmt. Ganz davon zu schweigen das diese Tests noch aus frühen Betastadien stammen wo an der Performance und Treibern erst noch gearbeitet werden musste. Du wärst hier sicher der erste der aufmucken würde wenn ich in jede News 10-20 Probleme aus Open Source Betaversionen reinschreiben würde um damit Stimmungungsmache zu suggerieren.
Diese willkürlichen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate die du hier wieder bringst untermauern nur das du völlig einseitig argumentieren willst. Man sollte erstmal die kompletten Heise-berichte lesen , ich kannte sie schon und kennen auch die Zusammenhänge .
 
Ich:
Wer braucht schon Vista, wenn selbst die DX10-Grafikkarten unter XP mit DX9 30% schneller sind. Wenn MS sich da mal nicht gewaltig verschätzt hat.
Voyager10 schrieb:
@Turinger
Wie üblich bist du nur am maßlos übertreiben , es heisst nicht 30% es waren laut manchen Berichten nur 10-15% Performance-Unterschied obwohl selbst das nichtmal mit meinen 3D-Tests Vergleichen übereinstimmt. Ganz davon zu schweigen das diese Tests noch aus frühen Betastadien stammen wo an der Performance und Treibern erst noch gearbeitet werden musste.
Noch nicht mal richtig durchlesen tust du, ich sprach von der einzigen verfügbaren DX10-Grafikkarte Nvidia's Geforce 8800, die du sicher noch nicht getestet hast:
http://hardtecs4u.com/reviews/2006/nvidia_g80/index10.php

Da hardtecs4u eine eigene Benchmarksuite benutzt hab ich die tatsächlichen Ergebnisse einfach halbiert - ich bin nämlich fair, selbst Microsoft gegenüber.
Tatsächlich ist die Karte unter DX9 60-70% schneller als alles was es gibt. Und schon aus diesem Grund werden Gamer auf keinen Fall auf Vista umsteigen, bevor DX10-Spiele in ausreichender Zahl vorhanden - und genauso schnell sind.
...
Diese willkürlichen aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate die du hier wieder bringst untermauern nur das du völlig einseitig argumentieren willst. Man sollte erstmal die kompletten Heise-berichte lesen , ich kannte sie schon und kennen auch die Zusammenhänge .
Na und warum läßt du uns hier nicht an deinem Wissen teilhaben? Anstattdessen versuchst du mir nur Ettiketten anzukleben. Du kannst anscheinend garnicht argumentieren.
Da du außerdem auch noch wirklich fies bist, ein echt ätzender Zeitgenosse, der auf linke Art und Weise versucht andere runterzumachen, um sein Produkt gut da stehen zu lassen, gibts in Zukunft von mir nur noch eins: plong.

Und hier nochmal mein vollständiger Post.

Back to Topic:
Die EULA ist ungültig, egal ob der Inhalt mit dem Urheberrecht vereinbar ist oder nicht oder zum Teil, es gilt sowieso nur das Urheberrecht.
Das ist der wesentliche Punkt, der in keiner EULA-Vista-News zum Ausdruck kommt.
Ich könnte jetzt auf 4 Links verweisen, die das nicht so sehen, aber das bringt erst dann wirklich was, wenn Vista mit deutscher Eula ausgeliefert wird. Bis jetzt hat meines Wissens kein deutsches Gericht, in Hinblick auf Windows, diese Ansicht bestätigt. Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man bei der Aktivierung von XP übers Telefon nicht so viele Fragen gestellt bekäme die jedes Mal unterstellen, dass man Raubkopierer ist und sein Windows, wenn man es zum 10. Mal in 5 Jahren installiert, wahrscheinlich auf mehreren Rechnern gleichzeitig betreibt... Nach der dritten Aktivierung übers INet geht da ja auch nix mehr... Man sollte doch noch dieses Eingeständnis an die Endanwender machen, die eine Installation alle halbe Jahr ohne Nörgeln und lästige Fragen erlaubt, zumal heutzutage bei derartig vielen Viren und anderen Schädlingen manchmal eine Installation schon im Eimer ist bevor man mit der Wiederherstellung aller Komponenten richtig fertig ist...

Weiß eigentlich jemand, ob man Windows Vista erneut aktivieren muss, wenn man ein Partitions-Backup nach der Aktivierung macht und später wieder aufspielt wenn die alte Installation im Eimer ist?
 
wer sagt denn das die dx10 karten unter windows vista nicht auch um den selben betrag schneller sind als die directx 9 karten?
das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun , und die performance von ner grafikkarte unter xp ist sicherlich nicht ein argument für oder wider die anschaffung von vista.
voyager hat lediglich deinen post falsch interpretiert, und so hab ich ihn zunächst auch verstanden. er dachte du beziehst dich auf die paar tests die im inet kursieren, wo die gängigen grakas unter xp und vista verglichen wurden, und genau das wäre auch ein vergleich, der einigermassen zum topic passt, und genau da hat voyager auch recht. da wurde noch mit betasoftware gebencht, was sinnfrei ist.
was unter vista und dx 10 sein wird, kann man erst sagen, sobald ausgereifte treiber und vor allem anwendungen dafür verfügbar sind, vorher kann man nur mutmassen was ebenfalls sinnfrei ist in meinen augen. und aus mutmassungen kaufargumente basteln ist auch nich das gelbe vom ei.
 
Leon schrieb:
Nö darfst Du nicht, denn es handelt sich um die deutsche EULA und die ist sehr wohl gültig!

also nach meinem Wissensstand ist das egal, welche Art von EULA es ist. Das Problem ist doch einfach, dass ich das Produkt schon gekauft habe.
Danach kann mir doch niemand erzählen: HAHA du hast zwar schon 300 Öcken hingelegt um dieses Programm zu nutzten, jetzt musst du aber noch unseren Ideen hier zustimmen, sonst is nix mit Windows.
Habe ich das Produkt gekauft, habe ich doch wohl auch das Recht gekauft es zu nutzten und das kann mir keine EULA die erst während der Installation kommt, nehmen.

Oder sehe ich das falsch LEON?
 
Flamed Euch net so früh am Morgen an...
Ich glaube, dass wir nachher so oder so wieder alle bei Vista & Co landen werden.
Wer von Euch wird sich wohl eine Alternative (Linux...) zulegen, nur weil er net mit dem EULA nicht einverstanden ist?
Dass werden nicht soo viele sein. Man kann ja net aufm Linux System zocken...
Spätestens wenn gescheite DirectX10 Spiele rauskommen, werden sich die meisten Vista besorgen und nicht auf die EULA achten.
Gruß
 
ComputerBase schrieb:
[...] Denkbar wäre, daß Microsoft erneut nur mal wieder die Grenzen des Machbaren ausloten möchte [...]
Denkbar wäre, daß Microsoft >> Denkbar wäre, dass Microsoft ;) :)

Gruss
«oMeE»
 
@HughHeffner

Ja ich sehe es gerade , er meinte mit den 30% schneller unter XP aber trotzdem die "Dx9-Tests" weil unter XP gibt es keine DX10 Unterstützung.
Wer braucht schon Vista, wenn selbst die DX10-Grafikkarten unter XP mit DX9 30% schneller sind. Wenn MS sich da mal nicht gewaltig verschätzt hat.
Im Beitrag 29 redet er auf einmal von der 8800 Karte und einem 60-70%igen Vorsprung , was allerdings in der Technologie der Karte selbst begründet sein dürfte.
Tatsächlich ist die Karte unter DX9 60-70% schneller als alles was es gibt. Und schon aus diesem Grund werden Gamer auf keinen Fall auf Vista umsteigen, bevor DX10-Spiele in ausreichender Zahl vorhanden - und genauso schnell sind.
Was die 70% Vorsprung der 8800GTX Karte (gegenüber dem letztstärksten G7x Modell) mit Vista zu tun haben soll bleibt allerdings sein Geheimnis.
Verwirrung ist aber Taktik bei Turinger und wenn man ihm beim Wort erwischt ist man gleich der böse und fiese MS-Blutsauger ;)

@Turinger

....Ich lass mich aber gerne eines besseren belehren.
Das glaube ich allerdings nicht, bis jetzt kamen von dir in jeder MS-News wilde Spekulationen raus die nur von sehr persöhnlichen Einstellungen zu der Firma zeugen und ich hatte dich schon mehr als oft korrigiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, das siehst du falsch @Mudge2end: denn wenn du das produkt kaufst, erwirbst du nicht automatisch die nutzungsrechte. diese werden erst mit zustimmung zur eula gegeben. solltest du der eula nicht zustimmen- kannst du natürlich auch dein produkt zurückgeben. eine vollständige lizenz besteht aus der eula, dem datenträger und dem dazugehörigen produktkey und dem genuie aufkleber, sowie handbuch.

vergleiche das mal mit einem auto- ganz grob gesagt. nur weil du ein auto kaufst, darfst du es nicht führen, auch wenn du es könntest. erst in verbindung mit dem führerschein und dem fahrzeugschein- sowie zulassung vom tüv und asu bist du berechtigt- selbst dieses fahrzeug auf der strasse zu bewegen.


leute, die hier im übrigen mal wieder über direkt x diskutieren- gamer sind im vergleich nur eine randgruppe. das direkt x10 zwar da ist, aber noch keine games oder die hardware- ist auch nicht microsofts problem. die spezifikationen sind schon länger für die produzenten verfügbar.

im übrigen sind hier wieder die üblichen verdächtigen mit ihrem großen und durchaus klugen mundwerk unterwegs- die wiederum nur das forum sinnlos zumüllen und andere-unbedarfte user mit ihren aussagen verunsichern. ich wünschte mir, das man hier mal aufräumt oder härter durchgreift, damit das irgendwann mal unterbleibt. das nimmt schon zustände an, die wirklich nicht mehr schön sind.
 
«oMeE» schrieb:
Denkbar wäre, daß Microsoft >> Denkbar wäre, dass Microsoft ;) :)
Nix da, ich bin Verfechter der alten Rechtschreibung. :p Und ich wüßte auch nicht, daß die Presse zur Rechtschreibreform gezwungen wäre...

Aber auch die anderen Erbsenzähler hier: Erst heißt es, man wäre zu unkritisch gegenüber Firmen wie Microsoft.
Schreibt man dann ausnahmsweise mal ein wenig Kritik, kommen andere an und werfen einem ständiges Nörgeln und Meckern vor.
Echt witzig! :D
 
Sublogics schrieb:
Aber auch die anderen Erbsenzähler hier: Erst heißt es, man wäre zu unkritisch gegenüber Firmen wie Microsoft.
Schreibt man dann ausnahmsweise mal ein wenig Kritik, kommen andere an und werfen einem ständiges Nörgeln und Meckern vor.
Echt witzig! :D
Ein in der Verantwortung stehender Politiker würde dazu sagen: wenn von allen Seiten Kritik kommt, hab ich meinen Job richtig gemacht.
Ausgewogen zu berichten, ist auf jeden Fall journalistisch sauberer als einseitig.

Daran sieht man eben aber auch, das es bei Produkten von MS immer auch um Politk geht; bei den mit Microsoft verbundelten um Verkaufspoltik und bei den Kritikern um Verbraucherpolitik. Ich werde auf jedenfall auch weiterhin Meldungen über die skrupellose und wettbewerbsfeindliche Firmenpoltik von MS zitieren, damit das hier nicht zu einer Kaffefahrt mit anschließender Zwangsaktivierung verkommt.

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Endgültig aufatmen können nun alle bei dem Punkt der Hardwareänderungen: So ist es dem Benutzer beliebig oft gestattet, sein Vista zu reaktivieren, sollten drastische Änderungen an der Hardware dies erfordern. Je nach Grad der Änderung entscheidet ein Algorithmus, ob eine Reaktivierung per Internet genügt oder telefonisch erfolgen soll. Da der Algorithmus gegenüber Windows XP entschärft wurde, wird ein Reaktivieren weniger oft nötig sein; Hier hat Microsoft also im Sinne der Endanwender gehandelt. Ein weiteres Zugeständnis an den Vista-Käufer ist eine von 90 Tage auf ein Jahr verlängerte Garantiedauer.
Zuerst hieß es noch:
Hier hat Microsoft also ausnahmsweise einmal im Sinne der Endanwender gehandelt.
Dann hat Frank Bicking@4, und Jakuleg@19 das kritisiert, und Jakuleg schreibt:
Das sind also schon zwei Neuerungen im Sinne des Endanwenders (also wohl nichts mit "ausnahmsweise"). Bitte nicht immer so negativ sein.
und Arne hat das geändert.

Im wiki über Microsoft steht folgender Satz:
Microsofts Führungsebene begreife ihr Geschäft dementsprechend traditionell als Kampf, und zwar nicht als Kampf für die Anliegen des Kunden oder als Kampf gegen Fehler, sondern primär als Kampf gegen die Konkurrenz. Neutral formuliert sei ihre Firmenstrategie wettbewerbs- und nicht kundenorientiert.
Es ist also durchaus gerechtfertigt zu schreiben, das "Microsoft also ausnahmsweise einmal im Sinne der Endanwender gehandelt" hat. Das tut MS nämlich nur auf Druck von Gerichten, Wettbewerbsbehörden und - Endanwendern.

Aber gut, zählen wir Erbsen: es sind wirklich in diesem Zusammenhang 2 Neuerungen:

1.)Ein Jahr Garantie und
2.)ein entschärfter Algorythmus, durch den ein Reaktivieren weniger oft nötig wird.

Die häufige Reaktivierung ist als Kampf gegen Raubkopien aber nicht mehr nötig und wurde weltweit sowieso als Schikane empfunden (der Vergleich mit einer 10.000 € Software ändert daran nichts).
Sie wurde durch die viel wirkungsvollere und, nach einem Klick, unsichtbare WGA ersetzt.
Während der Kontaktaufnahme der WGA-Notification sollen offenbar auch Daten übermittelt werden, denn in der Stellungnahme heißt es weiter: "Microsoft nutzt die übertragenen Informationen nicht, um Kunden zu identifizieren oder sie zu kontaktieren." Welche Daten genau übermittelt werden, ist bislang unklar.
Anders bei der WGA-Validation: Dabei übermittelt Microsoft nach eigenen Angaben nicht nur Daten wie CD-Key und Product-ID, sondern auch andere wie den Namen des PC-Herstellers, BIOS-Infos (Fabrikat, Version, Datum, MD5-Prüfsumme) oder die Seriennummer der Festplatte. Diese Daten erlauben Microsoft weit mehr als nur die Prüfung, ob ein CD-Schlüssel illegal gilt. So gestattet die Verknüpfung von CD-Key mit der bei jeder Installation neu erzeugten Product-ID die Feststellung, ob beispielsweise ein legal erworbenes XP entgegen den Lizenzbestimmungen mehrfach installiert wurde. Mit den Hardware-Informationen über BIOS und Festplatte kann Microsoft zudem geklonten XP-Installationen trotz der dabei identischen Product-ID auf die Spur kommen.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75136

Für Vista gilt das natürlich ebenso und so entpuppt sich die 2. Neuerung als simple Einsparmaßnahme von Microsoft. Anstatt öfters aktivieren, WGA.
Ich finde nicht, daß das eine positive kundenfreundliche "Neuerung" ist. Soviele Daten in MS-Hand und warum ich ausgerechnet Microsoft mit ihrer Firmengeschichte und den aktuellen Gerichtsverfahren, sowie den ständigen Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsbehörden vertrauen soll, konnte mir auch noch keiner erklären.
Ob meine Daten nun nur alle 90 Tage abgefragt werden und ich davon garnix mitkriege, ist dabei vollkommen irrelevant.

So bleibt also tatsächlich nur die verlängerte Garantiezeit als, in diesem Zusammenhang, einzige echte Neuerung - du hättest es ruhig stehenlassen können, Arne. Wenn wir schon Erbsen zählen.

@Voyager10
plong
 
Leon schrieb:
Ach Turinger. Ich habe mich ausführlich mit dem Thema beschäftigt, ausserdem bin ich Microsoft Partner, zertifizierter OEM System-Builder und verkaufe auch zusätzlich entsprechende Lizenzen.

Also was zur Hölle willst Du von mir?

Nur, weil hier ein paar Halbstarke Ihr Wunschdenken und Halbwissen präsentieren, heißt es noch lange nicht, dass es stimmt.

Es gibt entsprechende Urheberrechtsgesetze die auch für die BÖSE Software von MS gilt, die Aussführungen in der EULA sind größtensteils damit konform.


Für mich ist hiermit die Diskussion jedenfalls beendet.

Schön für Dich, daß Du MS Händler bist. Angesichts der Marktstellung von MS sicher kein schlechtes Auskommen. Aber da Du Halbwissen ansprichst, möchte ich doch auch mal meinen Senf als studierter Wirtschaftsjurist dazu geben:

Eine Eula ist ein Standart-Lizenzabkommen, das in unveränderter Form mit jedem Käufer geschlossen wird und nicht einzeln ausgehandelt wird. Also sind EULAs AGBs und unterliegen der AGB Kontrolle. Diese ist zu finden im BGB unter den §§ 305 ff. Und da steht auch gleich zu Beginn in § 305 II BGB

Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.



Um also AGBs wirksam in den Vertragsschluß einzubeziehen, muß zum einen deutlich darauf hingewiesen werden daß es solche überhaupt gibt, und sie müssen dem Käufer vor Vertragsschluß zugänglich gemacht werden. Und genau da liegt bei der EULA das Problem. Der Käufer kann erst nach dem Kauf Einblick in die EULA nehmen, d.h. nach Abschluß eines gültigen Kaufvertrages. Somit ist die EULA nicht Gegenstand des Kaufvertrages und auch wenn der Käufer der EULA letztendlich zustimmt, um die Software nutzen zu können, geht er nach H.M. damit keinen gültigen Vertrag ein. Stell Dir vor Du kaufst Dir nen Porsche, und nach Vertragsschluß und Überweisung des Geldes händigt Dir der Händler die zuvor nicht einsehbaren AGBs aus, in denen steht, daß Du jetzt zwar nen Porsche hast, aber laut Vertragsbedingungen darfst Dir das Ding nur ins Wohnzimmer stellen und nicht damit fahren. Würdest Du das O.K. finden?

Zugegeben es gibt noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu ( also kein BGH Urteil ) aber wenn ich mir so die Kommentare der lieben Kollegen bei Juris, lexis Nexis oder auch Hemmer so anschau, ist die Einhellige Meinung, daß die Eula nicht Vertragsbestandteil wird. Allerdings bleibt, um ehrlich und fair zu sein, abzuwarten, ob der BGH die besondere Situation bei Software derartig würdigt, daß er eine EULA für rechtens erklärt.

Aber selbst wenn, wird die EULA in Ihrer jetzigen Form nie im Leben wirksamer Vetragsbestandteil, und zwar aus einem einfachen Grund:

MS verweist in den EULA auf eine URL, der nähere Informationen zu entnehmen sind ( z.B. das Benchmarking betreffend ) und behält sich ausdrücklich vor in diesem Zusammenhang die EULA zu ändern. Das wiederum verstößt eindeutig gegen § 308 Nr.4 BGB:

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

...

4. (Änderungsvorbehalt)

die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

...



Wäre ja auch noch schöner, wenn wir erst die Vetragsbedingungen ungelesen akzeptieren müssten und sich MS auch noch das Recht vorbehalten will, diese nachträglich nach Lust und Laune zu verändern.

Natürlich gilt für die Software das Urheberrechtsgesetz, und diese Regelungen greifen auch, unabhängig von der EULA, allerdings ist nicht die Konformität mit dem UrhG das Problem, sondern ob die EULA als AGB formal Vertragsbestandteil und damit in ihrer Gesamtheit für den Käufer bindend wird.


Wie gesagt, es gibt noch keine Höchstrichterliche Entscheidung, allerdings würde ich als Jurist eher auf die Endbenutzer denn auf MS in so einem Rechtsstreit setzen.


medienfux schrieb:
ja, das siehst du falsch @Mudge2end: denn wenn du das produkt kaufst, erwirbst du nicht automatisch die nutzungsrechte. diese werden erst mit zustimmung zur eula gegeben. solltest du der eula nicht zustimmen- kannst du natürlich auch dein produkt zurückgeben. eine vollständige lizenz besteht aus der eula, dem datenträger und dem dazugehörigen produktkey und dem genuie aufkleber, sowie handbuch.

vergleiche das mal mit einem auto- ganz grob gesagt. nur weil du ein auto kaufst, darfst du es nicht führen, auch wenn du es könntest. erst in verbindung mit dem führerschein und dem fahrzeugschein- sowie zulassung vom tüv und asu bist du berechtigt- selbst dieses fahrzeug auf der strasse zu bewegen.

Der Vergleich mit dem Auto ist unpassend interpretiert, denn die von Dir angeführten Nutzungsbeispiele sind alle gesetzlich determiniert und können mir nicht vom Verkäufer vorgeschrieben werden. Wenn ich ein Auto kaufe und ohne Führerschein fahre ist das ein Problem zwischen mir und dem Staat, nicht zwischen mir und dem Verkäufer oder Hersteller. Wenn Du schon den Vergleich mit dem Auto bringst, müsstest Du es so schreiben:

der Händler verkauft Dir ein Auto, verbietet Dir aber per Vetrag das fahren damit.

medienfux schrieb:
im übrigen sind hier wieder die üblichen verdächtigen mit ihrem großen und durchaus klugen mundwerk unterwegs- die wiederum nur das forum sinnlos zumüllen und andere-unbedarfte user mit ihren aussagen verunsichern. ich wünschte mir, das man hier mal aufräumt oder härter durchgreift, damit das irgendwann mal unterbleibt. das nimmt schon zustände an, die wirklich nicht mehr schön sind.

und in einem irrst Du Dich mal ganz gewaltig, deswegen solltest vielleicht eher Du Dich mit Äußerungen zurückhalten:

Wenn ich eine Sache Kaufe, werde ich Eigentümer der Sache:

§ 433 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.



Das Eigentum wiederum wird in § 903 BGB definiert:

§ 903 BGB

Befugnisse des Eigentümers

Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.


Für den Eigentümer gibt es keine Unterscheidung zwischen einem Nutzungsrecht und Eigentumsrecht. Wenn er Eigentümer ist, hat er auch automatisch das Recht zur Nutzung. Also ist Deine obige Aussage nichts anderes als Makulatur, sorry.

Ach ja, falls Du jetzt ganz besonders spitzfindig sein möchtest und vielleicht mit dem Argument kommst, der Käufer wird Eigentümer des Datenträgers, nicht aber der sich darauf befindlichen Software:

§ 93 BGB

Wesentliche Bestandteile einer Sache

Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.


Wenn ich also Die CD oder DVD kaufe, werde ich auch automatisch Eigentümer der darauf befindlichen Software und kann diese im Rahmen des UrhG nach Belieben nutzen.
 
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