h00bi
Fleet Admiral
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Deswegen ist die Erhöhung ja auch mit dem Mietspiegel gedeckelt.King_Rollo schrieb:mit dem man keinen (übermäßigen) Profit machen dürfte.
Wie bereits geschrieben, die Logik funktioniert umgekehrt.King_Rollo schrieb:Und ja, es geht mir nur um den Teil des Gesetzes, bei dem ein Vermieter eine Anfrage auf Mieterhöhung stellen kann und diese nur mit einem gestiegenen Mietspiegel begründet.
Du leitest es dir nur so her, weil - so scheint es zumindest nach außen - es dir emotional hilft einen anderen Schuldigen zu finden als dich selbst, weil du den Widerspruch verbummelt hast.
Max 20% in 3 Jahren
Letzte Erhöhung länger als 15 Monate her
Mind. 12 Monate seit Einzug/Start des Mietvertrags
Nicht oberhalb Mietspiegel.
Wenn 1 bis 3 nicht bereits ausgeschöpft sind, dann rettet dich der Mietspiegel davor, dass dir der Vermieter bis zu 20% reindrücken kann. Stattdessen kann er dir nur um 9% erhöhen.
In weiteren 15 Monaten könnte er dir nochmal irgendwas zwischen 0 und 11% reindrücken, wenn es den Mietspiegeldeckel nicht gäbe. Wenn der Mietspiegel bis dahin 5% höher liegt, rettet er dich erneut vor ~6% Erhöhung.
Es ist also nicht so, dass der Vermieter bei gestiegenem Mietspiegel sofort erhöhen darf. Die beiden anderen Bedingungen müssen ebenfalls eingehalten werden.
Wir haben vor ein paar Jahren auch 20% Erhöhung bekommen ohne dass sich an Haus und/oder Wohnung etwas verändert hätte. Wir liegen jetzt aber immer noch unter dem Mietspiegel. Der Vermieter hat auf Anfrage auch klar kommuniziert, dass diese Erhöhung primär der Anschlussfinanzierung geschuldet ist, denn die Kreditzinsen sind seit dem Bau in der Nullzinsphase stattlich gestiegen.Es hat sich nichts verändert in der Wohnung oder dem Haus.
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