Mietkaution wird nicht zurückgezahlt

haunt

Lieutenant
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Juni 2010
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584
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.

Meine Frau und ich sind letztes Jahr Ende August aus unserer Wohnung ausgezogen.
Bei der Übergabe wurden ein paar Mängel festgestellt.
2 Dübellöcher
Unsauber gestrichen ( sah wirklich scheiße aus - kann aber noch nachgetrocknet sein )

Dies wurde im Übergabeprotokoll festgehalten.
Die Wohnung wurde sofort nach uns bezogen ( hierfür gibt es Zeugen )
Laut Mietvertrag wären wir anteilig an Schönheitsreparaturen beteiligt.

Ist ja soweit alles okay.
Wir haben aber nichts mehr von unserer Vermieterin gehört. Ich habe jetzt die "Mietkaution" bis zum 12.04 eingefordert.

Müssten wir nicht wenigstens informiert werden was mit unserer Kaution ist?
Wie sieht das aus wenn die Wohnung sofort vom Nachmieter übernommen wird - den hat die unsaubere Arbeit ja nicht gestört.


Viele Grüße,

Haunt
 
haunt schrieb:
Müssten wir nicht wenigstens informiert werden was mit unserer Kaution ist?
Wie sieht das aus wenn die Wohnung sofort vom Nachmieter übernommen wird - den hat die unsaubere Arbeit ja nicht gestört.

Sicher müsst ihr informiert werden.

Entweder war der neue Mieter Blind oder er hat es sich auch ins Übernahmeprotokoll reinschreiben lassen und muss dann nicht streichen, wenn er mal auszieht.

Ja nach Höhe der Kaution streicht sich der Vermieter die Kaution vielleicht ein für die fälligen Malerarbeiten. Trete dem Vermieter mal auf die Füße. Seit August läuft das schon? Mietkaution ist ja ein elendiges Thema und Vermieter zocken da nicht selten ab.
 
Unabhängig davon, dass du dir vielleicht professionellen Rat einholen solltest, z.B. beim Mieterverein, muss der Vermieter meines Wissens innerhalb von 6 Monaten die Kaution überweisen bzw. euch eine schriftliche Auflistung über gemachte/nötige Arbeiten und etwaige Abzüge zusenden. Wir hatten das Thema letztes Jahr auch als wir im Februar in eine neue Wohnung gezogen sind und unsere alte Wohnung Mitte März neu vermietet wurde. Unser ehemaliger Vermieter hat dann erstmal eiskalt 500€ von der Kaution einbehalten! Ich habe mich dann an den örtlichen Mieterverein gewandt und nur noch über deren Anwalt mit denen kommuniziert. Hat zwar alles gedauert, aber letztendlich hab ich von den ehemals 500€ dann Anfang Dezember 400€ wiedergesehen.
Ums Geld gings mir dabei nicht so, eher ums Prinzip weil die absolut schwachsinnige Gründe für die Abzüge angeführt haben. Unsererseits wurde dann auch mit Klageerhebung gedroht, das hat dann irgendwann die Gemüter beim Vermieter erweicht und er hat eingelenkt.

Also mein Tipp wäre, geh zum Mieterverein (o.ä.) und schildere denen den Sachverhalt (Unterlagen mitnehmen)!
 
Was vielleicht interessant ist zu wissen wäre die Höhe der Kaution.
Du kannst ja mal gegenrechnen wie viel dass das ordentliche Streichen/Tapezieren kosten würde und was dann eben zurückkommen müsste.
 
Naja, mit "müssen", also eine zwanghafte Handlung, wäre ich vorsichtig.
"können" eher, vielmehr ist auch der Mieter gefragt, der schon längst hätte mal sagen könne, ich möchte zumindest einen Teilm meiner Kaution.
Die volle Rückzahlung ist der Vermieter nicht verpflichtet, bis auch die Nebenkosten abgerechnet wurden.

Mit der Fristsetzung haste aber schonmal nichts falsch gemacht. Zumindest muss nun der Vermieter reagieren.

Klick
 
BlubbsDE schrieb:
Na ja, aber deckend schon...

Das hängt davon ab, wenn die Wohnung schon seit zig Jahren nicht saniert wurde und da 10 Schichten Farbe an der Wand sind, kann man nicht von dir erwarten das du 3x überstreichst, bis es wirklich deckt. Insbesondere wenn da vorher mal jemand mit Latexfarbe hantiert hat!
 
@lsof

all das würde man beim einziehen ins Protokoll eintragen lassen. Oder? Und wenn nicht, dumm gelaufen. Man übergibt sie halt, wie man sie vorgefunden hat.
 
Ob man das beim Einzug weiß ist die Frage. Aber wie schon gesagt, muss man keine professionelle Arbeit abliefern, wenn vorher weiss drauf war, reicht 1x streichen. Bei farbigen Wänden sieht das natürlich anders aus.
 
@BlubbsDE
Meines Wissens ist der Mieter nicht mehr verpflichtet, die Wohnung so zu übergeben wie sie beim Einzug aussah. Es müssen lediglich die Abnutzungserscheinungen beseitigt werden, die über das "normale Maß" der Abnutzung hinaus gehen. So hieß es zumindest mal in irgendeinem Urteil...
 
Aber vermutlich auch nur Abnutzungserscheinungen, die der Mieter zu verantworten hat und die durch ihn beseitigt werden können. Z.B. wird ein Mieter kaum die Abnutzung an einer gestellten Küche beseitigen können, wie verblichene Farbe o.ä.
 
Ein Rückbehaltungsrecht hat der Vermieter nur in der Höhe, in der er noch Forderungen an den Mieter hat. Der Vermieter muss baldmöglichst abrechnen. Es stimmt nicht, dass sich mit der Kautionsabrechnung und -rückzahlung grundsätzlich 3 oder sogar 6 Monate Zeit lassend darf.

Die Nebenkosten sind ein Sonderfall. Pro 3 Monate darf er einen Betrag in Höhe von einer monatlichen Vorauszahlung einbehalten (AG Hamburg, 47 C 1373/95, Urteil v. 27.2.1996). Allerdings nur wenn diese voraussichtlich benötigt wird (BGH, Urteil vom 18.1.2006, VIII ZR 71/05). Das ist nicht der Fall, wenn die letzte Abrechnung ein Guthaben des Mieters ergeben hatte (AG Hamburg, 43b C 367/97, Urteil v. 15.5.1998, MieterJournal 4/98 S.8).
 
Und die gewöhnlichen Abnutzungserscheinungen hat der Mieter nach der gesetzlichen Regelung gerade NICHT zu tragen. Ansonsten bestünde keine Notwendigkeit für Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen, welche diese Pflicht vom Vermieter auf den Mieter übertragen sollen.
Wenn eine Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag steht und diese (ausnahmsweise sogar mal) wirksam ist, ist der Mieter zur Ausführung mittlerer Art und Güte verpflichtet. Das bedeutet grundsätzlich sehr wohl eine fachgerechte Durchführung.
Unabhängig davon darf der Vermieter die Kaution aber nicht einfach so einbehalten. Frist setzen ist immer mal ein guter Anfang. Wenn der Vermieter darauf nicht reagiert kann man immer noch Hilfe beim Mieterbund suchen.
 
Das Problem wird sein:
Der Vermieter darf laut Gesetz die Kaution maximal 6 Monate nach der letzten Nebenkostenabrechnung einbehalten.
 
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