Fragen zur Mietkaution und deren Abrechnung

Caparzo1978

Lieutenant
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Nov. 2009
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Hi Volkz,

ich würde gerne mal eure Erfahrung zu einem Thema haben.
Und es vor schon mal zu sagen. Ein Anwalt wird nächste Woche eingeschaltet.
Würde aber den noch gerne mal eure Erfahrung hören.

zum Thema.

Wir sind letztes Jahr zum 30.09.2009 nach einer Mietzeit von etwas über 3 Jahren aus unserer Wohnung ausgezogen.
Da Sie uns einfach zu teuer wurde. ( Mieterhöhung aber ohne dazugehöhrige Anpassungen ).

Wir hatten zum Einzug ein Kaution von 1180 € bezahlt.

Beim Auszug hatten wir die Wohnung leider nicht so hinterlassen wir der Vermieter es gerne gehabt hätte.

Was in manchen Sachen auch begründet.
Was wir auch bezahlen würden.
zB Parkett kaputt gemacht.
Diese wurde pauschal mit 800 € angesetzt, da dieser zwar OK vor dem Einzug ok war. Aber auch schon 20 jahre alt war.

Den Rest würde sich dann noch ergeben.

Jetzt ganze 10 Monate später kam dann doch mal eine Kaution Abrechnung.
Ja Ihr habt richtig gelesen 10 Monate später.

Und laut der Abrechnung sollen wir noch zu den schon hinterlegeten 1180 € noch mal ca. 750 € bezahlen.

Da stehen dann um ein paar Dinge zu nennen drin wie.

Klo erneuert 90 € ( komisches wir hatten während der Mietzeit gesagt das dies erneuert werden muss, da es schon rissig und 25 Jahre alt war ) Aber wir hätten das ja kaputt gemacht.

Badezimmerspiegel 60 €
Badezimmer Hängeschrank 63 €
Zahnputzbecherhalter 20 €
Handtughalter 20 €
Plastikfußleisten für 3 Räume a 40 - 60 €. ( das waren die PVC leisten in grau, die kein Mensch mehr Heutzutage in seiner Wohnung hat.) Diese hatten wir rausgenommen.
...

Um dazu zu sagen ja die waren da vorher drin in der Wohnung als wir eingezogen waren.
Aber das Zeug war schon minimum 20 Jahre alt, vergilbt und angerostet. Und verschmockt da der Vormieter wohl Kettenraucher war. deswegen hatten wir das entsorgt.
Wir hatten schon auf eigene Verantwortung alle Lichtschalter und Steckdose getauscht. Weil die schon Gelb waren anstatt weiß.
Und einen neuen Halterung von den Duschvorhang installiert.

Dann sollen wir für eine Reperatur an einen Kratzer in der Haustür von Aussen bezahlen.
mal eben 260 €. Den wir gar nicht gemacht hatten.

Jetzt kommt der Blanke hohn.
Für den Arbeitsaufwand der er hätte incl Anfahrt will er noch mal 15x25€ haben.

Dazu kommt das wir noch einen Nachzahlung von der Heizung von 15 € machen müssen.
Komisch wir sind Ende Juli schon ausgezogen. Wohnung stand also 2 Monate leer.
Haben aber wenn nur im Jan bis März geheizt.
Und davor das Jahr haben wir noch über 300 € wiederbekommen.
Also kann da auch etwas nicht stimmen.
Nein es wurde keine Zwischenablesung gemacht als wir ausgezogen sind. Da diese 50 € extra kostet.

Ich hab mal ein wenig gegoogelt. was zum die 10 Monate betrifft. Das ist eigentlich schon viel zu lange.
Maximum sind wohl eher 3-6 Monate.
Er hat uns keine Rechnungen vorgelegt nur einen Kostenvoranschlag für die Reperatur der Tür, mehr nicht.

Ich wollte auch am WE mal da vorbei fahren um zu schauen ob der Kratzer wirklich entfernt wurde.

Gerade bei den Badezimerdingen sehe ich mal so gar nicht ein, Zeug was 1 € wert war für 200 € zu ersetzten.



So jetzt seit Ihr dran.

Danke
 
Ich würde mir sogar überlegen, ob das mit dem Parket in Ordnung ging. Wozu ist den die Kaution da? Um normale Abnutzungserscheinungen zu finanzieren?
 
das ganze würde ich nicht hier klären den dafür gibts den Mieterbund die können dir/euch eher helfen!
 
Solang er euch keine Rechnung vorlegt seit ihr zu nix gezwungen, das Problem wird aber später sein wenn Ihr die Rechnung habt, wie wollt ihr beweise das der Schaden nicht durch euch entstanden ist ?

Wenn du am Wochenende da bist und es wurde nicht verbessert dann nimm eine Kamera mit und warte auf die Rechnung dann kannste ihn wegen Betrug anklagen und zu Sicherheit das er es nicht Später macht haste die Fotos (am Besten mit Datum ausdrucken).

Was mit der Verjährung ist kann ich dir leider nix erzählen
 
Mit dem Parket geht schon ok, um es kurz anzusprechen. Wir hatten einen Kranken Hund der zwischen durch mal Urin verloren hatte. Und das hat dann die Beschichtung kaputt gemacht und ist ins Holz gegangen.

Das ist also Ok das hatten wir Ihm auch unterschrieben.
 
Also zum Bodenabschleifen gibt es einige Gerichtsentscheide mittlerweile. Allerdings muss man hier sehr aufpassen, welche Abnutzungen unter "alltags abnutzung" fallen, und welche nicht.
Der reguläre Wohnverschleiß ist vom Vermieter zu tragen, da dieser angehalten ist von der Miete Rücklagen für eventuelle Werterhaltende Maßnahmen zu bilden.

Allerdings ist das Entfernen von Fussleisten wieder eine ganz andere Geschichte. Habt ihr kein Übergabeprotokoll erstellt? (Einzug, Auszug). In diesem wird auch festgehalten wie die Wohnung wieder zu übergeben ist.
Ohne das wird es schwer zu argumentieren, dass die Fussleisten dreckig waren und sie daher einfach entfernt wurden.

Dinge wie ein Kratzer in der Haustüre etc sind ein schwieriges Thema. Ohne Abnahmeprotokoll wirst du hier nicht viel Argumentieren können.

Wenn ich mir deinen Post so durchlese, habt ihr einfach vergessen festzuhalten in welchem Zustand ihr die Wohnung bezogen habt, und welchem ihr sie wieder verlassen habt. Daher kannst du dich im Zweifel auf einen sehr langen Rechtsstriet einstellen, wenn du wirklich deine Rechtsmittle ausschöpfen möchtest.
Bei nur 750€ bezweifle ich, dass es sich lohnt über Jahre vor Gericht zu streiten. Vielleicht versuchen mit dem Vermieter einen Kompromiss auszuhalten könnte helfen.

Ach ja, und Ansprüche des Vermieters an den Mieter verjähren nach 6 Monaten nach beendigung des Mietsverhältnisses. Dabei zählt aber nur das Ende der Mietvertrages, nicht wann ihr ausgezogen seit. Daher ist nun die Frage wann er dir welche Ansprüche gestellt hat? Könnte sein, dass er gewisse Anspüche (da zu spät gestellt) nicht durchsetzen kann. Hier ist aber eine genaue schriftliche Dokumentation erforderlich.
 
Mietvertrag Ende war am 30.09.2009.
Übergabe der Schlüssel war am 29.09 oder 30.09.2009.
Post haben wir gestern bekommen also am 05.08.2010 mit Poststempel 04.08.2010.
Und laut seine Info über Telefon kommt Heute noch mal eine korrigierte Abrechnung.

Das mit dem übergabe Protokoll muss ich leider sagen, da hast Du wohl mit recht.
Es wurde nicht alles zu 100 % von uns beim Einzug kontrolliert.
Nachher ist immer schlauer.
Wir haben aber auch nicht damit gerechnet das die jedes Loch zählen.

Ich bin Rechtschutzversichert.
Der Bruder meine Frau ist Rechtsanwalt, leider Strafrecht.
Aber in seiner Kanzlei gibbet aber euch einen Anwalt für Mietrecht.
An den können wir uns aber erst nächste Woche wenden.

Fotos hätte ich eh gemacht. Um auch schon zu erkennen ob es Fachmänisch gemacht wurde.

War ist mit der Arbeitsszeit die er sich berechnet hat.
 
ab zum mieterschutzbund... kostet glaube 80€ im jahr aber da wird man wirklich gut geholfen...
 
War ist mit der Arbeitsszeit die er sich berechnet hat.

Also Arbeitszeit kann er sich selber nicht berechnen. Schließlich ist er kein Handwerker. Weil wenn er seine Arbeitszeit nicht als Einkommen deklariert, kann er sie von euch auch nicht verlangen. Handwerkerstunden kann er allerdings, wenn berechtigt, sehr wohl verlangen.

Mit der Verjährung der Ansprüche ist es sehr schwierig. Weil teilweise reicht eine mündliche Ankündigung, dass noch etwas kommen könnte, dass die Verjährung nicht statt findet. Aber dies kann nur ein Gericht regeln.

Und wie bereits hier im Thread schon vorgeschlagen, der Mieterschutzbund ist eine gute Anlaufstelle. Dieser kann auch Ombutzmänner stellen, sprich einen neutralen Moderator der ausserhalb von der Gerichtsbarkeit zwischen zwei Partien verhandelt.
 
hi caparzo,

in der theorie wird beim Auszug auch ein Protokoll erstellt. Hast Du eins?

Wenn nein, bleibt mir nur noch zu sagen, das wird schwer.

Wenn ja, sind die Mängel, für die deine ehemalige Hausverwaltung Geld haben möchte, im Protokoll aufgeführt?

Grundsätzlich möchte ich aber noch erwähnen ...
Wenn man Wohnungen/Häuser mietet, nutzt man das Eigentum eines anderen. Dabei ist es egal wie alt das Eigentum ist. Du hast die Pflicht, damit sorgfältig umzugehen. Machst Du das nicht, musst Du halt die Konsequenzen tragen (in diesem Fall, halt der Einbehalt der Kaution).

Als Tip gebe ich Dir noch mit, dass Du Dir die Rechnungsbelege auf jeden Fall zeigen lassen solltest, die Dein Vermieter mit Deiner Kaution verrechnen will.

Tante Edith sagt:
Auszüge aus dem BGB:
§ 536c: Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache ..., so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. (in diesem Fall euer klo, wenn ihr das gemacht habt, und am besten schriftlich, kann er euch für die erneuerung nicht belangen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Protokoll hat der Vermieter mir nie als Kopie zugesendet.
Er hatte bei der Übergabe nicht mit durchschlag gearbeitet.
Aber er muss wenn ja eh vorlegen.
Zahle eh erst mal nix ohne Rechnungen gesehen zu haben.
Ich muss eh jetzt noch warten was unser Anwalt dazu sagt.
 
okay ... ich hab mal noch ein bissl weitergeblättet im BGB ^^ geh zum Rechtsanwalt!

§548 BGB:
Die Ersatzansprüche des Vermieters, ..., verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurück erhält.

ich glaube, damit kannst du die Forderungen vom Vermieter abwenden.

Hoffe für Dich dass Du irgendeinen Nachweis über die Rückgabe der Mietsache (spätestens Schlüsselrückgabe) hast?!
Ergänzung ()

Caparzo1978 schrieb:
Das Protokoll hat der Vermieter mir nie als Kopie zugesendet.
Er hatte bei der Übergabe nicht mit durchschlag gearbeitet.
Aber er muss wenn ja eh vorlegen.

Ja muss er ... aber was machst Du, wenn er es nachträglich ohne deines wissens noch "getürkt" hat? Du hättest keine Beweise, wie der Zustand der Wohnung tatsächlich war.
 
Immer wieder das selbe. Die Vermieter werden auch immer dreister. Ist mir auch einmal passiert so etwas, nie wieder sag ich dir.

Auf jeden Fall Anwalt, Mieterbund etc... dem würd ich gehörig auf die Hörner geben. Der will da einfach mal alle schon lange nötigen Reparaturen, welche durch normalen Verschleiß begründet sind, auf dich abwälzen und bietet dem Nachmieter dann ne toll renovierte Wohnung zu noch höherer Miete an...
 
wie ich schon weiter oben schrieb geh bitte zum Mieterbund die helfen dir bei deinem Problemchen ;)
 
Also zunächst mal ergibt sich aus §535 BGB, dass der Vermieter die Mietsache Instand zu halten hat. Das heißt, er hat für alle Mängel aufzukommen, die während der Mietzeit durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen (§538 BGB).

Es ist jedoch vom BGH als Verkehrssitte anerkannt, dass bestimmte Verpflichtungen des Vermieters per AGB im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden können. Insbesondere betrifft das Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen (ca. 50 - 100 Euro). Mängel, die während der Mietzeit auftreten, muss der Mieter unverzüglich mitteilen. Wobei ein Verstoß dagegen nicht zwangsläufig bedeutet, dass dann der Vermieter nicht mehr für die Instandsetzung aufzukommen hat.

Insofern habe ich große Zweifel, ob der Vermieter nicht verpflichtet gewesen wäre, die Tür und die Toilette auf eigene Kosten zu reparieren. Kann er dir denn ein Verschulden nachweisen? Vermutlich nicht.
 
Die Toilette muss immer der Vermieter zahlen, es sei denn Du hättest sie mit einem Hammer zerstört. Für eine nachträgliche Heizkostenabrechnung ist es mittlerweile auch zu spät, Du könntest Dir sogar noch Geld zurückholen, weil er keine pünktliche Abrechnug erstellt hat. Dein Anspruch verjährt nicht so schnell wie seiner.

Hat er Dir auch die Zinsen gutgeschrieben, die er fürs Anlegen der Kaution bekommen hat?
Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das hatte er gemacht, ca. 18 €.

Die Heizungsabrechnung war glaube ich von Datum laut der Abrechnung von April.
Muss da aber noch mal genau nach schauen.
 
Wenn er sie Dir jetzt erst zukommen lässt auch zu spät.
 
felli78 schrieb:
in der theorie wird beim Auszug auch ein Protokoll erstellt. Hast Du eins?

Wenn nein, bleibt mir nur noch zu sagen, das wird schwer.

Ich denke fehlende Übernahmeprotokolle werden eher für den VERmieter problematisch, wenn er über die Kaution hinaus Geld verlangen will.
Solange der Mieter noch im Besitz der Wohnung war, kann man ihn für die vermeintlichen Schäden verantwortlich machen. Wurden diese jedoch nicht rechtzeitig beim Auszug protokolliert, kann in der vergangenen Zeit irgendjemand anders die Schäden verursacht haben.

D. h. alle nicht bereits mit dir abgeklärten Schäden muss er dir erst eindeutig nachweisen. Hier sitzt der Mieter wie in den meisten Fällen am deutlich längeren Hebel und der Vermieter hat aufgrund seiner Unachtsamkeit (Übernahmeprotokoll) das Nachsehen.

So zumindest meine Auffassung und Erfahrung mit derartigen Angelegenheiten, die entsprechende Rechtssicherheit kann dir dann dein Anwalt geben.
 
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