mindfactory sendet Ablehnung des Vertrages als Brief per Hermes Paket

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asus1889

Gast
Hallo,

mindfactory sendete mir heute die Ablehnung des Vertrages aufgrund eines Irrtums als Hermes Paket:



Ich hatte einen Monitor per mindfactory bestellt. Dieser war schon günstig und ich rechnete schon bei mindfactory mit so einer Nummer, nachdem die Bestellung noch am Tag der Bestellung aus dem Kundenkonto verschwand.

Jedoch hättte ich nicht damit gerechnet das mindfactory einen Brief als Paket mit Luftpolsterung versendet.

Das zeigt mir nur das die 7,99 Euro die mindfactory für den Versand per Hermes aufruft einfach nur eine Farce sind, wenn selbst ein 70 Cent Brief per Deutsche Post teurer ist.

Ob deren Rücktritt rechtlich einwandfrei ist, bleibt zu klären. Wenn er es wäre würden Sie sich den Aufwand gar nicht machen und eine Mail hätte genügt.

Im Schreiben steht folgendes:




asus1889
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In der Bestellbestätigungsmail stand bestimmt was, wie "Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde. " und der Verkäufer hat sein Schlupfloch.

700 statt 1100€ wäre IMO jetzt allerdings nicht, wie im Schreiben behauptet, so ein offensichtlicher Preisfehler.
 
Also...
1: Hast du da keine Ablehnung, sondern eine Irrtumsanfechtung (ist sogar fett unterstrichen)

2: hast du dann wohl per PayPal express oder eBay bestellt, da kommt der Vertrag dann schon mit der Zahlung und nicht erst der Auslieferung/Vertragsannahme zustande.

3: Da Vertrag kann MF auch nix mehr ablehnen, sondern nur noch anfechten und das ganze mit Zustellnachweis, also nix Mail oder 70ct Brief, damit du nachher nicht sagst "Anfechtung, ich nix bekommen, jetzt rückt mal monitor raus oder ich klage"

4: ist ein Hermespaket für die wahrscheinlich wirklich günstiger als extra ein Einschreiben, aber das mit den Paketen ist ja Mischkalkulation.
 
Blöde Frage aber warum muss ich als Kunde die Anfechtung dann noch bezahlen?
Geht ihm doch nix an sondern MF, die wollen raus aus dem Vertrag.

Bissl einseitig das ganze oder? So verdient man auch Gled mit fast nix da MF sicher keine 8€ an Hermes latzt für das Paket.

Jetzt kann er ja direkt ma ablehnen und auf den Vertrag bestehn ... oder ist das mit dem Brief geritzt?
Dann wär es schonwieder ziemlich einseitig.
 
Noch mal lesen. Der Threadersteller hat keine 8 € für die Zustellung bezahlt...
 
Rein interessehalber: Wie sieht das denn bei solch einer Irrtumsanfechtung aus? Muss ein Verkäufer da noch irgendwas wirklich belegen oder reicht es aus, wenn dieser einen Softwarefehler als Ursache für den Preis benennt?
 
Im äußersten Fall, dh vor Gericht, müsste der Anfechtende beweisen, dass tatsächlich ein Irrtum vorlag, dass der Irrtum zur irrigen Erklärung führte, und dass die Erklärung bei verständiger Würdigung (also ohne Eigensinn oder Launen oä) so nicht abgegeben worden wäre. Beim inneren Vorgang des Irrtums kann es genügen, dass der Irrtum plausibel erscheint; die Anforderungen muss man nicht überstrapazieren.

Die Anfechtungserklärung gegenüber dem Käufer muss dagegen lediglich erkennen lassen, dass das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten soll. Nach wohl herrschender Meinung genügt dies. Den Anfechtungsgrund näher zu bezeichnen, ist für die Anfechtungserklärung selbst nicht notwendig, auch mit dem Argument, dass die zum Teil erforderlichen Rechtskenntnisse nicht entsprechend erwartet werden dürfen. Desweiteren müssen die Voraussetzungen einer Anfechtung ja trotzdem gegeben sein und ist der Erklärungsempfänger durch einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der aus der fehlerhaften Erklärung resultiert, geschützt - er ist so zu stellen, als hätte es die fehlerhafte Erklärung nicht gegeben (nicht: so zu stellen, wie er stünde, wenn die fehlerhafte Erklärung wirksam wäre ;) ).

Ich würde nicht ausschließen, dass die Anforderungen durch Rechtsprechung weiterentwickelt werden, wenn sich ein Missbrauch herausstellt.
 
asus1889 schrieb:
Das zeigt mir nur das die 7,99 Euro die mindfactory für den Versand per Hermes aufruft einfach nur eine Farce sind, wenn selbst ein 70 Cent Brief per Deutsche Post teurer ist.

Versandkosten ungleich Portokosten.
Irgendjemand muss das ding auch verparken... und der will auch ein Gehalt haben.
Die einen legen diese Kosten auf die Produkte um, die anderen (MF) bieten mehr Transparenz (ja, das ist Transparenter!) und schlüsseln die Kosten besser auf.
 
ich finde die betragsdifferenz jetzt auch nicht so offensichtlich irrtümlich!
gibt doch oft solche "angeblichen" schnapper auch mit nem höheren nachlass.

wenn das teil für 70€ drinstand und aber sonst 1000€ kostet ok ist offensichtlich aber nicht unbedingt bei 700 zu 1100.
mit ner rechtschutzversicherung und bissel bock drauf würde ichs mal versuchen. ;)
 
Die Offensichtlichkeit spielt nur für die Frage eine Rolle, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam. Die Anfechtbarkeit bleibt davon unberührt; gönnen würde ich den preiswerten Bildschirm natürlich jedem :p
 
Pandora schrieb:
Also...
1: Hast du da keine Ablehnung, sondern eine Irrtumsanfechtung (ist sogar fett unterstrichen)


Falsch, Mindfactory hat den Vertrag abgelehnt und rein Vorsorglich zur Einhaltung der Fristen angefochten.

Bei einer Preisdifferenz von ~50% (~1100€ statt 700€) ist für mich auch der Irrtum offensichtlich, die 1100€ sind ja nicht die UVP sondern gängiger Ladenpreis.

Dass das ganze als Paket und nicht per einfachem Brief übersandt wurde gründet wahrscheinlich in der Beweisbarkeit der Zustellung. Ein Paket ist nachverfolgbar, ein Brief nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
von 1.100 Euro sind 700 Euro circa 27,3% nicht mal annähernd 50% =)


Wie schon geschrieben wurde,
mit Rechtsschutz und Lust würde ich dran bleiben :D

Weiß nicht ob von einem (nicht fachkundigen) Kunden erwartet werden kann das er sowas
sofort als Preisfehler erkennt.
Bei 50% wohl eher...
 
Immer die Frage von welchem Wert man als Grundwert ausgeht ;D

700€ + 50% = 1050€ womit man nahe an den 1100€ ist ;)

Natürlich kann der Händler nicht erwarten dass der Kunde das als Preisfehler erkennt, aber er kann es im Nachhinein richtig stellen was hier ja auch passiert ist.

Und immer dieses "geh zu Anwalt und Versuch dein Glück, bezahlt ja die Versicherung".... Er hat keinen Kaufvertrag mit dem Händler und somit braucht er auch nicht zum Anwalt gehen. Aber Hauptsache versuchen irgendwas durchzuboxen worauf ich keinen Anspruch habe, ich weiss gar nicht wann sich diese Mentalität entwickelt hat.
 
Der TE hat doch keine Angaben gemacht, die darauf schließen lassen ob ein Vertrag geschlossen wurde. Mindfactory geht ja davon aus, dass laut ihrer AGB nur mit dem Versand der Ware der Vertragsschluss zustande kommt. Während gängige Rechtssprechung davon ausgeht, dass dies nur bei Kauf bei Rechnung so ist. Bei Vorkasse hingegen ist es nach Rechtssprechung der Zeitpunkt der Zahlung bzw. Zahlungsaufforderung seitens des Händlers.
Man müsste also wie so oft erst die Sachlage prüfen ;).


@ChotHoclate
Du bekommst dank Internet nur mit wenn Händler oder Kunde "anstrengend" sind. Es ist die Öffentlichkeit die zu deiner Wahrnehmung führt. Früher hat sich sowas aufs Ladenlokal begrenzt und war entsprechend kaum wahrnehmbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das würde ich gerne besser verstehen. Wenn doch kein Vertrag zustande gekommen ist, warum fechtet dann MF diesen nicht existenten Vertrag an? Das ergibt in meiner Welt noch keinen Sinn.
Also geht doch MF von einem Vertrag aus. Damit wäre doch auch einer zustande gekommen und so einfach wäre dann doch der Irrtum nicht zu klären, oder? *fragend*
 
Weil mindfactory einen eventuell zustandegekommenden Vertrag zur fristwahrung vorsorglich anfechtet.
 
ChotHoclate schrieb:
eventuell zustandegekommenden Vertrag

Das Zustandekommen des Vertrages liegt doch aber allein in der Hand des Händlers mit dem Versenden der Zahlungsaufforderung oder aber bei Kauf auf Rechnung mit Versand der Ware. Da gibt es eigentlich keinen nennenswerten Spielraum für "eventuell zustandekommen". Wenn der Vertrag jedoch aufgrund automatisch ausgelöster Zahlungsaufforderungen bereits geschlossen wurde, kann der Händler versuchen ihn anzufechten, aber auch da gibt es kein "eventuell".
 
Euch ist schon klar dass das Formschreiben sind die da angefertigt werden oder? Die müssen nicht zu 100% stimmen sondern werden so 1000 Fach rausgeschickt, mal greift die Ablehnung des Kaufvertrages und mal die Anfechtung dessen.
 
das ist doch bei Preisfehlern im Versandhandel aktueller Standard.
"Vorsorglich" ist das entscheidende Buzzwort.

Mindfactory geht davon aus, dass bisher kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Daher hat der Kunde auch keinerlei Rechtsanspruch.

Sollte das jetzt aber ein Gericht anders sehen, dann Fechten sie diesen dann doch existierenden Kaufvertrag wegen eines Irrtums an.


erstmal muss also ein Gericht bestätigen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Und zusätzlich muss ein Gericht die Wirksamkeit des Irrtums ablehnen.
--> Viel Glück
 
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