Mitbringsel aus Japan: Smartphone, Tablet...?

|eo

Lieutenant
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Hallo CB Users,
ein Freund von mir ist gerade in Japan, er könnte mir irgendwas mitnehmen was es hier bei uns so - oder für den Preis - nicht gibt. Habt ihr Ideen? Ich denke an Smartphones (z.B. Xiaomi) oder Tablets oder ähnliches.

Es würde sich um nur ein Produkt für mich handeln. Fällt dann im Rahmen einer Zollkontrolle Zoll an wenn er das (z.B.) Smartphone originalverpackt im Gepäck mit dabei hat?

Was fällt euch gleich ein was ihr aus Japan haben möchtet und warum?
 
Sobald der Gesamtbeitrag seiner Mitbringsel über der Freimenge von 430€ liegt muss er diese natürlich verzollen. Er muss bei Einreise angeben dass er Gegenstände zu verzollen hat.

Aus NIcht-EU Ländern darf man auch nicht alles mitbringen, Fleisch, Käse etc sind beispielsweise verboten.
 
1. Wenn er das Mitbringsel nicht fuer seinen eigenen persoenlichen Gebrauch mitbringt, sondern es Dir weiterverkauft, fallen in jedem Fall Zollgebuehren an, auch wenn er unter der Freigrenze bleibt.

2. Japanische Smartphones und Tablets sind nicht kompatibel mit dem ansonsten weltweiten GSM-Standard.
 
ist aber nur in DE wichtig, wo man oft auf GSM Niveau abrutscht ^^
3 & 4G funzt problemlos
btw das ganze spielt atm auch gar keine rolle mehr, da "GSM"(PDC) in Japan abgeschalten wurde - es gibt dort quasi kein 2G mehr, ergo dürften dort angepasste Handys nicht mehr verkauft werden, ergo sind deine sorgen hier vermutlich unbegründet.
 
KitKat, die haben da afaik um die 20 Geschmacksrichtungen von, inkl Grüntee, Strawberrycheesecake etc. Überhaupt würde ich mir eher ein Fresspaket zusammenstellen lassen, Technik lohnt sich nicht wirklich, da sich das meiste/alles mittlerweile einfach günstiger und ohne Zollrisiko aus China bestellen lässt.
 
|eo schrieb:
(...) Fällt dann im Rahmen einer Zollkontrolle Zoll an wenn er das (z.B.) Smartphone originalverpackt im Gepäck mit dabei hat?

Sobald der Freibetrag überschritten ist muss Zoll gezahlt werden, und zwar auf den *gesamten* Betrag, nicht nur auf das was über dem Freibetrag liegt. Wie hoch der Freibetrag konkret ist weiss ich nur aus Richtung Schweiz kommend (300 €), aber arg abweichen davon wird er nicht. In erster Näherung kann man für Privatleute Zoll = Mwst setzen, ggf. kommt da dann noch ein "Strafzoll" für den Import von geschützten Gütern drauf.

Tipp: Im Ursprungsland kann man sich je nach dem die dortige Mehrwertsteuer erstatten lassen. Ist aber ein bisschen ein Aufwand und manche Läden wollen, dass man mit dem vom Zoll ausgefüllten Formular dann wieder persönlich vorbeikommt, was jetzt in diesem Fall wohl eher schwierig werden könnte.
 
In erster Linie muss Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden (19%) sobald man über dem Freibetrag liegt. Ob Zoll anfällt hängt vom Produkt und Herkunftsland ab, der Zoll ist aber in der Regel niedriger als die Einfuhrumsatzsteuer (falls einer anfällt) 0 - 15%. Elektronikartikel sind oftmals Zoll befreit (die 19% Einfuhrumsatzsteuer muss man natürlich trotzdem zahlen).
 
Ausgehend davon wie "oft" ich bei der Ankunft in DE nach USA- oder Asien-Reisen kontrolliert wurde würde das sogar ziemlich gut funktionieren.
 
Die Japaner sind da eh ziemlich lustig drauf... meine Sis bezahlt nen EX-Word als Duty Free - die Verkäuferin klebt nen Zettel in ihren Pass und was macht die japanische Beamtin an der Passkontrolle - schaut meine Schwester an, grinst und reisst den Zettel wieder raus und schmeisst ihn weg. xD
 
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