Mobiles Arbeiten - was gilt bei Euch?

Wie haben unsere Betriebsvereinbarung ähnlich wie diese geschrieben, dass hat den Vorteil, dass sie nicht auf bestimmte Tage in der Woche begrenzt ist.

1. Befristung / Homeoffice / Weisungsrecht
(1) Diese Vereinbarung tritt am ….. in Kraft und gilt befristet bis zum …….
(2) Der Arbeitnehmer ist berechtigt, seine Tätigkeit von seinem Wohnsitz aus, das heißt in einer häuslichen Arbeitsstätte („Homeoffice), zu erbringen. Während seiner Arbeitszeit im Homeoffice hat der Arbeitnehmer seine Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail zu gewährleisten.
(3) Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt – auch in Bezug auf den Arbeitsort – von der Gestattung, im Homeoffice tätig zu werden, unberührt.
(4) Der Arbeitnehmer ist bei betrieblichen Erfordernissen auch weiterhin verpflichtet, einen dienstlichen Arbeitsplatz aufzusuchen und in den Betriebsräumen des Arbeitgebers zu arbeiten, insbesondere im Falle von Teambesprechungen, Vertretungsbedarfen, Meetings oder Ähnliches. Der Arbeitgeber wird dies 24 Stunden im Voraus ankündigen. Unberührt hiervon bleiben betriebliche Notfallsituationen, die ein unverzügliches Erscheinen des Arbeitnehmers am betrieblichen Arbeitsplatz erfordern.

Dies ist aber nur ein sehr kleiner Ausschnitt unserer Betriebsvereinbarung.
 
Laut BV jeder Anrecht auf 2 Home Office Tage die Woche, optional 3. home office Tag in Rücksprache mit Vorgesetzten.

Aktuell durch eine dynamische corona Lage alle home Office wenn es geht denke der ist Zustand hält noch mindestens bis Q2
 
Also bei uns wird es dank Corona eine flexible Regelung mit dem Vorgesetzten geben.
Maximum an Homeoffice, man muss ein Tag im Monat nur ins Büro.
Wenn man drei Tage jede Woche im Büro ist, bekommt man einen festen Arbeitsplatz zugewiesen, sonst muss man sich immer einen "Buchen".

Die komplette Firma ist seit März 2020 im "Homeoffice".
Ich habe meinen Arbeitsplatz nur einmal gesehen seit dem und mittlerweile merke ich wie meine Arbeitsleistung nicht dem Optimum mehr erreicht. Ich brauche langsam wieder mehr die Trennung Privat/Beruflich.

Wann wir zurück dürfen ist ungewiss
 
Zuletzt bearbeitet:
Vermutlich genügen in vielen Firmen die zwei oder drei Tage Homeoffice, denn mit diesen kann man die Besetzung in den Büros ziemlich entzerren und Abstände einhalten.
 
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