Monitor bestellt - refurbishte B-Ware erhalten

cRoss.

Lt. Commander
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Hallo CB,

folgender Fall: Ich habe in einem Onlineshop einen Monitor bestellt, welcher ganz normal bei Geizhals gelistet ist und auch auf der Seite des Shops keine Besonderheiten zeigt. Er war nur in einem relativ normalen Rahmen (~15%) günstiger.

Bekommen habe ich einen refurbishten Monitor mit deutlichen Kratzspuren und teils fehlenden Schrauben, ohne OVP, sondern in der Verpackung der Firma "RETEQ", die sich anscheinend auf das Refurbishen von gebrauchten Elektrogeräten spezialisiert hat. Dieser wird natürlich zurückgeschickt, da vor allem die Kratzer auf dem Panel nicht hinzunehmen sind.

Die eigentliche Frage lautet nun, ob ich mich weiterhin mit refurbishten Geräten zufrieden geben muss, im Notfall diese durchtauschen werde, bis ein optisch und technisch einwandfreier Monitor ankommt (würde dann wohl eher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen), oder ich auf Neuware bestehen kann, da weder auf geizhals, noch in deren Shop und auch nicht auf der Rechnung etwas von B-Ware oder Refurbishment vermerkt ist.

Wenn letzteres Legitim ist, würde ich das natürlich tun, da der Preis schon attraktiv ist :)
 
Dir steht Neuware zu sofern im Angebot nichts über B-Ware angeboten wurde
 
Kommt drauf an, ob nicht bereits auf der Startseite des Portals angegeben ist, dass grundsätzlich nur B-Ware im Angebot ist, wenn sich das Unternehmen also speziell darauf spezialisiert hat.
Ich gehe davon aus, dass dann bei dem einzelnen Produkt nicht mehr extra darauf hingewiesen werden muss.
 
Nein, es handelt sich um einen relativ großen und bekannten Shop, der sonstige B-Ware auch eindeutig in der Artikelbeschreibung als solche markiert.
 
Wenn du Neuware bestellst, dann besitzt du auch das Recht, Neuware zu bekommen.
 
Ich mag solche Threads immer wieder gerne wo irgend etwas gefragt wird ohne konkret zu werden. So wissen wir nach wie vor nicht welches Angebot bei welchem Shop hier genutzt wurde, vor allem nachdem der Monitor ja auch "günstiger" war.
 
Ich mag es halt nicht, direkt Namen und zu nennen und damit irgendjemanden an den Pranger zu stellen. Meines Erachtens braucht man hier auch gar nicht konkreter werden, hier geht es erstmal prinzipiell um solch einen Fall.
 
E-Mail an den Shop und nachfragen.
 
@JardelBenz

Was ist denn das für ein Kommentar? Das adjektiv habe ich mir aus Höflichkeit mal geschenkt...
 
Serious_Sam schrieb:
E-Mail an den Shop und nachfragen.

Habe natürlich schon Kontakt aufgenommen, die wollen sich erkundigen. Aber oftmals können die ja vieles behaupten, vor allem, wenn es nicht in deren Interesse liegt.

JardelBenz schrieb:
Typisches Leid eines vermeintlichen Schnäppchenjägers.

Wer billig kauft, kauft zweimal.

Also ich persönlich halte 15% Preisnachlass nicht für ein unverhältnismäßig billiges Angebot, bei dem man stutzig werden könnte, vor allem, da es ein renommierter Shop ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst dem Shop ja die Rechnung und einen Screenshot des Angebots zu senden.
Wenn da nirgends B-Ware steht, bestehe auf ein Neugerät.
 
Dort wird es sicherlich drauf hinauslaufen. Erstmal wollten sie nichts weiter haben und sich bei mir melden, wenn sie mehr wissen. Screenshots usw sind aber angefertigt, falls sich in der Zwischenzeit was ändern sollte :p
 
Top
 
cRoss. schrieb:
Ich mag es halt nicht, direkt Namen und zu nennen und damit irgendjemanden an den Pranger zu stellen.
Das ist ja löblich, aber man kann den Fall nicht nachvollziehen, wenn man das konkrete Angebot nicht kennt.
cRoss. schrieb:
Meines Erachtens braucht man hier auch gar nicht konkreter werden
Dann kann man aber auch keine konkreteren Antworten erwarten als eben solche: Wenn im Angebot nicht darauf hingewiesen wurde oder es sich nicht generell um einen Shop für solche B-Ware oder die Kategorie B-Ware des Händlers handelt, dann hat man Anspruch auf Neuware. Wie können wir wissen ob Du nicht bei der Suche nach dem Monitor plötzlich in der Schnäppchenecke mit der B-Ware gelandet bist?
 
Sehe ich genauso wie Holt. Ich will dem TE nichts unterstellen, aber ohne das Angebot zu sehen und lesen zu können weiß ich nicht, was darin geschrieben steht. Hier iM Forum kann nämlich jeder Alles schreiben.
 
Holt schrieb:
Wenn im Angebot nicht darauf hingewiesen wurde oder es sich nicht generell um einen Shop für solche B-Ware oder die Kategorie B-Ware des Händlers handelt, dann hat man Anspruch auf Neuware. Wie können wir wissen ob Du nicht bei der Suche nach dem Monitor plötzlich in der Schnäppchenecke mit der B-Ware gelandet bist?

Genau mit dieser Aussage bin ich ja vollkommen zufrieden! :)
 
cRoss. schrieb:
Ich mag es halt nicht, direkt Namen und zu nennen und damit irgendjemanden an den Pranger zu stellen.

Das versteh ich nicht. Solange du sachlich bleibst, ergeben sich zwei Möglichkeiten:
A: Der Shop verhält sich Vorschriftsmäßig/Kulant, dann ist das hier kostenlose Positiv Werbung für den Shop.
B: Der Shop stellt sich Quer und mauert, dann ist das hier (zurecht) Negativ Werbung für den Shop.

Es liegt also ganz am Shop.
 
Ich weiß jetzt auch nicht, warum man das Angebot und den Shop kennen muss. Die Frage ist eindeutig. Ob dann der Shop und/oder das Angebot der Annahme entspricht, dass nirgends von B-Ware die Rede war, spielt doch außer für den TE keinerlei Rolle. Wenn es so ist, dann hat er seine Antwort. Wenn nicht, kann er es ja auf dem Weg versuchen, wird aber nicht viel erreichen. Das ist doch seine Entscheidung/sein Problem. Ich denke der TE ist erwachsen und geschäftsfähig, er wird eine so simple Abwägung wohl also hinbekommen...

Klar, kann man den Shop auch benennen wenn man sachlich bleibt und bei der Wahrheit, ein muss ist es aber auch nicht.

@TE
Mache drauf aufmerksam, dass es keine Neuware sein kann, auch keine, die durch Widerruf noch als Neuware gilt, dazu sind die Beschädigungen zu markant und Neuware hat in OVP zu kommen, auch wenn es schon einmal widerrufene Ware ist.
 
Bist ja mit Widerrufsrecht eh auf der sicheren Seite. Einfach nachfragen, ob das ein Versehen war. Zurückschicken wirst du ja wohl eh in jedem Fall. Ob du rechtlich tatsächlich einen Anspruch auf Neuware zu dem Preis hast, wenn der Händler sich darauf beruft, dass er bei der Artikelbeschreibung einen Fehler gemacht hat, würde ich als Laie zumindest anzweifeln. Selbst shcon öfter erlebt, dass Bestellungen aufgrund von falschen Beschreibungen storniert worden sind. Ich denke mit höflich fragen, ist man erst einmal besser beraten.

Finde die ganzen (unterschwelligen) Anschuldigungen hier mal wieder richtig geil. Ist so deutsch xD
 
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