Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
MSI RADEON X1950PRO für 67€
- Ersteller Nukleon
- Erstellt am
- Registriert
- Dez. 2006
- Beiträge
- 70
Email von Amazon
Viele Grüße von Amazon.de.
Die folgende Bestellung von Telcam-Store wurde leider storniert , da die
bestellten Artikel zurzeit nicht lieferbar sind. Sie können versuchen, die
Artikel zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bestellen.
Wir entschuldigen uns für die Umstände.
Also keine 1950pro für den preis !!!
Viele Grüße von Amazon.de.
Die folgende Bestellung von Telcam-Store wurde leider storniert , da die
bestellten Artikel zurzeit nicht lieferbar sind. Sie können versuchen, die
Artikel zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bestellen.
Wir entschuldigen uns für die Umstände.
Also keine 1950pro für den preis !!!
T
Tankred
Gast
Sehr unelegant aus der Affäre gezogen. 
Schade für euch, dass es nicht geklappt hat!
Schade für euch, dass es nicht geklappt hat!
kForce
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2004
- Beiträge
- 1.429
Mit der Bestätigung ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Hätte Amazon sich entschuldigt und mitgeteilt, dass es sich um ein Versehen bei der Preisauszeichnung handelt, hätten Sie rechtlich gute Chancen.
Da aber storniert wird, weil "nicht lieferbar" und wir alle bei Bestellung noch eine verfügbare Anzahl angezeigt bekommen haben(bei mir waren's 4), kann Amazon nicht vom Vertrag zurücktreten. Darauf habe ich sie jetzt hingewiesen. Sofern ich erneut eine Absage (innerhalb der gesetzten Frist) bekomme, greift meine Rechtsschutz!
Klar kann man sagen"macht ja nix" - aber dafür ist mr meine Zeit zu schade und dafür war ich schon zu oft der willkürlichen Servicefreundlichkeit und Kulanz von Unternehmen ausgeliefert.
Hätte Amazon sich entschuldigt und mitgeteilt, dass es sich um ein Versehen bei der Preisauszeichnung handelt, hätten Sie rechtlich gute Chancen.
Da aber storniert wird, weil "nicht lieferbar" und wir alle bei Bestellung noch eine verfügbare Anzahl angezeigt bekommen haben(bei mir waren's 4), kann Amazon nicht vom Vertrag zurücktreten. Darauf habe ich sie jetzt hingewiesen. Sofern ich erneut eine Absage (innerhalb der gesetzten Frist) bekomme, greift meine Rechtsschutz!
Klar kann man sagen"macht ja nix" - aber dafür ist mr meine Zeit zu schade und dafür war ich schon zu oft der willkürlichen Servicefreundlichkeit und Kulanz von Unternehmen ausgeliefert.
T
Tankred
Gast
Das ist ja mal 'nen Unsinn. Lies doch lieber mal die AGB, bevor Du solche Sachen machst:
So wird das übrigens auch vor Gericht gehandhabt.
§ 2 Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
So wird das übrigens auch vor Gericht gehandhabt.
T
Tankred
Gast
@Judas2k: wenn Du eine Versandbestätigung bekommen hast, dann ist der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen wirksam.
Ok widersprüchliche Aussagen von euch ;-)
Ich warte einfach mal ab was passiert - zur Not kann ich immer noch mit Anwalt drohen etc. - ob ich das dann mache muss ich mir überlegen.
Bis ein solcher Rechtsstreit zu Ende ist kann ich die 1950Pro ins Museum stellen...
Btw.: Gab es nichtmal einen Fall, bei dem auch ein Preisfehler angegeben war und alle Kunden die direkt bezahlt haben über Kreditkarte dann auch die Ware bekommen mussten? Wenn jemand von euch sowas noch kennt kann er mir ja mal nen Link dalassen
Darauf könnte man gut eine Protestschrift aufbauen
Ich warte einfach mal ab was passiert - zur Not kann ich immer noch mit Anwalt drohen etc. - ob ich das dann mache muss ich mir überlegen.
Bis ein solcher Rechtsstreit zu Ende ist kann ich die 1950Pro ins Museum stellen...
Btw.: Gab es nichtmal einen Fall, bei dem auch ein Preisfehler angegeben war und alle Kunden die direkt bezahlt haben über Kreditkarte dann auch die Ware bekommen mussten? Wenn jemand von euch sowas noch kennt kann er mir ja mal nen Link dalassen
T
Tankred
Gast
Jace hat sich da wohl nur verlesen. 
@Tankred: Hab eben mal nachgeschaut, dein geposteter Auszug aus den AGB´s ist nicht ganz richtig. Dabei bezieht es sich nur auf die AGB´s von Amazon, aber nicht auf die AGB´s von Amazon Marketplace (wo der Artikel ja verkauft wurde).
Deswegen vl. für alle Besteller: Versucht mal auf die AGB´s zu pochen!
Ich hab da noch ein paar interessante Stellen in den AGB´s gelesen:
Also da gibt es doch recht "nette" Passagen auf die man sich berufen könnte.
Vielleicht steiger ich mich auch grad in was rein ... naja versuchen kann mans.
Deswegen vl. für alle Besteller: Versucht mal auf die AGB´s zu pochen!
Ich hab da noch ein paar interessante Stellen in den AGB´s gelesen:
I. Die Rolle des Verkäufers
Der Verkäufer entscheidet, welche Produkte zu welchen Bedingungen er auf der Amazon.de Marketplace-, Auktionen- und zShops-Plattform anbieten möchte. Gegenstände, die in Marketplace angeboten werden, müssen zum Zeitpunkt der Listung bereits im Besitz des Verkäufers sein. Es ist unzulässig, die Gegenstände erst dann von einem anderen Verkäufer, sei es ein Marketplace-, Auktionen- oder zShops- Verkäufer oder eine Amazon Gesellschaft, zu erwerben, wenn der Gegenstand verkauft wurde.
2. Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand entsprechend den in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Vorschriften, insbesondere den Richtlinien zu den Qualitätsstandards so zutreffend und genau wie möglich zu beschreiben und nach Zustandekommen eines Kaufvertrages dem Käufer zu übersenden und zu übereignen. Er hat bei der Angabe des Kaufpreises die Versandkosten so zu berechnen, wie sie von Amazon vorgegeben werden. Dem Verkäufer ist bewusst, dass bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung das jeweilige Verhalten zu einer gerichtlichen Verfolgung führen kann. Amazon behält sich das Recht vor, Schadensersatz vom Verkäufer zu verlangen, wenn der jeweilige Käufer des Gegenstandes aufgrund einer ungenügenden Erfüllung des Kaufvertrages nach den Regeln der A bis z Garantie von Amazon entschädigt wird.
IV. Zustandekommen des Vertrages
Durch Anklicken des Buttons Einkaufswagen bzw. 1-Click durch einen Käufer kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Verkäufer zu Stande.
Im Falle des Zustandekommens eines Vertrages zwischen den Teilnehmern unterrichtet Amazon den Verkäufer über die Adressdaten des Käufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand innerhalb von zwei Werktagen nach Zustandekommen des Kaufvertrages an den Käufer zu schicken. Der Versandort der Ware muss jeweils von dem Ort erfolgen, an dem der Verkäufer seinen Wohnsitz hat, oder sich der Sitz der Gesellschaft befindet.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis über Amazon Payments. Die Bezahlung ist nur durch Kreditkarte oder Bankeinzug möglich.
Also da gibt es doch recht "nette" Passagen auf die man sich berufen könnte.
Vielleicht steiger ich mich auch grad in was rein ... naja versuchen kann mans.
T
Tankred
Gast
Judas2k schrieb:Vielleicht steiger ich mich auch grad in was rein ...
Das kann man wohl sagen. Wie bereits geschrieben, mit dem E-Mail-Hinweis auf den Versand der Ware ist Dein Kaufvertrag wirksam abgeschlossen.
PS: vielleicht schreibe ich ja auch Suaheli, man weiß es ja nicht...
T
Tankred
Gast
Ja sicher, wenn zwischen dem Amazon Marketplace und dem Kunden ein Vertrag zustande gekommen wäre. Aber für den Vertrag sind die AGB zwischen Händler und Endkunde wichtig, nicht die Regeln des Marktplatzes, der nur als Plattform dient. Und in den AGB der Händler steht sicher auch nichts anderes drin als in denen von Amazon.de, denn es ist üblich, dass der Vertrag erst mit dem Versand der Ware rechtskräftig wird. Deshalb auch mein letzter Satz unter den AGB von Amazon.de.
Ähnliche Themen
- Antworten
- 15
- Aufrufe
- 1.488