Muss der Arbeitgeber Ausgleich schaffen?

Manegarm

Rear Admiral
Registriert
Juni 2015
Beiträge
5.166
Hallo

Wenn jemand im Schichtbetrieb arbeitet, also Früh, spät und Nacht. Ist es zulässig ihn ohne Ausgleich beispielsweise 7 Spätschichten schieben zu lassen? So, Mo,Die,Mi,Do,Fr und Sa.

Darauf die Woche gab es auch schon 6 Schichten, das war ein Samstag.

Es handelt sich um Maschinenbaubranche.

Ich glaube gelesen zu haben dass der Sonntag ausgeglichen werden muss. Und ich glaube auch dass in so kurzen Abständen die viele Wochenendarbeit auch nicht gerade zulässig ist, wenn doch im Arbeitsvertrag steht dass zu Mehrarbeit verpflichtet wird, wenn es notwendig ist
 
Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Tarifvertrag der greift oder eine Betriebsvereinbarung?

Generell ist der Samstag immer noch ein Werktag. Beim Sonntag kommt es eben drauf an was im AV, TV oder in einer BV steht. (wie die Ausgleiche erfolgen)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tinkerton
Es gibt Vorschriften wie lang ein Wochenende sein muss. Bitte je nach Branche und Tarifvertrag ergooglen.
 
Meistens ist Maschinenbau da vertreten.
 
Kann dir nur die Erfahrung aus der Medienbranche mitteilen.

Bei uns ist es so, dass 2 Wochenenden angeordnet werden dürfen, ein drittes nur nach Absprache mit dem Mitarbeiter. Allerdings ist ein 4. Wochenende komplett verboten.
Als freies Wochenende gilt es nur, wenn 48h + 11h Stundenruhezeit eingehalten werden. Sobald nur eine Stunde dabei fehlt, gilt es als Wochenende im Dienst.

Sonntage gelten automatisch als Mehrarbeit und müssen vergütet werden, wenn die tarifliche Wochenarbeitszeit überschritten wird dadurch. Das ganze muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein (gesetzliche Grundlage).

Ansonsten gilt auch, maximal 10 Arbeitstage am Stück, dann müssen 24h + 11h Ruhezeit gewährleistet sein.

Aber wie gesagt, so ist der Tarifvertrag in der Medienbranche. Daher nur ein grober kurzer Einblick.
 
Soetwas regeln Arbeitsverträge an die sich Vorgesetzte und HR halten müssen. Darüber wacht normalerweise der Betriebsrat mit Argusaugen.

Wenn ein Mitarbeiter freiwillig gegen dieseRegelnverstösst ist es eigentlich die Pflicht des Vorgesetzten ihn daran zu hindern, denn dann macht sich der Vorgesetzte strafbar, weil er einenVerstossgegen die Arbeitsregeln duldet!

Üblicherweise duldet aber ein Vorgesetzter sowas, weil in den seltensten Fällen Strafen drohen. Daher ist es immer sinnvoll im Zweifelsfall den Betriebrat zu fragen.
 
GoetzCebu schrieb:
Wenn ein Mitarbeiter freiwillig gegen dieseRegelnverstösst ist es eigentlich die Pflicht des Vorgesetzten ihn daran zu hindern, denn dann macht sich der Vorgesetzte strafbar, weil er einenVerstossgegen die Arbeitsregeln duldet!

Mit solch einem Halbwissen sollte man besser nicht so groß hausieren gehen, denn ein Verstoß gegen die Arbeitszeitregelungen kann auch für den Mitarbeiter ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Das geht über Abmahnungen bis zum Verlust des Versicherungsschutzes. Ein (schwerer) Unfall in dem Zeitraum wäre der Worst Case für beide Seiten.

Man sollte sich da also auch etwas strenger in die eigene Pflicht nehmen.
 
Grundsätzlich hat sich jeder Arbeitgeber an die Arbeitszeitgesetze zu halten.
Und die sind relativ streng - allerdings mit Ausnahmen für diverse Branchen.

Ein Samstag gilt als Werktag.
Bei einer Arbeit an einem Sonntag allerdings, muss dann innerhalb einer angemessenen Frist ein Ausgleich in Form eines Ersatzruhetages geschaffen werden.

Außerdem gilt grundsätzlich, dass die Arbeitszeit 10 Stunden am Tag nicht überschreiten darf und zwischen den einzelnen Arbeitstagen entsprechend Pausenzeiten einzuhalten sind.
So ist im Schichtbetrieb ein driekt auf eine Nachtschicht folgener Frühdienst praktisch ausgeschlossen.

Im Zweifel schau Dir halt Deinen Arbeitsvertrag bzw. die entsprechenden Betriebsvereinbarungen an, die in Eurem Unternehmen gelten.

Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, dann wird der Dir (und Deinem Vorgesetzten) schon aufs Dach steigen, wenn Du gegen geltende Regeln verstößt, denn @onesworld hat recht.

Grundsätzlich ist aber nichts dagegen einzuwenden, wenn mal eine Woche (NICHT regelmäßig, denn mindestens 15 freie Sonntag im Jahr sind Pflicht) die Situation eintritt, dass 7 Tage gearbeitet wird, wenn eben dem Sonntag zeitnah (idealerweise dann der Montag danach) ein freier Ausgleichstag folgt.

Die meisten Unternehmen vergüten Sonntagsarbeit zusätzlich auch noch mit Aufschlägen.
Bei uns (IT Branche) sind das 50%, denn manchmal lässt sich Sonntagsarbeit halt nicht vermeiden.


Manegarm schrieb:
wenn doch im Arbeitsvertrag steht dass zu Mehrarbeit verpflichtet wird, wenn es notwendig ist

Was mir dazu gerade noch einfällt...
Ist das so eine 80er Jahre Klausel, wo pauschal drin steht 'Überstunden sind im Gehalt inbegriffen.'?
So etwas ist inzwischen (seit 2010 - Bundesverfassungsgerichtsurteil) ungültig.
Da muss schon drin stehen, wie genau die Mehrarbeit abgegolten wird bzw. wie viel Mehrarbeit im Gehalt inbegriffen ist.
Und ich gehe davon aus, dass es dazu bei Euch Betriebsvereinbarungen geben wird, wenn Ihr nicht gerade eine Zehn-Mann Klitsche seid.
Es sei denn natürlich, Du gehörst zu den sogenannten 'Besserverdienern'
Wenn Du so um die 80.000 Euro im Jahr verdienst, dann gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung von Überstunden mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Penicillin
Zurück
Oben