Muss der Arbeitnehmer sich drei Monate vor Ende der Probezeit, beim Arbeitsamt, melden?

B

bermuda_DE

Gast
Hallo liebe Cbaseler,

ich habe zum 01.03.2020 eine neue unbefristete Arbeitsstelle angenommen.Meine Probezeit beläuft sich auf 6 Monate.

Ich möchte gerne auf der sicheren Seite sein, dass falls ich aufgrund der Corona Zeit nicht übernommen werde das ich zumindest mein Arbeitslosengeld bekomme.

Muss ich mich innerhalb der Probezeit bei dem Arbeitsamt melden? 3 Monate vorher innerhalb der Frist, bevor die Probezeit abläuft?
 
Wenn du gekündigt wirst --> Sofort (1. Tag der Arbeitslosigkeit) ALG 1 so weit ich weiß. Vielleicht spielt der Grund der Kündigung eine Rolle. Sollte aber kein Problem darstellen, wenn der Grund der Kündigung wirtschaftlich ist.

Es ist ja nicht so, dass dein Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten endet und dann geschaut wird, ob du weiter beschäftigt werden sollst.
 
Also bei mir geht es eher darum , dass ich einfach die Probezeit nicht bestehe, als das die Firma pleite geht. Das die Firma pleite geht, steht nicht zur Debatte. Sondern einfach das man damit rechnet die Probezeit evtl. nicht zu bestehen.
 
Achso Moment. Deine Probezeit endet nach 6 Monaten... Also nicht der Arbeitsvertrag? Ich denke die Meldung gilt nicht für die Probezeit. Du wirst dann eben gekündigt und hast drei Tage Zeit dich zu melden.

Am besten rufst du einfach beim großen A an?
 
ekin06 schrieb:
Achso Moment. Deine Probezeit endet nach 6 Monaten... Also nicht der Arbeitsvertrag? Ich denke die Meldung gilt nicht für die Probezeit. Du wirst dann eben gekündigt und hast drei Tage Zeit dich zu melden.

Am besten rufst du einfach beim großen A an?


Der Vertrag ist unbefristet. Die Probezeit geht 6 Monate. Um ALG 1 zu bekommen, wäre halt die Frage ob man das auch 3 Monate vorher beantragen muss.
 
Vor Ablauf der Probezeit muss man sich nicht melden, das reicht dann innerhalb 1 Tages wwenn man gekündigt wird oder gekündigt hat.

Die 3 Moante gelten für befristete Verträge, da diese ja in der Regel mit Zweckerreichung enden.
 
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Woher willst du wissen ob du gekündigt wirst? Du musst es melden wenn du weißt wann der Vertrag endet, also vorraussichtlich arbeitslos wirst.
 
Ganz klar: NEIN!

laut Arbeitsvertrag hast du ja einen unbefristeten Vertrag. Dann müsstest du dich ja immer melden - du könntest ja immer in der Probezeit fliegen - und nicht nur am Ende dieser.

Grüße
 
Ich weiß es nicht sicher, da ich den Fall selbst noch nie hatte. Mein Verstand sagt mir aber eher nein.

Da spielt der Grund der Meldung für mich die Rolle. Warum will das AA wissen, dass du arbeitslos wirst? Sie wollen dich ja möglichst schnell wieder zu Arbeit bringen. Idealerweise natürlich direkt an denen auslaufenden Vertrag ohne dass sie dir etwas zahlen müssen. Je mehr Vorlaufzeit dann vorhanden ist desto besser.

Wenn du also garnicht arbeitslos wirst brauchen die auch keine Stelle für dich Suchen bzw. Maßnahmen planen. Ergo ist eine vorsorgliche Meldung Quatsch.

Wenn es dir nur ums Geld geht würde ich dir wohl nahelegen, schlicht zu sparen, dass du zumindest einen Monat ohne Einkommen durchkommst.

Wielang Auszahlungen dabei dauern etc. hab ich keine Ahnung.
 
Ich habe grade das Problem.

Du musst dich nach erhalt der Kündigung, innerhalb von drei !! Tagen beim Arbeitsamt melden.

Ich wurde gestern in der Probezeit gekündigt und habe heute angerufen und so war auch alles Ok.

Meine Arbeitslosigkeit wurde aufgenommen und mir wird noch ein Antrag zugeschickt um Leistungen ab den 01.05.2020 zu bekommen.
 
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Wie schon erwähnt muss man sich nur bei einer Befristung spät. 3 Monate vor Ende melden. Sollte der Vertrag dann doch verlängert werden reicht eine kurze Meldung.
Bei der Befristung deswegen weil man da davon ausgeht das er nicht verlängert wird
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/141.html


Sonst reicht es innerhalb von 3 Tagen sich bei der Agentur zu melden (Arbeitsamt gibt es schon ewig nicht mehr), das gilt auch für Azubis.

Wenn man noch nie arbeitlos war und eine gutmütige Leistungsabteilung hat, kann man eventuell auch ohne Meldeversäumnis (1 Woche Sperre) rauskommen.
 
Supi! vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Ich habe heute erneut etwas gelernt.
Dankeschön.
 
brettler schrieb:
Wie schon erwähnt muss man sich nur bei einer Befristung spät. 3 Monate vor Ende melden. Sollte der Vertrag dann doch verlängert werden reicht eine kurze Meldung.
Wie bereits im Eingangsposting erwähnt hat der TE einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Warum also über etwas schreiben, was den TE nicht betrifft?
 
Der Beitrag ist hilfreicher als deiner und untermauert warum er sich eben nicht melden muss und fall er mal einen befristeten vertrag hat weiß er auch bescheid
 
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